09.10.2010

Jäger fordern einheitliches Jagdrecht und Beibehaltung der Fallenjagd

Ja, dem Deutschen Jagdschutzverband (DJV) schwimmen wohl die Felle davon. Anlässlich der Argarministerkonferenz vom 8. Oktober 2010 fordert der DJV ein einheitliches Jagdrecht. Seit der Föderalismusreform haben die Bundesländer die Möglichkeit Ihr Landesjagdgesetz abweichend vom Bundesjagdgesetz zu gestalten. Und davon machen sie Gebrauch. In Ländern, in welchen Bündnis90 / Die Grünen Regierungsverantwortung haben oder hatten, sind oder werden die Landesjagdgesetze unter Gesichtspunkten des Tierschutzes unter die Lupe genommen und geändert (siehe Berlin, Saarland, Nordrhein-Westfalen). Und das ist auch erforderlich, denn die Jagd, wie sie heute noch durch den DJV propagiert wird, ist weitgehend eine Spass- und eine Trophäenjagd, die unendliches Tierleid bereitet.

Nicht nur Natur- und Tierschützer, auch der Ökologische Jagdverband (OEJV) kritisiert, dass nach wie vor Tiere gejagt werden, für deren Tod es  - wie im Tierschutzgesetz gefordert -  keinen vernünftigen Grund gibt. Wissenschaftliche Untersuchungen belegen, dass der Fuchs keine Gefahr für den Artenreichtum ist - lokal mag es Ausnahmen geben. Eine Gefahr für Bodenbrüter ist vielmehr unsere industrialisierte Landwirtschaft und die Jagd selbst! Der Dachs war durch die Jagd fast ausgerottet, das Rebhuhn, welches auf der Roten Liste der gefährdeten Tiere steht, wird nach wie vor bejagt, ebenso der Feldhase, der sich lokal hier und da hinsichtlich des Bestandes etwas erholt hat.

Ein weiterer Kritikpunkt ist, dass vor dem Hintergrund der Trophäenjagd Reh- und Rotwildbestände durch die sogenannte "Überhege" künstlich hochgehalten werden - mit entsprechend negativen Konsequenzen für den Wald. Wenn der DJV sich damit brüstet, Wildschäden in Wald und Feld verhindern zu wollen, ist das angesichts dessen, dass seine Jägerschaft genau diese Schäden durch das Mästen und Medikamentieren von Schalenwild über Jahrzehnte herbeigeführt hat, ein trauriger Witz.

Auch am Aufkommen und an der Verbreitung der Schweinepest hat die Jagd eine nicht unwesentliche Mitschuld. Die in den letzten Jahren subjektiv wahrzunehmende "Wildschwein-Schwemme" ist ein durch Jäger und Jagd verursachtes Problem - wie selbst Deutschlands führende Jagdzeitschrift "Wild und Hund" 2008 titelt. Auch hier wurde Jahr für Jahr tonnenweise Mastfutter ausgebracht. Sozialgefüge innerhalb der Rotten wurden zerschossen, die ansonsten funktionierende Bestandsregulierung durch die Jagd ausgesetzt. Es gibt Jagdkritiker, welche sagen, dass die Jägerschaft für die ihnen übertragene Aufgabe der Wildbestandsregulierung nicht nur völlig ungeeignet, sondern auch nicht vertrauenswürdig sind.

Waschbär (Welpe), lat. Procyon lotor
Und selbstver-ständlich setzt sich DJV Präsident Borchert auch für den weiteren Einsatz von Fallen ein. Die Nachtaktiven  - Waschbär, Marderhund und Mink -  sind Wildtiere, die es ursprünglich in Deutschland nicht gab ... und es sind Beutekonkurrenten für den Jäger! Wissenschaftlich unabhängige und fundierte Untersuchungen, wonach diese Arten in Deutschland bestandsgefährend für heimische Arten sind, liegen nicht vor. Die Fallenjagd (auch als Fangjagd bezeichnet), von welcher die wenigsten Bürger wissen, dass es sie noch gibt, führt gerade bei Waschbären immer wieder zu ärgsten Verstümmelungen und größtem Tierleid. Tier- und Naturschutzverbände fordern seit Jahren die Abschaffung dieser tierquälerischen Jagdmethode.

Es ist gut, dass durch die Föderalismusreform die Verantwortung für das Jagdgesetz auf die Länder übertragen wurde. Dadurch kommt wenigstens etwas grüne Farbe in das schwarz-gelb-rote Dickicht. Warum sollte es in Bayern nicht andere gesetzesrelevante Aspekte geben als in Schleswig-Holstein? Etwa damit der Bremer in Rheinland-Pfalz die gleichen Jagdgesetze vorfindet wie im Saarland? Oder sich der Niederländer (in den Niederlanden ist die Jagd weitgehend eingeschränkt) im Sauerland genauso jagdlich orientieren kann wie in der Pfalz? Warum müssen Bremer oder Niederländer nach Bingen reisen, um dort zu jagen?

Es wird Zeit, dass sich die Politik beim Tierschutz nicht von Jagdlobbyisten und Wirtschaftsinteressen leiten lässt - sondern vom Gedanken des Grundgesetzes, welches seit 2002 den Schutz des Tieres vorsieht.

Hier die Pressemeldung des DJV