03.10.2010

Noch einmal: Bundeswehreinsatz gegen Wildschweine

Sie erinnern sich, ein südpfälzer Bauernpräsident, auch CDU Mitglied und MdB, meinte auf sich aufmerksam machen zu müssen, indem er Amtshilfe seitens der Bundeswehr für die Bekämpfung von Wildschweinen anforderte. Der Aufmerksamkeitswert hat sicherlich gestimmt, viele Medien haben diesen Spaß aufgegriffen. Das Image dieses politischen Hinterbänklers als ernstzunehmender Politiker sollte allerdings gelitten haben. Aber vielleicht ist das ja der Humor der Pfalzbauern - wer weiß?
Sehr geehrter Bauernpräsident Südpfalz (ich habe Ihren Namen schon wieder vergessen), das nächste Mal machen Sie Ihre Späße bitte nicht auf Kosten der Wildschweine - die können nämlich nichts dazu, dass sie von Jägern und Bauern, oft in Personalunion, derart gemästet werden, dass sich ihre Bestände explosionsartig erhöhen. Oder dass aus Unwissenheit oder Übereifer erfahrene Leitsauen, die ansonsten wesentlich zur Bestandsregulierung des Schwarzwildes beitragen, von Ihren Freunden geschossen werden.
Wenn ich noch zu Ihrer politischen Bildung beitragen darf (aus einem Schreiben von Oberst i.G. Jaksik, Bundesverteidigungsministerium, auf meine Anfrage an Herrn Bundesverteidigungsminister zu Guttenberg):
"Gemäß Artikel 35 Absätze 2 und 3 Grundgesetz kann die Bundeswehr bei Naturkatastrophen und besonders schweren Unglücksfällen Hilfeleistungen erbringen. Dabei können Unterstützungsleistungen nur auf Anforderung der zuständigen Katastrophenschutzbehörden des Landes im Rahmen geeigneter, verfügbarer Ressourcen und Fähigkeiten gewährt werden, wenn und soweit die Kräfte und Mittel der zuständigen Landes- und Kommunalbehörden - ggf. auch länderübergreifend - zur Bewältigung der Lage nicht ausreichen.

Im übrigen gilt auch für die Bundeswehr die allgemeine Vorschrift des Artikel 35 Absatz 1 Grundgesetz, nach der alle Behörden des Bundes und der Länder einander Amtshilfe leisten. Eine amtshilfliche Unterstützung in Form der eigenen Jagdausübung im Rahmen des Landesrechts überschreitet die Grenzen der Amtshilfe deutlich.

In Würdigung dieser Aspekte erscheint nach hiesiger Einschätzung eine Beteiligung der Bundeswehr an der Bekämpfung einer Wildschweinplage in Rheinland-Pfalz weder zweckmäßig noch möglich, zumal weder die Ausbildung der Soldatinnen und Soldaten noch die Bewaffnung der Bundeswehr die nötigen Voraussetzungen erfüllen, um als Jagdberechtigte tätig werden zu können. Selbst im Bereich der eigenen Liegenschaften greift die Bundeswehr auf zivile Jäger zurück."