Während in den Sommermonaten viele - leider nicht alle - Wildtiere noch Schonzeit haben, dürfen Jäger im Herbst auch wieder Feldhase, Fasan und Rebhuhn töten. Und damit sind wir auch schon beim Thema: die Treibjagd ist eine Form der Gesellschaftsjagd, bei der Treiber das Wild aufscheuchen und die flüchtigen Tiere vor die Flinten (meist, aber nicht nur) von Männern treiben, deren Freizeitbeschäftigung das Töten von Tieren ist. Gerne sind das auch mal Gruppen von Jägern aus den benachbarten Niederlanden (wo die Jagd weitgehend eingeschränkt ist), die hier gegen entsprechendes Entgelt an den Jagdpächter unsere auf roten Listen der gefährdenten Tierarten stehenden Feldhasen oder Rebhühner schießen.
Rebhuhn, lat. Perdix perdix, Foto: Marek Szczepanek
Rebhuhn, lat. Perdix perdix, Foto: Marek Szczepanek
Im Jagdjahr 2008/09 sind in Deutschland (nach der offiziellen Statistik) noch 8.595 Rebhühner geschossen worden. Vor 20 Jahren waren das fast viermal soviele. Nun sollte man nicht glauben, dass der Rückgang der "Jagdstrecke" auf jagdliche Zurückhaltung zurückzuführen ist, sondern vielmehr darauf, dass der Bestand dieser Tierart signifikant zurückgegangen ist. Hauptursache dafür, dass es kaum noch Rebhühner und relativ geringe Feldhasenbestände gibt, ist die Industrialisierung der Landwirtschaft - Artenfeind Nr. 1. Spritzmittel, die Bearbeitung der Felder mit immer größerem und schnellerem Gerät, in kürzeren Abständen und mit höherer Intensität raubt vielen Tieren die Lebensgrundlagen. Verkehr und Jagd tun ein Übriges.
Aus Sicht des Tierschutzes wird neben dem negativen Einfluß der Treibjagd auf gefährdete Bestände insbesondere kritisiert, dass die Treffsicherheit bei Treibjagden ausgesprochen gering ist. Die Tiere sind hoch flüchtig und werden nur selten mit dem ersten Schuss getötet, was dann zu erheblichen Todesqualen führt. Oft kommt hinzu, dass das jagdliche Handwerk so miserabel ausgeführt wird, dass nur ein geringer Teil der getöteten Wildtiere überhaupt verwertet werden kann. Beides gilt übrigens nicht nur für Treibjagden auf Niederwild -bei Bewegungsjagden auf Rotwild oder anderes Schalenwild beträgt Untersuchungen zufolge die "Blattschuss-Quote" (erster Treffer tödlich) gerade einmal 35 %. Eine "unverzügliche" Nachsuche von verletzten Tieren, wie sie auch von den Jagdgesetzen gefordert wird, findet in der Regel nicht statt. Der Ablauf der Treib- oder Drückjagd würde erheblich gestört werden.
Dennoch werden diese und andere Tierquälereien im Rahmen der Jagd so gut wie nicht geahndet - der Nachweis ist für einen Aussenstehenden einfach schwer zu führen. Und selbst wenn er ihn führen kann, stößt er bei der Staatsgewalt nicht selten auf pro Jagd eingestellte Richter. Eine behördliche Genehmigung oder gar Aufsicht von Gesellschaftsjagden ist vom Gesetz her nicht vorgesehen. Man überlässt die Jagd und die Jäger sich selbst - mit der Konsequenz, dass es hier nicht nur unendliches Tierleid gibt sondern Jahr für Jahr auch etwa 1.000 - 2.000 Personen durch Schusswaffen verletzt und 20 - 40 Menschen getötet werden.
Die Politik ist hinsichtlich einer Kontrolle der Jagd und der Umsetzung ihrer eigenen Gesetze weitgehend untätig. Die Aufnahme des Tierschutzes als Staatsziel im Rahmen der Verfassungsänderung von 2002 hat bisher kaum zu Änderungen der aktuellen Jagdgesetzgebung geführt. Das Tierschutzgesetz scheint, wenn es um die Jagd geht, immer noch reine Makulatur zu sein. Kein Wunder, denn die führende Vertretung der Jäger in Deutschland, der Deutsche Jagdschutzverband (DJV), ist bestens vernetzt. Sein Präsident ist der ehemalige Landwirtschaftsminister Borchert, nicht wenige Politiker sind passionierte Freizeitjäger, die für die Jagdgesetzgebung zuständigen Abteilungen in den Ministerien sind - wie zum Beispiel in Rheinland-Pfalz - mit Jägern besetzt oder werden von Jägern geleitet.
Eine Umfrage von http://www.jagdaberfair.de/ bei den zuständigen Ministerien ließ immerhin einen Streifen am Horizont erhaschen. Im Saarland und in Nordrhein-Westfalen - hier sind jeweils die Grünen an der Regierung beteiligt - will man das Jagdrecht stärker nach Tierschutzaspekten ausrichten. Die Hoffnung stirbt zuletzt.
Dennoch werden diese und andere Tierquälereien im Rahmen der Jagd so gut wie nicht geahndet - der Nachweis ist für einen Aussenstehenden einfach schwer zu führen. Und selbst wenn er ihn führen kann, stößt er bei der Staatsgewalt nicht selten auf pro Jagd eingestellte Richter. Eine behördliche Genehmigung oder gar Aufsicht von Gesellschaftsjagden ist vom Gesetz her nicht vorgesehen. Man überlässt die Jagd und die Jäger sich selbst - mit der Konsequenz, dass es hier nicht nur unendliches Tierleid gibt sondern Jahr für Jahr auch etwa 1.000 - 2.000 Personen durch Schusswaffen verletzt und 20 - 40 Menschen getötet werden.
Die Politik ist hinsichtlich einer Kontrolle der Jagd und der Umsetzung ihrer eigenen Gesetze weitgehend untätig. Die Aufnahme des Tierschutzes als Staatsziel im Rahmen der Verfassungsänderung von 2002 hat bisher kaum zu Änderungen der aktuellen Jagdgesetzgebung geführt. Das Tierschutzgesetz scheint, wenn es um die Jagd geht, immer noch reine Makulatur zu sein. Kein Wunder, denn die führende Vertretung der Jäger in Deutschland, der Deutsche Jagdschutzverband (DJV), ist bestens vernetzt. Sein Präsident ist der ehemalige Landwirtschaftsminister Borchert, nicht wenige Politiker sind passionierte Freizeitjäger, die für die Jagdgesetzgebung zuständigen Abteilungen in den Ministerien sind - wie zum Beispiel in Rheinland-Pfalz - mit Jägern besetzt oder werden von Jägern geleitet.
Eine Umfrage von http://www.jagdaberfair.de/ bei den zuständigen Ministerien ließ immerhin einen Streifen am Horizont erhaschen. Im Saarland und in Nordrhein-Westfalen - hier sind jeweils die Grünen an der Regierung beteiligt - will man das Jagdrecht stärker nach Tierschutzaspekten ausrichten. Die Hoffnung stirbt zuletzt.