Die hessische Landesregierung (CDU/FDP) hat den Entwurf zum Hessischen Jagdgesetz vorgelegt. Aus Sicht von Wildtierschutz Deutschland wird dem Tierschutz nicht nur keine Rechnung getragen, die Lage verschlechtert sich vielmehr für viele Tierarten. Wir haben nachfolgende Stellungnahme (gekürzt) an den Umweltausschuss des Hessischen Landtags geschickt. Der Umweltausschuss nimmt zur Gesetzesnovellierung eine schriftliche Anhörung vor:
Vorwort Das hessische Jagdrecht soll einem fairen Interessenausgleich aller betroffenen Gesellschaftsschichten dienen. Davon kann im Hinblick auf die nachfolgend genannten Aspekte derzeit keine Rede sein. Es werden im Wesentlichen Forderungen des Landesjagdverbandes Hessen umgesetzt, möglicherweise die einer nicht repräsentativen Anzahl von Landwirten, vielleicht auch von Waldbesitzern. Nachfolgend genannte Änderungen oder die Beibehaltung des Status Quo des Hessischen Jagdgesetzes berücksichtigen in keiner Weise begründete Bedenken des Tierschutzes und die diesbezüglichen Interessen einer breiten Bevölkerungs-schicht, die insbesondere die Bau- oder die Fallenjagd ablehnt und deren Wunsch nach Erholung in der freien Natur selbst an Sonn- und Feiertagen erheblich eingeschränkt wird.
Bitte bedenken Sie auch, dass das Hessische Jagdrecht in den vergangenen 60 Jahren keine signifikante Änderung im Hinblick auf Tierschutzaspekte erfahren hat und somit weder die zum positiven geänderte Einstellung unserer Gesellschaft zu Flora und Fauna berücksichtigt, noch die gesetzlichen Veränderungen im Rahmen des Tierschutzgesetzes oder des Grundgesetzes nachvollzieht.
Zusammenfassung
Jagdzeit Dachs – Die Ausweitung der Jagdzeit für den Dachs von derzeit 3 auf 7 Monate ist unzureichend begründet, hält einer Überprüfung der Verhältnismäßigkeit im Sinne des Grundgesetzes nicht stand und fördert Tierquälerei. Gemessen an der durchschnittlichen Dachsstrecke ist die Dachspopulation seit etwa 10 Jahren konstant!
Aufhebung des Nachtjagdverbotes für Rotwild – Nachtjagd ist mit dem Risiko einer erhöhten Anzahl von tierquälerischen Fehlschüssen verbunden. Insgesamt bedeutet es für ein bejagtes Revier eine Beunruhigung jeglichen Wildes zur Nachtzeit.
Nilgans – Es gibt keinen vernünftigen Grund, die Nilgans dem Jagdrecht zu unterstellen. Die Nilgans ist eine heimische Tierart und kann auch nicht als invasive Art eingestuft werden.
Fallenjagd – Fallenjagd ist Tierquälerei: Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass Tiere verletzt oder verstümmelt werden. In Gebieten, in welchen Beutegreifer nicht bejagt werden, wirken diese sich positiv in der Dynamik von Lebensgemeinschaften aus. Die Artenvielfalt steigt, gesunde Bestände pflanzen sich fort. Bitte setzen Sie sich für die Abschaffung der Fallenjagd in Hessen ein.
Baujagd – Die Baujagd ist ineffizient und häufig Tierquälerei sowohl für die Opfer (Fuchs/Dachs) als auch für die eingesetzten Hunde. Gleiches gilt für die Ausbildung von Bauhunden an lebenden Füchsen. Auch aus Sicht des Naturschutzes ist die Baujagd abzulehnen. Bitte setzen Sie sich für die Abschaffung der Baujagd ein.
Der Abschuss von Haustieren ist in Hessen legal |
Haustierabschuss – Der Abschuss von Haustieren würde einer Überprüfung der Ver-hältnismäßigkeit im Sinne des Grundgesetzes heute nicht mehr standhalten. Bitte setzen Sie sich für eine ersatzlose Streichung der entsprechenden Jagdschutzregelungen ein.
Schonzeit für Füchse von Januar bis September – Wildtierschutz Deutschland fordert ein Mindestmaß an Schutz für eines der nützlichsten Tiere unserer Fauna, den Rotfuchs. Dieser Schutz vor Nachstellung insbesondere während der Aufzucht der Jungtiere ist durch den „Elternschutz-Paragraphen" § 22 Abs. 4 Bundesjagdgesetz in der gängigen Praxis nur unzureichend gegeben. Bitte setzen Sie sich für die Einführung einer Schonzeit für Füchse von Januar bis September ein.
Nachwort
Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr,
Ihr Jagdgesetz ist älter als Ihre Kinder, es ist vielleicht sogar älter als Sie! Es haben sich in den letzten 60 Jahren aber viele Dinge geändert – vor allen Dingen auch die Einstellung zu den Tieren. Das spiegelt sich letztlich auch im Grundgesetz wider, welches den Schutz der Tiere zum Staatsziel erhebt.
Bitte stimmen Sie nicht im Rahmen eines Fraktionszwanges für diesen Gesetzesentwurf – entscheiden Sie mit gesundem Menschenverstand und nach Ihrem Gewissen.
Mit freundlichen Grüßen, Wildtierschutz Deutschland (e.V. i.Gr.)