30.03.2011

Saarjäger bestehen auf Jagdhundeausbildung an lebenden Tieren

www.die-tierfreunde.de
Der Koalitionsvertrag im Saarland sieht eine Änderung des saarländischen Landesjagdgesetzes vor. Dort ist festgeschrieben, dass die Jagdhundeausbildung an lebenden Tieren als tierschutzwidrig erkannt wurde und verboten werden soll. Dies hat zu einem Sturm der Entrüstung unter den saarländischen Jägern geführt, die traditionsgemäß an dieser tierquälerischen Ausbildungsmethode festhalten wollen.

Eine Form dieser Ausbildung ist es, dass für diesen Zweck gezüchteten Enten die Flügel mit einer Manschette gebunden werden. So ist es den Enten unmöglich wegzufliegen, wenn sie in Panik versuchen schwimmend dem Jagdhund zu entkommen. Oder sie angeschossen in Pein und Qual auf dem Wasser treiben, damit der Jagdhund lernt, das Opfer zu apportieren.

Labrador mit apportierter Tafelente (c) Blaine Hansel
In vielen Presse-mitteilungen und der Stellungnahme der Vereinigung der Jäger des Saarlandes zu der die Jagd betreffenden Verein-barungen im Koalitions-vertrag weisen die Saarjäger immer wieder auf die angebliche Notwendigkeit dieser tier-quälerischen "Ausbildung" hin.

Jetzt wo von Seiten des Ökologischen Jagdverbandes Saar eine Etablierung von sog. „Saugattern" diskutiert wird, wittern die Saarjäger darin ihre Chance auch weiterhin sämtliche tierschutzwidrigen Formen der Jagdhundeausbildung an lebenden Tieren aufrecht erhalten zu können.

Der Landesjägermeister Andreas Schober kreierte für die mit höchster Qual und Panik der Opfertiere verbundene Ausbildungsform jetzt sogar ein neues Wort und nennt sie verharmlosend „Wesenstest".

Dass nun der Jagdhundeausbildung an lebenden Tieren der Deckmantel eines harmlosen „Wesenstests" übergestülpt wird, zeigt, wie weit die Jägerschaft vom Tierschutzgedanken – und damit von Moral und Ethik - entfernt ist.

Die saarländischen Tierschutzverbände lehnen nach wie vor die Ausbildung an lebenden Tieren komplett ab und unterstützen die Vorgaben des Umweltministeriums, dies als Richtlinie im neuen Jagdgesetz zu verankern.