25.03.2011

BUND und NABU Niedersachsen fordern, Gänsejagd abzuschaffen

NABU Naturschutzbund Deutschland

BUND und NABU Niedersachsen unterstreichen nochmals ihre langjährige Forderung, nordischen Wildgänsen auch künftig sichere Rastgebiete zu garantieren und fordern das Land Niedersachsen auf, im Rahmen des 'Integrierten Bewirtschaftsplans Emsästuar' (IBP Ems) die Gänsejagd in den Schutzgebieten der Region zu verbieten. Um die Anforderungen aus den Schutzvorschriften von NATURA 2000 mit den Belangen anderer Nutzer in Einklang zu bringen, hat das Niedersächsische Landeskabinett im Juli 2007 die Aufstellung Integrierter Bewirtschaftungspläne für die Flussgebiete beschlossen.

"Wer die Jagdzeiten für Arten wie Bläss-, Saat- und Ringelgänse auch und gerade in Naturschutzgebieten sowie nach der Europäischen Vogelschutzrichtlinie und Fauna-Flora Habitat-Richtlinie eingestuften Landschaftsräumen weiterhin zulässt, handelt erstens kurzsichtig. Zweitens sind dadurch Tiere gefährdet, die nicht nur Teil unseres niedersächsischen, sondern auch europaweiten Naturerbes sind. Eine Jagd auf nordische und arktische Gänsearten darf es weder im Naturschutzgebiet Petkumer Deichvorland, im Vogelschutzgebiet Emsmarschen von Leer bis Emden, im FFH-Gebiet Unter- und Aussenems noch in anderen Rast- und Brutgebieten geben", erklärt Dr. Holger Buschmann, NABU-Landesvorsitzender Niedersachsen.

Blässgänse, Bild Andreas Klein
BUND und NABU Niedersachsen betonten, dass bejagte Gänse scheu werden, sie flüchten bereits auf große Distanzen, und benötigen durch häufiges Umherfliegen letztlich mehr Energie – und damit auch mehr Futter. Abgesehen davon lässt sich die Jagd auf Wildgänse nicht tierschutzgerecht durchführen: Oftmals werden die Gänse durch Schrotpartikel nur verletzt und verenden später qualvoll, Familienverbände werden auseinander gerissen und Jungvögel verlieren den für sie überlebenswichtigen Anschluss an ihre Eltern.

Die beiden niedersächsischen Umweltverbände BUND und NABU fordern daher die Jägerschaft anlässlich des zweiten Verhandlungstermins wegen angeblicher Jagdstörung gegen den Gänseschützer Eilert Voß am 29. März vor dem Amtsgericht in Emden zu einer umgehenden Rücknahme der Klage auf. Die Anstrengung einer Klage sei für einen Verband unglaubwürdig, der als Naturschutzverband anerkannt ist.

Insbesondere bei der traditionellen Jagdausübung bei Sonnenaufgang oder am späten Abend beim Einflug der Gänse können selbst Fachleute einzelne Gänse nicht sicher auseinanderhalten. Es fehle ein klares Bekenntnis gegen unwaidmännische und mit dem Jagdgesetz nicht vereinbare Jagdpraktiken, wie dies die Jagd auf fliegende Gänse insbesondere bei schlechten Sichtverhältnissen darstelle, betonten BUND und NABU Niedersachsen.

Die Niedersächsische Landesregierung hatte mit einer Änderung ihrer Jagdzeitenverordnung die Jagd auf rastende Wildgänse ausgeweitet. Da Gänse Grasfresser sind, kann es dort, wo sie lange und in großer Zahl rasten, zu Fraßschäden auf landwirtschaftlichen Nutzflächen kommen. "Jagd taugt jedoch nicht zur Schadensverminderung. Leider wird schnell übersehen, dass mit einer Bejagung und Störung der Gänse letztlich das Gegenteil erreicht wird. Es ist zudem zu befürchten, dass die Tiere infolge der Klimaerwärmung große Teile ihrer bisherigen Brutgebiete verlieren werden. Umso mehr kommt es darauf an, dass sie entlang ihrer Zugwege sichere und störungsarme Gebiete vorfinden, wo sie ihren Energiebedarf ausreichend decken können", so Dr. Holger Buschmann weiter.

siehe auch Gänsejagd widerspricht dem Artenschutz