24.05.2010

Kommentar zur Novellierung des Landesjagdgesetzes Rheinland-Pfalz

Chance verpasst - Das neue Landesjagdgesetz

Unser Jagdrecht besteht als Rahmengesetz des Bundes seit 1976. Es geht in seinen Grundzügen noch heute auf das von Hitlers Reichsjägermeister Hermann Göring erlassene Reichsjagdgesetz zurück. Die Föderalismusreform von 2006 eröffnet den Ländern die Möglichkeit, das Jagdrecht weitgehend selbst zu gestalten. Der politische Wille allerdings, in das jagdliche Brauchtum einzugreifen und ein Gesetz auf den Weg zu bringen, welches den veränderten Bedingungen des 21. Jahrhunderts, den wissenschaftlichen Erkenntnissen und dem modernen Tier- und Artenschutz gerecht wird, fehlt. Insbesondere im Hinblick auf den Tierschutz, der in Deutschland mittlerweile Verfassungsrang hat, ist die Vorlage der Novelle des Landesjagdgesetzes eine Alibiveranstaltung.

Feldhase, Lepus europaeus

So soll die Nachsuche nach verletzten Tieren (z.B. Verkehrsunfall, Fehlschuss) künftig nicht mehr an den Grenzen des Jagdreviers enden. Auch sollen künftig Personen, die nicht im Auftrag des Jagdpächters oder von Behörden ein verletztes Wildtier auffinden, dieses versorgen bzw. zum Tierarzt bringen können. Ich frage mich, warum diese Selbstverständlichkeiten als Meilensteine des Tierschutzes hervorgehoben werden. Hunde und Katzen dürfen nur noch getötet werden, soweit sie erkennbar wildern und andere Maßnahmen der Gefahrenabwehr nicht greifen. Und in wessen Ermessen liegt es, ob die Katze maust oder nicht?

Signifikante Änderungen und Verbesserungen zugunsten des Tierschutzes bleiben wider besseres Wissen und wohl aus Furcht vor der Konfrontation auf der Strecke. So wird in Rheinland-Pfalz, wie auch in anderen Ländern weiterhin die Jagd mit so genannten Lebendfallen und mit Totschlagfallen erlaubt sein. Wohl wissend, dass ein großer Teil der darin gefangenen Tiere unter Qualen verendet. Wohl wissend, dass die Zahl der Fehlfänge (Tiere, für welche die Fallen nicht vorgesehen sind) sehr hoch ist und wohl wissend, dass es unter ökologischen Aspekten keinen vernünftigen Grund gibt, in diesem Ausmaß und ohne jegliche Kontrollinstanz hauptsächlich unseren Beutegreifern (Fuchs, Dachs, Marder, Iltis u.a) nachzustellen. Wissenschaftliche Untersuchungen und Aussagen renommierter Wissenschaftler (Prof. Dr. Josef H. Reichholf, München, Prof. Dr. Carlo Consiglio, Rom, u.a.) belegen seit Jahren, dass es weder unter Arten- noch unter Seuchenschutzaspekten und auch nicht im Hinblick auf die Bestandregulierung erforderlich ist, diese Tierarten zu töten.

Nach wie vor wird es in Eifel, Westerwald, Hunsrück und Rheinhessen möglich sein, Zuchtfasane, deren ursprünglicher Lebensraum in Mittelasien liegt, zum Zweck der anschließenden Bejagung auszusetzen. Die Nilgans, eine seit langem in Europa heimische Art wird - weil sie ein Artenimmigrant ist? - dem Jagdrecht unterstellt. Die in der Roten Liste als stark gefährdet aufgeführten Rebhühner dürfen weiterhin bejagt werden. Eine klare Linie, welche mehr als das Wohl der Jägerschaft im Sinn hat, ist hier nicht ersichtlich.

Der Fuchs ist unser größter Beutegreifer und leistet als Gesundheitspolizei wichtige Dienste, in dem er vorzugsweise kranke und verendete Tiere frisst. Doch für unseren Naturhaushalt noch wichtiger ist seine Spezialisierung auf Nager, wie z.B. Mäuse und Ratten. Der Fuchs ist ein perfekter Jäger und hat sich auf die Erbeutung von Nagetieren spezialisiert. Füchse unterstützen deshalb unsere Landnutzer, vor allem Waldbesitzer, dabei, Fraßschäden durch Waldmäuse an jungen Waldbäumen zu vermeiden. Die Einwirkungen von Füchsen auf Bodenbrüter werden, wenn man das bevorzugte Nahrungsspektrum berücksichtigt, oft überbewertet. Die Tollwut wurde nicht durch die Jagd auf den Fuchs sondern durch das Auslegen von Impfködern besiegt und auch der Fuchsbandwurm kann als Argument für die Bejagung nicht herhalten. Auch hat die Vergangenheit gezeigt, dass eine Bestandsregulierung durch den Eingriff Jagd nicht funktioniert. Der Fuchs hat ein ausgeklügeltes Sozialsystem, welches eine wirkungsvolle Bestandsregulierung gewährleistet. Auch findet keine Verwertung von Füchsen (z.B. als Pelzlieferant) statt, vielmehr werden sie verscharrt oder der Tierkörperverwertungsanstalt zugeführt. Vor diesem Hintergrund ist es nicht nachvollziehbar, warum der Fuchs überhaupt bejagt wird oder ihm nicht wie z.B. im Saarland zumindest eine Schonzeit eingeräumt wird.

Mit dem vorgelegten Entwurf zur Novellierung des Landesjagdgesetzes hält Ministerin Conrad (SPD) wie sie selbst es ausdrückt an "Grundsätzen und Traditionen" fest. Doch die Zeit hat sich weiterentwickelt, der Bürger ist aufgeklärter als noch vor wenigen Jahrzehnten, wir haben ein Grundgesetz, welches den Schutz des Tieres als Staatsziel erklärt. Die Jagd von heute ist die Jagd von gestern.

Lesen Sie auch meine Stellungnahme zur Novellierung des Hessischen Jagdgesetzes