08.03.2011

Gänsejagd widerspricht dem Artenschutz

NABU Niedersachsen
Der NABU Niedersachsen unterstreicht nochmals seine langjährige Forderung, nordischen Wildgänsen auch künftig sichere Rastgebiete zu garantieren und fordert das niedersächsische Landwirtschafts-ministerium auf, die Gänsejagd landesweit abzuschaffen. "Wer die Jagdzeiten für Arten wie Bläss-, Saat- und Ringelgänse auch und gerade in Naturschutzgebieten sowie nach der Europäischen Vogelschutzrichtlinie und Fauna-Flora Habitat-Richtlinie eingestuften Landschaftsräumen weiterhin zulässt, handelt nicht nur kurzsichtig, sondern gefährdet Tiere, die nicht nur Teil unseres niedersächsischen, sondern auch europaweiten Naturerbes sind. Eine Jagd auf nordische und arktische Gänsearten darf weder im Naturschutzgebiet Petkumer Deichvorland, im Vogelschutzgebiet Emsmarschen von Leer bis Emden und im FFH-Gebiet Unter- und Aussenems wie auch in anderen Rast- und Brutgebieten nicht geben", erklärte Dr. Holger Buschmann, NABU-Landesvorsitzender Niedersachsen.


Start einer Blässgans in die Abendsonne (c) Werner Hupperich
 Die Niedersächsische Landesregierung hatte mit einer Änderung ihrer Jagdzeitenverordnung die Jagd auf rastende Wildgänse ausgeweitet. Da Gänse Grasfresser sind, kann es, wo sie lange und in großer Zahl rasten, zu Fraßschäden auf landwirtschaftlichen Nutzflächen kommen. "Jagd taugt nicht zur Schadensverminderung. Doch leider wird schnell übersehen, dass mit einer Bejagung und Störung der Gänse letztlich das Gegenteil erreicht wird. Es ist zudem zu befürchten, dass sie infolge der Klimaerwärmung große Teile ihrer bisherigen Brutgebiete verlieren werden. Umso mehr kommt es darauf an, dass sie entlang ihrer Zugwege sichere und störungsarme Gebiete vorfinden, wo sie ihren Energiebedarf ausreichend decken können", so Buschmann weiter.

Bejagte Gänse werden scheu, flüchten bereits auf große Distanzen, und benötigen durch häufiges Umherfliegen letztlich mehr Energie - und damit auch mehr Futter. Abgesehen davon lässt sich die Jagd auf Wildgänse nicht tierschutzgerecht durchführen: Oftmals werden die Gänse durch Schrotpartikel nur verletzt und verenden später qualvoll, Familienverbände werden auseinander gerissen und Jungvögel verlieren den für sie überlebenswichtigen Anschluss an ihre Eltern.

Ein erhebliches Problem stellt die Verwechslungsgefahr zwischen den einzelnen Arten dar. Obwohl das Jagdgesetz klar die Artenkenntnis als Grundbedingung voraussetzt, sind viele Jäger nicht in der Lage, die geschützte Nonnengans zu erkennen. Die hoch bedrohte Zwerggans ist ohne spezielle Optik ohnehin nicht von der Blässgans zu unterscheiden.

"Insbesondere bei der traditionellen Jagdausübung bei Sonnenaufgang oder am späten Abend beim Einflug der Gänse können selbst Fachleute einzelne Gänse nicht sicher auseinanderhalten." Der NABU ist entsetzt, dass bei der Jagd auf fliegende Wildgänse durch die breit streuende Schrotmunition immer neben den angezielten Gänsen auch die sogenannten 'byflyer' verletzt werden. "Eine Jagdausübung während Nebelwetterlagen widerspricht zudem dem Jagdgesetz", unterstrich Buschmann.

Um den Nahrungsbedarf der Vögel zu sichern, gleichzeitig aber auch Schäden für die Landwirtschaft zu minimieren, plädierte der NABU für eine flexible Handhabung von Ausgleichszahlungen an betroffene Landwirte. Zum Schutz der Gänse dürfe es keine Alternative geben.

Wie Bestandszählungen zeigen, haben Bläss-, Saat- und Ringelgänse in ihren arktischen Brutgebieten keineswegs zugenommen, sondern lediglich einen Teil ihrer Zugwege verlagert. "Die nordischen Gänse sind hilfsbedürftiger denn je. Hinsichtlich der Schadensproblematik macht uns die Nonnengans die meisten Sorgen. Denn diese ist nach europäischem Recht streng geschützt und darf sowieso nicht gejagt werden", mahnte der NABU-Landesvorsitzende.