Die Bundesregierung plant, wichtige Strafvorschriften im deutschen Artenschutzrecht außer Kraft zu setzen. Zukünftig sollen zahlreiche bisher strafbare Delikte wie z.B. das Nachstellen oder Fangen von
geschützten Vogelarten nur noch als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.
Dies sieht ein unter Federführung von Bundesjustizministerin Sabine Leutheuser-Schnarrenberger (FDP) entwickelter Entwurf eines „Strafrechtsänderungsgesetzes" vor, über den in den nächsten Wochen im Parlament abgestimmt werden soll. Der Bundesrat hatte die geplante Änderung bereits verworfen, die schwarz-gelbe Regierung scheint aber fest entschlossen, das Artenschutzrecht zum Wohle von Tierhändlern, Vogelfängern und Wilderern zu verwässern.
Nachtrag: Inzwischen hat das Justizministerium verlautbaren lassen, dass man am Entwurf zur umstrittenen Änderung des § 71 Absatz 5 BNatSchG nicht festhalten werde.
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geschützten Vogelarten nur noch als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.
Greifvögel werden entweder erschossen oder vergiftet |
Dies sieht ein unter Federführung von Bundesjustizministerin Sabine Leutheuser-Schnarrenberger (FDP) entwickelter Entwurf eines „Strafrechtsänderungsgesetzes" vor, über den in den nächsten Wochen im Parlament abgestimmt werden soll. Der Bundesrat hatte die geplante Änderung bereits verworfen, die schwarz-gelbe Regierung scheint aber fest entschlossen, das Artenschutzrecht zum Wohle von Tierhändlern, Vogelfängern und Wilderern zu verwässern.
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