Komitee gegen den Vogelmord
Der nordrhein-westfälische Umweltminister Johannes Remmel hat nach einer Empfehlung des Komitees gegen den Vogelmord das sogenannte "Aushorsten" von jungen Habichten zum Zwecke der Beizjagd verboten bzw. stark eingeschränkt.
Bisher konnten Falkner in NRW und in anderen Bundesländern jung Habichte aus Nestern entnehmen, um diese anschließend für die Jagd abzurichten. Nach Ansicht des Komitees stellt diese Praxis jedoch einen Verstoß gegen die EU-Recht dar. Begründung: Es gibt genug gezüchtete Habichte, die den Bedarf der Falkner decken, und damit existiert eine gemäß Artikel 9 der Europäischen Vogelschutzrichtlinie andere zufrieden stellende Lösung als die Naturentnahmen.
Remmel schreibt dazu an das Komitee: "In den letzten Jahren hat die Habichtzucht erhebliche Fortschritte gemacht...Es ist daher davon auszugehen, dass die Nachfrage nach Habichten für Beizzwecke durch gezüchtete Exemplare gedeckt werden kann ... Vor diesem Hintergrund habe ich die Obere Jagdbehörde angewiesen, grundsätzlich keine Aushorstungsgenehmigungen mehr zu erteilen; es sei denn, die Antragstellerin oder der Antragsteller weist nach, dass es in dem konkreten Fall keine andere zufrieden stellende Lösung gibt...". Das dürfte nach Ansicht des Komitees angesichts der großen Menge der in NRW pro Jahr als Nachzuchten angemeldeten und zum Verkauf angebotenen Habichte nahezu unmöglich sein.
jugendlicher Habicht im Anflug |
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Das Komitee gegen den Vogelmord will nun erreichen, dass auch andere Bundesländer dem Beispiel aus Düsseldorf folgen. "Die Entnahme von wilden Greifvögeln aus dem Nest ist nicht mehr zeitgemäß und verstößt zudem gegen EU-Recht. Unser Ziel ist ein bundesweites Verbot", so Komitee-Geschäftsführer Alexander Heyd.
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