Neue Westfälische
Bielefeld. Grundstückseigentümer müssen die Jagd auf
ihrem Gelände nicht mehr dulden. Im Fall eines Anwalts und überzeugten
Vegetariers aus Baden-Württemberg hat der Europäische Gerichtshof für
Menschenrechte geurteilt, mit der Jagdausübung werde der Schutz seines
Eigentums verletzt. Auf dieses Urteil beruft sich jetzt der Senner Waldbesitzer
Alexander von Spiegel. Im Gespräch mit Redakteurin Alexandra Buck von der Neuen
Westfälischen erklärt der Jagdscheinbesitzer, warum er die Jagd heute
grundsätzlich für überflüssig hält.
Herr von Spiegel, wer soll denn das Wild auf Ihren Ländereien hegen und
pflegen, wenn Sie die Jäger verbannen?
Austritt aus der Jagdgenossenschaft? Lesen
Sie hier wie Sie vorgehen können.
Jäger, raus aus meinem Wald! Bild: www.FrecherFuchs.de |