Die Ministerien „empfehlen“ ihren untergeordneten Jagdbehörden, Anträge auf Austritt aus der Jagdgenossenschaft abzulehnen bzw. zurückzustellen, bis die konventionsgerechte Ausgestaltung des Jagdrechts erfolgt ist - was noch Jahre dauern kann. Hier die „Empfehlungen“ im elektronischen Rundbrief des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten des Landes Rheinland-Pfalz.
Nach Auffassung unseres Rechtsanwaltes Dominik Storr kommt diese „Empfehlung“ einer Anstiftung zur Rechtsbeugung gleich, wie dem am 15.07. hier veröffentlichten Rundbrief unseres Rechtsanwaltes an die Ministerien zu entnehmen ist. Wir denken, dass anhand dieses Rundschreibens auch die meisten Fragen von verunsicherten Grundstückseigentümern beantwortet werden.
Damit Sie bei Ihrer Jagdbehörde den richtigen Antrag stellen können, hat unser Rechtsanwalt einen Musterantrag formuliert, den Sie [hier] kostenlos herunterladen können. Bitte vergessen Sie nicht, in den Antrag Ihre Flurnummern und die Gemarkung, in der die Flächen liegen, einzufügen.
Es reicht! Keine Jagd auf meinem Grundstück. Bild: www.frecherfuchs.de |
Um Ihrem Antrag mehr Nachdruck zu verleihen, gilt auch nach wie vor das Angebot, Herrn Rechtsanwalt Dominik Storr mit der Durchsetzung Ihrer Rechte zu beauftragen (Tel.: 09393 993203 / Fax: 09393 993209 / Email: storr@buergeranwalt.com), was auch ratsam ist, damit Ihr Begehren ernst genommen wird.
Ferner haben wir auch eine „Musterabmahnung“ vorbereitet, die Sie an den Jagdpächter, der Ihr Grundstück bejagt, adressieren können. Diese können Sie [hier] herunterladen. Bitte vergessen Sie nicht, in die Unterlassungsverpflichtungserklärung Ihre Flurnummern und die Gemarkung, in der die Flächen liegen, einzufügen.
Weitere Informationen: Zwangsbejagung adé
Und bitte denken Sie auch daran, möglichst viele Grundstückseigentümer bzw. Jagdgenossen von der EGMR-Entscheidung zu unterrichten, damit möglichst viele Grundeigentümer von dieser Rechtsprechung Gebrauch machen. Nur auf diese Art und Weise können für die Wildtiere genügend Rückzugsflächen geschaffen werden.