von Cornelia Behm, MdB BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
„Das lang erwartete Ergebnis des Forschungsprojektes zur Tötungswirkung von Büchsenmunition ist offenbar eindeutig: Es wurde nach über 11.000 Abschuss- und Laborberichten kein Unterschied zwischen bleihaltiger und bleifreier Munition festgestellt. Damit ist der seit langem geforderte Nachweis, dass die Tötungswirkung bleifreier Munition im Vergleich zu der bleihaltiger Munition aus Tierschutzsicht ausreichend stark ist, erbracht. Damit müsste nunmehr der Weg für das Verbot bleihaltiger Jagdmunition frei sein.“ So kommentiert die Sprecherin für Waldpolitik der Bundestagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Cornelia Behm, die Ergebnisse des Forschungsprojektes nach Bekanntgabe durch den Deutschen Jagdschutzverband, dem das Agrarministerium die Ergebnisse offenbar exklusiv vorgestellt hat.
„Aber der Deutsche Jagdschutzverband ist offenbar ein schlechter Verlierer,“ ergänzt Behm. „Nicht nur, dass er bereits vorsorglich die nächste aufwändig zu untersuchende Frage präsentiert und bei der Bundesregierung durchgesetzt hat. Hinzu kommt, dass er bereits einen Tag später wieder die altbekannten Zweifel von Jägern an der Tötungswirkung bleifreier Jagdmunition streut.“
„Warum müssen erst noch die Ergebnisse des Projekts ‚Lebensmittelsicherheit von jagdlich gewonnenem Wildbret‘ abgewartet werden?“ fragt Behm. „Wir wissen doch, dass Seeadler und andere Wildtiere an Bleivergiftung sterben, nachdem sie durch Bleimunition belastetes Aas gefressen haben. Warum reicht dem Jagdschutzverband diese Tatsache in Verbindung mit dem Nachweis, dass weder ein erhöhtes Risiko für Jagdunfälle noch ein Unterschied bei der Tötungswirkung festgestellt werden konnte, nicht als Wissensgrundlage aus? Warum muss erst noch ein weiteres Mal nachgewiesen werden, dass auch Menschen durch Reste von Bleimunition im Wildbret gefährdet werden können? Warum leidet der Jagdschutzverband so sehr unter bleifreier Jagdmunition, dass er auf diese unsägliche Verzögerungstaktik setzt?“
„Die Forderung des Jagdschutzverbandes nach Erweiterung der Aussagen zur Ballistik und zur Einsatzentfernung auf der Munitionsverpackung und nach Überarbeitung der gesetzlichen Mindestanforderungen an Jagdmunition ist demgegenüber nachvollziehbar und sollte aufgegriffen werden. Darüber hinaus sollte auch ein Zulassungsverfahrung für Jagdmunition eingeführt werden.“
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