Seit Jahren setzt sich in Ostfriesland
an der Ems die „Gänsewacht“ dafür ein, dass Brandgänse, Graugänse,
Säbelschnäbler und viele zum Teil auch bedrohte Zugvogelarten an ihren Rast-
und Ruheplätze am Petkumer Deichvorland nicht durch die Jagd gestört werden. Oft scheint es ein Kampf gegen Windmühlen zu
sein; die Windmühlenbetreiber sind häufig genug die jagenden Honoratioren der
lokalen Gemeinden. Nun verdächtigt der Bürgerverein die Tier- und Naturschützer,
einen „anstößigen“ Aufkleber an diversen Schautafeln im EU-Vogelschutzgebiet
angebracht zu haben. Die Gänsewacht tritt den Verdächtigung mit nachfolgendem
Plakatinhalt entgegen:
Der Aufkleber
ist schwarz, welches jedoch augenscheinlich großflächig mit weiß und rot
überdruckt wurde. Zu erkennen ist weiterhin eine bewaffnete Person, die mit
einem Gewehr auf ein „e“ zielt, so wie drei fliegende Trauerschwäne (Cygnus
atratus). Beschriftet ist der Aufkleber mit
Sollten Sie
eine Person bei der widerrechtlichen Anbringung dieses Aufklebers beobachten, so
informieren Sie umgehend die Polizei und nutzen Sie bitte die Zeit bis zu deren
Eintreffen, um ein Phantombild des Täters anzufertigen. Dies kann sich ggfs. Als
hilfreich erweisen, falls die Polizei sich mangels Gummistiefeln zu einer
Verfolgung und Festnahme des Täters außerstande sehen sollte.
- Aufregung wegen Aufkleber
Während der
vergangenen Tage wurde wiederholt die Anbringung waidmannsfeindlicher Aufkleber
im Petkumer Gänsejagdgebiet festgestellt. Hierbei wurde die Vermutung geäußert,
dass diese feigen, unbeobachteten und unangekündigten Anschläge auf die
Waidselbstgerechtigkeit durch subversive Elemente aus dem Umfeld der
„Gänsewacht“ verübt worden seien.
Um diesen
verleumderischen Vorwürfen entgegenzutreten und die Ermittlungen der Strafverfolgungsbehörden
zu unterstützen, setzt die „Gänsewacht“ eine Belohnung von
100,00,- EUR*
für
sachdienliche Hinweise aus, die zur Ergreifung des Täters führen.
Beschreibung
des Aufklebers:
Abb: unbekannter Aufkleber |
„Vogelmord ist ihr Hobby — Stoppt die
Gänsejagd!“
*Jagdausübungsberechtigte, Volltrunkene so
wie Kinder und Jugendliche unter 14 Jahren sind von der Teilnahme
ausgeschlossen. Ebenso Selbstportraits beim Aufkleberaufkleben mit
anschließender Selbstanzeige. Bei mehreren Beobachtern ein und desselben
Aufkleber-Vorfalls entscheidet das Los. Der Teilnehmer erklärt sich mit der
Weitergabe seiner personenbezogenen Daten an russische Partnervermittlungen,
chinesische Werbeagenturen und nigerianische Investmentgesellschaften einverstanden.
Die Auszahlung der Belohnung erfolgt nach rechtskräftiger Verurteilung des
Täters.
Weitere Informationen
gibt’s hier:
- Gänsejagd
im EU-Vogelschutzgebiet- Aufregung wegen Aufkleber