16.11.2012

Belohnung

Seit Jahren setzt sich in Ostfriesland an der Ems die „Gänsewacht“ dafür ein, dass Brandgänse, Graugänse, Säbelschnäbler und viele zum Teil auch bedrohte Zugvogelarten an ihren Rast- und Ruheplätze am Petkumer Deichvorland nicht durch die Jagd gestört werden.  Oft scheint es ein Kampf gegen Windmühlen zu sein; die Windmühlenbetreiber sind häufig genug die jagenden Honoratioren der lokalen Gemeinden. Nun verdächtigt der Bürgerverein die Tier- und Naturschützer, einen „anstößigen“ Aufkleber an diversen Schautafeln im EU-Vogelschutzgebiet angebracht zu haben. Die Gänsewacht tritt den Verdächtigung mit nachfolgendem Plakatinhalt entgegen:

 
Während der vergangenen Tage wurde wiederholt die Anbringung waidmannsfeindlicher Aufkleber im Petkumer Gänsejagdgebiet festgestellt. Hierbei wurde die Vermutung geäußert, dass diese feigen, unbeobachteten und unangekündigten Anschläge auf die Waidselbstgerechtigkeit durch subversive Elemente aus dem Umfeld der „Gänsewacht“ verübt worden seien.

Um diesen verleumderischen Vorwürfen entgegenzutreten und die Ermittlungen der Strafverfolgungsbehörden zu unterstützen, setzt die „Gänsewacht“ eine Belohnung von

100,00,- EUR*

für sachdienliche Hinweise aus, die zur Ergreifung des Täters führen.

Beschreibung des Aufklebers:
Abb: unbekannter Aufkleber
Der Aufkleber ist schwarz, welches jedoch augenscheinlich großflächig mit weiß und rot überdruckt wurde. Zu erkennen ist weiterhin eine bewaffnete Person, die mit einem Gewehr auf ein „e“ zielt, so wie drei fliegende Trauerschwäne (Cygnus atratus). Beschriftet ist der Aufkleber mit
 
„Vogelmord ist ihr Hobby — Stoppt die Gänsejagd!“

 Sollten Sie eine Person bei der widerrechtlichen Anbringung dieses Aufklebers beobachten, so informieren Sie umgehend die Polizei und nutzen Sie bitte die Zeit bis zu deren Eintreffen, um ein Phantombild des Täters anzufertigen. Dies kann sich ggfs. Als hilfreich erweisen, falls die Polizei sich mangels Gummistiefeln zu einer Verfolgung und Festnahme des Täters außerstande sehen sollte.

*Jagdausübungsberechtigte, Volltrunkene so wie Kinder und Jugendliche unter 14 Jahren sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Ebenso Selbstportraits beim Aufkleberaufkleben mit anschließender Selbstanzeige. Bei mehreren Beobachtern ein und desselben Aufkleber-Vorfalls entscheidet das Los. Der Teilnehmer erklärt sich mit der Weitergabe seiner personenbezogenen Daten an russische Partnervermittlungen, chinesische Werbeagenturen und nigerianische Investmentgesellschaften einverstanden. Die Auszahlung der Belohnung erfolgt nach rechtskräftiger Verurteilung des Täters.

Weitere Informationen gibt’s hier:
- Gänsejagd im EU-Vogelschutzgebiet
- Aufregung wegen Aufkleber