30.12.2012

Entwurf zum neuen Jagdgesetz: Kniefall vor der Jägerlobby

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hatte dieses Jahr in letzter Instanz entschieden, dass die in Deutschland bislang obligatorische Zwangsmitgliedschaft in Jagdgenossenschaften widerrechtlich ist. Jeder Grundbesitzer müsse vielmehr das Recht haben, die Jagd auf seinem Grund und Boden aus ethischen Gründen zu untersagen. Deutschland kam damit in Zugzwang: Die Rechtsprechung des EGMR musste in nationales Recht umgesetzt werden.

Keine Jagd auf meinem Grundstück!

Was die Bundesregierung nun als Entwurf präsentiert hat, ist ein Kniefall vor der mächtigen Jägerlobby: Austrittswilligen Grundeigentümern werden alle erdenklichen Steine in den Weg gelegt, wo irgend möglich Kosten aufgebürdet, und das Jagdverbot kann jederzeit mit fadenscheinigen Begründungen ausgehebelt werden. Zudem gibt es keinerlei Handhabe gegen Jäger, die dem Verbot zum Trotz auf befriedetem Land Tiere töten.

Tier- und Naturschutzverbände protestieren massiv gegen den Gesetzesentwurf, der den Eindruck erweckt, als käme er unmittelbar aus der Feder der Jagdverbände.

Ausführliche Informationen bei der Initiative Zwangsbejagung adé