22.02.2013

Das dritte Grundstück in Deutschland ist jagdfrei!

Von Julia Brunke, www.zwangsbejagung-ade.de

Nachtrag 26.02.2013: "Durch Rechtsanwalt D. Storr wurde heute ein Eilantrag für die Befriedung von 60 Grundstücken eines Biohotels bei Mainz eingereicht, ein weiterer Antrag für 50 Grundstücke eines Landwirtes aus der Nähe von Regensburg ist in Arbeit."

Das Bayerische Verwaltungsgericht Regensburg hat mit Beschluss vom 19.02.2013 in einem Eilverfahren entschieden, dass auch auf dem Grundstück einer ethischen Jagdgegnerin aus Landshut vorläufig nicht mehr gejagt werden darf. Damit ist das dritte Grundstück in Deutschland jagdfrei gestellt!

Das Gericht schloss sich der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (BayVGH) an, der in zwei Eilverfahren entschieden hatte, dass auf den Grundstücken von zwei Jagdgegnern in Unterfranken mit Beginn des neuen Jagdjahres (ab dem 1. April 2013) vorläufig nicht mehr gejagt werden darf. Mit den beiden Beschlüssen vom 30.01.2013 hatte der Bayerische Verwaltungs-gerichtshof Rechtsgeschichte geschrieben: Zum ersten Mal seit Bestehen des Bundesjagdgesetzes gelang es Bürgern, die aus ethischen Gründen die Jagd ablehnen, ihr der generellen Jagdpflicht unterliegendes Grundstück gegen den Willen der Behörden jagdfrei zu stellen.

Keine Jagd auf meinem Grundstück
Bild: Helmut Sütsch www.fuchsfilm.de


Grundstückseigentümer aus ganz Deutschland haben bereits Eilanträge auf jagdrechtliche Befriedung ihrer Grundstücke gestellt und fast täglich kommen neue hinzu. Die Lawine rollt!

Wir empfehlen Grundstückseigentümern, welche die Jagd auf ihrem Eigentum nicht länger dulden wollen, ebenfalls entsprechende Eilverfahren unter Berufung auf die Beschlüsse des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 30.01.2013 einzuleiten. Um einem Antrag mehr Nachdruck zu verleihen, gibt es das Angebot der Bürgerbewegung Zwangsbejagung ade, Herrn Rechtsanwalt Dominik Storr mit der Durchsetzung Ihrer Rechte zu beauftragen, was auch ratsam ist, damit Ihr Begehren ernst genommen wird:

Kontakt per e-mail: storr@buergeranwalt.com 
Internet: www.buergeranwalt.com                       



20.02.2013

92 tote Füchse - Wildtierschutz Deutschland zeigt Jäger an

Im Spessart wurden Anfang Februar im Rahmen einer Revier übergreifenden Jagd 92 Füchse getötet. Wildtierschutz Deutschland und weitere Tierschutzorganisationen haben über ihren Anwalt Dominik Storr Strafzeige wegen mutmaßlicher Verstöße gegen das Tierschutzgesetz gestellt. Laut Pressemitteilung der örtlichen Kreisgruppen des Bayerischen Jagdverbandes (BJV) ging es bei der „vorbeugenden Bejagung der Füchse“ darum, einer Seuchengefahr durch Tollwut, Fuchsbandwurm und Räude entgegenzuwirken.

Dazu erklärt Wildtierschutz Deutschland:
Mittels jagdlicher Eingriffe ist es nicht möglich, wirksam auf die Eindämmung dieser Krankheiten einzuwirken. Das machte der Feldzug der Jäger gegen Füchse während der Tollwutperiode in den 1970er Jahren mehr als deutlich. Zu dieser Zeit schreckte man selbst davor nicht zurück, die Tiere in den Fuchsbauen zu vergasen. Seinerzeit kamen auf diese Weise auch viele Dachse um, so dass hier schließlich für die Art ein hohes Gefährdungspotential gegeben war.

Die intensive Jagd erwies sich jedoch als nicht zielführend, sie war vermutlich sogar kontraproduktiv. Insbesondere deshalb, weil die Geburtenzahlen der Füchse signifikant anstiegen und leergeschossene Reviere schnell durch neue Füchse besetzt wurden, die sich dann wiederum mit der Tollwut infizierten oder andere Tiere ansteckten. 

Main-Post vom 19. Februar 2013 (Artikel-Link s.u.)

Erst der flächenmäßige Einsatz von Impfködern brachte Entspannung und schließlich die Ausrottung der Tollwut unter den Füchsen. Gemäß der Weltgesundheitsorganisation (WHO) gilt Deutschland nun seit 2008 als frei von silvatischer Tollwut  - der Variante, die Füchse betrifft. Das Risiko, dass aus dem Fuchsbestand heraus die Tollwut erneut aufflammt, ist unwahrscheinlich. Das belegen regelmäßige Untersuchungen seit dem letzten Tollwutfund unter Füchsen in 2006 in Nierstein bei Mainz.

Genauso wenig wie die Tollwut können Fuchsräude oder der Befall mit dem Fuchsbandwurm durch die Jagd reduziert werden: die Jagd fördert lediglich die Verbreitung dieser Krankheiten.  

Weitere Informationen zu diesem Thema:

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15.02.2013

Standortbestimmung der Jagd, Teil 2 (Hege)

(aktualisiert am 17.02.2013) 
Zum Bundesjägertag 2012 hat der Deutsche Jagdschutzverband (DJV) ein Diskussionspapier zur Standortbestimmung der Jagd vorgelegt. Nachfolgend unser Kommentar zum

DJV-Standpunkt 2
„Mit dem Jagdrecht untrennbar verbunden ist die Pflicht zur Hege. Sie obliegt den Jagdausübungsberechtigten, Bewirtschaftern und Grundeigentümern gemeinsam.“

Wir meinen:
Das Jagdgesetz verpflichtet den Jäger zur Hege. Die Jagd ist den Zielen der Hege allerdings noch nie gerecht geworden. Weil die Jagd den Hegeauftrag überhaupt nicht erfüllen kann und dieser zu vielen Missverständnissen führt, sollte die Hege vom Jagdrecht getrennt und neu definiert werden, zum Beispiel im Umweltrecht.

Begründung:
Richtig ist, dass die Pflicht zur Hege derzeit noch mit dem Jagdrecht verbunden ist. Sie obliegt ausschließlich dem Jagdausübungs-berechtigten. Allerdings wird die sogenannte Hege nicht ihrem gesetzlichen Auftrag gerecht. Sie kann ihm gar nicht gerecht werden. 

Ziele der Hege sind nämlich
a) einen artenreichen und gesunden Wildbestand zu erhalten,
b) die Lebensgrundlagen des Wildes zu sichern und
c) Wildschäden zu vermeiden.

Die Jagd hat so gut wie keinen Einfluss auf Artenreichtum, insbesondere deshalb, weil die Jagd es überhaupt nicht vermag die Lebensgrundlagen des Wildes zu sichern. Dort, wo den Tieren die Lebensräume zum Beispiel durch die Landwirtschaft genommen werden, kann man sich keine Artenvielfalt zusammenschießen.

Artenvielfalt kann sich insbesondere dort entwickeln, wo entsprechende Lebensräume noch vorhanden sind und die Jagd weitgehend ruht. Ein Beispiel ist der Kanton Genf, wo seit 1974 mit wenigen Ausnahmen ein Jagdverbot besteht. Dort hat die Biodiversität seitdem enorm zugenommen. Einen artenreichen und gesunden Wildbestand kennt man auch aus vielen anderen jagdfreien Nationalparks in Europa und in anderen Ländern der Welt.

Umweltbriefmarke von 1981

In Deutschland gibt keine zentrale statistische Erhebung zu Wildschäden. Obwohl es hierzulande inzwischen etwa 340.000 Jagdscheininhaber gibt, hat sich die Wildschadensituation in den vergangenen Jahrzehnten nie signifikant verändert. 

Wildschäden wird es immer geben, wie es Gewitter, Frost und Hagelstürme geben wird. Die Jagd ist dagegen vollkommen machtlos, möglicherweise macht sie es gar schlimmer als es sein könnte.

Aber um welche Dimensionen geht es eigentlich, wenn wir von Wildschäden sprechen? Beispiel Weinbau: In Rheinland-Pfalz, dem Bundesland mit den größten Weinanbauflächen, beläuft sich der Wert des produzierten Weins pro Jahr aktuell auf etwa 1,2 Mrd. Euro. Auf das Schadenkonto von Wildschweinen geht davon in 2012 gerade einmal ein verschwindend geringer Anteil von 0,2 Prozent! 

Landwirte erhalten in Deutschland übrigens jährliche Subventionen von etwa 12 Mrd. Euro. Die Summe aller Wildschäden dürfte auch in dieser Relation marginal sein!

Der Gesetzgeber würde also nichts falsch machen, wenn er die Hegeverpflichtung vom Jagdrecht trennen würde. Allzu oft wird sie als Auftrag zum Mästen des Schalenwildes (Rehe, Wildschweine u.a.) missverstanden oder hält als Rechtfertigung für die Jagd her. Die Ziele der Hege, wie das Gesetz sie definiert, wurden von der Jagd noch nie erfüllt.

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12.02.2013

Landwirte für jagdfreie Flächen

(ergänzt am 16.02.2013 / Link)
Der aktuelle Gesetzentwurf zur Änderung jagdrechtlicher Vorschriften wirft viele Fragen auf. Er erfüllt nach Meinung von Rechtsexperten nicht die Vorgaben, die der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) dem deutschen Gesetzgeber auferlegt hat.

So sollen beispielsweise Eigentümer, welche die Jagd auf ihren Grundstücken ablehnen, für sogenannte Wildschäden auf den umliegenden Flächen mithaften. Darin wird eine finanzielle Hürde gesehen, die das Recht missachtet, welches der EGMR den Grundeigentümern unentgeltlich zugesichert hat. Außerdem stehe es in völlig unbestreitbarem Widerspruch zu den Fakten: Denn die Eigentümer jagdfreier Flächen seien nicht verantwortlich für entstehende Wildschäden – und sollten somit auch nicht finanziell zur Verantwortung gezogen werden.

Keine Jagd auf meinem Grundstück,
Bild: Luise Dittombée


Landwirte aus dem gesamten Bundesgebiet, welche ihre Grundstücke von der Bejagung ausschließen möchten,  haben dem Anhörungsausschuss zur Jagdgesetznovellierung eine entsprechende Stellungnahme zukommen lassen. Diese können Sie hier nachlesen.

Lesen Sie auch: Erfolg vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof - "Keine Jagd auf meinem Grundstück!"
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10.02.2013

Standortbestimmung der Jagd, Teil 1

(zuletzt ergänzt am 22.02.2013) 
Zum Bundesjägertag 2012 hat der Deutsche Jagdschutzverband (DJV) ein Diskussionspapier zur Standortbestimmung der Jagd vorgelegt. Einige dieser „Standpunkte“ möchten wir in den kommenden Wochen aufgreifen und kommentieren:

DJV-Standpunkt 1
„Die Jagd ist die älteste Form nachhaltiger, schonender Nutzung natürlicher Ressourcen. Sie dient auch dem Natur- und Artenschutz und ist ein schützenswertes Kulturgut.“

Wir meinen: Die Jagd ist heutzutage eine überflüssige Freizeitbeschäftigung, die häufig untrennbar mit Leid von Tieren verbunden ist und Wildtieren samt ihren Lebensräumen erheblichen Schaden zufügt. Mit gezielter Fehlinformation versucht die Jägerschaft ihr antiquiertes Tun vor den Augen einer zunehmend kritischen Öffentlichkeit zu rechtfertigen.

Begründung:
Schon die Tatsache, dass hochentwickelte Tiere lediglich als „Ressourcen“, also als Rohstoffe bezeichnet werden, entlarvt des Jägers Verhältnis zur Natur.  Natur- und Artenschutz sind meines Erachtens nichts als ein Vorwand für die Jagd. Ja, es gibt Projekte, bei welchen Jägern zum Erhalt und zur Schaffung von Lebensraum für wohl bemerkt jagdbare Arten beitragen, aber wie viele Jäger gibt es, die als Landnutzer Lebensräume und Lebensgemeinschaften zerstören? Wenn Sie ein Glas Wasser in einen 20-Liter-Eimer kippen, haben Sie in etwa das Verhältnis an jagdbarer Fläche, welche pro-aktiv von Jägern als Lebensraum gepflegt wird. Ein Vielfaches von dem, was Jäger vorgeben für den Natur- und Artenschutz zu tun, schaffen friedliche in Tier- und Naturschutzorganisationen zusammengeschlossene Menschen, ohne tonnenweise hochgiftiges Blei zu versenken.

Die Jagdausübung selbst ist im Hinblick auf den Artenschutz wohl eher kontraproduktiv. Schwerpunkt dessen was der Jagdverband als Artenschutz bezeichnet dürfte die Jagd auf Fuchs, Marder und Co. sein, mit dem Vorwand das Niederwild oder wie in den letzten Jahren argumentiert wird, die Bodenbrüter zu schützen. Zahlreiche Forschungsarbeiten weisen darauf hin, dass die Jagd eben nicht zur Reduzierung von Beutegreiferbeständen beiträgt und auch weitgehend nicht zum Erhalt von bodenbrütenden Arten. Das Defizit von Lebensraum kann eben nicht durch das Zurechtschießen der Natur kompensiert werden.

Bei Tieren, welche weder als Fleisch- noch als Pelzlieferant dienen  - das sind etwa 80 % der von Jägern getöteten Tiere -  kann man überhaupt nicht von der Nutzung von Ressourcen sprechen. Hier stellt sich vielmehr eine andere Frage, nämlich die nach einem „vernünftigen Grund“ für das Töten von Millionen von Tieren.

Wie so oft, war auch hier der Schuss auf den Hasen nicht tödlich.
Das Tier wird mit dem Knüppel "erlöst".
Bild: www.wattenrat.de 

Die Nachhaltigkeit muss man spätestens in Zweifel ziehen, wenn man weiß, dass selbst Rebhuhn und Waldschnepfe auf der Abschussliste der so genannten Artenschützer stehen. Beide Arten sind in den Roten Listen der gefährdeten Tierarten gelistet. Wenn man ferner weiß, wie viele Rehe, Hirsche, Wildschweine bei „Mannschaftsjagden“ (=Bewegungsjagden, z.B. Drückjagden) lediglich verletzt werden, wie ein angeschossener Hase schreit, Fuchs oder Jagdhund bei der Baujagd ums Leben kommen oder schwer verletzt werden und wie viele Greifvögel an Bleivergiftungen verenden, der weiß auch, dass Jagd mit Schonung  - zumindest der Kreatur -  häufig nicht viel am Hut hat.

Das was die Jagd umgibt, kann man als Tradition bezeichnen, aber die Jagd als Kulturgut? Lesen Sie hier, was Dr. Gunter Bleibohm in „Fluch der Geburt“ dazu sagt.

Die Hege funktioniert nicht, lesen Sie dazu Standortbestimmung der Jagd, Teil 2

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05.02.2013

Keine Jagd in Auerwild-Revieren

Im Thüringer Schiefergebirge wird seit geraumer Zeit ein Projekt zur Schaffung und Erhaltung eines Lebensraumes für Auerhühner betrieben. Wildtierschutz Deutschland ist darauf aufmerksam geworden und fordert die Verantwortlichen auf,  insbesondere das damit einhergehendes Bejagungskonzept, welches eine intensivere Bejagung von Fuchs, Marder und anderen Beutegreifern vorsieht, zu hinterfragen. 

Aufgrund vorliegender Ergebnisse aktueller Forschungsprojekte und den Erkenntnissen unter anderem aus Auerwild-Lebensräumen in der Schweiz und im Nationalpark Bayerischer Wald ist ein Miteinander von Auerhuhn und Fuchs und Co. möglich und eine Intensivierung der Jagd auf Beutegreifer in mehrfacher Hinsicht kontraproduktiv:

Auerhahn (Tetrao urogallus)
Bild: Richard Bartz 

  • Die Bestände von Beutegreifern, insbesondere von Füchsen, lassen sich durch die Jagd nicht dauerhaft reduzieren. Füchse reagieren auf Verluste mit signifikant höheren Geburtenzahlen.
  • Die jagdliche Entnahme von Füchsen aus einem Revier verursacht Zuwanderung aus anderen Revieren, möglicherweise mit negativen Folgen für das Auerhuhn.
  • Auerhühner sind extrem störungssensibel. Die Jagd, selbst wenn ihr in den Auerwildgebieten „nur“ mit Fallen nachgegangen wird, führt zu erheblichen Störungen.


Hier finden Sie eine Link-Liste zu vielen Fuchsthemen

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04.02.2013

Erfolg vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof: "Keine Jagd auf meinem Grundstück!"

Von Julia Brunke
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) hat mit Beschluss vom 30.01.2013, der unanfechtbar ist, in einem Eilverfahren entschieden, dass auf dem Grundstück eines ethischen Jagdgegners ab dem 1. April 2013 vorläufig nicht mehr gejagt werden darf. Mit diesem Beschluss, den der Bayerische Verwaltungsgerichtshof ausführlich begründete, hat der erkennende Senat Rechtsgeschichte geschrieben. Zum ersten Mal seit Bestehen des Bundesjagdgesetzes gelingt es einem ethischen Jagdgegner, sein der generellen Jagdpflicht unterliegendes Grundstück gegen den Willen der Behörden jagdfrei zu stellen.

Die Vorschriften betreffend des Jagdausübungsrechts durch die Jagdgenossenschaft, welcher der Grundstückseigentümer zwangsweise angehört, sind ab dem 1. April 2013 vorläufig nicht anzuwenden (BayVGH, Beschluss vom 30.01.2013 - 19 AE 12.2123).

Ethischer Tierschützer kann Jagd auf seinem Grundstück nicht mit seinem Gewissen vereinbaren Bereits am 07.05.2007 hatte Roland Dunkel aus Frankenbrunn den Antrag auf Austritt aus der Jagdgenossenschaft bei der unteren Jagdbehörde gestellt. Als Tierschützer und Vegetarier kann er es nicht mit seinem Gewissen vereinbaren, dass Jäger sein Grundstück betreten und dort Tiere töten. Nachdem das Verwaltungsgericht Würzburg seine Klage am 14.11.2008 abgewiesen hatte, setzte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof im Oktober 2009 das Verfahren aus, bis das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in der Sache „Herrmann gegen Deutschland“ vorliegt.

Keine Jagd auf meinem Grundstück
Bild: Thorsten Emberger www.frecherfuchs.de 

Urteil des Europäischen Gerichtshofs: Zwangsmitgliedschaft in Jagdgenossenschaft verstößt gegen Menschenrechte Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) kam in seinem Urteil vom 26.06.2012 zu dem Ergebnis, dass die Einbindung in eine Jagdgenossenschaft für einen Grundeigentümer, der die Jagd aus ethischen Gründen ablehnt, eine unverhältnismäßige Belastung seines Eigentums darstellt.


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