22.02.2013

Das dritte Grundstück in Deutschland ist jagdfrei!

Von Julia Brunke, www.zwangsbejagung-ade.de

Nachtrag 26.02.2013: "Durch Rechtsanwalt D. Storr wurde heute ein Eilantrag für die Befriedung von 60 Grundstücken eines Biohotels bei Mainz eingereicht, ein weiterer Antrag für 50 Grundstücke eines Landwirtes aus der Nähe von Regensburg ist in Arbeit."

Das Bayerische Verwaltungsgericht Regensburg hat mit Beschluss vom 19.02.2013 in einem Eilverfahren entschieden, dass auch auf dem Grundstück einer ethischen Jagdgegnerin aus Landshut vorläufig nicht mehr gejagt werden darf. Damit ist das dritte Grundstück in Deutschland jagdfrei gestellt!

Das Gericht schloss sich der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (BayVGH) an, der in zwei Eilverfahren entschieden hatte, dass auf den Grundstücken von zwei Jagdgegnern in Unterfranken mit Beginn des neuen Jagdjahres (ab dem 1. April 2013) vorläufig nicht mehr gejagt werden darf. Mit den beiden Beschlüssen vom 30.01.2013 hatte der Bayerische Verwaltungs-gerichtshof Rechtsgeschichte geschrieben: Zum ersten Mal seit Bestehen des Bundesjagdgesetzes gelang es Bürgern, die aus ethischen Gründen die Jagd ablehnen, ihr der generellen Jagdpflicht unterliegendes Grundstück gegen den Willen der Behörden jagdfrei zu stellen.

Keine Jagd auf meinem Grundstück
Bild: Helmut Sütsch www.fuchsfilm.de


Grundstückseigentümer aus ganz Deutschland haben bereits Eilanträge auf jagdrechtliche Befriedung ihrer Grundstücke gestellt und fast täglich kommen neue hinzu. Die Lawine rollt!

Wir empfehlen Grundstückseigentümern, welche die Jagd auf ihrem Eigentum nicht länger dulden wollen, ebenfalls entsprechende Eilverfahren unter Berufung auf die Beschlüsse des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 30.01.2013 einzuleiten. Um einem Antrag mehr Nachdruck zu verleihen, gibt es das Angebot der Bürgerbewegung Zwangsbejagung ade, Herrn Rechtsanwalt Dominik Storr mit der Durchsetzung Ihrer Rechte zu beauftragen, was auch ratsam ist, damit Ihr Begehren ernst genommen wird:

Kontakt per e-mail: storr@buergeranwalt.com 
Internet: www.buergeranwalt.com