12.02.2013

Landwirte für jagdfreie Flächen

(ergänzt am 16.02.2013 / Link)
Der aktuelle Gesetzentwurf zur Änderung jagdrechtlicher Vorschriften wirft viele Fragen auf. Er erfüllt nach Meinung von Rechtsexperten nicht die Vorgaben, die der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) dem deutschen Gesetzgeber auferlegt hat.

So sollen beispielsweise Eigentümer, welche die Jagd auf ihren Grundstücken ablehnen, für sogenannte Wildschäden auf den umliegenden Flächen mithaften. Darin wird eine finanzielle Hürde gesehen, die das Recht missachtet, welches der EGMR den Grundeigentümern unentgeltlich zugesichert hat. Außerdem stehe es in völlig unbestreitbarem Widerspruch zu den Fakten: Denn die Eigentümer jagdfreier Flächen seien nicht verantwortlich für entstehende Wildschäden – und sollten somit auch nicht finanziell zur Verantwortung gezogen werden.

Keine Jagd auf meinem Grundstück,
Bild: Luise Dittombée


Landwirte aus dem gesamten Bundesgebiet, welche ihre Grundstücke von der Bejagung ausschließen möchten,  haben dem Anhörungsausschuss zur Jagdgesetznovellierung eine entsprechende Stellungnahme zukommen lassen. Diese können Sie hier nachlesen.

Lesen Sie auch: Erfolg vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof - "Keine Jagd auf meinem Grundstück!"
Über diesen Link online shoppen und Wildtierschutz Deutschland unterstützen (ohne Extrakosten)