Ergänzung 23.03.2013: "Die vom Bundestag beschlossene Änderung des Bundesjagdgesetzes wurde mit großer Mehrheit im Bundesrat durchgewunken. Hier finden Sie den Gesetzestext."
Quelle: Dominik Storr
Quelle: Dominik Storr
Am 22.03.2013 steht der Gesetzentwurf zur Änderung jagdrechtlicher Vorschriften auf der Tagesordnung des Bundesrats. Die bundesweite Bürgerinitiative „Zwangsbejagung ade“ hat sich in einem Offenen Brief an alle Mitglieder des Bundesrats mit dem Appell gewandt, den geplanten Änderungen des Bundesjagdgesetzes nicht zuzustimmen. Währenddessen werden aufgrund von Gerichtsbeschlüssen immer mehr Grundstücke in Deutschland jagdfrei gestellt.
Änderung des Bundesjagdgesetzes wird zur Farce Laut einem Urteil des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) verstoßen Regelungen des aktuellen Bundesjagdgesetzes gegen die Menschenrechte. Es ist nicht mit dem in der Menschenrechtskonvention garantierten Schutz des Eigentums zu vereinbaren, wenn Grundstückseigentümer gegen ihren Willen Mitglied in Jagdgenossenschaften sind und damit die Jagd auf ihrem Eigentum dulden müssen. Deutschland wurde somit verurteilt, seine Jagdgesetzgebung entsprechend zu ändern.
Vom Aigner-Ministerium wurde daraufhin ein Gesetzentwurf zur Änderung des Bundesjagdgesetzes in den Bundestag eingebracht, der am 28.2.2013 von einer kleinen Schar Bundestagsabgeordneter abgenickt wurde. Dieser Gesetzentwurf entstand unter massiver Einflussnahme der Jagdlobby, was auch der NABU bemängelte. Bei der Öffentlichen Anhörung des Agrarausschusses am 20.2.2013 wurde von Bundestagsabgeordneten sogar offen zugegeben, dass man den Jagdgenossen den Austritt aus der Jagdgenossenschaft so schwer wie möglich machen möchte. Sogar Geld soll den Grundstückseigentümern abgeknöpft werden, damit diese bereits „freiwillig“ auf die Wahrnehmung ihres Menschenrechts verzichten.
Bürgerinitiative „Zwangsbejagung ade“: Offener Brief an den Bundesrat Am 22. März steht der Gesetzentwurf nun auf der Tagesordnung des Bundesrats. Die Bürgerinitiative „Zwangsbejagung ade“, in der sich Grundstückseigentümer aus ganz Deutschland zusammengeschlossen haben, die nicht länger dulden wollen, dass Jäger ihre Grundstücke betreten, um dort Tiere zu töten, hat die Mitglieder des Bundesrats mit einem Offenen Brief angeschrieben. Darin werden die Vertreter der Länder aufgefordert, dem lobbygeprägten Gesetzentwurf der Bundesregierung nicht zuzustimmen.
Keine Jagd auf meinem Grundstück Bild: Fabien Gagnon |
„Es kann und darf nicht sein, dass die Jägerlobby über die Grenzen der Europäischen Menschenrechtskonvention bestimmt und die Gewissensentscheidung von Grundstückseigentümern, die in einer pluralistischen und demokratischen Gesellschaft Achtung verdient, ohne jegliche wissenschaftliche Rechtfertigung mit Füßen treten darf“, sagt Rechtsanwalt Dominik Storr, der die Grundstückseigentümer vertritt.
Gerichtsbeschlüsse: Die ersten jagdfreien Grundstücke in Deutschland Verwaltungsgerichte in Regensburg und Würzburg haben im Februar und März d.J. in Eilverfahren diverse Grundstücke von der Zwangsbejagung freigestellt. Sie schlossen sich somit der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs an, der am 30.01.2013 in zwei Eilverfahren entschieden hatte, dass auf den Grundstücken von zwei Jagdgegnern aus Unterfranken vorläufig nicht mehr gejagt werden darf. Auch in Baden-Württemberg können die Jagdgegner erste Erfolge verzeichnen. In Konstanz hat eine Jagdbehörde einem Landwirt vorläufig den Austritt aus der Jagdgenossenschaft gestattet, um einer Verurteilung durch das Verwaltungsgericht Freiburg zu entgehen.
Weitere Informationen: Bürgeranwalt Dominik Storr und Bürgerinitiative Zwangsbejagung adé
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