Akutalisierung 27.03.2013: "Offener Brief eines betroffenen Grundstückeigentümers"
Nachdem der Bundesrat am 22.3.2013 das Gesetz zur Änderung jagdrechtlicher Vorschriften passieren ließ, soll es in Kürze von Bundespräsident Joachim Gauck gegengezeichnet werden, damit das Gesetz ausgefertigt und im Bundesgesetzblatt verkündet werden kann.
Nachdem der Bundesrat am 22.3.2013 das Gesetz zur Änderung jagdrechtlicher Vorschriften passieren ließ, soll es in Kürze von Bundespräsident Joachim Gauck gegengezeichnet werden, damit das Gesetz ausgefertigt und im Bundesgesetzblatt verkündet werden kann.
Doch das vorliegende Gesetz zur Änderung jagdrechtlicher Vorschriften ist in vielen Punkten nicht mit der Europäischen Menschenrechtskonvention vereinbar.
Rechtsanwalt Dominik Storr hat im Namen von zahlreichen betroffenen Grundstückseigentümern in Deutschland einen Offenen Brief an Bundespräsident Joachim Gauck geschrieben, in dem er den Bundespräsidenten bittet, dieses Gesetz, das zweifelsohne ein Geschenk an die Jagdlobby darstellt, nicht zu unterzeichnen.
Dem Schreiben beigefügt wurde die an den Agrarausschuss gerichtete Stellungnahme, in der im Einzelnen aufgeführt ist, in welchen Punkten das Gesetz zur Änderung jagdrechtlicher Vorschriften gegen die Europäische Menschenrechtskonvention und das Grundgesetz verstößt.
Keine Jagd auf meinem Grundstück Bild: Eilert Voß |
Schließen Sie sich in der Online-Aktion der Bürgerinitiative Zwangsbejagung adé und dem Offenen Brief von Rechtsanwalt Dominik Storr an Bundespräsident Gauck an und bitten Sie den Bundespräsidenten, das Gesetz nicht zu unterschreiben: Hier klicken.
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