02.05.2013

Für eine echte Tierschutzverbandsklage in Niedersachsen

Wenn gegen geltendes Tierschutzrecht verstoßen wird, müssten Tierschutz- und Tierrechtsorganisationen den Fall vor Gericht bringen und dort klären lassen. Was eigentlich völlig logisch klingt, ist aber fast überall in Deutschland unmöglich.
Weder Organisationen noch Privatpersonen haben grundsätzlich das Recht, für die Tiere zu klagen. In der Praxis heißt das, dass Verstöße gegen das Tierschutzgesetz und andere Tierschutzregelungen fast nie vor Gericht gebracht werden können. Die (viel zu seltene) Ausnahme ist, dass engagierte Staatsanwaltschaften tätig werden.
Einige Bundesländer haben diesen Missstand bereits erkannt und die Tierschutzverbandsklage eingeführt bzw. planen gerade die Einführung. Auch die neue Landesregierung von Niedersachsen will tätig werden, wobei derzeit jedoch ein viel zu schwaches Klagerecht für Tierschutzorganisationen geplant ist. Bliebe es bei den bisherigen Planungen, dann wäre die Folge, dass Gerichte zwar Verstöße feststellen würden, sich daraus aber keinerlei rechtlich bindende Konsequenzen ergäben.
Eine Aktion der Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt,
unterstützt von Wildtierschutz Deutschland
Rufen auch Sie die Landesregierung von Niedersachsen auf, eine echte und wirkungsvolle Tierschutzverbandsklage zu schaffen.


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