17.02.2014

Die letzte Instanz im Tierschutzrecht muss unparteiisch sein!

Stellen Sie sich vor, ein Tierschutzfall wird vor dem höchsten deutschen Verwaltungsgericht verhandelt und der Richter sagt Ihnen, dass er das im Grundgesetz festgeschriebene Staatsziel Tierschutz nur für »ein kleines Steinchen« hält. Würden Sie diesem Richter zutrauen, ein ausgewogenes Urteil zu fällen?

Diese Frage ist nicht theoretisch. Im Bundesverwaltungsgericht ist der vorsitzende Richter Dieter Kley für das Tierschutzrecht zuständig. Und Richter Kley hat die o. g. Äußerung in einer wichtigen Verhandlung genau so getroffen. Ein solcher Richter kann und darf nicht die letzte Instanz in Tierschutzfragen sein. Die jüngste Entscheidung zu den Affenversuchen in Bremen sowie der Umgang mit zentralen Rechtsfragen in diesem Verfahren unterstreichen das. Unterzeichnen Sie deshalb unseren Appell an den amtierenden Präsidenten des Bundesverwaltungsgerichts, Prof. Klaus Rennert, diesem Richter die Zuständigkeit für das Tierschutzrecht zu entziehen und einen unvoreingenommenen Richter (m/w) einzusetzen!