24.09.2015

Jagdreform Hessen: Neues Bündnis fordert mehr Tierschutz

Wie im Koalitionsvertrag angekündigt hat die schwarz-grüne Landesregierung den Entwurf einer neuen Jagdverordnung vorgelegt, in der unter anderem die Jagd- und Schonzeiten in Hessen neu geregelt werden. Das im Juli dieses Jahres gegründete „Bündnis Jagdreform Hessen“ (BJH) unterstützt die Landesregierung in ihrem Bestreben, die hessischen Jagdverordnungen zu reformieren und in einer neuen Jagdverordnung zusammenzufassen. Der aktuell vorgelegte Entwurf geht den Bündnispartnern allerdings nicht weit genug. Im Rahmen der schriftlichen Anhörung hat das Bündnis in dieser Woche dazu Stellung genommen und an die Landesregierung appelliert, den Tierschutz vor jagdliche Freizeitinteressen zu stellen.

„Wir befürworten die Initiative der grünen Umweltministerin, die Jagdzeiten an wissenschaftliche und ökologischen Erkenntnisse anpassen zu wollen“ erklärt Mike Ruckelshaus von TASSO e.V., Mitbegründer des Bündnisses, „Dazu fordern wir eine jagdfreie Zeit von Januar bis September für alle Tiere, eine ganzjährige Schonzeit für Fuchs, Dachs, Waschbär und Co. und das Verbot der Fallenjagd.“

Das Eichhörnchen darf nicht gejagt werden, die Gefahr in eine Falle zu geraten ist dennoch gegeben.
Bild: Michael Mayer

Der vorliegende Entwurf einer Jagdverordnung ermöglicht es weiterhin, Tiere ohne Verwertungsgebot (als Nahrungsmittel) und ohne wissenschaftlich belegte ökologische Erfordernis zu töten.  Das ist weder im Sinne des Tierschutzgesetzes, noch entspricht es dem heutigen gesellschaftlichen Verständnis im Umgang mit Tieren. Füchse, Marderartige, Waschbären und auch Vögel werden in der Regel nicht verwertet. Auch aus ökologischer oder gar epidemiologischer Sicht  gibt es keinen Grund, diese Tiere zu jagen. Zahlreiche wissenschaftliche Arbeiten und Praxisbeispiele belegen, dass insbesondere die Jagd auf Beutegreifer nicht zu einer nachhaltigen Bestandsreduzierung führt und entsprechend keine nachhaltige Auswirkung auf den Artenschutz hat.

Darüber hinaus fordert das Bündnis eine allgemeine Jagdruhe von Januar bis September. Eine entsprechende Schonzeitenregelung würde es Wildtieren ermöglichen, ihre Jungtiere ungestört von jagdlichen Störungen aufzuziehen. Im Winter könnten sie ihren Stoffwechsel und den Energieverbrauch an das reduzierte Nahrungsangebot anpassen. Weniger Jagd würde zudem die Scheu der Wildtiere reduzieren (Nationalpark-Effekt). Sie wären damit auch für Wanderer, Spaziergänger und Radfahrer wieder häufiger erlebbar.

Die Organisationen fordern darüber hinaus  ein Verbot tierschutzwidriger Jagdpraktiken. Demnach sollten Totschlagfallen, in denen Tiere häufig einen qualvollen Tod finden oder schwere Verletzungen erleiden, gänzlich verboten werden. Auch der Einsatz von Lebendfallen geht mit Stress und Leid für die Tiere einher und sollte nicht für jagdliche Zwecke, sondern nur im begründeten Einzelfall im Rahmen von Naturschutzprojekten erlaubt sein.

Seit 2002 ist der Tierschutz im Grundgesetz verankert und somit als bindendes Gut mit Verfassungsrang anzusehen. Das Bündnis weist daraufhin, dass es dringend einer grundlegenden Novellierung auch des hessischen Landesjagdgesetzes bedarf, um den Anforderungen des Tierschutzgesetzes gerecht zu werden. Tierschutzwidrige Jagdpraktiken, wie beispielsweise die Baujagd, die Beizjagd sowie die Jagdhundeausbildung am lebenden Tier bleiben nach den derzeitigen Plänen in Hessen weiterhin erlaubt.

Laut Koalitionsvertrag soll zumindest die Jagd auf Hunde und Katzen noch in dieser Legislaturperiode einer wissenschaftlichen Bewertung unterzogen und ggf. verboten werden. Baden-Württemberg sowie Nordrhein-Westfalen haben die Jagd auf Hunde und Katzen mit der Einführung der neuen Jagdgesetze bereits weitgehend verboten. Ein Verbot dieses feudalherrschaftlichen Relikts ist auch in Hessen längst überfällig.
+++

Das Bündnis Jagdreform Hessen (BJH) ist ein Zusammenschluss von neun Tier- und Naturschutzorganisationen:
animal public e.V.
Bund gegen Missbrauch der Tiere e.V.
Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierschutzrecht e.V.
ETN – Europäischer Tier- und Naturschutz e.V.
Landestierschutzverband Hessen e.V.
Menschen für Tierrechte, Bundesverband der Tierversuchsgegner e.V.
PETA Deutschland e.V.
TASSO e.V.
Wildtierschutz Deutschland e.V.
+++


23.09.2015

Gesellschaftsjagd als Tötungs-Happening, Einladung des Ministerpräsidenten

Von Jürgen Heimann, Rotorman’s Blog, gekürzte Version

Brandenburgs Ministerpräsident Dietmar Woidke würde wohl kaum auf eine solche von zu viel  Zielwasser beflügelte Schnapsidee kommen. Und wenn doch, er müsste damit rechnen, geteert und gefedert zu werden. In Nauen war unlängst ein Liebespaar von einem Jäger unter Beschuss genommen worden, weil dieser es mit Rehen verwechselt hatte. Der Mann starb, die Frau wurde lebensgefährlich verletzt.


Bis in die Hessische Staatskanzlei hinein reicht das Entsetzen über diesen waidmännischen Super-Gau aber nicht. Daselbst hält Woidkes Amtskollege Volker Bouffier die Stellung. Und er hält nebenbei unverdrossen an seinem Plan fest, ausgesuchte, handverlesene Pirschgänger für den 4. November zu einer fidelen, zünftigen Gesellschaftsjagd nach Groß-Gerau einzuladen.

Eine beispiellose Instinktlosigkeit! Welche Rotte grunzender Schwarzkittel den blondierten Landesvater auch immer geritten habe mag, ein derartiges als Belustigung und Zeitvertreib inszeniertes und von der Landesregierung organisiertes Tötungs-Happening ist einfach ein Anachronismus. Damit hat der prominente CDU-Politiker im übertragenen Sinne einen ziemlich kapitalen Bock und sich selbst ins Knie geschossen.

„Solche Riten passen nicht mehr in die Zeit“  Hessen war, wie uns einst ein alter Polit-Slogan erfolgreich suggerierte, einmal vorne. Da ist man in Niedersachsen inzwischen schon etwas weiter. Das nördliche Flachland hat staatlich organisierte Gesellschaftsjagden längst auf den Index gesetzt, weil, so Landwirtschaftsminister Christian Meyer, „eine auf hochherrschaftlichen Riten aus der Kaiserzeit beruhende Jagd des jeweiligen Landesherrn nicht mehr in die jetzige Zeit passt”.

Die Grünen zum Jagen tragen  Aus selbiger scheint der Hessische Regierungschef aber gefallen. Und: Er trägt mit dieser Baller-Orgie ja ganz nebenbei auch seinen Koalitionspartner zum Jagen. Das von der Grünen Priska Hinz geführte Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz sieht sich in diesen Tagen einem bisher nie dagewesenen Sperr- und Störfeuer der Hege-Front ausgesetzt. Und das zielt stellenweise weit unter die Gürtellinie. Die Landesjägerschaft hat Tollwut-gleich Schaum vorm Mund, weil ihr der Entwurf der neuen Landesjagdverordnung gegen den Strich und zu weit geht.

Das Papier dürfte aber nicht überraschend gekommen sein, da (auch) die Jägerschaft von Anfang an in die Beratungen eingebunden war. Unter anderem soll die Bejagung von Füchsen, Mardern, Rabenkrähen und Elstern eingeschränkt werden, während es für die Waschbären aber nach wie vor keine Schonung gibt. Und Lebend- und Totschlagsfallen bleiben ebenfalls legal. Dennoch: Im Endzeit-Szenario der Jäger ist der Frühling bereits verstummt und die Wild- und Graugänse, deren Zahl ins Unermessliche steigt, sind laut schnatternd dabei, ihre Diktatur über die Menschen zu errichten…
Bild: www.Abschaffung-der-Jagd.de

Kotau vor der mächtigen Jäger-Lobby   Jetzt vor dem Hintergrund dieser emotional-aufgeheizten Stimmung (-smache) regierungsseitig zu einer Gesellschaftsjagd zu bitten, zeugt nicht gerade von politischem Gespür. Es sei denn, der “Spaß” ist als Beschwichtigungs-Geste, ja als Kotau vor der mächtigen Jägerlobby zu verstehen: “Seht her, wir sind doch eigentlich auf Eurer Seite!” Das ist die CDU traditionell sowieso, auch weil sich in ihren Reihen überproportional viele Jäger tummeln.
Aber dass  bezeichnenderweise ausgerechnet Beamte jenes von einer Grünen geleiteten Ministeriums, das nun im Zentrum der Jägerkritik steht, mit der Organisation dieses fragwürdigen Events betraut wurden, ist fast schon grotesk. Vermutlich die Rache dafür, dass die Ökos in den seinerzeitigen Koalitionsverhandlungen durchgesetzt hatten, die ein oder andere Spitze im sehr großzügig gehaltenen Hessischen Jagdrecht zu brechen.
Umstritten, unpassend, geschmacklos  Solche Auswüchse, wie sie sich in Groß-Gerau abzeichnen, versteht die Hessische Landesregierung nun mal auch unter Natur- und Tierschutz – und unter Charity. Ja, richtig gelesen. Charity! Der Gipfel des Zynismus’ ist, dass die Bouffiers umstrittene Gesellschaftsjagd auch noch als Wohltätigkeits-Aktion verbrämt und “verkauft” wird. Schließlich ist der Reinerlös des Schlachtfestes für einen guten Zweck bestimmt. Im Rahmen des abschließenden “Schüsseltreibens” im feudalen 5-Sterne-Schlosshotel Kronberg (man gönnt sich ja sonst nix)  wird höflichst um eine Spende gebeten. Bestimmt ist sie für die Elly Heuss-Knapp-Stiftung. Sie ist Trägerin des Müttergenesungswerkes. Dafür müssen dann schon mal einige andere Mütter (und Väter) dran glauben. Aber es sind ja nur welche aus dem Tierreich…

Vollständiger Artikel auf Rotorman’s Blog

22.09.2015

Hessen-SPD: Bei der Jagd alles beim Alten belassen

Wie wir eben erfahren, hat die SPD Hessen beim Landtag beantragt, die Jagdzeiten in Hessen nicht zu ändern. Der Antrag ist unterzeichnet vom Fraktionsvorsitzenden Thorsten Schäfer-Gümbel.

SPD Hessen will keine Einschränkungen bei der Jagd
Bild Fabien Gagnon

Das von den Grünen geführte Umweltministerium hat gem. Koalitionsvertrag einen Entwurf zur Hessischen Jagdverordnung erarbeitet. Daran beteiligt waren u.a. Vertreter des Tier- und Naturschutzes und der Jagd. Das Ergebnis ist nicht das, was wir uns als Tierschützer im Hinblick auf die Jagd wünschen, aber es kommt uns in einigen Punkten entgegen. So sollen die Jagdzeiten für Baummarder, Iltis, Hermelin und Mauswiesel ganz entfallen, für erwachsene Füchse wird eine Schonzeit eingeführt, die Jagdzeit für Rabenkrähen und Elstern soll verkürzt werden, Türkentauben und Graugänse sollen nicht mehr bejagt werden. Auch bei der Fallenjagd soll es Einschränkungen geben.

Diese Änderungen wären zumindest ein kleiner Schritt in die richtige Richtung. Denn Basis für die Jagdgesetzgebung dürfen nicht die Freizeitinteressen von einigen politisch gut vernetzten Lobbyisten sein, sondern fundierte wissenschaftliche Erkenntnisse. Diesen scheint sich die SPD zu verweigern. Sie erwartet, „dass die möglichen Auswirkungen zu einem Ungleichgewicht innerhalb der hessischen Wildbestände mit Schäden in Natur und Forstwirtschaft führen.“ Davon kann schon deshalb keine Rede sein, weil die „Einschränkungen“ durch eine neue Jagdverordnung im Hinblick auf die Jagdstrecke nur einen sehr unbedeutenden einstelligen Prozentsatz betreffen.

Wir vermuten vielmehr, dass sich die SPD, die heute in der hessischen Koalition ihr Dasein fristet, zu Lasten der Tierwelt und auch zu Lasten der Menschen, welche auch Wildtiere als Teil der Natur wieder erleben möchten, profilieren will, um sich einer kleinen Gruppe von Ewiggestrigen anzubiedern.


20.09.2015

Füchse im Saarland: Landesregierung und Jägerschaft betreiben Desinformation der Öffentlichkeit

Von Dag Frommhold
Landesregierung und Jägerschaft verbreiten im Saarland derzeit Halb- und Unwahrheiten über den Rotfuchs. Ziel ist es vermutlich, die ohnehin schon auf vier Monate verkürzte Schonzeit für Meister Reineke weiter aufzuweichen und seine Bejagung vor den Augen einer kritischer werdenden Öffentlichkeit zu rechtfertigen.

Keine Bestandszunahme des Fuchses   So war in saarländischen Zeitungen sowie Online-Veröffentlichungen zu lesen, die Anzahl an Füchsen im Saarland habe erheblich zugenommen. Zur Begründung wurde auf ein Schreiben der saarländischen Landesregierung verwiesen, mit dem diese eine Anfrage der Grünen beantwortet hatte – darin wird ausgeführt, dass im Jagdjahr 2014/15 mit 3.351 Tieren doppelt so viele Füchse geschossen worden seien wie im Vorjahr. Verschwiegen wird dabei jedoch, dass auch diese Abschusszahlen unter dem langjährigen Durchschnitt liegen und etwa 2009/2010 sogar  4.701 Füchse getötet wurden.  Von einer Bestandssteigerung kann also keine Rede sein. Die Fuchsbestände im Saarland sind im Rahmen natürlicher Schwankungen als stabil anzusehen.

Bild: Berndt Fischer
Erkrankungen mit Hundebandwurm als „Fuchsbandwurm“ ausgegeben   Zudem dramatisiert die saarländische Landesregierung in ihrem Papier – aus Unkenntnis oder Vorsatz - die Gefahr des Fuchsbandwurms für den Menschen. Hier werden den aufgetretenen Fuchsbandwurmfällen (alveoläre Echinokokkose) kurzerhand Erkrankungen am Hundebandwurm (zystische Echinokokkose) zugeschlagen, wodurch sich die Fallzahl mehr als verdoppelt. Tatsächlich erkranken saarlandweit im Durchschnitt weniger als 0,5 Personen pro Jahr am Fuchsbandwurm; das sind weit weniger Menschen, als im selben Zeitraum durch Jagdunfälle zu Schaden kommen.

Zweifelhafte Quellen   Zu guter Letzt wird im Papier der Landesregierung behauptet, der Fuchs dezimiere ohne Bejagung „Niederwildbestände und bodenbrütende Arten“. Als einziger Beleg für diese Behauptung wird eine von der Landesjägerschaft Niedersachsen in Auftrag gegebene Literaturstudie mit zweifelhaftem Ruf erwähnt, die selektiv wichtige wissenschaftliche Erkenntnisse ignoriert. Die weit überwiegende Zahl der Forschungsarbeiten auf diesem Gebiet kommt klar zu dem Ergebnis, dass bedrohten Arten nicht durch den Abschuss von Füchsen geholfen werden kann.

Inkompetenz oder gezielte Fehlinformation?   Eine derartige Häufung an Halb- und Fehlinformation legt zwangsläufig nahe, dass es sich hier nicht (nur) um Inkompetenz, sondern um eine gezielte Fehlinformation der Öffentlichkeit handelt. Die Jägerschaft – die durch jagende und jagdfreundliche Politiker in der Landesregierung großen Rückhalt besitzt – fordert die vollständige Abschaffung der Schonzeit für Meister Reineke schließlich bereits seit deren Einführung zu Zeiten der Jamaika-Koalition. Sie sollte aber so ehrlich sein, zuzugeben, dass es dabei nicht um wildbiologische oder epidemiologische Überlegungen geht, sondern schlichtweg um Jagdvergnügen.

Landesjagdverordnung Hessen - dem Tierschutz mehr Gewicht verleihen

Im Gespräch: Ursula Hammann, Die Grünen

Die naturschutzpolitische Sprecherin der Grünen verteidigt den umstrittenen Entwurf für eine neue Jagdverordnung und verurteilt die „unglaubliche Kampagne“ des Landesjagdverbandes Hessen gegen den Entwurf: „… es werden bewusst Unwahrheiten verbreitet, Fakten falsch dargestellt und Ängste geschürt.“

Weitere Zitate:

  • "Aber da sind eben auch solche [Jäger], für die die Jagd vor allem sportliches Vergnügen ist. Die fragen sich nicht, ob es wirklich notwendig ist, ein bestimmtes Tier zu schießen, denen geht es nur ums Töten oder das mit dem Jagdschein verbundene Prestige." 
  • "Aber es muss eine Rechtfertigung dafür geben, Leben zu vernichten. Sinnloses Töten oder Töten nur aus sportlichen Gesichtspunkten lehne ich absolut ab."
  • "Die Jagd kann kein Hobby sein."
  • "Auch der Landesjagdverband betreibt eine unglaubliche Kampagne, es werden bewusst Unwahrheiten verbreitet, Fakten falsch dargestellt und Ängste geschürt."
  • "Es ist daher bedauerlich, dass der Landesjagdverband eine solche massive Stimmungsmache betreibt und uninformierte Jägerinnen und Jäger mit Falschinformationen dazu bringt, aktiv zu werden."
  • FAZ: "Die Bestände der Graugans nehmen überhand." Hammann: "Nein. Das ist ebenfalls eine falsche Information des Landesjagdverbandes."
  • "Wenn das trotzdem geschieht [ein Jäger eine geschützte Art abschießt], wird das aber in den seltensten Fällen jemand mitkriegen. Der Jagdgenosse, der als Zeuge dabei ist, wird im Zweifelsfall schweigen."
  •  "... es hat keinen Sinn, Rabenvögel zu töten."
  • "Es hilft diesen Arten [Rebhuhn und Hase] auch nicht, wenn ihre vermeintlichen Feinde geschossen werden."
  • "Die Jäger sind es doch vielmehr, die ein solches Eigeninteresse haben."


Hammann: "Teile des Landesjagdverbandes glauben, ihnen gehören alle Tiere, die frei herumlaufen. Das kann nicht sein." Bild: Sandro & Bianka Pelli

Jagdverband: Spaziergänger sollten Warnkleidung tragen

Von Jürgen Heimann, Rotorman’s Blog gekürzte Version
Ich weiß ja nicht genau, wie locker unseren regionalen Waidmännern die Knarre im Futteral steckt, aber beim Studieren diverser, sich häufender Schreckensmeldungen aus allen Teilen Deutschlands kann einen schon mal ein mulmiges Gefühl beschleichen. Zumindest beim Betreten des Waldes, selbst wenn der nicht dunkel ist. Sollte er es sein, könnte man ja pfeifen. Hilft aber auch nicht immer. Wenn mich jemand, der über Kimme und Korn schielt, für einen Waschbären hält, habe ich denkbar schlechte Karten. Im freien Gelände ist das Risiko, ins Visier eines Schießwütigen zu geraten, ebenfalls latent.

Beide Lebensräume scheinen ziemlich heiße Pflaster zu sein. Feindesland. Im übertragenen Sinne “vermintes Terrain”. Voller Hinterhalte. Da mag hinter jedem zweiten knorrigen Baumstamm oder hinter jeder von Hecken umrandeten Bodensenke Unheil lauern, wenn nicht gar der Tod. Hier leben nicht nur die Tiere gefährlich, sondern auch die Menschen. Die Luft ist ganz schon bleihaltig und schrotkörnig geworden. Aber war sie das nicht schon immer?

Man/frau kann ja nie wissen, wie der Bewohner des Hochstandes rechts gerade drauf ist. So aber sollte er die Spaziergänger nicht mit Wild verwechseln können. Ich hätte aber meinem Hund auch noch eine Warnweste spendiert. Sicher ist sicher. Foto: Pixabay

Zugegeben, ich habe Probleme damit zu verstehen, warum bei uns in Hessen seit der Jagdsaison 2009/10 laut offizieller Jagdstatistik 1.442.016 Tiere abgeknallt werden oder in Todesfallen verrecken mussten (die Dunkelziffer mag hier deutlich höher liegen). Und ich glaube auch nicht an die Mär vom Umwelt-, Natur- und Artenschutz durch Kugel, Schrot und (Doppel-) Korn. Im Baller-Zeitraum 2013/14 waren es landesweit 265.445 tote Tiere, darunter 30.955 Füchse, 21.614 Waschbären, 5.500 in ihrem Bestand gefährdete Feldhasen und 10.429 Ringeltauben.

Tödlicher Irrtum: Liebespaar mit Reh verwechselt  Aber davon mal ganz abgesehen. Ein Liebespaar mit einem Reh zu verwechseln, dazu gehört schon was. Genau das ist einem übereifrigen, offenbar vom branchentypischen Fieber befallenen Nimrod unlängst im brandenburgischen Nauen passiert. Passiert ist seinen Opfern aber noch mehr. Der Mann im Fadenkreuz blieb auf der (Jagd-)Strecke: tot. Seine 23-jährige Freundin wurde lebensgefährlich verletzt.

Das kommt davon, wenn man/frau sich in einem Maisfeld zum Schäferstündchen trifft und es dabei krachen bzw. rascheln lässt. Seinen tragischen Irrtum bemerkte der Schütze erst, nachdem  er vom Hochsitz herabgestiegen war, um seine Beute in Augenschein zu nehmen. Wenigstens hat er sie nicht aufgebrochen….

In Sachsen-Anhalt traf es ein paar Tage später zwei Traktorfahrer, während in unmittelbarer Nachbarschaft eine Treibjagd auf Wildschweine im Gange war, in Lübeck eine Radfahrerin – und das jeweils im wahrsten Sinne des Wortes. Im Neckar-Odenwald-Kreis holte ein Jäger einen 12-Jährigen vom Beifahrersitz eines Maishäckslers – mit einem mehr oder weniger gezielten Schuss. Die Notärzte im Krankenhaus gaben ihr Bestes. Dem Jogger, den es im Januar in Detmold erwischt hatte, soll es inzwischen auch wieder gut gehen….

Fünf aktuelle Beispiele aus der jüngeren Vergangenheit. Lediglich eine zufällige Häufung unglücklicher Zwischenfälle? Eher nicht. Solches ist seit Jahren die Regel, waidmännischer Alltag. Auch wenn Katja Ebstein schon 1974 kolportiert hat, dass im Leben so mancher Schuss daneben geht:  Häufig tut er das  zwar, häufig aber eben auch nicht. Und dann sitzt er oft genau im Ziel, wenn auch dem falschen.

Ernst, Kurt und Kevlarwesten Viele der Opfer sind ja zum Teil auch an dem ihnen widerfahrenden Unheil selbst schuld. Weil sie sich so gut tarnen. Wohl deshalb auch legt der Jagdverband Schleswig-Holstein Joggern und Spaziergänger inzwischen allen Ernstes (und Kurtes) nahe, vor Betreten des Waldes eine Warnweste anzulegen, wie das Flensburger Tageblatt in seiner Ausgabe vom 16. September berichtet. Das ist jetzt hoffentlich nicht als Zielmarkierung zu verstehen. Vielleicht meinte Verbandssprecher Marcus Börner ja aber tatsächlich keine Warn-, sondern beschusshemmende Kevlarwesten….

Ich selbst neige dazu, mir zusätzlich noch ein RKL-Blinklicht, also eine gelb strahlende Rundumkennleuchte an die Mütze zu schrauben. Auch wenn das bestimmt Sch.. aussieht: sicher ist sicher…Und ein kleines Martinshorn, in diesem Fall dürfte eine Hubertus-Tröte genau das Richtige sein, wäre auch nicht schlecht. Mein weiß ja nie. Für den Fall, dass der Schütze im Hinterhalt nicht nur was an den Augen, sondern auch etwas auf den Ohren hat. Waidmanns Heil!

Vollständiger Artikel auf Rotorman’s Blog

06.09.2015

Der Krähenskandal von Soest

Soest ist die Kreisstadt des gleichnamigen Kreises im Regierungsbezirk Arnsberg in Nordrhein-Westfalen. Seit 2010 versucht die Stadt ihre Saatkrähen-Kolonien zu vergrämen … verschwendet Steuergelder und scheint alles nur schlimmer zu machen. Es scheint, dass auch die Soester Presse den Mob gegen die Vögel anstachelt. In diesem Klima greifen Bürger zur Selbstjustiz, töten streng geschützte Saatkrähen und Dohlen … und die Stadt ist ratlos.

In Soest erschlagene Saatkrähe

Einer Person geht dieses grausame Spektakel sehr an die Nerven, und Sie setzt sich für die Vögel ein. Elvira, die seit geraumer Zeit an einem schweren Krebsleiden erkrankt ist, setzt sich mit den letzten noch ihr zur Verfügung stehenden Kräften gegen diese barbarische Vogeljagd in Soest ein. Denn die an Krebs erkrankte Frau meint: Was haben denn nur die Vögel den Bürgern von Soest getan, dass man Jagd auf sie macht? Sie kann nicht verstehen, warum diese Vögel sterben müssen und warum sich keiner dieses Themas annimmt. Elvira ist der Vorfall nicht nur aufgefallen, sondern sie filmt und dokumentiert die Vogeljagd, denn sie wie viele andere können diese schreckliche Grausamkeit einfach nicht verstehen.

Viele Bürger rechtfertigen die Vogeljagd damit, dass die Vögel laut sind und überall ihre Hinterlassenschaften fallen lassen. Aber es sind nun einmal Vögel, und diese gehören zu unserer Tierwelt und zu unseren Stadtbildern. Selbst Jungvögel werden nicht von der Jagd ausgeschlossen. Man will den Dohlen und Krähen ans Gefieder. Dohle, Krähe, Ringeltaube und Co., kein Vogel wird ein Junges mehr aufziehen. Bürger sprechen sich unter einander zur Vogeljagd ab. An der Wallburger Unterführung im Clarenbachpark treffen sich genervte Bürger, um dann auf die Suche nach Jungvögeln zu gehen.

So kämpft Elvira nicht nur gegen ihren Krebs, sondern auch gegen die Vogeljäger. Beides sind harte Kämpfe, die diese Frau austragen muss. Aber die Tiere liegen ihr am Herzen, und so wird Elvira weiter kämpfen. Nur selten schafft es Elvira, einem verletzten Vogel zu helfen. Oft kommt jede Hilfe zu spät, denn dann waren die Vogeljäger leider schneller.


05.09.2015

Mäuseplage: Umweltministerien nehmen die Vergiftung von geschützten Tierarten in Kauf

Petition hier unterzeichnen 
Vielen Dank an Tina Langenbeck von der Hundeschule Erbach für die Unterstützung bei der Erstellung dieser Petition

Zum 1. September 2015 wurde vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) die Erlaubnis erteilt in Hessen, Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen das Mäusegift Chlorphacinon auf landwirtschaftlichen Flächen offen auszustreuen. Die „Notfallzulassung“ wurde mit Ernteausfällen begründet. Das Pestizid mit dem Wirkstoff Chlorphacinon ist in der EU seit 2007 wegen seiner hohen Toxizität und der damit verbundenen  Gefahren für die Tierwelt verboten. In den Jahren 2012 und 2013 sind solche Maßnahmen bereits genehmigt gewesen, der Notfall scheint somit eher zur Regel zu werden, denn erhöhte Feldmäusepopulationen gibt es etwa alle drei bis fünf Jahre.

Nicht nur Mäuse sind Opfer dieses Giftes, auch Feldhamster oder Igel nehmen das Gift direkt auf. Alle Tiere, die in der Nahrungskette höher stehen, wie zum Beispiel Greifvögel, Füchse, Marder, auch unsere Haustiere Katzen und Hunde, nehmen das Gift indirekt auf und können sich so vergiften. Entsprechende Studien aus Großbritannien, Schottland, Dänemark und Deutschland liegen uns dazu vor. Durch die Aufnahme von Chlorphacinon wird die Blutgerinnung gehemmt, die Tiere verbluten innerlich. Die Wirkung tritt erst einige Tage nach Aufnahme des Giftes ein.

Opfer des Mäusegifts werden auch Greifvögel sein
Bild: www.berndtfischer.de

Dabei wäre all dies möglicherweise nicht nötig, würde man zum einen weniger Pflanzengift in der Landwirtschaft einsetzen, die Felder regelmäßig pflügen, strukturgebende Hecken zulassen, die natürlichen Feinde der Mäuse nicht jagen (jedes Jahr werden über 500.000 Füchse und Marderartige durch Jäger getötet) und insbesondere Greifvögel in den meist strukturarmen landwirtschaftlich genutzten Landschaften durch zahlreiche Sitzstangen unterstützen.

Im Rahmen unserer Petition fordern wir
… das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) auf, die Erlaubnis zum Einsatz von Chlorphacinon unverzüglich zurückzunehmen.
… die Landwirtschafts- bzw. Umweltministerien der Länder auf, den Einsatz des Mäusegifts in der Landwirtschaft unverzüglich zu unterbinden.
… die Landwirtschafts- bzw. Umweltministerien der Länder auf, „giftfreie“ Strategien gegen die Entwicklung von zyklisch hohen Mäusebeständen zu erarbeiten.

30.08.2015

Petition "Saatkrähen in Soest"

von Sven Sladek

In Soest gibt es schon lange Zeit Saatkrähen, die früher außerhalb des Stadtgebietes nisteten und keinen Einwohner störten. Durch sich ändernde Eigentumsverhältnisse stand ihnen seit 2008 ein Wäldchen im Osten der Stadt nicht mehr zur Verfügung - sie wurden dort durch Vergrämungsaktionen eines einzelnen Landwirtes verjagt.

Die Vögel suchten sich in der Folge andere Brutplätze, die weiter im Stadtinneren lagen. Dies zum Unwillen einiger Soester Einwohner, die sich in ihrer Ruhe gestört fühlten.

Seit 2010 werden in Soest nun ´zig Tausende an Steuergeldern verschwendet, um die (durch Gesetz ganzjährig geschützten!) Saatkrähen davon zu überzeugen, sich einen neuen Brutstandort zu suchen.

Saatkrähen-Kolonie
Bild: Wildtierschutz Deutschland
Alle Vergrämungsaktionen der Vergangenheit waren jedoch ohne Hand und Fuß. Man hat sich informiert, wie man in anderen Städten mit den Vögeln umgeht, und dieses dann in Soest erfolglos nachgeahmt. Jedes Jahr probieren die Soester Politiker etwas Neues aus. Im Nachhinein stellt sich jedoch immer heraus, dass das Problem dadurch nur verschlimmert wurde.

Wer sich ein wenig über Krähenvögel informiert, wird sehr schnell herausfinden, dass diese schlauen Vögel versuchen, einen zerstörten bzw. minimierten Bestand wieder auf die alte Bestandszahl zu bringen. Werden Kolonien durch Vergrämungsaktionen aufgesplittert, entstehen dadurch viele neue Brutstandorte mit größeren Krähenzahlen, die wir selbst zu verantworten haben.

Zudem sorgt es in Soest für eine Klima der Aggression - nicht nur gegenüber den Krähen. Viele Leute greifen zum Mittel der Selbstjustiz, stören Krähen bei der Brut, hetzen Hunde auf aus dem Nest gefallenen Jungvögel und vieles mehr.

Begründung:
Wir bitten nun um Ihre Unterstützung, damit die jährlichen Vergrämungsaktionen und sinnlosen Umsiedlungsaktionen gegen die Soester Saatkrähen endlich ein Ende haben und die Vögel einen sicheren neuen Heimatstandort für ihre Brut bekommen.

Dafür haben wir folgenden mehrstufigen Plan aufgestellt, den wir der Stadt Soest und da insbesondere Herrn Bürgermeister Dr. Ruthemeyer vorlegen wollen:

A. Stopp der legalen und illegalen Vergrämungs- und Tötungsmaßnahmen

B. Akzeptanz für Saatkrähen in der Stadt erhöhen
- Krähenpfad bzw. Hinweistafeln
- Vordächer für Fahrradständer etc.
- gezielte Baumbeschneidungen

C. Schaffung von Lebensraum außerhalb der Stadt
- OGA-Wäldchen
- weitere Waldflächen aufforsten
- Förderung von Öko-Bauern, welche die Saatkrähen als Nützlinge in ihr Konzept einbinden

D. Sanfter Umzug der Tiere durch Verlagerung des Nahrungsangebotes
- verschlossene Müllbehälter in der Stadt
- mehr Sauberkeit in der Stadt (Ordnungsamt + Kommunalbetriebe)
- Anfüttern in/an den Wäldern außerhalb

Ihre Unterschrift unter dieser Petition soll zeigen, dass viele engagierte Bürger gegen die rigorosen Maßnahmen der Stadt Soest (und vereinzelter Soester Einwohner) und für einen verantwortungsvollen Umgang mit unseren Vögeln sind.


21.08.2015

Jagdverordnung Hessen – Jäger glänzen durch Inkompetenz

Hessen modernisiert sein Jagdrecht. Nach dem Entwurf der Umweltministerin Priska Hinz (Grüne) zur neuen Hessischen Jagdverordnung sollen Altfüchse künftig eine Schonzeit von Anfang Februar bis Mitte August haben, die äußerst selten vorkommenden Hermeline, Mauswiesel, Iltisse und Baummarder sollen demnach ganzjährig geschont werden.

Der Hessische Landesjagdverband sieht darin allen Ernstes eine Gefährdung anderer Tierarten, insbesondere der Arten, die man selbst gerne bejagt. „Diese Aussage ist in Sachen Inkompetenz kaum zu übertreffen," meint Lovis Kauertz, Vorstand von Wildtierschutz Deutschland e.V. „Wir sprechen da hessenweit gerade einmal von etwa 400 Tieren jährlich, denen künftig nicht mehr vornehmlich mittels Fallenjagd nachgestellt werden darf. Das sind weit weniger als ein Prozent aller in Hessen getöteten Beutegreifer."

Hessenjäger: "Bedroht andere Tierarten"
Das Mauswiesel ist der kleinste Beutegreifer in unseren Breiten und kommt recht selten vor.

Für Wildtierschutz Deutschland ist der Umstand, dass überhaupt noch Jagdzeiten für Fuchs, Dachs, Marder & Co. gewährt werden und dass die Fallenjagd erlaubt bleibt, untragbar. Zahlreiche wissenschaftliche Arbeiten belegen, dass zum Beispiel die flächige Jagd auf Füchse keinen ökologischen Sinn ergibt und auch keineswegs zum Schutz anderer Arten beiträgt. „Ohne Jagd bleibt der Bestand von Beutegreifern weitgehend konstant. Eine Bejagung ist nicht erforderlich, sie ist  - auch im Sinne des Artenschutzes -  kontraproduktiv. In durch jagdliche Einflüsse ungestörten Revieren ist häufig eine höhere Biodiversität zu beobachten, als in bejagten Arealen, " erläutert Kauertz weiter.

Wir freuen uns, dass zur Änderung der Jagdverordnung auch die wichtigsten Tier- und Naturschutzorganisationen gehört werden. Wildtierschutz Deutschland wird seine Gründe für weiterreichende Änderungen der Jagdverordnung im Rahmen der schriftlichen Anhörung vorbringen.

07.08.2015

Gebühren sollen davon abschrecken Grundstück jagdfei zu stellen

Ein Grundstück mit Obstwiesen, Hecken und Weiher im Rottal in Niederbayern ist ab 1.4.2016 jagdfrei. „Unsere Obstwiesen, Hecken und der Weiher bieten Unterschlupf für Bodenbrüter, Igel, Fasanen, Frösche, Libellen, Fledermäuse, Tauben, Goldammer, Bachstelze, Kiebitz und Enten“, berichtet Silke Schüder.

Silke Schüder und Stefan Hargasser können es nicht mit ihrem Gewissen vereinbaren, wenn Tiere, die auf ihren Wiesen und an ihrem Weiher Unterschlupf finden, durch Jäger getötet werden. „Wir finden es furchtbar, wenn bei einer Treibjagd das Auto mit aufgehängten toten Hasen bei uns vorbeifährt, wenn mit Stöcken und viel Lärm die armen Tiere in die Waffen der Hobbyjäger getrieben werden und wir hilflos zuhören und zusehen müssen. Zudem möchten wir, dass unsere Pferde nicht permanent in Angst und Schrecken versetzt werden.“

Die beiden Tierfreunde leben seit Jahren vegan. "Um die vegane Ideale weiter zu verbreiten, haben wir auf dem Hof einen kleinen veganen Laden, um die Leute sowohl über die Freiheiten der Tiere als auch über friedliche Ernährungsmöglichkeiten zu informieren."

Keine Jagd auf meinem Grundstück
Bild: Berndt Fischer
Am 12.2.2015 hatten Silke Schüder und Stefan Hargasser die jagdrechtliche Befriedung ihrer beiden Grundstücke beantragt. Am 11.5.2015 kam der Bescheid der Jagdbehörde: Die beiden Flächen mit 4.908 und 4.077 Quadratmetern werden ab 1.4.2016 zum befriedeten Bezirk gemäß dem neuen §6a Bundesjagdgesetz erklärt. Der Gebührenbescheid beläuft sich auf stolze 800 Euro.

„Das sind horrende Gebühren für die Umsetzung eines Menschenrechts“, kritisiert Silke Schüder. Sie vermutet, dass die hohen Gebühren Grundstückseigentümer abschrecken sollen, ihre Flächen befrieden zu lassen. Die engagierte Tierfreundin hat sich mit weiteren betroffenen Grundstückseigentümern in ihrer Gegend vernetzt, um an die Öffentlichkeit zu gehen: „Wir wollen erreichen, dass immer mehr Leute sich trauen, den Antrag zu stellen, ohne Gefahr zu laufen, dass das Zubilligen des Menschenrechts horrende Gebühren nach sich zieht.“ Die Lokalpresse hat bereits berichtet.

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18.07.2015

Petition - helfen Sie uns die illegale Jagd auf Greifvögel zu stoppen

Bereits 1977 wurde die Jagd auf Greifvögel bundesweit verboten – doch abgeschossene, vergiftete oder gequälte Greifvögel sind nach wie vor trauriger Alltag. Helfen Sie mit, die illegale Verfolgung zu stoppen und unterzeichnen Sie jetzt unsere Petition!

Seit den 1970er Jahren stehen alle Greifvogelarten in Deutschland unter strengem Schutz. Dennoch werden weiterhin jedes Jahr Hunderte Greifvögel illegal verfolgt. Vergiftungen, Fang, Abschuss und die Zerstörung von Nestern verhindern die Bestandserholung und die Wiederbesiedlung verwaister Brutgebiete. Fast 700 Fälle mit über 1.100 toten Greifvögeln von 18 verschiedenen Arten wurden von Naturschützern in den vergangenen zehn Jahren dokumentiert, die Dunkelziffer unentdeckter Taten ist wesentlich höher. Neben dem Vogel des Jahres 2015, dem Habicht, sind auch Rotmilane, Seeadler und sogar seltene Schreiadler betroffen. Viele Greifvogelarten verbleiben auf der Roten Listen der gefährdeten Tierarten.

Steinadler - Bild: www.berndtfischer.de

Der Verfolgung dieser wunderbaren Tiere muss ein Ende gesetzt werden! Daher fordern wir:

Die effektive Aufklärung und Ahndung von Straftaten im Zusammenhang mit der illegalen Verfolgung von Greifvögeln und zu diesem Zweck die Einrichtung geschulter Einheiten und Koordinationsstellen für Umweltkriminalität bei der Polizei und den Naturschutzbehörden nach dem Beispiel von NRW.

Ein Verbot des Verkaufs von Habichtfangkörben (auf Grundlage BNatschG §54 Abs. 6).

Keine Erteilung von Ausnahmegenehmigungen für das Aushorsten junger Habichte.

Keine Erteilung von Ausnahmegenehmigungen für den Abschuss oder Fang von Greifvögeln aufgrund behaupteter allgemeiner Schäden an Niederwild und Hausgeflügel.

Die Einrichtung von Horst-Schutzzonen, in denen Forstwirtschaft und Jagd vor allem während der Brutzeit ruhen.

Petition jetzt zeichnen

Weitere Information: Jagd - Morden mitten in Deutschland, Frankfurter Rundschau

15.07.2015

Der letzte Rehkitz-Einsatz der Saison

Am 01.07.2015 wurde die Wildtierhilfe MV zum letzten Mal in dieser Saison angefordert. Bei Niex an der schönen Warnow sollten auf 10 ha die mannshohen Wiesen ausgemäht werden. Diese Flächen stehen unter besonderem Schutz und dürfen erst ab diesem Zeitpunkt bearbeitet werden, um das Überleben der dortigen Jungtiere zu ermöglichen.

Rehkitze sind im Juli meistens schon gut auf den Beinen unterwegs, aber es gibt sie noch, die "Nachzügler". Immer wieder hören wir, das auch noch im Juli sehr kleine Kitze vermäht werden. Um dies zu verhindern waren wir dort mit unseren Drohnen im Einsatz. Nur sehr schwer konnten sich die Teilnehmer mit den Videobrillen den Weg durch das hohe Gras bahnen. Ein Jungtier konnte aufgespürt und vertrieben werden. Es wurden keine Kitze vermäht.


Damit schließt sich die Saison 2015 mit insgesamt 31 geretteten Rehkitzen, 2 Igeln, einem Stockentengelege und ungezählten Feldhasen die durch uns aufgespürt und in Bewegung gebracht wurden. Die Bilanz der insgesamt von uns geretteten Kitze liegt bei 69. Ein beachtliches Ergebnis das sich sehen lassen kann.

Wenn Sie die Arbeit der Rehkitz-Retter unterstützen möchten, finden Sie hier den Spendenlink

14.07.2015

Nordrhein-Westfalen: 1,74 ha Wald in der Hellwegbörde jagdfrei!

Von Julia Brunke, Zwangsbejagung ade

Ein schöner Auenwald in der Aheaue bei Schmerlecke inmitten ausgeräumter Ackerflur der Hellwegbörde als wichtiges Rückzuggebiet für Wildtiere – und ab 2016 auch Schutz vor den tödlichen Schüssen der Jäger.
Dr. Karl-Heinz Loske hat auf seinen hausnahen Grundstücken in Geseke in der mittelwestfälischen Hellwegbörde auf einer ehemals ausgeräumten Ackerfläche ein Biotop für Wildtiere geschaffen: Eigenhändig legte er Hecken, Wälder, Streuobstwiesen und Teiche an. 
Zweimal im Jahr musste die Familie machtlos mit ansehen, wie Jäger bei Treibjagden hier die letzten Hasen und Fasane sowie Rehe und Ringeltauben abknallten. Unter Berufung auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 26.6.2012 stellte der Biologe und Ökologe einen Antrag auf Befriedung seiner Grundstücke und legte ausführlich seine ethischen Gründe für die Ablehnung der Jagd dar: Er kann das Töten von Tieren, die auf seinen Grundstücken Schutz suchen, nicht mit seinem Gewissen vereinbaren.
Zum 1.4.2014 wurde eine 2,2 Hektar große Streuobstwiese durch die Jagdbehörde befriedet und zwei weitere Grundstücke, davon ach ein Waldgrundstück, zum 1.4.2016.  

Bach-Erlen-Eschenauwald in der Aheniederung inmitten der ausgeräumten Hellwegbörde 

Noch im Dezember 2014 hatten Jäger das Waldgrundstück in Schmerlecke trotz der Proteste des Biologen und seines persönlichen Einschreitens vor Ort bejagt – obwohl der Befriedungsantrag bekannt war. 
Die Jagdgenossenschaft lehnte die Befriedung grundsätzlich ab und bestand im Rahmen der Anhörung mit abstrusen Argumenten wie z.B. der „Durchbrechung des Solidarprinzips im ländlichen Raum“ und „übermäßigen Schäden durch Schwarzwild“ darauf, die Flächen erst nach Ablauf des Jagdpachtvertrages im Jahre 2025 zu befrieden. Besonders abwegig war dabei das Argument des Kreisjagdberaters Schulze-Derne, die „Ablehnung der Bejagung fernab von Wohnbebauung sei unglaubwürdig“. Im Umkehrschluß würde dies dann bedeuten, dass einen das Töten von Tieren nur stören kann, wenn man es sieht. Nach Auskunft eines Sachbearbeiters des Kreises Soest, sei diesem bei positivem Befriedungsbescheid mit Klage gedroht worden. 
Nach ausführlicher Prüfung stimmte der Kreis Soest aber dem Antrag von Dr. Loske auf Befriedung seiner Grundstücke aus ethischen Gründen zu. So heißt es in der Begründung im Bescheid vom 26.6.: »Eine ernsthafte und echte Gewissensbelastung bzw. ein innerlicher Gewissenskonflikt muss bei Ihnen im Falle des Tötens von Tieren im Rahmen der Jagdausübung auf Ihrem Grundstück angenommen werden«. Und weiter: »In einem von Ihnen herausgegebenen Sachbuch, das sich kritisch mit der Jagd auseinandersetzt, wird Ihre negative persönliche Einstellung zur Jagd hinlänglich und umfassend dokumentiert. Von daher ist Ihre Erklärung, dass Sie die Ausübung der Jagd auf Ihren Grundstücken aus ethischen Gründen ablehnen und nicht mit Ihrem Gewissen vereinbaren können, durchaus glaubwürdig
Für Menschen, die sich mit dem Gedanken tragen, Ihre Grundstücke jagdrechtlich befrieden zu lassen, ist die Begründung sehr aufschlussreich und sollte ermutigen. Unabhängig von der europarechtlichen Konformität der deutschen Jagdgesetzgebung in Bezug auf die Genehmigung von Befriedungsanträgen, lassen die Behörden offensichtliches Jägerlatein („übermäßige Wildschäden“, „lange Jagdpachten“, „drohende Seuchen“) oft nicht mehr gelten, sondern nehmen die Gewissenskonflikte für ethisch motivierte Jagdgegner ernst.
Wer eine Befriedung seiner Grundstücke in Erwägung zieht, dem erteilt Herr Dr. Loske gern unter folgender e-mail Adresse Auskunft: k-h.loske@t-online.de. Unter dieser Adresse kann auch auch sein Buch „Von der Jagd und den Jägern – Bruder Tier und sein Recht zu leben“ bestellt werden.

10.07.2015

Über die kriminelle Energie von Jägern und anderen Naturnutzern

Im deutschen Bermudadreieck verschwinden nicht nur Wolf, Luchs und Habicht

Es sind nicht nur Einzelfälle. Immer wieder werden Wölfe, Luchse und Greifvögel geschossen, in Fallen gefangen oder vergiftet. 
Einige Bundesländer dokumentieren die Fälle, aber nur in Nordrhein-Westfallen werden die Straftaten systematisch von einer Stabsstelle Umweltkriminalität im Umweltministerium verfolgt. 

Um den Bestand von Fasanen zu erhöhen sterben nicht nur viele hunderttausend Füchse und andere Beutegreifer, auch Bussard, Milan und Habicht werden illegal gejagt
Es sind mutmaßlich meistens Jäger und Landwirte, die in Greifvögeln eine Konkurrenz für ihr Niederwild, also für Hasen, Rebhühner und Fasane, sehen. Landesämter sprechen von "krimineller Energie, die bedenklich hoch ist" und von "einem systematischen Vorgehen".
Die Folge: Der Bestand des Habichts in Deutschland sinkt, die Zahl der Luchse im Bayerischen Wald stagniert bei 15, obwohl jedes Jahr acht bis zwölf Jungluchse geboren werden. In der Ausgabe 167 von Nationalpark gibt der Journalist Stephan Börnecke einen Überblick über die Verfolgung.

07.07.2015

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