29.03.2010

Kommentar zur Novellierung des Jagdgesetzes in Rheinland-Pfalz

Die Eckpunkte der von Ministerin Conrad (SPD - Rheinland-Pfalz) vorgestellten Gesetzesnovelle habe ich Ihnen hier am 26. März vorgestellt. Aus meiner den Wildtieren verpflichteten Sicht ergeben sich folgende kritische Anmerkungen:
  • Durch kürzere Pachtzeiten von Jagdrevieren und die Erleichterung der Erlangung von Jagdscheinen wird der Zugang zur Jagd verbessert. Wie der Landesjagdverband lehne auch ich diese Entwicklung strikt ab - sie führt zu einer Intensivierung der Jagd und das zu letztlich mehr Tierleid.
  • Verpflichtende Mitgliedschaften von Revierinhabern in Hegegemeinschaften, die de facto Jagdgemeinschaften sind, sind abzulehnen. Wer Grund und Boden besitzt muss selber entscheiden können ob dort gejagt wird oder nicht. Siehe hierzu auch http://www.zwangsbejagung-ade.de/
  • Das Verbot der Nutzung von Bleischrot bei der Jagd auf Wasservögel ist zu begrüßen. Allerdings muss als Ziel das gänzliche Verbot von Bleischrot sein. Bleischrot ist hochtoxisch und eine Gefahr für Mensch und Tier.
  • Verbot der Jagd im Umkreis von Querungshilfen für Wildtiere/Grünbrücken ist eine gute Entscheidung.
  • Die Regelungen hinsichtlich effektiver Hilfe für kranke und verletzte Tiere ist zu begüßen.
  • Hund und Katzen nur noch töten zu dürfen, wenn sie erkennbar wildern ist  - vielleicht -  gut gemeint, läuft m.E. aber ins Leere. Wer bisher Katzen geschossen hat, wird sich von dieser Richtlinie nicht davon abhalten lassen. Richtig wäre ein vollkommenes Tötungsverbot für Haustiere. Wer seinen Hunde erkennbar wildern lässt, sollte hohe Ordnungsstrafen erhalten und bei Wiederholung sollte die Eignung einen Hund halten zu können hinterfragt werden. Katzen sind keine Gefahr für den Bestand einer Art.
Lesen Sie auch die Kritik des Landesjagdverbandes und das Positionspapier des Ökologischen Jagdverbandes, der NABU, von BUND und anderen.