25.04.2010

Waidgerechtigkeit, Schreiben an die Opposition im Landtag RLP

Jäger und Gesetz berufen sich immer auf die sogenannte "Waidgerechtigkeit". Eine juristisch einwandfreie Definition, die im Zweifelsfall herangezogen werden kann, gibt es nicht. Im Rahmen der Novellierung des Landesjagdgesetzes bitte ich FDP und CDU den Begriff "Waidgerechtigkeit" zu hinterfragen:

Sehr geehrte Damen und Herren,
in Ihrer Begründung zum Gesetzentwurf Landesjagdgesetz sagt Frau Ministerin Conrad u.a.: Die Pflicht zur Waidgerechtigkeit und Hege sind wesentliche Elemente des Jagdrechts. Fragen Sie in der nächsten Lesung des Gesetzes die Ministerin doch bitte mal, was sie unter Waidgerechtigkeit versteht, vor allen Dingen, wo das juristisch einwandfrei definiert ist (... und warum nicht im Jagdgesetz), wer waidgerechtes Verhalten kontrolliert, welche realistischen juristischen Möglichkeiten man hat, gegen nicht waidgerechtes Verhalten vorzugehen.
Mit freundlichen Grüßen Lovis Kauertz http://www.jagdaberfair.blogspot.com/ www.twitter.com/jagdaberfair