25.04.2010

Novelle Landesjagdgesetz RP - Jagdeinrichtungen

Schreiben vom 25.4.2010 an die Abgeordneten der Oppositionsparteien CDU und FDP im Landtag Rheinland-Pfalz zur Novellierung des Landesjagdgesetzes. Hier: Jagdeinrichtungen (Jagdeinrichtungen sind z.B. Hochsitze, Jagdhütten, Futterplätze):

Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordneten im Landtag Rheinland-Pfalz,

ich würde es sehr zu schätzen wissen, wenn Sie sich zu dem ein oder anderen Punkt der Novelle des Landesjagdgesetzes kritisch gegenüber der Regierungspartei äußern würden. Gerne habe ich Ihnen bereits Ansatzpunkte zum Thema "Töten von Katzen" geliefert. Nachfolgend möchte ich auf einen weiteren Punkt, der einer Erweiterung Wert wäre, aufzeigen:

§ 30 - Jagdeinrichtungen. Hier wird zwar gefordert, Anlagen beim Wechsel der jagdausübungsberechtigten Person, falls sie nicht übernommen werden, zu entfernen. Es wird aber nicht ausgeführt, dass die Jagdeinrichtungen in einem ordnungsgemäßen Zustand zu erhalten sind und dass nicht mehr gebrauchsfähige Jagdeinrichtungen unverzüglich zu entfernen sind, dass ferner eine Verpflichtung bestehen sollte, die unmittelbare Umgebung jeder Jagdeinrichtung nicht zu vermüllen. Entsprechend sollten Zuwiderhandlungen als Ordnungswidrigkeiten behandelt werden.

Wenn dieser Sachverhalt nämlich juristisch nicht sauber geklärt wird, sieht es bald überall so aus wie in Bingen-Büdesheim. Bitte nutzen Sie Ihre Möglichkeiten hier entsprechende Regelungen in das Gesetz aufzunehmen.