19.01.2016

Novellierung des Jagdgesetzes in Thüringen

In Erfurt wird derzeit über die Ausrichtung eines novellierten Jagdgesetzes diskutiert. Was dabei herauskommt, kann man sich in Nordrhein-Westfalen, in Baden-Württemberg oder Hessen anschauen: Zu tiefgreifenden Änderungen fehlt der politische Willen. Am Ende werden sie hier und da ein wenig an den Jagdzeiten drehen, möglicherweise die ein oder andere Schonzeit einführen, die Verordnung über das Füttern von Wildtieren verschärfen, weitere Regelungen zur Fallenjagd definieren, vielleicht den Abschuss von Hunden und Katzen verbieten.

Wildtierschutz Deutschland hat einen Forderungskatalog erarbeitet und als Diskussionspapier bei der Landesregierung eingebracht. Wesentliche Forderungen sind:

Fuchs, Waschbär, Dachs und alle Marderartigen aus dem Jagdrecht zu entlassen und dem Naturschutzrecht zu unterstellen.  Wir halten die Jagd auf Beutegreifer für tierquälerisch, insbesondere auch deshalb, weil dadurch kontinuierlicher Reproduktionsdruck aufgebaut wird und so die von der Natur vorgegebenen Verhütungsmechanismen außer Kraft gesetzt werden. Beim Rotfuchs werden darüber hinaus die für die Aufzucht der Jungtiere erforderlichen Rüden bereits während der Ranzzeit in großer Zahl eliminiert, so dass die Welpen, die ohne männlichen Versorger aufwachsen, von vornherein wesentlich geringere Überlebenschancen haben.

Tierische Immigranten  - hier Marderhunde - werden von den Jagdverbänden verteufelt.
Bild: Luise Dittombée

 Keine Jagd auf Vögel: In der Jagd auf Vögel sehen wir grundsätzlich keinen „vernünftigen Grund“ im Sinne des Tierschutzgesetzes. Getötete Vögel werden in den seltensten Fällen verwertet,  den wenigsten Arten werden wildbiologisch erfolgversprechende Hegemaßnahmen durch Jäger zuteil, eine nachhaltige und sinnvolle Bestandsregulierung durch die Jagd ist weder möglich, notwendig,  noch sinnvoll.

Schluss mit dem Abschuss von Hunden und Katzen

Keine Fallenjagd – keine Baujagd – keine Beizjagd – keine Jagdhundeausbildung an lebenden Tiere

Außerdem fordern wir eine Schonzeit für alle Tiere von Januar bis einschließlich September eines Jahres. Diese würde es allen Wildtieren (auch denen, die nicht dem Jagdrecht unterliegen) ermöglichen, ihren Nachwuchs weitgehend ungestört zur Welt zu bringen und aufzuziehen. Eine umfassende mehrmonatige Jagdruhe würde auch die Scheu von Wildtieren reduzieren. Die Tiere wären damit auch für die Bevölkerung (u.a. Wanderer, Spaziergänger,  Radfahrer) wieder erlebbar („Nationalpark-Effekt“).