01.03.2011

Ignoranz und Unwissen bestimmen Änderungen des Hessischen Jagdgesetzes

Im Hessischen Jagdgesetz heißt es unter anderem: "Die Jagd ist so auszuüben, dass dem Wild keine vermeidbaren Schmerzen oder Leid zugeführt werden". Die zuständige Ministerin Puttrich setzt sich in ihrem eigenen Entwurf zur Novellierung des Hessischen Jagdgesetzes jedoch genau darüber hinweg, wenn Sie zum einen die Jagdzeit des Dachses von derzeit 3 auf 7 Monate verlängert und zum anderen eine Jagd auf Rotwild während der Nachtzeit ermöglicht.


Schon bei Tageslicht wird ein Großteil des Wildes während der Jagd lediglich angeschossen. Sogenannten Äser- (der Kiefer wird zerschossen) oder Gebrechschüsse (Maul) sind für das Wild das schlimmste. Sie leben damit häufig noch tage- und wochenlang, bis sie verhungert sind. Auch Keulenschüsse, Verletzungen der Wirbelsäule oder der Bauchdecke stehen auf der jagdlichen Tagesordnung. Dadurch, dass das Nachtjagdverbot nach und nach verwässert wird, ist nicht nur größeres Tierleid durch häufigere Fehlschüsse vorprogrammiert sondern auch dadurch, dass das Wild nicht einmal mehr in der Nacht Ruhe vor Nachstellung findet.

Nicht einmal während der Nacht soll er Ruhe haben (c) Andreas Klein
Für die Verlängerung der Jagdzeit auf den Dachs gibt es keinen nachvollziehbaren und mit der Gesetzgebung konformen Grund. Dem Ministerium liegen weder gesicherte Erkenntnisse über den Dachsbestand noch belastbare Daten über vermeintliche Schäden durch den Dachs in der Landwirtschaft vor (angeblich in Maisfeldern). Die Verlängerung der Jagdzeit auf den Dachs dient einzig und alleine der Gütigstimmung des Landesjagdverbandes.

"Der CDU/FDP Entwurf des Landesjagdgesetzes, welcher in dieser Woche in die erste Lesung geht, ist Resultat politischer Ignoranz und einer Klientelpolitik, welche Tierschutzbelange weitgehend außen vor lässt" urteilt Lovis Kauertz von der Wildtierschutzinitiative JagdAberFair.de.

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