24.04.2011

Petition zur Abschaffung des Haustierabschusses

Im Rahmen des sogenannten "Jagdschutzes" ist in den Jagdgesetzen des Bundes und der Länder geregelt, unter welchen Bedingungen freilaufende Hunde und streunende Katzen, die sich nicht in der Obhut ihres Halters befinden, durch Jäger getötet werden dürfen. Bei Katzen ist als Begründung für den Abschuss meist ausreichend, dass sie sich 200 bis 500 Meter vom nächsten bewohnten Haus aufhalten.

Der Abschuss eines Hundes ist meist dann erlaubt, wenn dieser sich außerhalb des Einwirkungsbereiches seines Halters befindet. In manchen Bundesländer muss er dazu auch sichtlich dem Wild nachstellen.

Jährlich werden in Deutschland nachvollziehbaren Schätzungen zufolge mehrere tausend Hunde und 'zigtausende von Katzen durch Jäger getötet oder verletzt. Nicht nur das Leid der Tiere, auch das Leid und die Trauer der Halter ist schwer in Worte zu fassen.
Abschuss durch Jagdgesetze legalisiert

Jäger argumentieren, Katzen würden die Singvögelbestände massiv gefährden oder könnten gefährlich für Junghasen und Hühnervögel werden. Wissenschaftliche Studien und Erfahrungen aus Großräumen mit vielen streunenden Katzen widerlegen diese Behauptung eindeutig!

Auf der Petionsseite des Deutschen Bundestags wurde nun folgende Petition zum Haustierabschuss eingebracht: "Der Deutsche Bundestag möge beschließen ... dass im Jagdrecht des Bundes und der Länder ein generelles Verbot des Abschusses von Haustieren verankert wird."

Bitte setzen Sie sich für die Abschaffung des Haustierabschusses ein, unterzeichnen Sie die Petition!