Die Organisation pro iure animalis hat sich zum Ziel gesetzt, Jagdvergehen und damit verbundene Verstöße gegen das Tierschutzgesetz konsequent zu verfolgen und zu publizieren, um Verstößen nach Möglichkeit auch rechtzeitig entgegenzuwirken.
Die Initiative geht zurück auf "Hilferufe" seitens aktiver Jäger, welche pro iure animalis in der Vergangenheit erreichten. Oftmals trägt zur Aufdeckung bei, wenn man konkrete Hinweise anonym geben kann. Ein Jäger, welcher auf Verstöße von Jagdkollegen gegen geltendes Jagd-, Tierschutz- oder Naturschutzrecht aufmerksam wird, kann die Person natürlich direkt darauf ansprechen und um unverzügliche Abhilfe/Einstellung bitten - je nach Vergehen oder auch bei Wiederholung ist möglicherweise eine Strafanzeige opportun.
Aus Jagdkreisen ist bekannt, dass sowohl die Dunkelziffer als auch die nicht angezeigten Verstöße gegen das Jagdrecht und Tierschutzgesetz nicht unerheblich sind. Jagdvergehen schädigen nicht nur Flora und Fauna - sie tragen auch zum Bild der Jagd in der Gesellschaft bei.
Da Jäger oder Forst- und Behördenmitarbeiter auf Grund eines Hinweises oder Anzeige persönliche oder geschäftliche Nachteile befürchten müssen, bietet pro iure animalis ab sofort die Möglichkeit, Hinweise anonym per Post, Telefon oder E-Mail zu senden. Hinweisgeber sollen wirksam vor Diskriminierung geschützt werden. Eine anonyme Veröffentlichung bzw. Einschaltung der Ermittlungsbehörden wird zugesichert.
Nur mit Insiderwissen können rechtswidrige Aktivitäten frühzeitig aufgedeckt, Täter ermittelt und so die Entstehung weiteren Tierleids und Naturfrevels verhindert werden.
Kontaktmöglichkeiten:
Dr. Gunter Bleibohm, Im Linsenbusch 3, 67146 Deidesheim, Telefon 06326-962234, bleibohm@pro-iure-animalis.de
Harald Hoos, Bornergasse 45, 76829 Landau, Telefon 0175-8033918 hoos@pro-iure-animalis.de
Gesetzliche Regelungen, Jagdzeiten etc.
Die Initiative geht zurück auf "Hilferufe" seitens aktiver Jäger, welche pro iure animalis in der Vergangenheit erreichten. Oftmals trägt zur Aufdeckung bei, wenn man konkrete Hinweise anonym geben kann. Ein Jäger, welcher auf Verstöße von Jagdkollegen gegen geltendes Jagd-, Tierschutz- oder Naturschutzrecht aufmerksam wird, kann die Person natürlich direkt darauf ansprechen und um unverzügliche Abhilfe/Einstellung bitten - je nach Vergehen oder auch bei Wiederholung ist möglicherweise eine Strafanzeige opportun.
Illegale (Greif-)Vogelfalle |
Da Jäger oder Forst- und Behördenmitarbeiter auf Grund eines Hinweises oder Anzeige persönliche oder geschäftliche Nachteile befürchten müssen, bietet pro iure animalis ab sofort die Möglichkeit, Hinweise anonym per Post, Telefon oder E-Mail zu senden. Hinweisgeber sollen wirksam vor Diskriminierung geschützt werden. Eine anonyme Veröffentlichung bzw. Einschaltung der Ermittlungsbehörden wird zugesichert.
Nur mit Insiderwissen können rechtswidrige Aktivitäten frühzeitig aufgedeckt, Täter ermittelt und so die Entstehung weiteren Tierleids und Naturfrevels verhindert werden.
Kontaktmöglichkeiten:
Dr. Gunter Bleibohm, Im Linsenbusch 3, 67146 Deidesheim, Telefon 06326-962234, bleibohm@pro-iure-animalis.de
Harald Hoos, Bornergasse 45, 76829 Landau, Telefon 0175-8033918 hoos@pro-iure-animalis.de
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