20.01.2012

Jagdschutz, ein Relikt aus Revolutionszeiten: Jährlich werden über 200.000 Katzen und Hunde Opfer von Jägern

Jäger in Deutschland töten Jahr für Jahr viele Tausend Hunde und über 200.000 Katzen. Grundlage dafür ist die Jagdgesetzgebung. In Paragrafen, die nicht etwa unter dem Begriff „Artenschutz“ sondern kennzeichnender Weise unter der Bezeichnung „Jagdschutz“ geführt werden, wird der Abschuss von Katzen und Hunden geregelt. Daran hat sich seit über 160 Jahren nichts Wesentliches geändert. Schon im Preußischen Jagdgesetz von 1848 ist die Tötung „revierender Hunde und Katzen“ geregelt.

Quelle: Bauer, Josef: Die Jagdgesetze Preußens
Weder die Einführung des Tierschutzgesetzes noch die Berücksichtigung des Tierschutzes im Grundgesetz haben bisher darauf Einfluss gehabt.

Dabei ist das Töten von Haustieren durch Hobby-Jäger nicht nur ein Eingriff in das Eigentumsrecht des Tierhalters. Lovis Kauertz von Wildtierschutz Deutschland vertritt die Meinung, dass es auch vollkommen sinnlos ist: „Es gibt keine wissenschaftlich haltbaren Belege dafür, dass überhaupt eine Tierart in ihrem Bestand durch Katzen gefährdet wird, geschweige denn dazu, dass das Töten von Katzen durch Jäger irgendeinen positiven Einfluss auf irgendwelche Arten hat.“

Letzteres sei auch schon anhand der nackten Zahlen nachvollziehbar: Der Deutsche Jagdschutzverband geht von ca. 2 Millionen streunenden Katzen in Deutschland aus und von 500.000 Tieren, die jährlich ausgesetzt werden. „Kleintierjäger“ töten aber nur etwa 10 % dieser Tiere.

„Einige Jäger sind regelrechte Katzenhasser,“ meint Lovis Kauertz, Vorsitzender von Wildtierschutz Deutschland, „die schrecken nicht davor zurück, die Tiere in Fallen zu fangen, den Jagdhund auf sie zu hetzen oder sie einfach zu töten, um damit auf dem Luderplatz den Fuchs anzulocken“. In Online-Foren zur Jagd gibt es nicht wenige Waidmänner, die sich mit dem „Erbeuten“ von Katzen brüsten.

Auch der Tod der streng geschützten Wildkatze wird in Kauf genommen. In Sachsen, wo das Umweltministerium gegen heftigen Widerstand den Wolf dem Jagdrecht unterordnen möchte, lenkt man bereits im Hinblick auf mögliche Verwechslungen des Wolfes mit Haushunden ein. Hunde sollen nach dem neuen Jagdrecht nur noch nach vorheriger Genehmigung getötet werden dürfen.




Konto-Nr. 6008 639 500, GLS Bank, BLZ: 430 609 67