Aus einem Leserbrief von Herrn Dr. Peter Hawe an die Weinheimer
Zeitung, 20.01.2012:
Nur eine Bemerkung zu der
Fallenjagd: Die allermeisten Zeitgenossen haben nicht die leiseste Vorstellung
von dem Grauen, das "waidgerechte" Jagd erzeugt.
Zerschmetterte Knochen,
zerfetzte Gesichter, höchst schmerzhafte Verstümmelungen aller Art werden den
Tieren zugemutet, ohne dass die Verursacher zur Verantwortung gezogen werden
können, sofern der überaus leichte Nachweis zu erbringen ist, dass dies alles
im Rahmen der Waidgerechtigkeit geschah.
Bild: GSPCA, zur Verfügung gestellt von IJH.de |
Jagdhunde an
bewegungsunfähigen Katzen zur Schärfe zu erziehen, ist ebenso waidgerecht wie
die scheußliche Praxis die Apportierfähigkeit des Hundes bei der Entenjagd zu
trainieren. Hierzu werden vorsätzlich flugunfähig gemachte Enten von Hunden aus
dem Wasser gehetzt. Die quälende, panische Angst einer Ente bleibt
unberücksichtigt. Nach ihrem natürlichen Verhalten würde sie auffliegen, wenn
der Hund zu nahe kommt. Das kann sie nicht. Daher erlebt sie bei vollem Bewusstsein,
wie der Hund sie zu packen bekommt. Es muss die Forderung aller tierliebenden
Menschen heißen: Jagt die
Jäger aus dem Wald.
Anmerkung Redaktion: das aktuelle Tierschutzgesetz ermöglicht die betäubungslose Tötung
von Wirbeltieren im Rahmen der "weidgerechten" Jagd. (§ 3 TSchG: Ist
die Tötung eines Wirbeltieres ohne Betäubung im Rahmen weidgerechter Ausübung
der Jagd oder auf Grund anderer Rechtsvorschriften zulässig, so darf die Tötung
vorgenommen werden, wenn hierbei nicht mehr als unvermeidbare Schmerzen
entstehen.)