15.01.2012

Petition gegen die Aufnahme des Wolfes ins Jagdrecht

In einem Beitrag von Ulrich Wotschikowsky vom Verein für Arten-, Umwelt- und Naturschutz e.V. (VAUNA) werden 3 Hauptgründe für den Wunsch der Jäger, den Wolf ins Jagdrecht zu übernehmen, genannt:
  • die Wolfspopulation soll kontrolliert werden können (sprich bejagt)
  • verhaltensauffällige Wölfe („Problemwölfe“) sollen unbürokratisch eliminiert werden können
  • der Wolf soll in den Genuss der Hegeverpflichtung kommen, die im Jagdgesetz festgeschrieben ist
Welche Folgen hätte es für die Wölfe und für die Jäger, wenn der Wolf dem Jagdrecht unterstellt würde?
  • Würde der Wolf dem Jagdrecht unterstellt so würde er dennoch den Status im Naturschutzrecht beibehalten. Die Wolfspopulation könne nicht bejagt werden.
  • Eine Eliminierung verhaltensauffälliger Wölfe durch die Jagd scheide aus, weil das eine viel zu anspruchsvolle Angelegenheit sei, als dass sie im Wege der Jagd erledigt werden könne.
  • Auch die Hege des Wolfes durch Jäger hält Wotschikowsky für unrealistisch: Wenn überhaupt, gehe das nur über den Verzicht auf einen Teil der Schalenwildstrecke, die der Jäger selber machen will. Das aber würde dem Hegeverständnis völlig widersprechen.
Den Wolf ins Jagdrecht - das ist der Anfang vom Ende


Eine Übernahme des Wolfes ins Jagdrecht würde an der gegenwärtigen Situation de facto nichts ändern. Auch biete das Jagdgesetz keinen besseren Schutz für Wölfe, weil  Jagd- und Naturschutzgesetz die gleichen Höchststrafen vorsehen.

Für das Töten von verletzten Wölfen durch einen Jäger sei nicht das Jagd- oder das Naturschutzrecht relevant, sondern das Tierschutzgesetz. Wer einem Wolf den „Gnadenschuss“ setze, müsse sicher sein, dass das Tier auch von einem Tierarzt eingeschläfert worden wäre. 

Derzeit wäre die Überführung des Wolfes ins Jagdrecht jedenfalls ein völlig falsches Signal – wegen der Symbolkraft, die dahinter stecke, und auch wegen der Rechtsunsicherheit, auf die sich jemand berufen könnte, der einen Wolf irrtümlich erlegt.

Zum Volltext des Artikels: Soll der Wolf ins Jagdrecht?



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