11.01.2015

Jagdgesetz NRW - bitte Petition zeichnen

Wir benötigen ein grundlegend neues Jagdrecht in Deutschland. Der Entwurf  des  nun zur Anhörung im Landtag NRW vorliegenden Gesetzes ist ein erster zaghafter Schritt in die richtige Richtung, geht uns aber längst nicht weit genug. Deshalb bitten wir Sie, die Petition des BUND NRW zu unterzeichnen.

Hier die Resolution (Auszug):
1. Fallenjagd beenden!  Mit Fallen werden meist Marder und Füchse gejagt. Eine Nutzung der Tiere erfolgt in der Regel nicht. Die Tiere werden nach Fang und Tötung schlichtweg entsorgt - weggeschmissen. Das von Jagdverbänden vorgeschobene Argument des Artenschutzes wird von zahlreichen Artenschutzexperten und Wissenschaftlern als „Alibi-Begründung“ widerlegt. Mehr zur Fallenjagd.

2. Fütterungsverbot im Rahmen der Jagd! Insbesondere Lockfütterungen werden immer wieder missbraucht, um unnatürlich hohe Bestände von Rehen und von Wildschweinen und damit mehr Jagdvergnügen zu erzielen. Luderplätze mit Fleischabfällen zum Anlocken von Füchsen u.a. sind gefährliche Tierseuchenherde. Die nutztierähnliche Behandlung von Wildtieren („Hege“) durch Jäger hat in der Vergangenheit zu negativen Auswirkungen in Ökosystemen  und finanziellen Schäden in der Landwirtschaft geführt.


3. Haustierabschuss beenden! Offiziell werden durchschnittlich etwa 10.000 Katzen pro Jahr in NRW durch Jäger getötet, weil sie angeblich wildern! Die höchsten Hauskatzendichten aber gibt es im Siedlungsbereich, wo keine Jagd stattfindet. 

4. Keine Hundeausbildung am lebenden Tier! Die Jagdhundeausbildung am lebenden Tier, zum Beispiel an Wildschweinen im Gatter, mit Füchsen in der Schliefanlage oder an flugunfähig gemachten Enten ist mit dem Tierschutzgesetz unvereinbar. Mehr zu Schliefanlagen.

5. Baujagd beenden! Die Baujagd auf Füchse oder Dachse stellt eine besonders grausame Form der Nachstellung dar. Die Tiere werden an ihrem Rückzugsort gejagt, dort wo sie ihre Jungen bekommen und großziehen. Sie haben kaum eine Fluchtchance. Die an der Jagd beteiligten Jagdhunde werden ebenfalls häufig verletzt oder getötet.  Mehr zur Baujagd (Achtung das Bild ist nichts für sehr empfindsame Menschen).

6. Jagdzwang auch für Vereine beenden – unbürokratische Freistellung für Privatpersonen! Bisher haben ausschließlich Privatpersonen die Möglichkeit sich unter strengen Auflagen und ausschließlich unter Bezug auf ethische Motive vom Jagdzwang auf ihren Grundstücken befreien zu lassen. Aber Jagd reguliert nicht! Die Bestände von Rehen und Wildschweinen sind heute etwa viermal so hoch wie noch vor 60 Jahren und sie steigen weiterhin kontinuierlich an. Mehr zur Zwangsbejagung.

7. Keine Jagd mehr auf Schnepfe, Schwan, Dachs und Co! Etwa 1,3 Mio. Tiere werden jährlich in NRW durch Jäger getötet, über 90 % davon ohne vernünftigen Grund gemäß § 1 Tierschutzgesetz, artenschutzwidrig bzw. ohne sinnvolle Verwertung! Tiere sollen zukünftig nur noch getötet werden dürfen, wenn diese tatsächlich sinnvoll verwertet werden können (Verzehr), nicht selten und nicht geschützt sind.

8. Jagdzeiten verkürzen und harmonisieren! Nach geltendem Recht kann die Jagd bisher insgesamt, aber auch auf einzelne Arten, ganzjährig ausgeübt werden. Diese Dauerjagdzeit führt zu erheblichen Beeinträchtigungen von geschützten Arten und von Lebensräumen, vor allem während der Fortpflanzungs- und winterlichen Ruhezeiten. Lange Jagdzeiten erhöhen zudem vor allem im Wald die Wildschäden.

9. Kein Aussetzen jagdbarer Tierarten! Jedes Jahr werden unzählige gezüchtete Fasane und Enten von Jägern ausgesetzt, nur um sie nach einigen Wochen zu schießen. Die Tiere stammen häufig aus Massenzuchten und sind an ein Leben in der freien Natur nicht angepasst. Vielfach werden die nahezu zahmen Tiere bis zum Tag der Jagd gefüttert und dann von Boden hochgetrieben und erschossen. Diese Jagdpraxis ist mit dem Tierschutzgesetz nicht vereinbar. Mehr hierzu.

10. Beizjagd verbieten! Die Jagd mit Beizvögeln entspricht einer Hetzjagd, bei der Tiere selbstständig das Wild jagen, ohne dass der Jäger Einfluss auf den Jagdverlauf nehmen kann. Infolge der natürlichen Grausamkeit des Tötungsgeschehens dürfen solche Jagdmethoden bereits aufgrund tierschutzethischer Überlegungen nicht durch den Menschen initiiert werden. Auch die Anbindehaltung über lange Zeiträume sowie die notwendige „Konditionierung“ (Hungern lassen) der Vögel sind aus Tierschutzsicht weder begründbar noch verantwortbar.