Die Grundstücke von Jörg Hanstein in Morschen (Schwalm-Eder-Kreis) sind seit 1.4.2015 jagdfrei! Dies ist die erste offizielle jagdrechtliche Befriedung eines Grundstücks in Hessen.
Jörg Hanstein kann es nicht mit seinem Gewissen vereinbaren, dass auf seinem Grundstück Jagd auf Tiere gemacht wird. »Ich lebe seit über 10 Jahren vegetarisch«, sagt der 45-jährige Tierfreund zu seinen Beweggründen. »Ich achte jedes Leben, auch und gerade das der Wildtiere, da diese keine Lobby haben und den Jägern auf Gedeih und Verderb ausgeliefert sind. Ich denke, wir haben keinen Grund und auch kein Recht als Menschen, Tiere zu töten.«
Jetzt ist Schluss mit lustig - in meinem Wald wird nicht mehr gejagt! Bild: www.andersfotografiert.com |
Nachdem die Hessisch-Niedersächsische Allgemeine unter der Überschrift »Er will das Töten verbieten« ausführlich über den ersten Antrag auf jagdrechtliche Befriedung eines Grundstücks in Hessen berichtetet hatte, erhielt der Tierfreund etliche Rückmeldungen und Anrufe auch von fremden Menschen, die ihm zu dem Mut gratulierten, endlich dieses Thema öffentlich zu machen.
Seitdem der Gesetzgeber im Jagdgesetz die rechtliche Grundlage für die jagdliche Befriedung von Grundstücken geregelt hat, werden in fast allen Bundesländern Grundstücke von der Jagd freigestellt oder entsprechende Anträge bei den Unteren Jagdbehörden eingereicht. Zuvor wurden bereits einige Grundstücke in Bayern durch das Verwaltungsgericht von der Zwangsbejagung befreit.
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