23.12.2015

Jagd im Kunstbau - Unterwanderung der eigenen Gesetze in NRW

Das neue Jagdgesetz in Nordrhein-Westfalen sieht eigentlich ein grundsätzliches Verbot der Baujagd auf Füchse oder auf Dachse im Natur- und Kunstbau vor. Allerdings mit Ausnahmen beispielsweise im Falle der Öffentlichen Sicherheit und Gesundheit sowie der Gefahrenabwehr. Zum Schutz der Tierwelt kann auch regional, etwa zum Schutz von Bodenbrütern in Naturschutzgebieten die Jagd im Kunstbau zugelassen werden. Die dazu kürzlich veröffentlichte „Gebietskulisse Baujagd“ sieht vor, dass für halb NRW Ausnahmen vom grundsätzlichen Verbot der Baujagd zugelassen werden können. Im Kreis Steinfurt und in weiteren Regionen in NRW wurden Ausnahmen bereits in die Wege geleitet. Dazu schreibt unser Fördermitglied R.K. an den Umweltminister:

"Sehr geehrter Herr Minister Remmel,

Sie als Fachmann brauche ich nicht darauf hinzuweisen, warum die Bejagung von Füchsen allen wissenschaftlichen Erkenntnissen nach vollkommen unsinnig ist und lediglich die Jäger an den angeblich rechtfertigenden Gründen (u.a. Überpopulation, Krankheitsübertragung, Gefährdung von Bodenbrütern) festhalten.

Ebenso brauche ich Sie nicht darauf aufmerksam zu machen, dass Jäger immer wieder Schlupflöcher finden, um ihre Interessen zu verwirklichen. Ich erinnere nur daran, dass die aufgrund heftigster Reaktionen aus der Bevölkerung und dank Intervention Ihrerseits für den 7./8. Februar 2015 geplante bezirksübergreifende Fuchsjagd im Kreis Euskirchen von der Kreisjägerschaft abgesagt wurde – und dass letztendlich triumphierend von dem Landesjagdverband NRW mitgeteilt wird, dass die Fuchsjagd wie geplant stattgefunden habe, dass lediglich auf die Streckenlegung verzichtet worden sei, „um Übergriffe durch militante Jagdgegner zu vermeiden“.

Des Weiteren ist es eigentlich überflüssig, auf die besondere Grausamkeit der Baujagd hinzuweisen, schließlich haben Sie als Verantwortlicher diese ja im neuen Jagdgesetz verboten und nur in Ausnahmefällen eine Möglichkeit der Genehmigung gegeben.

Aktuell wurde u.a. im Kreis Steinfurt durch Verfügung eine solche (nicht gerechtfertigte) Ausnahmegenehmigung für die Fuchsjagd im Kunstbau erteilt, über große Flächenbezirke und über einen Zeitraum von 2 Jahren hinweg.

In den farbig unterlegten Kreisen in NRW soll die Jagd im Kunstbau auf Antrag hin weiterhin erlaubt sein. So unterwandert der Gesetzgeber sein eigenes Gesetz.

Was aber vielleicht ein ganz neuer Aspekt ist, der mir erst jetzt nach tagelanger Beschäftigung mit diesem o.g. Skandal in den Sinn kommt, ist der folgende: Da die Ausbildung der Jagdhunde an lebenden Füchsen in der Schliefenanlage dank Ihres Engagements ebenfalls verboten ist (obwohl es ja auch hier Ausnahmen gibt, z.B. Schliefenanlage in Südlohn-Oeding) und die Hunde lediglich an der Duftspur des lebenden Fuchses trainiert werden dürfen, ist die Kunstbaujagd doch die ideale Möglichkeit, die Hunde trotzdem am lebenden Fuchs auszubilden!!!

Das niederträchtige, verlogene, selbstsüchtige Treiben der Jäger, die doch nach außen hin so viel auf Ehre und Ansehen und Anstand ihrer Zunft geben, ist in den genannten Punkten so offensichtlich, dass man zunehmend Angst bekommen muss, Angst um unsere Natur, der man eh zunehmend Lebensraum nimmt, Angst als Tierfreund, Tierschützer, Tierrechtler oder auch „nur“ als religiöser Mensch, der seine Mitgeschöpfe achtet und liebt und dafür verbal angegriffen, hinters Licht geführt, ja sogar kriminalisiert wird, Angst vor der Sinnlosigkeit jeglichen Engagements, welches ständig hintertrieben wird, und von der Angst vor einem der vielen „Unfälle“ mit Jagdwaffen will ich erst gar nicht reden.

Schade, vor allem für unsere Natur, für die Sie sich mit einem neuen Jagdrecht eingesetzt haben. Ein Jagdrecht, das auch darauf ausgerichtet sein sollte, einen möglichst breiten Konsens der unterschiedlichen Interessengruppen zu erzielen in der Hoffnung, dass sich so die getroffenen Regelungen dauerhaft durchsetzen. Traurig, dass der Konsens besonders im Hinblick auf Methoden wie Schliefenanlage, Baujagd und bezirksübergreifende Fuchsjagden, die ja auch anderes Wild massiv stören, von einer Seite permanent unkontrolliert und ungestraft gebrochen wird.

In der Hoffnung auf Überprüfung der „Allgemeinverfügung zur Aufhebung des Verbotes der Baujagd auf Füchse im Kunstbau auf dem Gebiet des Kreises Recklinghausen für die Jagdjahre 2015/2016 und 2016/2017“ vom 14.12.2015 und deren Aufhebung verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen R.K.“