18.12.2015

Neue Jagdverordnung in Hessen - kein Mut zu Veränderungen

Ab 2016 gilt in Hessen eine neue Jagdverordnung. Ein Ziel der neuen Regelung war es, die Jagd- und Schonzeiten wissenschaftlichen Erkenntnissen anzupassen. 

In einigen wenigen Punkten gab es Anpassungen der Jagdzeiten, die Wildtierschutz Deutschland ausdrücklich begrüßt. So wird voraussichtlich eine Schonzeit für erwachsene Füchse eingeführt, die Jagdzeiten für Hermelin, Baummarder, Mauswiesel und Iltis werden gestrichen und die Jagd auf Rabenkrähen, Feldhasen und Rebhühner eingeschränkt.

Jungfüchsen wird keine Schonzeit zugebilligt

Gleichwohl zeigt die neue Jagdverordnung  - wie zuvor ähnlich schüchterne Änderungen in Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg oder Nordrhein-Westfalen -,  dass der Politik jeglicher Mut zu richtungweisenden Änderungen des Jagdrechts fehlt. Diese sollten nach Meinung von Wildtierschutz Deutschland einen vollkommenen Verzicht der Jagd auf Füchse, Marder, Waschbären und andere Beutegreifer sowie die Vogeljagd umfassen.

Nach übereinstimmender Meinung der meisten Tier- und Naturschutzverbände trägt dieser Teil der Jagd weder zum Artenschutz bei, noch zu einer nachhaltigen Veränderung der Bestandszahlen dieser Tierarten.