26.06.2010

NRW - Wie stehen die Parteien zum Haustierabschuss?

Anlässlich der Landtagswahl 2010 in Nordrhein-Westfalen hat die Albert-Schweitzer-Stiftung die Parteien hinsichtlich der Berücksichtigung des Tierschutzes in ihrer Politik befragt. Nachfolgend die Antworten auf einen alle Haustierbesitzer betreffenden Teilaspekt der Jagd:


Wie steht Ihre Partei zu dem Vorschlag, das Töten von Haushunden und Hauskatzen durch Jäger zu verbieten? (Anmerkung: Dazu sollte man wissen, dass in Deutschland ca. 300.000 Katzen und etwa 40.000 Hunde pro Jahr von Jägern erschossen werden)



CDU Nordrhein-Westfalen
Die Zahl der Abschüsse ist rückläufig. Wildernde Hunde stellen eine Gefahr für Wild- und Nutztiere (z. B. für Rehkitze, Schafe, Ziegen) dar. Die rechtlichen Voraussetzungen, unter denen Haustiere im Rahmen des Jagdschutzes abgeschossen werden dürfen, sind im Landesjagdgesetz geregelt. Der willkürliche Abschuss von Haustieren stellt einen Verstoß gegen jagd- und tierschutzrechtliche Vorschriften dar. Zuwiderhandlungen werden von den zuständigen Behörden und Staatsanwaltschaften verfolgt.

SPD Nordrhein-Westfalen
Das Bundesjagdgesetz erlaubt es Jägern wildernde Haustiere im Rahmen des Wildschutzes zu töten. Die SPD appelliert an die Jäger mit dieser “Kann-Regelung” verantwortungsvoll umzugehen.

Die Grünen/Bündnis 90 Nordrhein-Westfalen
Die Grünen lehnen den Abschuss von Haustieren ab. Nach gängiger Praxis werden jedes Jahr eine hohe Anzahl von Hunden und Katzen von Jägern erschossen, unter dem Generalverdacht des Wilderns. In der Jagdsaison 2008/2009 waren es 128 Hunde und 11385 Katzen in NRW. Diese Praxis ist umso unverständlicher, als alternative Maßnahmen wie das Einfangen der Tiere und die Verhängung von Bußgeldern gegen die Tierhalterinnen und -halter möglich wären. Da das Landesgesetz bisher kein Abschussverbot von Haustieren vorsieht, setzen wir uns für eine entsprechende Novellierung ein.

FDP Nordrhein-Westfalen
Die Abschusszahlen von Haustieren durch Jäger haben sich in den letzten fünf Jahren fast halbiert. Unter Rot-Grün wurden jährlich über 20.000 Katzen in NRW geschossen. Insofern wurde bereits eine Mentalitätsänderung erreicht. Diesen Weg wollen wir weiter gehen. Ein Verbot, wildernde Haustiere zu erlegen, wäre allerdings auch aus Tierschutzgründen fragwürdig. Denn Katzen jagen vor allem heimische Singvögel und beeinträchtigen somit das biologische Gleichgewicht im Wald. Wir sind davon überzeugt, dass die Jäger ihre Arbeit im Sinne des Tierschutzes betreiben und das Prinzip der Waidgerechtigkeit, dem sich jeder Jäger verpflichtet sieht, anwenden.

Die Linke Nordrhein-Westfalen
Haushunde- und Hauskatzen sind im Siedlungsbereich wichtige Partner für ihre Halterinnen und Halter. Gleichzeitig bringen sie jedoch bereits dort ein Ungleichgewicht in wildlebend vorkommende Tierarten. In Wäldern und Forsten kann sich dieser Effekt verstärken, daher spricht sich die LINKE nicht für ein solches Verbot aus.

ÖDP Nordrhein-Westfalen
Das Töten von Haushunden und Hauskatzen durch Jäger muss verboten werden, da nicht selten die Kompetenzen von Jägern überschritten werden. Eine hinreichende Recherche durch Jäger nach Herkunft von sogenannten wildernden Hunden bzw. Katzen wird durch das derzeitige Recht nicht gewährleistet. Eine dadurch geförderte subjektive Betrachtung der Situation durch Jäger ist oft die Folge, und macht die Besitzer dieser Haustiere oft zu Betroffenen.

Tierschutzpartei Nordrhein-Westfalen
Grundsätzlich fordert unsere Partei die Abschaffung der Jagd als GANZES, und nicht nur von einzelnen “Jagdformen”.