08.06.2011

Vorschlag zum neuen Jagdgesetz untergräbt aktuelles Tierschutzrecht

Die von CDU und FDP vorgelegte Novellierung des Hessischen Jagdgesetzes sorge laut des Abgeordneten Walter Arnold (CDU)  - selbst passionierter Jäger -   für einen „ausgewogenen Interessenausgleich zwischen Jägern, Tierschützern und Grundbesitzern".

Lovis Kauertz, Vorsitzender von Wildtierschutz Deutschland e.V., sieht das anders: „Davon kann keine Rede sein.  Es werden im Wesentlichen Forderungen des Landesjagdverbandes Hessen umgesetzt. Viele Änderungen oder die Beibehaltung des Status Quo des Hessischen Jagdgesetzes berücksichtigen in keiner Weise begründete Bedenken des Tierschutzes und die diesbezüglichen Interessen einer breiten Bevölkerungsschicht, die insbesondere die Bau- oder die Fallenjagd oder den Abschuss von Haustieren ablehnt und deren Wunsch nach Erholung in der freien Natur selbst an Sonn- und Feiertagen erheblich eingeschränkt wird."

Steinmarder - gerät in hessische Totschlagfallen

Das Hessische Jagdrecht habe in den vergangenen 60 Jahren keine signifikante Änderung im Hinblick auf Tierschutzaspekte erfahren. Die Novelle berücksichtige weder die zum positiven geänderte Einstellung unserer Gesellschaft zu Flora und Fauna, noch die gesetzlichen Veränderungen im Rahmen des Tierschutzgesetzes oder des Grundgesetzes. Vielmehr würden mit fadenscheinigen Argumenten neue Tierarten dem Jagdrecht unterstellt (z.B. Nilgans) und Jagdzeiten für Dachs und Rotwild ausgeweitet.