Der kleine Fuchs ist am Mittwoch von aufmerksamen Spaziergängern in Lemgo in NRW gefunden worden. Er wurde Opfer eines sogenannten Tellereisens, einer illegal aufgestellten Schlagfalle. Legal können Fallen, die vermeintlich sofort töten, in so genannten Fangbunkern eingesetzt werden. Die sollen verhindern, dass ein Kind oder ein Spaziergänger versehentlich verletzt wird.
Kein Entkommen - der Jungfungs ist mit seiner Pfote in eine Schlagfalle geraten |
Fallen verletzen und verstümmeln, machmal töten sie auch. |
Die von CDU und FDP vorgelegte Novellierung des Hessischen Jagdgesetzes sieht vor, dass Jäger Fallen auch künftig aufstellen dürfen. „Fallen sollten grundsätzlich geächtet werden" meint Lovis Kauertz, Vorsitzender von Wildtierschutz Deutschland e.V.. „Es gibt keine Fallen, die selektiv nur eine bestimmte Tierart ansprechen. Auch geschützte Arten oder Haustiere werden Fallenopfer. Häufig werden Tiere in Fallen lediglich verletzt oder qualvoll verstümmelt."
Das Hessische Jagdrecht habe in den vergangenen 60 Jahren keine signifikante Änderung im Hinblick auf Tierschutzaspekte erfahren. Die Novelle berücksichtige weder die zum positiven geänderte Einstellung unserer Gesellschaft zu Flora und Fauna, noch die gesetzlichen Veränderungen im Rahmen des Tierschutzgesetzes oder des Grundgesetzes. Vielmehr würden mit fadenscheinigen Argumenten neue Tierarten dem Jagdrecht unterstellt (z.B. Nilgans) und Jagdzeiten für Dachs und Rotwild ausgeweitet.
Wie es anders geht zeigt derzeit das Saarland. Die Jamaika-Koalition bringt ein Jagdgesetz auf den Weg, welches ohne Fallenjagd und ohne den Abschuss von Haustieren auskommt. Die Jagdhundeausbildung an lebenden Tieren wird untersagt und der Fuchs erhält eine geregelte Schonzeit.
Neues Jagdgesetz im Saarland