15.06.2011

Hessens neues Jagdrecht folgt den Forderungen des Landesjagdverbandes

Was in der letzten Plenarsitzung vor der Sommerpause mit den Stimmen von CDU und FDP beschlossen wurde, ist ein Hessisches Jagdgesetz, welches sich im Hinblick auf tierschützerische Aspekte vom ersten bundesdeutschen Jagdrecht nur unwesentlich unterscheidet. Gemäß des Jagdbeauftragten der CDU, des Abgeordnete Walter Arnold  - selbst passionierter Jäger -   sorge das geänderte Gesetz für einen „ausgewogenen Interessenausgleich zwischen Jägern, Tierschützern und Grundbesitzern“.

Lovis Kauertz, Vorsitzender von Wildtierschutz Deutschland e.V., sieht das anders: „Davon kann keine Rede sein.  Es werden im Wesentlichen Forderungen des Landesjagdverbandes Hessen umgesetzt. Viele Änderungen oder die Beibehaltung des Status Quo des Hessischen Jagdgesetzes berücksichtigen in keiner Weise begründete Bedenken des Tierschutzes und die diesbezüglichen Interessen einer breiten Bevölkerungsschicht, die insbesondere die Bau- oder die Fallenjagd oder den Abschuss von Haustieren ablehnt und deren Wunsch nach Erholung in der freien Natur selbst an Sonn- und Feiertagen durch die Jagd erheblich eingeschränkt wird.“

Tatsächlich würde die Situation für manche Tierarten sogar verschlechtert: die Schonzeit für Dachse werde ohne nachvollziehbaren Grund signifikant gekürzt, für Nilgänse werde eine Jagdzeit eingeführt und das Nachtjagdverbot erfahre eine weitere Lockerung. Jagdhunde dürften weiterhin legal an lebenden Tieren abgerichtet werden und etlichen Tierarten, darunter auch der Rotfuchs, würden überhaupt keine geregelten Schonzeiten zugestanden.
Solange Hessens Jäger Katzen töten dürfen,
ist auch die Wildkatze gefährdet.  Bild: Luise Dittombée
Das Hessische Jagdrecht habe in den vergangenen 60 Jahren keine signifikante Änderung im Hinblick auf Tierschutzaspekte erfahren. Die Novelle berücksichtige weder die zum positiven geänderte Einstellung unserer Gesellschaft zu Flora und Fauna, noch die gesetzlichen Veränderungen im Rahmen des Tierschutzgesetzes oder des Grundgesetzes.