26.06.2011

Jagdgesetze, Schonzeiten, Verordnungen des Bundes und der Länder

Aktualisiert: 3.3.2015

Neu: Bußgeldkatalog Tierschutz

Schonzeiten oder Jagdzeiten der Bundesländer
Baden-Württemberg, Bayern (§ 19), Berlin, Brandenburg (§ 5), Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-HolsteinThüringen

Jagdgesetze der Bundesländer
Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen

Regelungen zur Fallenjagd

Weitere Regelungen und Verordnungen der Länder
Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen

Marderhunde haben keine Schonzeit in Deutschland, Bild Luise Dittombée


Bundesgesetze, EU-Regelungen
Allgemeine Waffengesetzverordnung, Bundesartenschutzverordnung, Bundesjagdgesetz, Bundesjagdzeitenverordung, Bundesnaturschutzgesetz, Bundeswaldgesetz, Bundeswildschutzverordnung, Grundgesetz, Tierschutz-Hundeverordnung, Tierschutzgesetz, Tierseuchengesetz, Unfallverhütungsvorschrift Jagd, Waffengesetz - weitere rechtliche Regelungen im Artenschutz (EU, Welt)

24.06.2011

Bundesgesetze mit Relevanz zu Jagd und Tierschutz

Bundesjagdgesetz (BJagdG) Dieses Gesetz wird in vielen Punkten ersetzt oder ergänzt durch die Jagdgesetzgebung der Länder. Verbindlich sind die jeweils aktuellsten Änderungen zu den Gesetzestexten, in der Regel sind das die Landesjagdgesetze. 

Verordnung über die Jagdzeiten (Bundesjagdzeiten-VO) Aus der Verordnung über die Jagdzeiten sind die Schonzeiten für das Wild abzuleiten. In der Regel sind die Verordnungen auf Landesebene aktuell und damit maßgeblich. Es begeht eine Straftat, wer im Rahmen der Jagd ein Tier außerhalb der Jagdzeit tötet oder wer während der Setz- und Brutzeiten bis zum Selbstständigwerden der Jungtiere die für die Aufzucht notwendigen Elterntiere tötet.

Grundgesetz Art. 20a: "Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung." Eine daraus resultierende Abwägung der Verhältnismäßigkeit zwischen Tierschutz und anderen Rechtsaspekten (z.B. das Recht des Landbesitzers) wird in der aktuellen Jagdgesetzgebung (siehe Rheinland-Pfalz, Hessen) leider nicht vorgenommen. Wo wirtschaftliche Interessen von Landwirten oder Jägern angemeldet werden, hat der Tierschutz trotz Verfassungsrang das Nachsehen.

Tierschutzgesetz Grundsatz: "Zweck dieses Gesetzes ist es, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen." Leider werden zu wissenschaftlichen, landwirtschaftlichen oder jagdlichen Zwecken viele Ausnahmen zugelassen. So ist es über das Jagdrecht z.B. erlaubt oder es wird geduldet, dass Jagdhunde an lebenden Wildtieren ausgebildet werden, Tiere durch die Fallenjagd psychisch oder körperlich verletzt oder verstümmelt werden, Hunde Tiere hetzen (Baujagd, Treibjagd), Wild nachhaltig an seinen Rückzugsorten oder während der Winterruhe beunruhigt wird - um nur einige Beispiele zu nennen. 
4 Katzen: des Menschen Freund, des Jägers Feind - Bild Luise Dittombée

Tierschutz-Hundeverordnung gilt für das Halten und Züchten von Hunden


Bundeswaldgesetz Das Betreten des Waldes zum Zwecke der Erholung ist gestattet. ... Die Länder regeln Einzelheiten. Anweisungen von Jagdschutzbeauftragten müssen befolgt werden. Auf Verlangen müssen sich diese Personen ausweisen können durch ein Jagdschutzabzeichen und eine Bestätigung der Unteren Jagdbehörde, woraus ersichtlich ist, dass sie zum Tragen des Abzeichens berechtigt sind. Allen anderen Personen muss nicht Folge geleistet werden, im Gegenteil: Aufforderungen von unberechtigten Personen stellen eine Nötigung oder sogar Amtsanmaßung dar.

Verordnung über den Schutz von Wild (Bundeswildschutzverordnung)
Unfallverhütungsvorschrift Jagd

Bundesnaturschutzgesetz
Waffengesetz (WaffG)
Allgemeine Waffengesetz-Verordnung (AWaffV)
Bundesartenschutzverordnung

Weitere rechtliche Regelungen im Artenschutz (FFH-Richtlinie, Vogelschutzrichtline, Bonner Konvention, Berner Konvention, EG-Artenschutzverordnung, Washingtoner Artenschutzübereinkommen)

19.06.2011

Der Fuchs ist ein schönes und ein kluges Tier ...

... so schließt ein Filmbeitrag des SWR zur Initiative "Schonzeit für Füchse". Und dennoch scheint Vulpes vulpes des deutschen Jägers größter Feind zu sein.

Über eine halbe Millionen dieser faszinierenden und nützlichen Tiere werden Jahr für Jahr durch Jäger (gefangen und) getötet - mit Jungfuchsfallen direkt am Bau, mittels Bauhunden, die sie aus ihrem vermeintlich sicheren Rückszugsort den wartenden Jägern vor die Flinten hetzen, indem über Generationen entstandene Baue ausgegraben und zerstört werden oder während der Paarungszeit (Ranz) im Rahmen von groß angelegten Fuchswochen.

Die Argumente, die zur Fuchsjagd herhalten, sind lange widerlegt. So ist Deutschland frei von Tollwut.

Durch die Anwendung einer guten Basishygiene setzt man sich zudem nicht dem Infektionsrisiko durch den kleinen Fuchsbandwurm aus - Deutschland weit gibt es gemäß Robert-Koch-Institut gerade mal 21 Neuerkrankungen im langjährigen Jahresdurchschitt. Und die Jagd wäre auch nicht geeignet im Falle des Falles diese Risiken zu reduzieren, wie unabhängig von einander Forschungen des Friedrich-Löffler-Instituts für Viruskrankheiten der Tiere und des Helmholtz-Zentrums für Umweltforschung ergeben haben. Möglicherweise ist die Jagd sogar eher kontraproduktiv, weil Krankheiten durch die Zerstörung von Sozialverbänden in andere Fuchsreviere getragen werden. Sowohl gegen die Tollwut als auch gegen den Fuchsbandwurmbefall gibt es wirksame Medikamente, die per Köder ausgelegt werden.



Rotfuchs, lat. Vulpes vulpes - Portrait von Luise Dittombée
Dann das scheinbare Argument, der Fuchs würde den Bestand von Niederwild oder Bodenbrütern gefährden. Hauptgefahr für diese Tiere sind die Intensivierung der Landwirtschaft, falsch verstandenes Hegeverständnis der Jäger (kennen Sie einen Jäger, der Hecken oder Biotope anlegt?) und die Jagd.

Andererseits gibt es kaum noch Rebhühner in Deutschland, im abgelaufenen Jagdjahr sind dennoch mindestens 6.768 Tiere dieser gefährdeten Art durch Jäger erlegt worden. Über 18.000 Waldschnepfen und 382.000 Hasen runden den Naturfrevel durch die Jagd ab. Nicht jeder sieht das so: Ilse Aigners Bundeslandwirtschaftsministerium bezeichnet das als "nachhaltige Nutzung". Tatsächlich kann der ein oder andere Bodenbrüter, der die Mahd überlebt, Opfer des Fuchses werden. Grund, diesem Tier dermaßen intensiv nachzustellen ist das nicht.

Der Fuchs ist ein ausgesprochen nützliches Tier. Der überwiegende Anteil seiner Nahrung sind Mäuse, andere Nager und Aas. Nicht nur deshalb hat er sich als Gesundheitspolizist einen Namen gemacht. Dadurch dass er reaktionsschwache oder kranke Tiere erbeutet, trägt er effizient dazu bei, dass vorwiegend Gene gesunder und starker Tiere vererbt werden.

Hier geht's zur Linkliste "Hier ist Fuchs drin"

Lebensmittel: Alles wird teurer

Aus einem Leserbrief von Prof. Dr. Klaus Hamper an die Harburger Nachrichten

... Nicht die steigenden Agrar-Rohstoffpreise an sich, sondern die Mechanismen dahinter sind schuld an den steigenden Lebensmittelpreisen. Solange ein Löwenanteil des weltweit produzierten Getreides und Sojas in den Futtertrögen der agroindustriellen Massentierhaltung landet (die Agroindustrie nennt das schönfärberisch „Veredelung“) und solange der ökologische Mindersinn einer Biogasproduktion dazu führt, dass die Bauern staatlich subventioniert nur noch „Energiemais“ anstatt Lebensmittel anbauen, werden die Lebensmittelpreise weiter steigen.
Mindersinn der Biogasproduktion führt zu höheren
Lebensmittelpreisen und zum Artensterben.

Gut 300 kg Getreide pro Erden-bewohner sollten als Basis für eine Ernährung der Welt-bevölkerung doch wohl ausreichen. Aber solange die Massen-tierhaltungs-industrie aus Profitgründen weiter propagiert, dass das tägliche Stück tierquälerisch produzierten und qualitativ minderwertigen Billigfleischs zum Lebensglück dazugehört (medizinischer, ökologischer und volkswirtschaftlicher Blödsinn!), wird in der dritten Welt eben weiter gehungert und steigen eben hier die Preise. Dabei gibt es so phantastisch schmeckende vegetarische Gerichte! Zusammenhänge sind manchmal ganz einfach. Sie sollten als Journalisten den Mut haben, sie auch zu benennen.




18.06.2011

Jungjäger macht Tabula rasa

Aus einer Anfrage an Wildtierschutz Deutschland: 
Ich habe Land gepachtet, auf dem ich in einer gepflegten, aber extensiven Offenstallhaltung Pferde halte. Auf diesem Land betreibe ich auch viele Naturschutzaktivitäten, indem ich Lebensräume wie Hecken und Gebüsche anlege, z.B. Strecken mit Deckung zum Wechseln für das Wild. Beim Mähen und Beweiden werden stets die Belange der Wildtiere berücksichtigt, alle Zäune sind bewusst so hoch, dass die Tiere durchwechseln können. Auch habe ich Nistkästen, Reisighaufen, Biotope und vieles mehr angelegt, so dass sich in den letzten Jahren eine reiche Vielfalt an Pflanzen und Tieren angesiedelt hat.

Die Fläche gehört leider zu einer Jagdpacht und der Besitzer der Flächen ist - zu seinem großen Leidwesen - Zwangsmitglied der Genossenschaft. Als ich es vor Jahren gepachtet habe war es ungenutzt und verwildert und von einem Hochsitz aus jagte der alte Jagdpächter sehr selten, vielleicht dreimal im Jahr.

Nun hat er einem jungen Jäger einen Begehungsschein gegeben, der jetzt hier "Tabula rasa" macht, sprich er ist ständig dort und knallt alles ab was er vor die Flinte bekommt. Der Dachsbau, der mir eine große Freude war und letztes Jahr noch bewohnt, ist leer, und in den letzten 10 Tagen hat er eine Fuchsfamilie ausradiert, die jungen Füchse, die ich oft beobachtet habe, waren noch lange nicht ausgewachsen. Letzten Herbst hat er ein Wildschwein angeschossen, das dann von einem ganzen Aufgebot von Jägern erfolglos gesucht wurde. Das alles passiert ausschließlich im Bereich meiner eingezäunten Weide, sowohl der Hochsitz als auch seine Schießerei und auch das "Ludern" finden ausschließlich im Bereich der Weide und direkt zwischen den Pferden statt, die ich inzwischen auf ihren Weiden "aussperren" muss, weil sie sich durch das nächtliche Geballer fürchten dort hinzugehen (normalerweise können sie zwischen Stall und Weide frei wählen.)
Der neue DJV-Präsident Fischer will "emotionale Bilder" sehen:
Fuchs, dreimal beschossen

Ich habe schon scharfe Munition auf der Weide gefunden und gestern eine leere Patrone keine 70 m vom Stall entfernt, da er nicht in Richtung Ort schießen darf schießt er immer in Richtung Stall.

Wildtierschutz Deutschland e.V. konnte dem Betroffenen helfen, indem wir auf die Rechtslage aufmerksam machten. Danach sind jagdliche Einrichtungen (Hochsitz, Luderplatz) nur dann zu dulden, wenn sie zumutbar sind. Sollten Gespräche mit Pächter, Jäger, Unterer Jagdbehörde nicht weiterführen, wird der Rechtsweg in Erwägung gezogen.

17.06.2011

Verständnis dafür, dass Jäger wildernde Katzen schießen

Der Deutsche Jagdschutzverband (DJV) hat einen neuen Präsidenten: den niedersächsischen CDU-Bundestags-abgeordneten Hartwig Fischer. In ersten Interviews fällt er mit Äußerungen auf wie „…. die Öffentlichkeit darf sich niemals der grünen Zunft entgegenstellen“ oder „Wir müssen agieren. Wir müssen emotionale Bilder verbreiten. Wer sieht, wie grausam eine Katze ein Nest ausräubert, der bekommt auch Verständnis dafür, dass Jäger wildernde Katzen schießen.“ Eine Katze wird oft schon als "wildernd" betrachtet, wenn sie sich 200 bis 300 m vom nächsten Wohnhaus aufhält.


Lovis Kauertz, Vorsitzender von Wildtierschutz Deutschland e.V., hat kein Verständnis für die Äußerungen des Jägers Fischer, der wohl auch gerne mal einen Warzenkeiler in Namibia vor die Büchse kriegen würde: „Keine Frage, Katzen jagen Singvögel – sie tun es instinktiv, ohne jedoch jemals eine Art gefährdet zu haben. Hobbyjäger dagegen jagen immer noch Rebhühner, obwohl die seit Jahren auf den Roten Listen der gefährdeten Tierarten stehen und Feldhasen, deren Lebensräume durch die Intensivierung der Landwirtschaft immer weiter zurückgehen.“

Mit emotionalen Bildern kann auch Wildtierschutz Deutschland aufwarten: zum Beispiel den Dachs, dem durch eine Totschlagfalle das Gesicht entstellt wurde, oder die von der Mutter getrennten Fuchswelpen in der Lebendfalle oder die achtlos im Hänger entsorgten Füchse. Dazu viele Bilder in Worte gefasst:

"Nachdem sie den Hund erschossen haben, weigerten sie sich den Hund an uns herauszugeben. Zuvor haben sie behauptet es hätte niemand geschossen, obwohl die gesamte Nachbarschaft Schüsse und die Schreie des Hundes gehört haben."

"meine Katze wurde mit 25 Schrotkugeln verletzt und hat sich zu uns nach Hause geschleppt!“

"...wir wohnen am Waldrand und es gibt hier einige Jäger. Einer davon wohnt in unserer Straße und hat zwei Jagdhunde die vor zwei Wochen 10 m vor unserem Grundstück die Nachbarskatze gerissen haben."

"Wenn ich daran denke, dass mein Kater 5 Nächte schwer verletzt im Gebüsch gelegen hat und sich dann mit letzter Kraft nach Hause geschleppt hat, wird mir spei übel! Die Kugel hat sein Bein zerfetzt!“

"Wir hatten unseren Kater Felix nach 5 Tagen Suche im Feld, ca. 600 m hinter unserem Haus, gefunden. Er lebte noch. Die Röntgenaufnahme ergab: Schrot, von vorne geschossen..."

„Den Schmarrn vom lodengrünen Tier- und Naturschützer nimmt der Zunft doch schon lange niemand mehr ab. Zu viele Menschen ärgern sich darüber, wie eine Minderheit von Jägern  - gedeckt von der Politik -  nicht nur Tiere, sondern auch die Bürger drangsalieren“ so Kauertz weiter.

16.06.2011

Petition gegen den Abschuss von Gänsen am Starnberger See

Der Starnberger See ist ein sowohl national wie auch international ausgewiesenes Schutzgebiet. Bitte unterstützen Sie uns, das alljährliche und massenhafte Abschießen der Gänse zu stoppen und damit auch diese Tiere zu schützen!

Graugänse, lat. Anser anser, Bild André Karwath
Jedes Jahr werden immer mehr Gänse am Westufer des Starnberger Sees geschossen. Diese massenhaften Tötungen könnten durch einen „Vogelmanagementplan“ vermieden werden.  Teil des Plans wäre es unter anderem, den Gänsen den Aufenthalt in sensiblen Bereichen wie Kinderspielplätzen und Parkanlagen unattraktiv zu machen, damit sie diesen Zonen fern bleiben. Ein „Vogelmanagementplan“ hätte ein deutlich friedlicheres Zusammenleben von Mensch und Tier zur Folge, da Problemflächen aufgezeigt und gleichzeitig Bereiche ausgewiesen werden sollen, die nur für die Gänse bestimmt sind.



Diese Unterschriftenaktion ist eine Kampagne des Deutschen Tierschutzbundes, Landesverband Bayern e.V. nach einer Initiative des Tierschutzvereins Tutzing u.U. e.V. und wird unterstützt vom Bund Naturschutz, Kreisgruppe Starnberg e.V. und dem Tierschutzverein Starnberg u.U. e.V.

Respekt aus Sympathie - Wildtierschutz Deutschland kümmert sich um drangsalierte Wildtiere

Respekt aus Sympathie – Wildtierschutz Deutschland kümmert sich um drangsalierte Wildtiere
Der gemeinnützige Verein Wildtierschutz Deutschland e.V. ist aus der erst vor etwa 15 Monaten gegründeten Tierschutz-Initiative JagdAberFair hervorgegangen und wird sich fortan einer verstärkten Öffentlichkeitsarbeit für Tierschutzthemen im zunehmend kritisch beäugten Bereich der Hobbyjagd annehmen. Themen, um nur einige zu nennen, sind Fallenjagd, Haustierabschuss, Schonzeiten, Jagdgesetzgebung.

"Wir sind relativ schnell an einen Punkt angelangt, an dem es Sinn macht, sich als gemeinnützige Körperschaft zu organisieren" sagt Lovis Kauertz, Vorsitzender von Wildtierschutz Deutschland e.V.. Kauertz, der im Rahmen der Initiative "Schonzeit für Füchse" bereits mit 70 Organisationen aus dem In- und Ausland kooperiert, will den Verein nutzen, um Spendengelder insbesondere von Unternehmen zu akquirieren. "Viele Unternehmen hätten guten Grund, sich im Tierschutz für Wildtiere zu engagieren. Im Rahmen der Energiewende werden Flächenverbrauch und Umstrukturierung der Landschaft weiter zunehmen und vielen Tieren ihren Lebensraum nehmen."

Gerne dürfen Sie dieses Banner zur Verlinkung unserer Internetpräsenz nutzen
Ein wesentliches Ziel der Organisation ist die Aufklärungsarbeit hinsichtlich der aufgrund zunehmender Nutzung der Natur kritischer werdenden Situation für viele Wildtiere. Neben intensivem Flächenverbrauch durch die Landwirtschaft würden Wildtiere durch eine teilweise ungezügelte Jagd in Deutschland immer stärker drangsaliert.

15.06.2011

Nicht alle Fundtiere benötigen Hilfe - bundesweites Verzeichnis von Wildtierauffangstationen

Ab dem Frühjahr bis in den späten Herbst hinein werden immer wieder Jungvögel, kleine Füchse, Igel und Greifvögel in Not von aufmerksamen Spaziergängern aufgefunden. Örtliche Tierheime können eine erste Anlaufstelle für Ratsuchende sein, haben aber häufig entweder nicht die Spezialkenntnisse oder ihnen fehlen einfach die Ressourcen oder der Platz, um sich um Käuzchen, Fledermäuse oder Mauersegler zu kümmern.

Wildtierschutz Deutschland e.V. bietet auf seiner Internetseite www.wildtierschutz-deutschland.de nun ein umfassendes Verzeichnis von Wildtierauffangstationen in Deutschland an. Man findet überregional engagierte Spezialisten für Eichhörnchen oder Marder und nach Postleitzahl geordnete regionale Angebote ehrenamtlicher Helfer.

Lovis Kauertz, Vorsitzender des Vereins, weist allerdings darauf hin, dass nicht jedes vermeintlich hilflose Tier tatsächlich in Not ist. „Wenn ein Tier nicht in unmittelbarer Gefahr ist, lassen Sie es zunächst in Ruhe. Die Elterntiere sind vielleicht nur auf der Futtersuche.“  Das gelte auch für aus dem Nest gefallene Jungvögel. Diese würden auch außerhalb des Nestes durch die Eltern versorgt.

Zwergfledermaus gefunden - Wildtierschutz Deutschland gibt Rat


Ein schön gestalteter Ratgeber der Wildtierstation Hamburg rundet das Angebot ab. Hier erfährt man, in welcher Situation man welchem Tier wie helfen kann.


Hessens neues Jagdrecht folgt den Forderungen des Landesjagdverbandes

Was in der letzten Plenarsitzung vor der Sommerpause mit den Stimmen von CDU und FDP beschlossen wurde, ist ein Hessisches Jagdgesetz, welches sich im Hinblick auf tierschützerische Aspekte vom ersten bundesdeutschen Jagdrecht nur unwesentlich unterscheidet. Gemäß des Jagdbeauftragten der CDU, des Abgeordnete Walter Arnold  - selbst passionierter Jäger -   sorge das geänderte Gesetz für einen „ausgewogenen Interessenausgleich zwischen Jägern, Tierschützern und Grundbesitzern“.

Lovis Kauertz, Vorsitzender von Wildtierschutz Deutschland e.V., sieht das anders: „Davon kann keine Rede sein.  Es werden im Wesentlichen Forderungen des Landesjagdverbandes Hessen umgesetzt. Viele Änderungen oder die Beibehaltung des Status Quo des Hessischen Jagdgesetzes berücksichtigen in keiner Weise begründete Bedenken des Tierschutzes und die diesbezüglichen Interessen einer breiten Bevölkerungsschicht, die insbesondere die Bau- oder die Fallenjagd oder den Abschuss von Haustieren ablehnt und deren Wunsch nach Erholung in der freien Natur selbst an Sonn- und Feiertagen durch die Jagd erheblich eingeschränkt wird.“

Tatsächlich würde die Situation für manche Tierarten sogar verschlechtert: die Schonzeit für Dachse werde ohne nachvollziehbaren Grund signifikant gekürzt, für Nilgänse werde eine Jagdzeit eingeführt und das Nachtjagdverbot erfahre eine weitere Lockerung. Jagdhunde dürften weiterhin legal an lebenden Tieren abgerichtet werden und etlichen Tierarten, darunter auch der Rotfuchs, würden überhaupt keine geregelten Schonzeiten zugestanden.
Solange Hessens Jäger Katzen töten dürfen,
ist auch die Wildkatze gefährdet.  Bild: Luise Dittombée
Das Hessische Jagdrecht habe in den vergangenen 60 Jahren keine signifikante Änderung im Hinblick auf Tierschutzaspekte erfahren. Die Novelle berücksichtige weder die zum positiven geänderte Einstellung unserer Gesellschaft zu Flora und Fauna, noch die gesetzlichen Veränderungen im Rahmen des Tierschutzgesetzes oder des Grundgesetzes.

13.06.2011

Zwangsmitgliedschaft in der Jagdgenossenschaft: Antrag auf Vorlage an die Große Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte


Sie erinnern sich: Entgegen der bisherigen Rechtssprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte im Falle von Klägern aus Frankreich (1999) und Luxemburg (2007) kam die Kleine Kammer am 20.01.2011 im Falle eines deutschen Klägers zu der überraschenden Entscheidung, dass die Menschenrechte von Grundeigentümern in Deutschland weniger wert sind als die Menschenrechte von Grundeigentümern in Luxemburg und Frankreich.

Die Kleine Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte hatte am 20.01.2011 die Beschwerde eines deutschen Grundstückseigentümers abgewiesen: Die Zwangsmitgliedschaft in einer Jagdgenossenschaft verstoße nicht gegen die Menschenrechte. Dies bedeutet: Jäger dürfen auch weiterhin auf Privatgrundstücken gegen den Willen der Eigentümer die Jagd ausüben.

Das Urteil finden Sie hierDer Beschwerdeführer Rechtsanwalt Herrman und Rechtsanwalt Storr haben daraufhin den Antrag auf Vorlage des Rechtsstreites gegen die Bundesrepublik Deutschland an die Große Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte ausgearbeitet.

Den Antrag finden Sie hier.  Der Antrag wurde von den beiden Juristen in englischer Sprache verfasst, weil sie sich so intensiver mit dem englischen Urteil auseinandersetzen konnten.

„Ich denke, aus dem Antrag geht deutlich hervor, dass es keine seriösen Gründe gibt, um zulasten des deutschen Beschwerdeführers von der gefestigten EGMR-Rechtsprechung abweichen zu können“, so Rechtsanwalt Dominik Storr.

Der Antrag gelangt nun in einen Vorprüfungsausschuss, der mit 5 Richtern besetzt ist, die bisher noch nicht an diesem Verfahren beteiligt waren. Dort wird abgestimmt, ob der Fall der Großen Kammer zur Entscheidung vorgelegt wird. Wenn ja, dann entscheiden in der Großen Kammer 17 Richter durch Urteil. Der Fall würde dann rechtskräftig werden.


P.S. Am 24. Juni erhielten wir die erfreuliche Nachricht, dass der Vorprüfungsausschuss dem Antrag stattgegeben hat. Der Fall liegt nun zur Wiederaufnahme bei der Großen Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte. Dort wird er rechtskräftig entschieden.
Lesen Sie auch: Mitgliedschaft in der Jagdgenossenschaft gegen den Willen des Grundstückseigentümers verstößt nicht gegen Menschenrechte

08.06.2011

Hessen-CDU will nicht von der Fallenjagd ablassen

Der kleine Fuchs ist am Mittwoch von aufmerksamen Spaziergängern in Lemgo in NRW gefunden worden. Er wurde Opfer eines sogenannten Tellereisens, einer illegal aufgestellten Schlagfalle. Legal können Fallen, die vermeintlich sofort töten, in so genannten Fangbunkern eingesetzt werden. Die sollen verhindern, dass ein Kind oder ein Spaziergänger versehentlich verletzt wird.
 
Kein Entkommen - der Jungfungs ist mit seiner Pfote in eine Schlagfalle geraten


Fallen verletzen und verstümmeln, machmal töten sie auch.

Die von CDU und FDP vorgelegte Novellierung des Hessischen Jagdgesetzes sieht vor, dass Jäger Fallen auch künftig aufstellen dürfen. „Fallen sollten grundsätzlich geächtet werden" meint Lovis Kauertz, Vorsitzender von Wildtierschutz Deutschland e.V.. „Es gibt keine Fallen, die selektiv nur eine bestimmte Tierart ansprechen. Auch geschützte Arten oder Haustiere werden Fallenopfer. Häufig werden Tiere in Fallen lediglich verletzt oder qualvoll verstümmelt."

 Das Hessische Jagdrecht habe in den vergangenen 60 Jahren keine signifikante Änderung im Hinblick auf Tierschutzaspekte erfahren. Die Novelle berücksichtige weder die zum positiven geänderte Einstellung unserer Gesellschaft zu Flora und Fauna, noch die gesetzlichen Veränderungen im Rahmen des Tierschutzgesetzes oder des Grundgesetzes. Vielmehr würden mit fadenscheinigen Argumenten neue Tierarten dem Jagdrecht unterstellt (z.B. Nilgans) und Jagdzeiten für Dachs und Rotwild ausgeweitet.

Wie es anders geht zeigt derzeit das Saarland. Die Jamaika-Koalition bringt ein Jagdgesetz auf den Weg, welches ohne Fallenjagd und ohne den Abschuss von Haustieren auskommt. Die Jagdhundeausbildung an lebenden Tieren wird untersagt und der Fuchs erhält eine geregelte Schonzeit.
Lesen Sie auch: Anhörung zum Hessischen Jagdgesetz
Neues Jagdgesetz im Saarland

Vorschlag zum neuen Jagdgesetz untergräbt aktuelles Tierschutzrecht

Die von CDU und FDP vorgelegte Novellierung des Hessischen Jagdgesetzes sorge laut des Abgeordneten Walter Arnold (CDU)  - selbst passionierter Jäger -   für einen „ausgewogenen Interessenausgleich zwischen Jägern, Tierschützern und Grundbesitzern".

Lovis Kauertz, Vorsitzender von Wildtierschutz Deutschland e.V., sieht das anders: „Davon kann keine Rede sein.  Es werden im Wesentlichen Forderungen des Landesjagdverbandes Hessen umgesetzt. Viele Änderungen oder die Beibehaltung des Status Quo des Hessischen Jagdgesetzes berücksichtigen in keiner Weise begründete Bedenken des Tierschutzes und die diesbezüglichen Interessen einer breiten Bevölkerungsschicht, die insbesondere die Bau- oder die Fallenjagd oder den Abschuss von Haustieren ablehnt und deren Wunsch nach Erholung in der freien Natur selbst an Sonn- und Feiertagen erheblich eingeschränkt wird."

Steinmarder - gerät in hessische Totschlagfallen

Das Hessische Jagdrecht habe in den vergangenen 60 Jahren keine signifikante Änderung im Hinblick auf Tierschutzaspekte erfahren. Die Novelle berücksichtige weder die zum positiven geänderte Einstellung unserer Gesellschaft zu Flora und Fauna, noch die gesetzlichen Veränderungen im Rahmen des Tierschutzgesetzes oder des Grundgesetzes. Vielmehr würden mit fadenscheinigen Argumenten neue Tierarten dem Jagdrecht unterstellt (z.B. Nilgans) und Jagdzeiten für Dachs und Rotwild ausgeweitet.