20.02.2012

Petition zur Einführung einer geregelten Schonzeit für Füchse

In den wenigsten Bundesländern gibt es eine geregelte Schonzeit für Füchse – und wenn, dann ist sie nach Meinung der Initiative „Schonzeit für Füchse" wie in NRW entweder zu kurz oder betrifft wie in Berlin ausschließlich Altfüchse. Im Saarland hat man eine Schonzeit von Mitte Februar bis Mitte August eingeführt.

Lediglich während der Aufzucht der Jungtiere sind die „erforderlichen" Elterntiere für eine kurze Zeit durch das Bundesjagdgesetz geschützt. „Das ist ein Gummiparagraf – weil er nahezu beliebig ausgelegt werden kann" meint Lovis Kauertz von Wildtierschutz Deutschland. Füchse werden meist im Juni, wenn die Jungtiere gerade mal 2-3 Monate alt sind, schon wieder bejagt – der Fuchsrüde wird meist nicht als „erforderlich für die Aufzucht der Jungtiere" gesehen.

Dabei spricht die Forschung eine andere Sprache: Die Überlebenschance von Jungtieren, die ohne Vater aufwachsen, ist erheblich geringer. Der Rüde erweist sich nicht nur als Ernährer, sondern auch als Beschützer der jungen Familie als nützlich. Deshalb ist es wichtig, bereits im Januar, wenn die Fähen schwanger sind, vollständig auf die Fuchsjagd zu verzichten.

Jungfuchs in der Stadt - Bild: FrecherFuchs.de

Die Initiative „Schonzeit für Füchse" fordert, die Jagd auf Füchse von Januar bis September vollkommen ruhen zu lassen. Die Forderung, die von 70 Organisationen auf dem Tier- und Naturschutz unterstützt wird, im Wortlaut:

Die Unterzeichner dieser Petition fordern die Länder und den Bund auf, eine rechtlich verbindliche Schonzeit für den Rotfuchs, die vom 1. Januar bis zum 30. September reicht, in die jeweiligen Jagdzeitenverordnungen aufzunehmen. Die Hauptbegründungen dieser Forderungen ergeben sich aus den folgenden Tatsachen:

•           Es kann frühestens im September davon ausgegangen werden, dass Jungfüchse vollständig von ihren Elterntieren unabhängig sind.

•           Fuchsrüden sind in der Aufzuchtzeit für die Versorgung von Fähe und Welpen von erheblicher Bedeutung. Sie müssen daher bereits nach der erfolgreichen Paarung – also spätestens im Januar – vor Nachstellungen geschützt werden.

•           Da Rüde und Fähe auf die Distanz in aller Regel nicht sicher unterschieden werden können, dürfen keine geschlechtsspezifischen Unterschiede bei der Schonzeitenregelung gemacht werden.

•           Die Bekämpfung von Füchsen zur Bestandsreduktion ist zum Scheitern verurteilt und aus ethischen und ökologischen Überlegungen grundsätzlich abzulehnen.


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