10.02.2011

Arbeitsgemeinschaft Naturnahe Jagd fordert Einstellung der Fallenjagd

Quelle AGNJ, Landesverband Schleswig-Holstein des Ökologischen Jagdvereins
Die Fallenjagd hat keinerlei Rechtfertigung, sie ist aus jagdlicher Sicht so wichtig wie die Zitzen am Keiler!
Die Arbeitsgemeinschaft Naturnahe Jagd Schleswig-Holstein lehnt, gestützt auf den gegenwärtigen fachlichen Wissensstand, den Einsatz von Fallen, der das Ziel hat, Bestände von Raubsäugern zu reduzieren, ab. Auch die derzeit zugelassenen Fallen und die angewendeten Fangmethoden geben nicht durchgehend die Gewähr, dass Raubsäuger "human" und tierschutzgerecht gefangen werden.

Es ist nahezu ausgeschlossen, selektiv nur ganz bestimmte Arten zu fangen. Der Anteil ungewollter Beifänge, auch solcher von geschützten Arten, kann u.U. hoch sein. Außerdem ist eine zuverlässige externe Kontrolle der verwendeten Fallen, der Fangmethoden und der Fänge in der Praxis nicht zu gewährleisten. Auch hier ist, wie leider so oft, Missbrauch nicht auszuschließen. Trotz Schulungen verfügen nur wenige Fänger über gründliche Kenntnisse und Handfertigkeiten und nicht zuletzt über die erforderliche Zeit für optimalen Einsatz und Beaufsichtigung von Fallen. Auch Fanggeräte und -methoden sind, wie erwähnt, keinesfalls so ausgereift, dass sie mit hoher Sicherheit einsetzbar sind.




Fallenjagd ist so wichtig wie die Zitzen am Keiler
  Der damalige schleswig-holsteinische Umwelt- und Jagdminister Dr. von Bötticher hat 2008 eine Neufassung der Fangjagdverordnung unterzeichnet. Diese hat eine erhebliche Bedeutung für die einheimischen Raubsäuger, also die Marderartigen, Füchse, Marderhunde und Waschbären.

Mit Befremden registrieren die Arbeitsgemeinschaft Naturnahe Jagd Schleswig-Holstein und mit ihr weitere Jäger, Naturschützer, Tierschützer und Biologen, dass die Landesregierung nicht die Chance wahrgenommen hat, sämtliche Raubsäuger als wesentlichen Bestandteil der Lebensgemeinschaften zu würdigen und zu schützen. Füchse und Dachse, Marderhunde und Waschbären dürfen nach der neuen Regelung in Fallen gefangen und getötet werden. So werden diese Arten gleichsam zu Lästlingen degradiert. Ihre Felle sind nur bedingt als Winterfelle nutzbar. Tiere, die außerhalb dieser Periode getötet werden, können lediglich als Abfall entsorgt werden.