15.12.2010

Jagdgesetze in Deutschland

Zusammengestellt von Daniela Rilling

Bundesgesetze
Gesetz zur Erhaltung des Waldes und zur Förderung der Forstwirtschaft (Bundeswaldgesetz - BWaldG)

Baden-Württemberg
Landesjagdgesetz Baden-Württemberg
Jagdzeiten Baden-Württemberg

Bayern
Bayerisches Jagdgesetz (BayJG)
Jagdzeiten in Bayern
Weitere rechtliche Grundlagen


Berlin
Rechtsvorschriften
Gesetz zur Erhaltung und Pflege des Waldes
Gesetz über den Schutz, die Hege und Jagd wildlebender Tiere im Land Berlin
Verordnung über jagdbare Tierarten und Jagdzeiten
Verordnung über die Verwendung von Bleischrot bei der Jagdausübung (BleischrotVO) Verordnung über die Jäger- und Falknerprüfung
Verordnung über die Höhe der Jagdabgabe


Brandenburg
Jagdgesetz für das Land Brandenburg (BbgJagdG)
Verordnung zur Durchführung des Jagdgesetzes für das Land Brandenburg (BbgJagdDV) inkl. Jagdzeiten 

Oldenburger Sachsenspiegel
Bremen
Bremisches Landesjagdgesetz (LJagdG)
Jagdzeiten in Bremen

Hamburg
792-1 Hamburgisches Jagdgesetz
Jagd- und Schonzeiten
792-1-3 Verordnung über jagdrechtliche Regelungen
792-1-1 Verordnung über die Jägerprüfung
792-1-2 Verordnung über das Feststellungsverfahren in Wild- und Jagdschadenssachen
202-1-77 Gebührenordnung in Jagdangelegenheiten
Sonstiges Jagdrecht

Hessen
Hessisches Jagdgesetz (HJagdG)
Jagdzeiten und weitere Informationen zum Jagdrecht

Mecklenburg-Vorpommern
Jagdgesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Landesjagdgesetz - LJagdG M-V)
Jagdzeitenverordnung
Verordungen aus dem Sachgebiet Nachhaltige Entwicklung, Forsten, Jagd



Niedersachsen
Niedersächsisches Jagdgesetz (NJagdG)
Jagdzeitenverordnung

Nordrhein-Westfalen
Landesjagdgesetz Nordrhein-Westfalen, Schonzeiten, Erlasse u.a.

Rheinland-Pfalz - Gesetze, Jagdzeiten und Verordnungen

Saarland (Neufassung in Vorbereitung)
Gesetz Nr. 1407 zur Erhaltung und jagdlichen Nutzung des Wildes
(Saarländisches Jagdgesetz - SJG)

Verordnung zur Durchführung des Saarländischen Jagdgesetzes(DV-SJG)
Jagdzeiten

Sachsen
Sächsisches Landesjagdgesetz (SächsLJagdG)
Jagdverordnungen inkl. Jagdzeiten

Sachsen-Anhalt (Neufassung LJG vom Feb 2011 lag noch nicht vor)
Landesjagdgesetz für Sachsen-Anhalt
Jagdzeitenverordnung
Durchführungsverordnung Landesjagdgesetz

Schleswig-Holstein
EU-Recht, Bundesrecht, Landesrecht

Thüringen
Thüringer Jagdgesetz (ThJG)
Thüringer Jagdzeitenverordnung
Thüringer Verordnung zur Aufhebung der Schonzeit für Rehböcke (ThürASRVO) (Seite 370) Vom 25. Oktober 2010

10.12.2010

Harte Zeiten für Wildtiere ... in Baden-Württemberg

Der Landesjagdverband Baden-Württemberg ruft in einem Artikel "Harte Zeiten für Wildtiere" vom 30.11.2010 Spaziergänger und Natursportler (!) dazu auf, auf den Wegen zu bleiben und das Wild nicht zu erschrecken. Der im Winter verminderte Stoffwechsel erfordere besondere Ruhe für Wildtiere. Jede Störung des Wildes verbraucht dringend für diese nahrungsarme Zeit benötigte Resourcen. Von Jägern, die massiv in die Winterruhe der Tiere eingreifen, kein Wort.

Opfer einer Drückjagd

Am 6.12.2010 berichtet die Südwestpresse über eine Bewegungsjagd mit 80 Jägern und 40 Treibern mit ihren Hunden bei großer Kälte und Schneelage bis 60 cm. Dass es hier keineswegs Tierschutz konform zugeht, darin sind sich auch viele Jäger einig.

In Jagdzeitschriften und Jägerforen kann jeder nachlesen, dass die Bewegungsjagd an sich schon nicht Tierschutz konform ist. Das Wild ist häufig hochflüchtig, eine genaue Ansprache (welches Geschlecht, wie alt) ist kaum möglich, die durchschnittliche Wahrscheinlichkeit bei Bewegungsjagden ein Tier tödlich zu treffen, liegt bei 1:4 bis 1:3. Dass bei dieser Jagd mit 80 Jägern nur ein Wildschwein durch Streifschuss "angeschossen" wurde, können Sie - verehrte Leser -  getrost vergessen.

Der Sonderdruck "Wildbrethygiene" des Deutschen Landwirtschaftsverlages (2008) zitiert Untersuchungen, die eine Blattschussquote von 25-30 % bei Bewegungsjagden ergaben. Das heißt im Umkehrschluss dass bei vielen Tieren zunächst "nur" die Keule (das Bein) durchschossen wird, der Rücken verletzt wird, die Bauchdecke aufgeschossen wird. Weil es Jäger gibt, die nicht zu ihren Fehlschüssen stehen, gibt es auch etliche Tiere, die elendig im Wald zugrunde gehen.

Der Pressesprecher des Landesjagdverbandes Baden-Württemberg, der zwar Wald-Spaziergänger zur Einhaltung der Wege gemahnt, ist zu einer Stellungnahme zur winterlichen Störung des Wildes durch die Jagd in seinem Bundesland leider nicht bereit. Auch will er keine Empfehlung an seine Jäger aussprechen, zumindest bei Verhältnissen wie bei oben verlinkter "Nikolaus-Jagd" die Jagd ruhen zu lassen.

Weitere Informationen:

09.12.2010

Geschossene Gesellschaft


Ausgabe 2/10
 Wenn Männer und Frauen mit Gewehren durch den Wald schleichen, geht es um mehr, als knapp einer Million Tieren (in Österreich, in Deutschland sind es offiziell über 5 Millionen) im Jahr den Garaus zu machen. Eine konservative Wirtschaftselite stellt hier ihre interne Rangordnung her.

Der Wald ist für alle da – Wildtiere sind keine Schädlinge!

Aktion "Rettet die Bambis" der Tierschutzpartei
Um was geht es? Es geht darum, dass wir unseren heimischen Wildtieren eine Stimme geben, denn unsere Politiker/innen meinen es nicht gut mit ihnen. Die Bayerische Staatsregierung hat unter dem Deckmantel "Waldverjüngung" und „Wald vor Wild" klammheimlich ein Konzept entwickelt, um möglichst viel Holz aus den Wäldern schlagen zu können. Zu allem Überfluss wird dies auch noch massiv subventioniert!

Die Offensive „Cluster Forst und Holz in Bayern" soll auf alle anderen Bundesländer übertragen werden. Es geht – wie in Politik und Wirtschaft üblich – nur um das große Geld. Rehe, Hirsche, Gämse, Wildschweine und andere Waldbewohner, stehen diesem "Master-plan" im Wege. Es werden daher von den Forstämtern riesige, revierübergreifende Jagden durchgeführt, bei denen das Schalenwild (Rehe, Hirsche, Wildschweine etc.) flächendeckend vernichtet werden soll. Selbst Jäger sagen, dass diese großen Bewegungsjagden zwangsläufig zu Verstößen gegen das Tierschutzgesetz führen. Es komme aufgrund von Fehlschüssen häufig zu schwersten Verletzungen und Verkrüppelungen bei den Tieren, sie werden gehetzt und nicht selten von den Jagdhunden zerrissen. Zudem zerstören diese Großjagden die Sozialstrukturen der Wildtiere; Jungtiere, die ihre Mutter verloren haben, erfrieren oder verhungern elendiglich.

Zurzeit findet in unseren Wäldern ein regelrechter Vernichtungs-feldzug statt - und dies geschieht unter dem Deckmantel "Wald vor Wild", was in Wahrheit nichts anderes heißt als "Geldgier vor Wald und Tier".
Klären Sie bitte Ihre Familie, Freunde und Bekannten auf, was "Wald vor Wild" in Wahrheit bedeutet.


Protestieren Sie direkt beim Bayerischen Staatsministerium für Landwirtschaft und Forsten: E-Mail: poststelle@stmelf.bayern.de Tel.: 089 / 2182-0

Vorschlag für Protestmail:

"Anfage zu Bewegungsjagden
Sehr geehrter Herr Minister Brunner,
ich habe erfahren, dass Ihr Ministerium ein Konzept entwickelt hat, das der uneingeschränkten kommerziellen Waldausbeutung Tür und Tor öffnet. Diese "Charta für Holz" soll auch noch unter dem Deckmantel "Wald vor Wild" auf ganz Deutschland ausgedehnt und mit dem Holz aus deutschen Wäldern der größtmögliche Profit erzielt werden. Dabei stehen unsere Wildtiere im Weg. Es werden daher von den Forstämtern riesige, revierübergreifende Jagden durchgeführt, bei denen das Schalenwild (Rehe, Hirsche, Wildschweine etc.) flächendeckend bejagd werden soll. Selbst Jäger sagen, dass diese großen Bewegungsjagden zwangsläufig zu Verstößen gegen das Tierschutzgesetz führen. Sogar ein Jägermagazin tituliert die Teilnehmer an dieser neuen Form der Jagd als "Totmacher". Und ausgerechnet Sie als zuständiger Minister rufen zu diesen "Totmacher"-Jagden auf!

Sehr geehrter Herr Minister Brunner, stoppen Sie sofort dieses Tierleid und halten Sie sich an die Gesetze. Der Wald ist für alle da - Wildtiere sind keine Schädlinge!

Ich bitte Sie höflichst, zu meinem Schreiben Stellung zu nehmen.
Mit freundlichen Grüßen"
Um dem tierquälerischen Treiben in den Wäldern Bayerns Einhalt zu gebieten, hat die Partei Mensch Umwelt Tierschutz zusammen mit Peta Deutschland e.V., dem Politischen Arbeitskreis für Tierrechte in Europa e.V. (PAKT), dem Arbeitskreis Humaner Tierschutz e.V., der Initiative zur Abschaffung der Jagd, der Hans Rönn Stiftung sowie mit der Initiative "Pro iure animalis" juristische Schritte gegen das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten eingeleitet.

Siehe auch "Bayerisches Landwirtschaftsministerium billigt Verstöße gegen das Jagdrecht"

08.12.2010

Fluch der Geburt. Thesen einer Überlebensethik

Gunter Bleibohm: "Fluch der Geburt"- Thesen einer Überlebensethik und Aphorismen
Mit einem Vorwort des Vorsitzenden der Partei Mensch Umwelt Tierschutz, Stefan Bernhard Eck, ist jetzt erschienen und kann zum Preis von € 7,80 über Pro Iure Animalis bestellt werden.

Aus einer Buchkritik: "Dieses Buch muß man gelesen haben! Man ist schnell damit fertig, weil es fesselnd und deutlich Sachverhalte erklärt, die eigentlich einfach und klar wie Wasser und doch so schwer zu bewältigen sind. Hier prallen Welten mit Wucht aufeinander. Existenz- und Sinnfragen werden haarscharf und ohne Chance auf Widerspruch angesprochen. Der Egoismus des einzelnen kann angesichts ihrer stringenten Ableitung und der Philosophie, gegründet hauptsächlich auf Schopenhauer, nur noch unter den Tisch kriechen. ..... Dr. Bleibohm postuliert aufgrund der immer dramatischer voranschreitenden Zunahme der Weltbevölkerung die aktive drastische Reduzierung der Menschheit. Die Menschheit frißt ihren Planeten auf und vorher die Tiere ....."

Auszug aus dem Buch, "Jagdkultur"

06.12.2010

Miserable Treffergenauigkeit bei Drückjagden

Nachfolgend der Dialog aus einem Jagdforum zum Thema Treffergenauigkeit bei Drückjagden (DJ), welcher die berechtigte Kritik an Drückjagden unterstreicht.

"DW: Eine Trefferquote von 4:1 ist am Anfang der Drückjagdsaison (so ab Mitte Oktober) ein durchaus normales Trefferverhältnis. Bis zum Ende der DJ-Saison wird das aber deutlich besser und liegt bei 2:1 also 2 Schüsse pro erlegtem Wild. Persönlich fang ich so bei 2-2,5: 1 an. Nach der dritten vierten DJ bin ich dann bei guten 1,5: 1. Schießkino und laufender Keiler helfen, ersetzen aber nicht die harte Praxis.

Anja: also wir zählen eigentlich immer und das schlimmste was ich erlebt habe war, jeder 8 schuss ein treffer....

Lukas: War heute irgendwo in Sachsen auf einer Drückjagd. Selber gehört habe ich etwa zwischen 40 und 60 Schüssen. Gefallen sollen wohl über 100 sein. Am Ende lagen 29 Stück Wild sicher. Also eine Quote von etwa 1:3 - 1:4. Ich denke, dass das wohl ein recht normaler Schnitt ist. Jagd ist kein Hobby, Jagd ist Leidenschaft.

Reiner: Als Nachsuchenführer kotzt mich dieses Verhältnis an. Bei den meisten Schüssen auf Drückjagden werden Äser-, Gebrech- und Keulenschüsse einfach in Kauf genommen. Gerade bei Leuten, welche am Jägerstammtisch vor Weidgerechtigkeit triefen, habe ich die größten Schlumpschützen erlebt. Bei den heute üblichen Bezahljagden in den Forsten erlebt man die übelsten Aasjäger."

Diese Aussagen bestätigen die im Sonderdruck "Wildbrethygiene" (Januar 2008) des Deutschen Landwirtschaftsverlages ziterte Untersuchung, wonach bei Bewegungsjagden nur 25 - 30 % des Wildes durch Blattschuss erlegt werden. Im Umkehrschluss heißt das, dass über 70 % der Tiere auf Bewegungsjagden durch Anschüsse lediglich verletzt werden.

Können Sie sich vorstellen, welche Qualen ein Tier erleidet, das vielleicht erst mit dem 4. oder 5. oder 6. Schuss getötet wird?

04.12.2010

"Schaurige Märchen"

Meine Antwort auf einen Leserbrief des Jägers Horst Hilgert aus Ingelheim in der Rhein Main Presse zu einem Kontra-Jagd Artikel vom 24.11.2010:

Herr Hilgert, selbst seit über 50 Jahren (!) Jäger, unterstellt mir im Zusammenhang mit Drückjagden "Schaurige Märchen" zu erzählen. Nein Herr Hilgert, was Sie hier über die Jagd gelesen haben, können Sie in Jagdzeitschriften nachlesen, von erfahrenen Jägern hören und es ist nur die Spitze des Eisberges. "Wild und Hund" spricht im Editorial der ersten Ausgabe dieses Jahres im Zusammenhang mit Bewegungsjagden von "Totmacher" und bezeichnet die dort oft herrschenden Umstände als "Schande". Das ist keine Erfindung von Tierschützern, die sich oft vergeblich um einen besseren Umgang mit Tieren und Natur bemühen und bei Landespolitikern mit ihren Forderungen gegen die Hobby-Jagd gegen die Wand laufen. Es sind Zitate von gestandenen Jägern. Karl-Heinz Kuckelkorn, Pressesprecher der Kreisjägerschaft Aachen, Jagdausbilder und angesehener Jagdberater hält Drückjagden aus Gründen des Tierschutzes für mehr als bedenklich.

Herr Hilgert spricht in seinem Leserbrief auch die Ausbildung der Jäger an, die gerne als "Grünes Abitur" bezeichnet wird. Diese "Ausbildung" wird im Internet als 15-Tage-Kurs ab € 999 angeboten. Und solche Menschen machen unsere Wälder dann zu ihren Schießbuden. Herr Hilgert, wie oft waren Sie in ihrem 50-jährigen Jägerdasein regelmäßig am Schießstand und sind Sie körperlich wirklich noch so fit, dass Sie es verantworten können mit der Waffe auf ein Tier zu halten? Das ist der Eigenverantwortung der Jäger überlassen - behördliche Kontrolle oder Überprüfung der Schießfertigkeit gibt es nicht. Wieviele Jäger wohl dieser Eigenverantwortung gerecht werden?

27.11.2010

Zunehmende Kritik an Bewegungsjagden

In der auflagenstarken Jägerzeitschrift "Wild und Hund", Ausgabe 21/2010, bestätigt der Jäger Dieter Stahmann in einem Artikel über Tierethik schon früher auf dieser WebSite beschriebene tierschutzrelevante Sachverhalte im Zusammenhang mit Bewegungsjagden (Drückjagden, Treibjagden):

"Inzwischen gibt es aber Entwicklungen in der Jagd, die durchaus Ansätze zu weiterer Kritik bieten, etwa die Zunahme von Bewegungsjagden. Durch die eingesetzten Hunde flüchtet das Wild häufig in Panik. Dadurch wird die Möglichkeit für den Schützen, sicher anzusprechen und das Stück mit einem sauberen Schuss zu erlegen, erheblich gemindert. Diese Punkte beeinträchtigen durchaus das Wohlbefinden des Tieres im Sinne des Tierschutzes, da es so zum Erlegen von führenden Bachen und Alttieren kommen kann. Erstaunlicherweise haben Tierschützer die Bewegungsjagden bisher nicht angegriffen, offensichtlich, weil diese Jagden vom Naturschutz und ökologisch orientierten Förstern und Jägern propagiert werden."

Bereits im Editorial seiner ersten Ausgabe dieses Jahres spricht "Wild und Hund" im Zusammenhang mit Bewegungsjagden von "Totmacher" und "Schande".

In einem Sonderdruck "Wildbrethygiene" (Januar 2008) des Deutschen Landwirtschaftsverlages beschreibt der Verfasser Dipl.-Vet.Med Stefan Suhrke, dass Untersuchungen ergeben haben, dass bei Bewegungsjagden nur 25 - 30 % des Wildes durch Blattschuss erlegt werden. Im Umkehrschluss heißt das, dass über 70 % der Tiere auf Bewegungsjagden durch Anschüsse lediglich verletzt werden. Viele Jäger trauen sich in diesen Fällen nicht einmal, einen Anschuss ihren Jagdkollegen zu gestehen (siehe "Schlechte Schüsse - keiner will's gewesen sein", und Hegering Gerolstein) mit der Folge, dass eine Nachsuche nach dem verletzten Tier nicht stattfindet.

Bayerns Söder fordert Jagd auf den Biber

Anläßlich des Kreisbauerntages in Dachau fordert Bayerns Umweltminister die Jagd auf den Biber freizugeben (Pressemeldung). Werner Hupperich, der http://www.gaensewacht.de/ betreibt, kommentiert das wie folgt:
 
Mit "zufriedenen Landwirten" ist es in etwa wie mit dem sagenhaften Yeti. Wobei: Einen Yeti glaubt zumindest Reinhold Messner mal gesehen zu haben.. . Einem Bauern scheint nie etwas recht zu sein: Das Wetter zu nass, zu trocken, zu warm, zu... kalt etc. pp. . Zu viele Krähen, Gänse, Stare, Biber, Wühlmäuse, Wildschweine usw. usf. . Die Ernte bloß genauso hoch wie im Vorjahr, die Milchpreis so niedrig, dass man sie gleich in Jauchegruben füllt, der Weltmarktpreis für Weizen wegen der blöden ausländischen Konkurrenz ebenfalls im Keller und obendrein wird der Diesel für den Trecker auch immer teurer.. .

Was die ewig nölenden Bauern allerdings vergessen: Der Produktivitätszuwachs seit der 1950er Jahre in der Landwirtschaft liegt bei ~2000[!] Prozent, bei etwas geringerer Anbaufläche und einem Drittel an Personal. Klar gibt's auch Landwirte, welche zwar nicht am Hungertuch nagen, aber eben auch keine Reichtümer anzuhäufen vermögen. Das aber ist in nahezu allen Branchen ebenfalls so. Was den Biber angeht: Wer seinem Gewerbe unter freiem Himmel nachgeht, der muss eben auch den Faktor "Natur" in seine Produktionskosten einrechnen. Dazu gehören neben dem "Wetter" eben auch (wildlebende) "Tiere". Volkswirtschaftlich existenziell scheinen die "Problembiber" ja nicht zu sein. Oder gibt's in Deutschland bereits biberbedingte Hungertote zu beklagen?

26.11.2010

Schlechte Schüsse - keiner will's gewesen sein.

Im Internet-Forum Landlive tauschten sich Jäger gestern anlässlich einer Drückjagd wie folgt aus:

A: Das Beste heute war, die Treiber kamen beim Nachbarschützen (ebenfalls HS-Führer) vorbei und sagten ihm, sie hätten "Blut" gefunden, er ist gucken gegangen, hat dann den Hund geholt und ein Alttier, weidwund, noch lebend gefunden und ihm den Fangschuß gegeben, keiner will es beschossen haben.

B: Sowas ähnliches hatten wir heute auch: Überläufer mit Keulenschuss, der bereits krank (Anm. Red. krank-geschossen) an einem anderen Stand ankam und dort gestreckt werden konnte. Keiner war's?!? Am Ende sollte mit dem Hund der Anschuss ermittelt werden, um das Stück zuzuordnen. Ausgang dieser Aktion ist mir bis dato unbekannt.

Allerdings frage ich mich, was in Schützen so vorgeht. Bei einer Drückjagd passieren schlechte Schüsse und es passieren auch Fehlschüsse. Davor ist NIEMAND gefeit. Deswegen sind Nachsuchengespanne bereits von vornherein eingeladen - Vollprofis, die nichts anderes machen, als schlechte Schüsse wieder auszubügeln!

A: Vollprofis sind bei uns verdammt dünn gesät, vielleicht zwei im ganzen Landkreis. Klar ist keiner gefeit vor Fehl- und schlechten Schüssen, aber dazu stehen sollte man dann schon, es reißt einem ja auch keiner den Kopf ab. Morgen geht es wieder los, mal sehen, was diese Jagd bringt, die Wiesen um das morgige Waldgebiet sind schwarz........

20.11.2010

Die Totmacher vom Westerberg

Korrektur 20.11.2016
Auf dem Westerberg zwischen Ingelheim, Gau-Algesheim, Appenheim und Groß-Winternheim fand am 20.11. eine Drückjagd auf Schwarzwild (Wildschweine) statt. Die Drückjagd ist eine Bewegungsjagd, bei welcher meist ‚zig Treiber mit ihren Hunden das Wild aufscheuchen und den Jägern vor die Büchsen „drückt". Ziel war es, möglichst viele Wildschweine zu töten.

Durch den Einsatz der Treiber und von Hunden flüchtet das Wild häufig in Panik. Gezielte und tödliche Schüsse sind bei dieser Art Veranstaltung die Ausnahme. Nicht nur weil die Tiere hochflüchtig sind, sondern auch weil viele Jäger keine regelmäßige Schießpraxis haben und das Schießvermögen auch oft keiner Prüfung unterzogen wird. Untersuchungen sprechen davon, dass nur etwa 35 % der Tiere bei Bewegungsjagden mit dem ersten Schuss tödlich getroffen werden. Die meisten Tiere werden dagegen zunächst nur angeschossen und rennen mit zerschossenen Gliedmaßen oder zerfetztem Unterleib um ihr Leben. Eine unverzügliche Nachsuche, wie sie das Gesetz fordert, ist aufgrund des Organisationsablaufs einer Bewegungsjagd oft nicht möglich und führt dazu, dass Tiere entweder nach Stunden oder Tagen leidvoll verenden oder ihr weiteres Leben als Krüppel fristen.

Auch ist es dem Gesetz nach verboten, Wild jeder Art zu beunruhigen. Und das gilt auch für Jäger. Aber genau das passiert hier. Nicht nur Schwarzwild - alle Tiere des Waldes, ob Rehe mit ihren Kitzen (auch im Dezember noch!) oder Füchse werden unter erheblichen Stress gesetzt und geraten in Panik. (An-)geschossen wird oft alles, was nicht ausdrücklich ausgeschlossen wird. Nicht selten werden Jungtieren ihre Eltern weggeschossen.

Jagdopfer Wildschwein



























Wissenschaftler verweisen seit Jahren darauf . Anhand einer im renommierten "Journal of Animal Ecology" veröffentlichten Langzeitstudie (2009, S.1278-1290), die auf zahlreiche weitere universitäre Arbeiten und Untersuchungen Bezug nimmt, ist wissenschaftlich erwiesen, dass der hohe Jagddruck hauptverantwortlich für die hohe Wildschweinpopulation ist. Je mehr Jagd auf Wildschweine gemacht wird, insbesondere auf erfahrene Bachen, um so stärker vermehren sie sich.

16.11.2010

Jedes Kind weiß, dass Jäger lügen

Auszugsweise Zitate aus dem 26- Seitigen Memorandum "Damit keiner mehr sagen kann er hätte es nicht gewußt" des Sebastian Freiherr von Rotenhan
  • Jagenden Zahnärzten und Rechtsanwälten ist nicht übel zu nehmen, wenn Sie als Gegenleistung für die zum Teil horrenden Jagdpachten uferlos hohe Schalenwildbestände erwarten, wobei sich allerdings die Frage stellt, warum solche Leute überhaupt auf unser Wild losgelassen werden.
  • Das von der organisierten Jägerschaft in Anspruch genommene Motto, Jagd sei angewandter Naturschutz, ist eine ungeheuerliche Beschönigung dessen, was in unseren Wäldern tagein tagaus stattfindet.
  • Die Hegeideologie, die der Öffentlichkeit einen behutsamen Umgang mit dem Wild vorgaukeln soll, in Wahrheit aber nichts anderes ist als gezielte Trophäenzucht, bewirkt das genaue Gegenteil.
  • Jedes Kind weiß, dass Jäger lügen. Das Jägerlatein ist sprichwörtlich. So will man einer uninformierten Öffentlichkeit weiß machen, Schäden im Wald ließen sich verhindern, wenn man das Wild nur ordentlich fütterte. Hierbei lässt man nichts unversucht und alljährlich werden für riesige Summen Futtermittel gekauft und in die Wälder gefahren, was letztendlich zu einer Domestizierung des Wildes führt, aber das will man offenbar. Als ob das Wild einer künstlichen Fütterung bedürfe !
Bild: www.andersfotografiert.com

  • In Jahrmillionen der Evolution ging es auch ohne. Der Wald hat für einen bemessenen Wildbestand immer genug zu fressen. Dass der Bestand nicht ausuferte, dafür sorgten früher Wolf und Luchs (kritisch sieht diese Aussage unser Wildtierexperte Emberger: "Mehr Wölfe - weniger Rehe?")
    Diese aber hat man ausgerottet und seither hat das Wild keine natürlichen Feinde mehr, sondern nur den unnatürlichen Freund in Form des Sonntagsjägers (in der Lausitz gibt es erfreulicher Weise wieder einige Wölfe. Unter Führung eines westdeutschen Jägers wurde allerdings inzwischen ein Verein gegründet, dessen einziges Ziel es ist, dafür zu sorgen, dass sie totgeschossen werden dürfen !!).Der Sonntagsjäger geht wohl gelegentlich zur Jagd, aber er schießt nicht, auf jeden Fall zu wenig, dafür züchtet er Trophäen und erst wenn diese seinen züchterischen Vorstellungen entsprechen, greift er zur Büchse, um in „voller Verantwortung vor der Schöpfung Gottes den König der Wälder schweren Herzens der Wildbahn zu entnehmen ".So ähnlich liest sich das, wenn vor Waidgerechtigkeit triefende Jagdgenossen zur Feder greifen, um sich in einer der schrecklichen Jagdzeitschriften zu verbreitern.
  • Die Fütterung dient bei den männlichen Tieren der Produktion von starken Trophäen, denn sie ist eine künstliche Energiezufuhr, die eine Vergrößerung des sekundären Geschlechtsmerkmales Geweih zur Folge hat. Bei den weiblichen Tieren resultiert sie in eine erhöhte Reproduktion. Rehe gebähren statt einem Jungtier zwei oder drei Kitze, wie die Jäger die Rehkinder nennen. Ich nenne die Arbeit mit dem Kulturzaun „Gefängnisforstwirschaft". Stabile Wälder dürfen nur „hinter Gittern" wachsen. Man hat sich vielerorts derart an diese Zäune gewöhnt, dass sie vom Bürger schon als normal angesehen werden.

Sebastian Freiherr von Rotenhan, Jahrgang 1949,ist Waldbesitzer im fränkischen Rentweinsdorf, im sächsischen Hohenstein-Ernstthal und im südbrandenburgischen Reuthen. Von 1989 – 2001 war er Bundesvorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Naturgemäße Waldwirtschaft (ANW). Seit 1998 vertritt er für die CSU den Stimmkreis Hassberge-Rhön-Grabfeld im Bayerischen Landtag.




  

15.11.2010

Über Fuchsrüden, ihre Rolle bei der Welpenaufzucht und §22 Absatz 4 des Bundesjagdgesetzes

von Dag Frommhold
Füchse haben in den meisten Bundesländern keine Schonzeit und dürfen das ganze Jahr über geschossen oder in Fallen gefangen werden. Lediglich Elterntiere genießen den Schutz von §22 Absatz 4 des Bundesjagdgesetzes, der sie so lange vor Nachstellungen bewahren soll, wie sie für die Aufzucht des Nachwuchses notwendig sind. Dadurch soll verhindert werden, dass Jungtiere, die allein auf sich gestellt noch nicht überlebensfähig wären, durch Unterkühlung, Verhungern oder Verdursten zu Tode kommen. 

Keine Schonung für Fuchsväter?
Nach gängiger Auslegung gelten dabei lediglich die Mütter noch unselbstständiger Jungfüchse als „notwendig" für die Welpenaufzucht, nicht jedoch die Fuchsrüden. Ein Jäger, der zwischen März und Juli einen Fuchs töten will, muss also zumindest das Geschlecht des betreffenden Tiers vor dem Schuss identifizieren. Da dies in der Praxis nur sehr selten zuverlässig möglich ist, dürfte die Anzahl „versehentlich" erschossener säugender Füchsinnen beträchtlich sein – bei weitem nicht alle Jäger lassen den Finger gerade, wenn sie in der Zeit der Jungenaufzucht einem Fuchs begegnen. Außerdem ist es durchaus üblich, erst die Fuchswelpen am Bau zu töten, um dann ihre Mutter zu erschießen – mit dem Argument, dass die Füchsin nun ja nicht mehr für die Aufzucht notwendig sei. Dieser Versuch, die Regelungen des §22 Absatz 4 zu umgehen, ist jedoch keineswegs gesetzeskonform, wie Lorz, Metzger und Stöckel in ihrem Kommentar zum Bundesjagdgesetz erläutern1. Ein Jäger, der dies tut, macht sich also strafbar und sollte umgehend angezeigt werden.

All diesen Regelungen liegt die Annahme zugrunde, Fuchsväter würden keinen signifikanten Beitrag zur Aufzucht der Jungfüchse leisten. Tatsächlich vertreten die Autoren verbreiteter Jagdlehrbücher die Ansicht, dass die Rüden sich nach der Paarung rasch wieder zurückziehen und kein weiteres Interesse an Ihrem Nachwuchs zeigen2. In der Jägerschaft scheint diese These auch heute noch zu dominieren, sofern man verschiedene öffentliche Diskussionen im Internet als Gradmesser dafür heranzieht3. Wer daran Zweifel äußert – wie etwa Klaus Maylein, Vorsitzender der „alternativen" Jäger vom ÖJV Baden-Württemberg – muss damit rechnen, von seinen Weidgenossen heftig angegriffen und bisweilen auch beleidigt zu werden4.

Die Mär vom "Rabenvater Fuchs"
Interessant ist die Vehemenz, mit der die Beteiligung des Rüden an der Welpenaufzucht bestritten wird. Wirft man nämlich einen Blick in die wissenschaftliche und populärwissenschaftliche Literatur, die in den letzten 25 Jahren zum Sozialverhalten des Fuchses publiziert wurde, so kommt man zu einem gänzlich anderen Ergebnis. Biologen, die sich mit dem Fuchs beschäftigen, konstatieren mit beeindruckender Einhelligkeit, dass Fuchsrüden sich aktiv an der Aufzucht ihres Nachwuchses beteiligen. Die Hauptaufgabe der Rüden ist dabei die Versorgung der durch Schwangerschaft und Geburt geschwächten Fähe sowie ihrer Welpen mit Nahrung (siehe z.B.5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14). Zusätzlich hält er Wache und beschützt seine Familie vor Konkurrenten und Feinden15, 16. Bisweilen wird auch berichtet, dass Rüden mit ihren Welpen spielen17. Wo beide Elternteile noch am Leben sind, trägt der Fuchsrüde den Welpen im übrigen sogar mehr Nahrung zu als die Fähe, die ihrerseits dagegen viel Zeit in Baunähe verbringt und die Jungfüchse säugt, Fellpflege betreibt, oder mit ihnen spielt18. Alles in allem dürfte es in der wissenschaftlichen Literatur zu wenigen Aspekten des überaus komplexen und flexiblen füchsischen Sozialverhaltens einen so klaren Konsens geben wie zu der Frage, ob Fuchsrüden sich an der Jungenaufzucht beteiligen.

Natürlich ergibt sich aus der dargelegten Rolle des Fuchsvaters bei der Welpenaufzucht nicht zwingend, dass sein Einsatz für die Jungfüchse überlebenswichtig wäre. Allerdings beschrieb der angesehene Biologe und Fuchsexperte J. D. Henry schon 1986, dass bei Überleben beider Elternteile die Füchsin die ersten 10 bis 14 Tage nach der Geburt der Welpen im Bau bleibt und sich vom Rüden mit Nahrung versorgen lässt19. In einer späteren Publikation führt Henry aus, dass die Fähen in einigen der von ihm untersuchten Gebiete in dieser Zeit vollständig vom Jagderfolg des Rüden abhängig sind20. Auch die Schweizer Biologen Gloor, Bontadina und Hegglin bestätigen anhand ihrer Untersuchungen im Großraum Zürich, dass die Füchsin nach der Geburt der Welpen vom Rüden versorgt wird und in dieser Zeit den Bau kaum verlässt21. Sie darf die neugeborenen Jungfüchse nicht für längere Zeit allein lassen, weil diese ihre Körpertemperatur noch nicht selbstständig aufrechterhalten können22. Das Fehlen des Fuchsrüden als „Versorger" in dieser Phase hat also zwangsläufig gravierende Auswirkungen auf die Nahrungsversorgung der Fähe in der Zeit nach der Geburt und damit auch auf die Versorgung der Fuchswelpen mit überlebenswichtigen Nährstoffen.

Folgerichtig stellte die kanadische Biologin Valeria Vergara in einer Studie zur Vaterrolle des Fuchsrüden fest, dass der Reproduktionserfolg deutlich höher ist, wenn beide Elternteile den Nachwuchs gemeinsam aufziehen, als wenn die Fähe dabei auf sich allein gestellt ist23. Der deutsche Biologe Felix Labhardt führt in seiner 1990 veröffentlichten Fuchsmonographie „Der Rotfuchs" aus, dass „die Betreuung durch beide Elternteile die Überlebenschance der Welpen erhöht"24. Seine Kollegin Zabel beobachtete in den 1980er Jahren im Rahmen von Forschungsarbeiten zum Fortpflanzungsverhalten des Rotfuchses elf Fuchsfamilien. Nur eine der betreffenden Füchsinnen musste ihren Nachwuchs ohne Hilfe eines Rüden großziehen, und sie war die einzige, von deren Welpen kein einziger das erste Lebensjahr überstand. Neben der schlechteren Nahrungsversorgung waren vor allem Störungen durch rivalisierende Füchse dafür verantwortlich25 – ein eindeutiges Indiz dafür, dass auch das Wach- und Verteidigungsverhalten der Fuchsväter für das Überleben der Jungtiere von erheblicher Bedeutung ist.

Fuchsjagd von Januar bis August - ein Verstoß gegen das Bundesjagdgesetz?
Diese Forschungsergebnisse legen nahe, dass Jahr für Jahr ein erheblicher Teil der Fuchswelpen zu Tode kommt, weil ihr Vater von einem Jäger getötet wurde. Damit verstieße auch die Tötung der Fuchsrüden zur Zeit der Jungenaufzucht gegen §22 Absatz 4 des Bundesjagdgesetzes, weil sie für das Überleben der Jungfüchse notwendig sind. Hält man in Jagdkreisen vielleicht deswegen so krampfhaft an der Hypothese vom „Rabenvater Fuchs" fest, weil man fürchtet, ansonsten eine jagdliche Büchse der Pandora zu öffnen?

Tatsächlich hätte die Anerkennung der Vaterrolle von Fuchsrüden weitreichendere Konsequenzen, als auf den ersten Blick offenkundig ist. Die Zeit der intensivsten Fuchsbejagung fällt nämlich in die Monate Dezember bis Februar. Hauptgrund dafür dürfte heutzutage keinesfalls mehr der „reife Winterbalg" der Füchse sein (die meisten getöteten Füchse werden mit Haut und Haar kurzerhand in Tierkörperbeseitigungsanlagen entsorgt), sondern die Tatsache, dass die Paarungszeit auf genau diese Monate fällt. In der so genannten „Ranz" sind die sonst überaus vorsichtigen Füchse oft auch tagsüber unterwegs; durch weit hörbares, heiseres Bellen halten sie miteinander Kontakt, und ihre scharfen Sinne beschäftigen sich mehr mit dem anderen Geschlecht als mit dem lauernden Jäger. Hinzu kommt, dass der Schnee in diesen Monaten die Füchse und ihre Spuren besser sichtbar macht. Den Höhepunkt erreicht die Fuchsjagd in den Monaten Januar und Februar mit den vielerorts stattfindenden revierübergreifenden „Fuchswochen", bei denen unter Zuhilfenahme vieler revierloser Jäger innerhalb weniger Tage Dutzende, in einigen Fällen sogar über hundert Füchse getötet werden. Zwischen Rüden und Fähen wird beim Abschuss kein Unterschied gemacht.

Allerdings ist davon auszugehen, dass gerade zur Zeit dieser „Fuchswochen" ein Großteil der Fähen bereits schwanger ist. Die überlebenden Füchsinnen bringen nach einer Tragzeit von 50 bis 54 Tagen ihre Welpen zur Welt. Da durch den hohen Jagddruck im Januar und Februar jedoch viele der zu diesen Fuchsfamilien gehörenden Rüden zu Tode gekommen sind, stehen diese nicht mehr für die Jungenaufzucht zur Verfügung. Es genügt also keinesfalls, Fuchsrüden – gemeinsam mit den Füchsinnen – mit der Geburt der Welpen von der Bejagung auszunehmen; vielmehr müsste dieses Bejagungsverbot konsequenterweise bereits in der Paarungszeit beginnen.



Fähe säugt Welpen - Bild: Helmut Sütsch, Fuchsfilm.de

Eine Unterscheidung von Füchsen hinsichtlich ihres Geschlechts ist auf die Distanz äußerst schwierig, sofern man die Tiere nicht gerade bei der Reviermarkierung oder ähnlichen „verräterischen" Tätigkeiten beobachten kann26. Das gilt erst recht, wenn – wie bei der Baujagd oder bei Treibjagden üblich – auf fliehende Tiere geschossen wird. Konsequenterweise müsste ein Bejagungsverbot also sowohl Rüden als auch Fähen einschließen und bereits im Januar einsetzen, um die Tötung für die Welpenaufzucht notwendiger Elterntiere auszuschließen.
Aktuelle Schonzeitregelungen: Jägerwillkür
Bislang haben immerhin zwei Bundesländer – Berlin und vor kurzem auch das Saarland – erkannt, dass eine umfassende Schonzeit für Füchse längst überfällig ist. In Berlin ruht die Jagd auf erwachsene Füchse von Februar bis Oktober, während Jungfüchsen von Februar bis April nicht nachgestellt werden darf; im Saarland wurde eine sechsmonatige Schonzeit mit Beginn im Februar eingeführt. Die Regelungen in Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen (dreimonatige Schonzeit für Altfüchse ab März) sowie Schleswig-Holstein (viermonatige Schonzeit für Altfüchse ab April) greifen indes viel zu kurz, weil sie zum einen die Tötung der Fuchsrüden in der Paarungszeit nicht verhindern, und zum anderen die Welpen am Ende der Schonzeit im Juni noch keineswegs selbständig sind. Eine Geburt Mitte April vorausgesetzt, wären die Jungfüchse zum Ende der Schonzeit gerade einmal zwei Monate alt. Bedenkt man, dass die Fähe sie mindestens acht Wochen lang säugt und die Welpen erst mit drei bis vier Monaten beginnen, selber kleine Tiere wie etwa Insekten zu erbeuten, erscheint ein derart frühes Ende der Jagdruhe vollkommen unverständlich.

Noch absurder stellt sich die Situation dort dar, wo keine explizite Schonzeit für Füchse festgelegt ist: In den Kommentaren zum Bundesjagdgesetz wird als „Brut- und Setzzeit", während derer die für die Welpenaufzucht erforderlichen Elterntiere geschützt sind, der Zeitraum vom 01.03. bis zum 15.07. genannt. Schonzeitenverzeichnisse für Baden-Württemberg, Bremen und Mecklenburg-Vorpommern betrachten jedoch lediglich die Frist vom 01.05. bis zum 15.06. als Brut- und Setzzeit27. Die erste Zeit nach der Geburt der Welpen sowie mehrere Wochen vor dem eigentlichen Selbständigwerden der Jungfüchse wäre demnach auch die Tötung der Fuchsmutter zulässig – mit der Konsequenz, dass tausendfach hilflose Fuchswelpen qualvoll zu Tode kommen.

Zu erklären sind die aktuell gültigen Jagdzeitenregelungen nur mit der massiven politischen Einflussnahme der Jagdfunktionäre, die vehement an ihren überholten Stammtischthesen festhalten. Offensichtlich will man dem Fuchs, einem vielen Jägern verhassten Beutekonkurrenten, nicht einmal Gelegenheit bieten, seinen Nachwuchs ungestört großzuziehen. Folgt man dagegen dem Anspruch von §22 Absatz 4 des Bundesjagdgesetzes, so wäre eine Schonzeit für Füchse, die zumindest von Anfang Januar bis Ende August reicht, obligatorisch.

Es wird höchste Zeit, dass unsere Bundesländer ihre Jagdzeitenverordnungen an biologische Realitäten anpassen. Die zuständigen Politiker müssen sich dabei durchaus die Frage gefallen lassen, warum sie noch immer das in Jagdmagazinen kolportierte Halb- und Unwissen über vielfach belegte wissenschaftliche Erkenntnisse stellen. Die Mär vom Fuchsrüden als „Rabenvater" ist jedenfalls seit geraumer Zeit als antiquiertes Jägerlatein entlarvt.

11.11.2010

Landwirtschaftsministerien von Köberle, Brunner, Puttrich & Co. rufen zum Rechtsbruch auf


Die Jagdausübung ist in Deutschland durch das Bundesjagdgesetz und die Landesjagdgesetze geregelt. Einfluss auf die Jagd haben weitere Gesetze wie das Waffengesetz, Naturschutzgesetze und das Tierschutzgesetz. Übergeordnet ist das deutsche Grundgesetz - unsere Verfassung -, welche beispielsweise dem Schutz der Tiere oder des Eigentums entsprechend hohe Gewichtung beimisst.

Gemacht werden diese Gesetze durch den Bund bzw. die Länder, welche gemeinsam mit untergeordneten Behörden im Rahmen der so genannten "Amtsträger-Garantenstellung" eine "Wächterfunktion" zukommt. Das heißt, dass z.B. im Rahmen der Jagdausübung den Landwirtschaftsministerien und untergeordneten Jagdbehörden die Schutzpflicht obliegt, dass kein jagdrechtliches Fehlverhalten propagiert wird und die bestehenden jagd- und tierschutzrechtlichen Vorschriften eingehalten werden.

Aber was ist davon zu halten, wenn die Ministerien dieser Verpflichtung nicht nur nicht nachkommen, sondern - es ist kaum zu glauben - zum Rechtsbruch gegen die eigenen Gesetze aufrufen?

Beispiel: Baden-Württemberg. In seiner 10-Punkte-Empfehlung zur Schwarzwildbejagung ruft das Landwirtschaftsministerium dazu auf Wildschweine ganzjährig, großflächig, intensiv und revierübergreifend zu bejagen. Auch Bachen seien kein Tabu.


Bild: Michael Gäbler
Dazu Rechtsanwalt Storr, der in Vertretung von PETA Deutschland e.V, des Arbeitskreises humaner Tierschutz e.V. und weiteren Organisationen die Landwirtschaftsministerien auffordert, revierübergreifende Bewegungsjagden sofort einzustellen: "Die von den Ministerien propagierte revierübergreifende Jagdausübung entbehrt jedweder Gesetzesgrundlage. Verantwortliche Behördenleiter in den Ministerien und Jagdbehörden machen sich strafbar, wenn sie diese illegale Jagdmethode nicht sofort unterbinden". In seinem Schreiben an die Landwirtschaftsminister weist Storr darauf hin, dass per Bundesjagdgesetz nicht nur die revierübergreifende Jagdausübung verboten ist, sondern dass das Bundesjagdgesetz es auch verbietet, Wild jeder Art zu beunruhigen.

Das genau das passiert, kann man sich gut vorstellen, wenn man sich die alljährlich Mitte November im Badischen bei Müllheim stattfindende Blauenjagd vor Augen führt. Diese revierübergreifende Bewegungsjagd findet über einen Zeitraum von ca. 3 Stunden mit insgesamt 180 bewaffneten Jägern und einer ungezählten Horde von Treibern statt.

Ein solches "Wildschweinmassaker" ist auch tierschutzrechtlich nicht tragbar. Diese Meinung vertreten zunehmend auch Kritiker aus den Reihen der Jäger.

Durch den Einsatz der Treiber und von Hunden flüchtet das Wild in Panik. Gezielte und tödliche Schüsse sind bei dieser Art Veranstaltung die Ausnahme. Die meisten Tiere werden dagegen zunächst nur angeschossen, rennen mit zerschossenen Gliedmaßen oder zerfetztem Unterleib um ihr Leben. Eine unverzügliche Nachsuche, wie sie das Gesetz ebenfalls fordert, ist aufgrund des Organisationsablaufs einer Bewegungsjagd oft nicht möglich und führt dazu, dass Tiere entweder nach Stunden oder Tagen leidvoll verenden oder ihr weiteres Leben als Krüppel fristen.

Aber die revierübergreifende Jagd auf Wildschweine ist nicht nur rechtswidrig, sie ist im Hinblick auf die Bestandsregulierung auch kontraproduktiv. Darauf verweisen Wissenschaftler seit Jahren. Anhand einer im renommierten "Journal of Animal Ecology" veröffentlichten Langzeitstudie (2009, S.1278-1290), die auf zahlreiche weitere universitäre Arbeiten und Untersuchungen Bezug nimmt, ist wissenschaftlich erwiesen, dass der hohe Jagddruck hauptverantwortlich für die hohe Wildschweinpopulation ist. Je mehr Jagd auf Wildschweine gemacht wird, insbesondere auf erfahrene Bachen, um so stärker vermehren sie sich.

Diesen wissenschaftlichen Erkenntnissen verschließen sich die zuständigen Ministerien jedoch vollends. Stattdessen beziehen sich viele Ministerien, deren für den Bereich Jagd zuständige Abteilungen meist von Jägern geleitet werden, auf unwissenschaftliche Aussagen von jagenden Wildbiologen.

Die Front gegen die Jagd wird zunehmend größer - noch sind es kleine Oppositionsparteien, Splitterparteien, Natur- und Tierschutzorganisationen und vor allen Dingen Wissenschaftler, die sich gegen den Jagdwahn wenden, der jedes Jahr nach Schätzungen der Tierschutzinitiative JagdAberFair inklusive einer Dunkelziffer etwa 10 Millionen Tieren das Leben kostet. Im Internet, auf Plattformen wie Twitter oder Facebook organisieren sich Menschen zu Solidaritätsbekundungen und zu Aktionen. Umfragen zufolge lehnt eine Mehrheit der Deutschen die Jagd oder bestimmte Jagdmethoden ab.

Siehe auch: Bayerisches Landwirtschaftsministerium billigt Verstöße gegen das Jagdrecht

10.11.2010

Strategie - ein Aphorismus aus "Fluch der Geburt"

von Dr. Gunther Bleibohm
S t r a t e g i e. -  Ein bewährter Lösungsansatz des Staates für abweichende Meinungen von Minderheiten geht nach einem ausgeklügelten und bewährtem Algorithmus vor, der  in aller Kürze folgende markanten Stationen anläuft.

Werden Ansichten vertreten, die sich jenseits der jeweiligen Parteidogmen befinden, welche das gläubige Mitglied pflichtgetreu und unreflektiert nachplappern soll und dies auch in der Regel tut, beginnt als erstes die Phase der staatlich-behördlichen Ignoranz, gekennzeichnet durch Schweigen, Resonanzlosigkeit und Aussitzen.

Diese Phase basiert auf dem Vertrauen, dass sich Meinungs-abweichler durch Nichtbeachtung entmutigen lassen, was tatsächlich in den meisten Fällen auch zum Erfolg führt. Der Erfolg tritt umso schneller ein, je mehr sich auch die um Regierungs-Wohlwollen buhlenden Medien des Themas entziehen.

Nun gibt es allerdings Vertreter von Standpunkten, die sich nicht mit purer Ignoranz abspeisen lassen, also aus Regierungssicht aufsässig sind und lästig werden, so dass man im Algorithmus zur zweiten Stufe gelangt. Man beginnt mit einem stupides Wiederholen von Regierungs-positionen als vermeintliches Mittel, einer Lüge den Atem einer unumstößlichen Wahrheit und tiefen Weisheit einzuhauchen. Im Gegenzug wird rundweg die Falschheit der vorgetragenen Gegenargumente behauptet, gegebenenfalls mit abhängigen und linientreuen Gutachtern flankiert und in schweren Fällen die regierungsfreundliche Presse um Schützenhilfe für  Diffamierungen gebeten. Eine Variante zur Problementsorgung stellen „verfassungsrechtliche Bedenken" dar, die bekanntermaßen in den nächsten zwanzig bis zweihundert Jahren nicht geprüft und ausgeräumt, geschweige denn entschieden werden können.


Den Wechsel zwischen Ignoranz, Totschweigen, manipulierten Gegenbehauptungen, Diffamierungen und juristischen Bedenken wendet man vorwiegend auf diejenigen Fälle an, denen man regierungs- und behördenseitig weder ethisch-moralisch noch logisch-faktisch auf Dauer argumentativ standhalten kann. Man ahnt oder weiß gar, dass die Gegenseite recht hat, will dieses Recht aber aus Gründen der Machterhaltung nicht zugestehen. Profitable Netzwerke, persönliche Verbindungen und Vorteile sind an die verteidigten falschen Ansichten gebunden – ein engmaschiges Schleppnetz aus Lüge, Abhängigkeit und Profit droht sonst zu zerreißen.

Das geschilderte Vorgehen zwingt nun aber die Gruppe, die moralisch und faktisch auf der Seite der Erkenntnis und Wahrheit streitet, immer heftiger, lauter und intensiver ihr Recht einzufordern. Man insistiert, deckt Lüge und Abhängigkeiten auf – und läuft in die Falle der staatlichen Machterhaltungsmaschinerie.
Heftiges Insistieren, Widersprechen, Bloßstellen wird als Zeichen von Uneinsichtigkeit, als Zeichen von Querulantentum und Fanatismus bewusst solange falsch interpretiert, bis der staatliche Machtapparat meint, extremistische Tendenzen erkennen zu können.

An dieser Stelle kommt der Lösungsalgorithmus mit der dritten Phase  zum offiziellen Ende. Mit Extremisten kann man nicht reden, braucht man nicht zu reden, Extremisten sind Fälle für die Justiz, da außerhalb demokratischer Unterwerfungsgewohnheit. Das leidige Problem, mit dem man sich nicht auseinandersetzen wollte oder konnte, ist vom Tisch, man kann zur Totenstille der Meinungsdiktatur zurückkehren, business as usual.

Fazit: Wer mit Ethik und Moral den Staat, die Regierung und Behörde in argumentative Verlegenheit und Ratlosigkeit treibt, ist Fanatiker, ist Extremist, ist persona non grata für diejenigen, die sich aus Ethik und dem Ringen um Erkenntnis verabschiedet haben. Die intellektuelle Elite freier Denker eines Volkes wird durch die idiotisierte Diktatur der Profitdemokratie füsiliert, der Ameisenstaat der Scheindemokraten hat vermeintlich  gesiegt.

"Fluch der Geburt" von Dr. Gunter Bleibohm (pro iure animalis) erscheint in Kürze. Einen weiteren Auszug aus dem Buch finden Sie hier: Jagdkultur

08.11.2010

Wir wollen nur Ihr Bestes - und das für die Tiere

Bei der Jagd liegt vieles im Argen. Nach der offiziellen Jagdstatistik sterben jedes Jahr über 5 Millionen Wildtiere durch Jägerhand, durch ihre Waffen und durch Fallen; dazu 'zig Tausende von Hunden und Katzen. Die Dunkelziffer ist noch einmal so groß und umfasst Tiere, die statistisch nicht erfasst werden, die angeschossen im Gelände zugrunde gehen, die sich aufgrund der Verwendung von Bleimunition über ihre Nahrung vergiften oder im Rahmen der Jagdhunde-ausbildung "verbraucht" werden. Etliche Hundert Jäger und Unbeteiligte werden außerdem durch Schusswaffen verletzt , etwa weitere 40 Menschen werden erschossen.

Ein gutes Dutzend dem Tierschutz verpflichete Organisationen und Initiativen kümmert sich zum Teil seit Jahren um Öffentlichkeit für dieses Thema und widerlegt die vermeintliche Argumentation der Jäger und ihres größten Dachverbandes, des Deutschen Jagdschutz-Verbandes (DJV) zur Notwendigkeit der Jagd Punkt für Punkt. Jagdmethoden und die etwa 100 Tierarten umfassende Liste der jagdbaren Tiere, darunter Arten, die auf der Roten Liste gefährdeter Tierarten stehen, sind dabei selbst in Jagdkreisen heftig umstritten. Zahlreiche wissenschaftliche Untersuchungen belegen, dass sich die Natur, die Wälder und der Bestand der meisten Tierarten ohne die Jagd von selber regulieren würde. Das was heute als Jagd bezeichnet wird ist zum großen Teil reine Spaßjagd, welche den Tieren erhebliches Leid zufügt - und der Volkswirtschaft einen Milliarden-Schaden, für den letztlich der Bürger über Steuern und (Kfz-)Versicherungen aufkommt.

Die Jagd und ihre Regeln sind veraltet und stammen aus einer Zeit, die nicht mehr unsere Zeit ist. Seit 2002 ist der Tierschutz im Grundgesetz verankert - demnach hat der Staat hat die Pflicht, die Tiere zu schützen. Solange aber der Staat und seine Organe dieser Verpflichtung nur schleppend nachkommen, sehen Initiativen wie JagdAberFair, der Arbeitskreis Tierschutz, Pro Iure Animalis und weitere Organisationen sich in der Pflicht für dieses Ziel zu kämpfen.

Als wirksame Maßnahme erweist sich neben der Öffentlichkeitsarbeit mehr und mehr der Einsatz von  Rechtsmitteln. Nachdem der Europäische Gerichtshof bereits für Frankreich und für Luxemburg entschieden hat, dass die Zwangsmitgliedschaft von Grundeigentümern in Jagdgenossenschaften nicht rechtens ist, erwartet sich der Arbeitskreis für humanen Tierschutz e.V. die gleiche Entscheidung für die anhängende deutschen Beschwerde. Das wiederum könnte den Beginn vom Ende der Jagd bedeuten, denn das gesamte deutsche Jagdgebäude fußt auf dem sogenannten Reviersystem, welches mit der Entscheidung aus Straßburg zerschlagen werden könnte.

Aktuell bereitet Rechtsanwalt Dominik Storr im Auftrag verschiedener Organisationen, darunter auch PETA Deutschland, rechtliche Schritte gegen revierübergreifende Jagden vor, die  - obwohl sie tierschutzwidrig sind und eindeutig gegen geltendes Recht verstoßen -  von für Jagd zuständigen Ministerien und Behörden in vielen Bundesländern von Revierpächtern gefordert werden.

Mitarbeiter vieler Tierschutz-Initiativen engagieren sich ehrenamtlich in ihrer Freizeit neben ihrer Berufstätigkeit unentgeltlich für den Schutz von Tieren. Das tun sie in Form von Öffentlichkeitsarbeit oder aktiv vor Ort im Rahmen von Events, Veranstaltungen, Tiervermittlung und vielen anderen Aktivitäten. Aber nicht alles kann durch die Ehrenamtlichen gestemmt werden - die Vorbereitung und Durchführung von rechtlichen Auseinandersetzungen und die Wahrnehmung von Gerichtsterminen sind sehr teuer. Deshalb werden nun dringend Spenden benötigt. Der kleinste Beitrag zählt und hilft, Wildtieren ein friedlicheres Leben zu ermöglichen.

Dafür haben beteiligte Organisationen und Initiativen nun ein zentrales Spendenkonto beim Arbeitskreis für humanen Tierschutz e.V. eingerichtet. Alle eingehenden Spenden werden für die Durchsetzung von Rechten gegen die Jagd eingesetzt. Informationen zum Spendenkonto finden Sie hier in der Rubrik "So können Sie helfen" .

04.11.2010

Bayerisches Landwirtschaftsministerium billigt Verstöße gegen das Jagdrecht

von Dominik Storr
Der bayerische Landwirtschaftsminister Brunner bezeichnet die Wildschweinzunahme als „dramatisch" und plädiert für "mehr revierübergreifende Jagden, bei denen auch Hunde und Treiber zum Einsatz kommen sollen" (ddp, 23.11.2009).

Maßnahmen der Wildschweinbejagung sind nicht vom Jagdrecht gedeckt
Doch sind im Freistaat revierübergreifende Jagden überhaupt zulässig? Nein, nach der gegenwärtigen Gesetzeslage in Bayern sind sie das nicht. In der Bundesrepublik Deutschland gilt das Reviersystem, d.h. die Bejagung wird innerhalb eines Reviers vorgenommen. Für revierübergreifende Jagden gibt es keine Gesetzesgrundlage. Folgerichtig hat z.B. der Gesetzgeber in Rheinland-Pfalz sein Jagdgesetz geändert und darin ausdrücklich aufgenommen, dass Hegegemeinschaften auch "jagdbezirksübergreifende Bejagungen" durchführen können. Zwar gibt es in Bayern auch Hegegemeinschaften, doch sieht das bayerische Jagdrecht noch vor, dass diese nur Hegemaßnahmen durchführen dürfen. Da das deutsche Jagdrecht zwischen Hege und Jagdausübung unterscheidet, bedarf die Durchführung von revierübergreifenden Treib- und Drückjagden – so wie in Rheinland-Pfalz geschehen – einer Änderung des Landesjagdgesetzes. Doch dies ist in Bayern noch nicht geschehen. Die revierübergreifenden Jagden, für die der Landwirtschaftsminister plädiert, sind somit – völlig eindeutig – rechtswidrig.
 
Wildschwein, lat. Sus Scrofa
„Das ist ein Fall für die Staats-anwalt-schaft", kritisiert Rechts-anwalt Dominik Storr die rechts-widrige Jagd-praxis des Bayerischen Landwirtschaftsministeriums, das gleichzeitig die höchste Jagdbehörde in Bayern ist, scharf. „Wenn Hundertschaften von Jägern illegale Jagden durchführen, in deren Zuge Spaziergänger und Autofahrer stark gefährdet und Tiere völlig unnötig gehetzt und gequält werden, dann sprengt das den Rechtsstaat", so der Anwalt. Rechtsanwalt Storr wurde unter anderem von Peta Deutschland e.V. beauftragt, gegen die illegale Bejagung des Schwarzwildes alle juristischen Mittel auszuschöpfen.

Schreiben von RA Dominik Storr an Staatsminister Brunner, München
siehe auch Landwirtschaftsministerien von Köberle, Brunner, Puttrich & Co. rufen zum Rechtsbruch auf

30.10.2010

Kormoranjagd verfehlt ihr Ziel

Eine Einwirkung der in den letzten Jahren getätigten Kormoran-abschüsse, maßgeblich der im Rahmen der Kormoran-Verordnung im Winter 2009/10 erhobenen Abschusszahlen auf den Kormoranbestand in Rheinland-Pfalz konnte nicht festgestellt werden. Die entstandenen Lücken scheinen durch den Zuzug aus anderen Gebieten umgehend wieder aufgefüllt worden zu sein. Möglicherweise sind lokale Vergrämungseffekte vorhanden, die aber aufgrund der mangelnden Datenlage nicht hinreichend nachgewiesen werden konnten.

Das Ziel der Kormoran-Verordnung, die von der Fischerei geltend gemachten fischereiwirtschaftlichen und fischökologischen Schäden durch eine kontrollierte Entwicklung des Kormoranbestandes mit Hilfe eines flächigen, unkoordinierten Abschusses wirkungsvoll zu reduzieren, ist nicht erreicht worden und kann wohl nach den Erfahrungen aus anderen Bundesländern nicht erreicht werden.

Pro Iure Animalis: "Es zeigt sich auch hier wieder, dass Frau Conrad als zuständige Ministerin mit der Gabe der falschen Entscheidung gesegnet ist. In ihrem vorauseilenden Gehorsam gegenüber der Jagd- und Fischereilobby hat sie mit der Kormoranverordnung auf's Neue bewiesen, dass Tierschutz für sie ein Fremdwort ist. Sie allein trägt die Verantwortung für den - wie sich nunmehr gezeigt hat - sinnlosen und überflüssigen Tod von mehr als 600 artengeschützen Kormoranen!

Originalbericht in Die Rheinpfalz 29.10.2010
Kritik von JagdAberFair 01.08.2010

So können Sie den Kormoranen helfen: Wenn Sie die Bildung von neuen Kormoran-Schlafplätzen oder Störungen an bestehenden Schlafplätzen beobachten, melden Sie das bitte an Thomas Dolich, T. 06236/56773, Email lundi@foni.net oder GNOR Gesellschaft für Naturschutz und Ornithologie Rheinland-Pfalz e.V., T. 06321/937456, Email gnorsued@gnor.de

29.10.2010

Treibjagden: Gefahr für Autofahrer und Wanderer – Verstoß gegen den Tierschutz

von Kurt Eicher, Initiative zur Abschaffung der Jagd

Tiere flüchten über Straßen, öffentliche Wege sind gesperrt, Schüsse dröhnen. Haustiere werden mit Wildtieren "verwechselt" und auch auf Menschen wird geschossen... Die Jagdsaison hat begonnen. Insbesondere die jetzt überall stattfindenden Treib- und Drückjagden sind eine Gefahr für Autofahrer. Doch auch für Wanderer und Erholungssuchende kann es in Wald und Flur lebensgefährlich werden.

Treib- und Drückjagden: Gefahr für Autofahrer Aufgescheucht durch 50 oder gar mehr als 100 Jäger und Treiber, gehetzt von einer Meute von Jagdhunden, rennen die Wildtiere bei Treib- und Drückjagden um ihr Leben. Dabei flüchten sie auch über Straßen und Autobahnen, wo sich dann die so genannten Wildunfälle ereignen.

Wer haftet nun für den Schaden? Wer ist für den Verkehrsunfall verantwortlich? Sind die Autofahrer selbst schuld, weil sie nicht mit der Treibjagd gerechnet haben? Oder müssten nicht vielmehr die Treibjagden verboten werden – wegen der Verkehrssicherheit ebenso wie aus Tierschutzgründen? Und: Ist eigentlich in der Öffentlichkeit bekannt, dass viele so genannte Wildunfälle durch Jäger verursacht wurden?

Treib- und Drückjagden: Gefahr für Wanderer und Erholungssuchende  Die Jagd kann für den Menschen gefährlich sein – davor warnen selbst Jäger in der Badischen Zeitung vom 23.10.2010: Vor allem die Drückjagden bringen für Wanderer und andere Freizeitaktivisten, die sich in der Natur aufhalten, Gefahren mit sich".

So berichtete die Saarbrücker Zeitung am 28.10.2010, dass Wanderer auf einem ausgewiesenem Premium-Wanderweg mitten in eine Treibjagd gerieten: „Zwei Geländewagen, besetzt mit vier Jägern, seien in einem Wahnsinnstempo auf seine freilaufenden Hunde zugerast. Die Jäger brachen einen Streit über freilaufende Hunde vom Zaun - statt auf die Treibjagd auf Wildschweine hinzuweisen. Denn die entsetzten Wanderer stießen nach 500 Metern auf hetzende Hunde, schreiende Wildschweine und schießende Jäger.

Da verwundert es nicht, dass sich gerade bei Treibjagden immer wieder Unfälle ereignen, bei denen Menschen von den Kugeln der Jäger getroffen oder sogar erschossen werden - einmal ganz abgesehen von Haustieren wie Hunden oder Pferden auf der Weide, die immer wieder mit Wildschweinen „verwechselt" werden. Die Initiative zur Abschaffung der Jagd dokumentiert die erschreckende Zahl von Opfern von Jägern und Jägerwaffen seit Jahren im Internet.

Den vollständigen Artikel lesen Sie hier.

26.10.2010

Katzenjammer - das neue Landesjagdgesetz aus Mainz

Jedes Jahr werden von Jägern in Deutschland 'zigtausende von Katzen erschossen. Sie stehen unter dem Generalverdacht des Wilderns und befinden sich meist wenige hundert Meter von den nächsten Häusern entfernt.

Die Jagdgesetze ermöglichen den Abschuss von Hauskatzen in der Regel, wenn 2 Bedingungen gegeben sind: a) die Katze wildert und b) sie befindet sich - je nach Bundesland - 200 bis 500 m von der nächsten Wohnsiedlung.

Die Neufassung des Landesjagdgesetzes in Rheinland-Pfalz definiert seit Juli 2010 die Mindestentfernung mit 300 m vom nächsten Haus und fügt weitere Voraussetzungen hinzu: "Hauskatzen gelten als wildernd, soweit und solange sie erkennbar dem Wild nachstellen und dieses gefährden." Eine Hauskatze, die lediglich herumstreunt oder Singvögeln auflauert, darf gemäß Gesetz durch den Jäger nicht mehr getötet werden. Ein Justitiar des Landesjagdverbandes Rheinland-Pfalz weist darauf hin, dass der Jäger nur während des Vorgangs des Jagens von Wild (z.B. Kaninchen oder Federwild) eingreifen darf. Aber selbst bei der Katze, die erkennbar Wild nachstellt, darf der Finger nicht unverzüglich krumm gemacht werden. Das Recht die Hauskatze zu töten ist laut Gesetz auch nur dann gegeben, wenn sich die wildernde Katze nicht durch andere Maßnahmen davon abhalten läßt. Der Jäger könnte die Katze verscheuchen oder das Wildern durch einen Warnschuss beenden. Nur ein Verdacht die Katze könnte wieder wildern, ist als Todesurteil nicht ausreichend.

Weder aus Sicht des Jägers noch aus der des Tierfreundes ist die von der SPD in Rheinland-Pfalz vorgenommene Neuregelung des sogenannten Jagdschutz-Paragraphen zufriedenstellend. Dem Jäger ist der Quasi-Freibrief für den Abschuss von Hauskatzen genommen und er wird sich - wenn er Katzen schießt - des öfteren mit dem Vorwurf des Jagdvergehens auseinandersetzen müssen - mit größerer Beweislast als bisher. Die Beweislast ist aber auch für den Zeugen schwer, zumindest wenn dieser alleine ist.

Da wohl die meisten Jäger eine (unter Naturschutz stehende) Wildkatze von einer getigerten Hauskatze nicht unterscheiden können, werden auch diese Tiere nach wie vor in das Visier von nicht verantwortungsvollen Jägern geraten - und davon gibt es leider zu viele. Kurt Beck und seine "Jagdministerin" Conrad wären konsequent gewesen, hätten sie ein generelles Verbot des Abschießens von Katzen verfügt. Das wäre weder
ein Schaden für das Gleichgewicht der Natur noch für die Rechtssicherheit sowohl von Jägern als auch Tierfreunden gewesen. Aber da hat Herr Beck wohl keinen Mumm gehabt - seine Jagdfreunde hatten ihm ja bereits wegen anderer Kleinigkeiten den lodengrünen Aufstand in Mainz angesagt.

Also, warum müssen überhaupt noch Katzen durch Jäger getötet werden? Seriöse wissenschaftliche Untersuchungen haben schon lange gezeigt, dass Katzen nicht bestandsgefährdend weder in Singvogel- noch in irgendwelche Wildtierpopulationen eingreifen. Sicherlich, wenn die Katze über einen Junghasen stolpert, mag sie sich seiner annehmen. Bei schätzungsweise 800.000 Hasen, welche durch Jagd, Jagdhundeausbildung und Verkehr jedes Jahr in Deutschland dahingerafft werden sind die paar Hasen, die der Katze in die Fänge geraten, Peanuts. Ähnlich verhält es sich mit dem ein oder anderen Jungfasan oder auch Rebhuhn. Bei Rebhühnern allerdings, die seit Jahren auf der Roten Liste der gefährdeten Arten stehen, fragt sich aber, warum die Jagd nicht davon ablassen will. Damit wäre dieser Tierart bestimmt besser gedient als mit jeder durch Jägerhand getöteten Katze.


22.10.2010

Hubertusmesse im Mainzer Dom - Mahnwache von Tierfreunden

2011: am 5. November ab 16h00 am Mainzer Dom

Jedes Jahr im November finden bei uns Hubertusmessen und von der katholischen Kirche gesegnete Hubertusjagden statt. Im Mainzer Dom zelebriert die Kirche diese Messe am Samstag, den 6. November. Zeitgleich findet vor dem Dom ab ca. 16h30 eine Mahnwache der Tier- und Naturschützer von pro-iure-animalis statt, zu der alle Tier- und Naturfreunde herzlich willkommen sind.


Der Legende nach erschien dem leidenschaftlichen Jäger Hubertus während der Jagd in den Ardennen ein prächtiger Hirsch, der ein strahlendes Kruzifix zwischen seinem Geweih trug. In Gestalt des Hirsches sprach Christus zu ihm: "Hubertus, warum verfolgst Du mich?" Er wurde vor die Wahl gestellt: entweder er tötet den Hirsch - dann tötet er auch Christus, oder er läßt das Tier leben und bekennt sich zu Christus. Hubertus traf die richtige Entscheidung, er entsagte der Jagd.


Die Kirche, die sich seit jeher der Tierwelt nicht verpflichtet fühlt, missbraucht Hubertus und verkehrt die Geschichte einer Umkehr in ihr Gegenteil: in alljährlichen Hubertus-messen segnen Pfarrer und Priester die Jäger, häufig ihre Waffen (!) und die "Strecke" der getöteten Tiere. Der Hubertuslegende hätte es entsprochen ihn zum Schutzpatron der Tiere zu machen, die Kirche ernannte ihn aber zum Patron der Jäger.
Hubertus entsagt der Jagd, Marciana Library


"Die christliche Moral hat ihre Vorschriften ganz auf den Menschen beschränkt, die gesamte Tierwelt rechtlos gelassen .... Die Menschen sind die Teufel der Erde und die Tiere ihre geplagten Seelen". Seit Schopenhauer, von dem dieses Zitat stammt, hat sich im Verhältnis der Kirche zu den Tieren nichts geändert. Mit dem Hubertuskult bedient die Kirche eine Minderheit, von der sich die Mehrheit der denkenden und fühlenden Gesellschaft distanziert.

Jagd-Informationstag in Homburg / Saarland

Vor dem Hintergrund der anstehenden Jagdrechtsreform im Saarland informieren die Tierrechtsorganisationen „WITAS e.V." (Wildtier-und Artenschutz) sowie „DieTierfreunde e. V. / Ortsgruppe Saarland" über Hintergründe und Motive der Jagd. Weitere Themen des Informationsstandes sind Wildschäden, Fuchsbandwurm und Tollwut. Auf Anfrage gibt's auch einen Crash-Kurs in Jägerlatein.
Samstag, den 23.10.2010 von 10:00 bis 15:00 Uhr,
Homburg, Christian-Weber-Platz

Ansprechpartner: Werner Wadle, die Tierfreunde e. V. Mobil 0175/7203553 Tel. 06821/9149971 und Hartmann Jenal, WITAS e.V. Mobil 0172/6802741

13.10.2010

Verfassungsbeschwerde: Besitzer eines Eigenjagdreviers wollen die Jagd ruhen lassen

Mit großer Spannung wird der Ausgang sowohl einer Verfassungsbeschwerde der Besitzer eines Eigenjagdreviers, welche die Jagd auf ihrem Grundstück ruhen lassen wollen, erwartet als auch das Urteil des Europäischen Gerichtshofes zur Zwangsmitgliedschaft in der Jagdgenossenschaft. Hier zunächst die Vorabveröffentlichung eines Artikels des Magazins Freiheit für Tiere über die Verfassungsbeschwerde der Besitzer eines Eigenjagdreviers, welche die Jagd auf ihrem Grundstück ruhen lassen wollen. Zu beiden Verfahren gibt es weitere Informationen auf http://www.zwangsbejagung-ade.de/:

Darf der Staat über Gewissensentscheidungen von Bürgern, die sich auf das Grundgesetz berufen, hinweggehen, nur um die Jagd aufrechtzuerhalten?
Verfassungsbeschwerde: »Keine Jagd auf meinem Grundstück!«
Die Besitzer eines Eigenjagdreviers wollen die Jagd auf ihrem Grund und Boden ruhen lassen. Sie halten es mit ihrem Gewissen für nicht vereinbar, Tiere zu töten oder die Tötung durch Jäger in Auftrag zu geben. Nachdem der Antrag auf Ruhen der Jagd im Jahr 2006 von der zuständigen Behörde abgelehnt wurde, klagten die Grundstücksbesitzer durch alle Instanzen. Im August 2010 legten sie Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht ein. Der Jagdzwang auf dem eigenen Grundstücksflächen entgegen dem Gewissen des Eigentümers sei ein Verstoß gegen unveräußerliche Grundrechte: Denn das Grundgesetz garantiert in Artikel 4 die Gewissens- und Glaubensfreiheit.

»Eigentum verpflichtet, auch zum Töten: nämlich von Tieren, wenn es sich bei dem Besitz um ein ausgewiesenes Eigenjagdrevier handelt. Wer über ein solches Grundstück verfügt, ist laut deutschem Recht verpflichtet, für regelmäßige Jagden darauf zu sorgen«, meldete die Deutsche Anwaltshotline am 3.9.2010.

Das Bundesverwaltungsgerichts hatte am 23.6.2010 geurteilt (Az. 3 B 89.09): Jagdgegner können sich von dieser Pflicht nicht unter Berufung auf weltanschaulich-religiöse Gründe oder ihr Gewissen freistellen lassen. Denn - so das Gericht wörtlich -: »Gleiches müsste einer unbestimmten Vielzahl anderer Grundeigentümer eingeräumt werden, die sich auf eine ernsthafte Gewissensentscheidung für den Tierschutz berufen, sodass die vom Gesetzgeber mit dem Bundesjagdgesetz bezweckte übergreifende Ordnung in Gefahr geriete«. (S.28 des Urteils)

Gegen dieses Urteil des Bundesverwaltungsgerichts wurde am 12.8.2010 durch Rechtsanwalt Dr. jur. Christian Sailer Verfassungsbeschwerde eingelegt.

Unter der Überschrift »Worum geht es?« fasst Rechtsanwalt Dr. Sailer zu Beginn der Verfassungsbeschwerde den juristischen Sachverhalt in einfachen Worten wie folgt zusammen: »Der Inhaber eines Jagdreviers will aus Gewissensgründen die Jagd ruhen lassen. Die Gerichte halten ihm entgegen: Das darfst du nicht, denn andere Grundstückseigentümer könnten auf dieselbe Idee kommen und damit eine grundstücksübergreifende Jagd unmöglich machen. Jagdruhe komme nur `bei völliger Vernichtung eines Wildbestandes in Betracht´, also, wenn es überhaupt kein Wild mehr gibt.

Ist das nur absurd oder ist es auch ein Verstoß gegen Art.4 des Grundgesetzes? Wird eine Gewissensentscheidung obsolet, weil die Gefahr besteht, dass sie überhand nimmt? Und wenn solche Friedfertigkeit tatsächlich ansteckend wäre und niemand mehr Tiere töten wollte? Soll der Staat dann über die Gewissensentscheidung sämtlicher Bürger hinweggehen, nur um die Jagd aufrechtzuerhalten?« (Verfassungsbeschwerde vom 12.8.2010)
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09.10.2010

Jäger fordern einheitliches Jagdrecht und Beibehaltung der Fallenjagd

Ja, dem Deutschen Jagdschutzverband (DJV) schwimmen wohl die Felle davon. Anlässlich der Argarministerkonferenz vom 8. Oktober 2010 fordert der DJV ein einheitliches Jagdrecht. Seit der Föderalismusreform haben die Bundesländer die Möglichkeit Ihr Landesjagdgesetz abweichend vom Bundesjagdgesetz zu gestalten. Und davon machen sie Gebrauch. In Ländern, in welchen Bündnis90 / Die Grünen Regierungsverantwortung haben oder hatten, sind oder werden die Landesjagdgesetze unter Gesichtspunkten des Tierschutzes unter die Lupe genommen und geändert (siehe Berlin, Saarland, Nordrhein-Westfalen). Und das ist auch erforderlich, denn die Jagd, wie sie heute noch durch den DJV propagiert wird, ist weitgehend eine Spass- und eine Trophäenjagd, die unendliches Tierleid bereitet.

Nicht nur Natur- und Tierschützer, auch der Ökologische Jagdverband (OEJV) kritisiert, dass nach wie vor Tiere gejagt werden, für deren Tod es  - wie im Tierschutzgesetz gefordert -  keinen vernünftigen Grund gibt. Wissenschaftliche Untersuchungen belegen, dass der Fuchs keine Gefahr für den Artenreichtum ist - lokal mag es Ausnahmen geben. Eine Gefahr für Bodenbrüter ist vielmehr unsere industrialisierte Landwirtschaft und die Jagd selbst! Der Dachs war durch die Jagd fast ausgerottet, das Rebhuhn, welches auf der Roten Liste der gefährdeten Tiere steht, wird nach wie vor bejagt, ebenso der Feldhase, der sich lokal hier und da hinsichtlich des Bestandes etwas erholt hat.

Ein weiterer Kritikpunkt ist, dass vor dem Hintergrund der Trophäenjagd Reh- und Rotwildbestände durch die sogenannte "Überhege" künstlich hochgehalten werden - mit entsprechend negativen Konsequenzen für den Wald. Wenn der DJV sich damit brüstet, Wildschäden in Wald und Feld verhindern zu wollen, ist das angesichts dessen, dass seine Jägerschaft genau diese Schäden durch das Mästen und Medikamentieren von Schalenwild über Jahrzehnte herbeigeführt hat, ein trauriger Witz.

Auch am Aufkommen und an der Verbreitung der Schweinepest hat die Jagd eine nicht unwesentliche Mitschuld. Die in den letzten Jahren subjektiv wahrzunehmende "Wildschwein-Schwemme" ist ein durch Jäger und Jagd verursachtes Problem - wie selbst Deutschlands führende Jagdzeitschrift "Wild und Hund" 2008 titelt. Auch hier wurde Jahr für Jahr tonnenweise Mastfutter ausgebracht. Sozialgefüge innerhalb der Rotten wurden zerschossen, die ansonsten funktionierende Bestandsregulierung durch die Jagd ausgesetzt. Es gibt Jagdkritiker, welche sagen, dass die Jägerschaft für die ihnen übertragene Aufgabe der Wildbestandsregulierung nicht nur völlig ungeeignet, sondern auch nicht vertrauenswürdig sind.

Waschbär (Welpe), lat. Procyon lotor
Und selbstver-ständlich setzt sich DJV Präsident Borchert auch für den weiteren Einsatz von Fallen ein. Die Nachtaktiven  - Waschbär, Marderhund und Mink -  sind Wildtiere, die es ursprünglich in Deutschland nicht gab ... und es sind Beutekonkurrenten für den Jäger! Wissenschaftlich unabhängige und fundierte Untersuchungen, wonach diese Arten in Deutschland bestandsgefährend für heimische Arten sind, liegen nicht vor. Die Fallenjagd (auch als Fangjagd bezeichnet), von welcher die wenigsten Bürger wissen, dass es sie noch gibt, führt gerade bei Waschbären immer wieder zu ärgsten Verstümmelungen und größtem Tierleid. Tier- und Naturschutzverbände fordern seit Jahren die Abschaffung dieser tierquälerischen Jagdmethode.

Es ist gut, dass durch die Föderalismusreform die Verantwortung für das Jagdgesetz auf die Länder übertragen wurde. Dadurch kommt wenigstens etwas grüne Farbe in das schwarz-gelb-rote Dickicht. Warum sollte es in Bayern nicht andere gesetzesrelevante Aspekte geben als in Schleswig-Holstein? Etwa damit der Bremer in Rheinland-Pfalz die gleichen Jagdgesetze vorfindet wie im Saarland? Oder sich der Niederländer (in den Niederlanden ist die Jagd weitgehend eingeschränkt) im Sauerland genauso jagdlich orientieren kann wie in der Pfalz? Warum müssen Bremer oder Niederländer nach Bingen reisen, um dort zu jagen?

Es wird Zeit, dass sich die Politik beim Tierschutz nicht von Jagdlobbyisten und Wirtschaftsinteressen leiten lässt - sondern vom Gedanken des Grundgesetzes, welches seit 2002 den Schutz des Tieres vorsieht.

Hier die Pressemeldung des DJV