15.06.2011

Nicht alle Fundtiere benötigen Hilfe - bundesweites Verzeichnis von Wildtierauffangstationen

Ab dem Frühjahr bis in den späten Herbst hinein werden immer wieder Jungvögel, kleine Füchse, Igel und Greifvögel in Not von aufmerksamen Spaziergängern aufgefunden. Örtliche Tierheime können eine erste Anlaufstelle für Ratsuchende sein, haben aber häufig entweder nicht die Spezialkenntnisse oder ihnen fehlen einfach die Ressourcen oder der Platz, um sich um Käuzchen, Fledermäuse oder Mauersegler zu kümmern.

Wildtierschutz Deutschland e.V. bietet auf seiner Internetseite www.wildtierschutz-deutschland.de nun ein umfassendes Verzeichnis von Wildtierauffangstationen in Deutschland an. Man findet überregional engagierte Spezialisten für Eichhörnchen oder Marder und nach Postleitzahl geordnete regionale Angebote ehrenamtlicher Helfer.

Lovis Kauertz, Vorsitzender des Vereins, weist allerdings darauf hin, dass nicht jedes vermeintlich hilflose Tier tatsächlich in Not ist. „Wenn ein Tier nicht in unmittelbarer Gefahr ist, lassen Sie es zunächst in Ruhe. Die Elterntiere sind vielleicht nur auf der Futtersuche.“  Das gelte auch für aus dem Nest gefallene Jungvögel. Diese würden auch außerhalb des Nestes durch die Eltern versorgt.

Zwergfledermaus gefunden - Wildtierschutz Deutschland gibt Rat


Ein schön gestalteter Ratgeber der Wildtierstation Hamburg rundet das Angebot ab. Hier erfährt man, in welcher Situation man welchem Tier wie helfen kann.


Hessens neues Jagdrecht folgt den Forderungen des Landesjagdverbandes

Was in der letzten Plenarsitzung vor der Sommerpause mit den Stimmen von CDU und FDP beschlossen wurde, ist ein Hessisches Jagdgesetz, welches sich im Hinblick auf tierschützerische Aspekte vom ersten bundesdeutschen Jagdrecht nur unwesentlich unterscheidet. Gemäß des Jagdbeauftragten der CDU, des Abgeordnete Walter Arnold  - selbst passionierter Jäger -   sorge das geänderte Gesetz für einen „ausgewogenen Interessenausgleich zwischen Jägern, Tierschützern und Grundbesitzern“.

Lovis Kauertz, Vorsitzender von Wildtierschutz Deutschland e.V., sieht das anders: „Davon kann keine Rede sein.  Es werden im Wesentlichen Forderungen des Landesjagdverbandes Hessen umgesetzt. Viele Änderungen oder die Beibehaltung des Status Quo des Hessischen Jagdgesetzes berücksichtigen in keiner Weise begründete Bedenken des Tierschutzes und die diesbezüglichen Interessen einer breiten Bevölkerungsschicht, die insbesondere die Bau- oder die Fallenjagd oder den Abschuss von Haustieren ablehnt und deren Wunsch nach Erholung in der freien Natur selbst an Sonn- und Feiertagen durch die Jagd erheblich eingeschränkt wird.“

Tatsächlich würde die Situation für manche Tierarten sogar verschlechtert: die Schonzeit für Dachse werde ohne nachvollziehbaren Grund signifikant gekürzt, für Nilgänse werde eine Jagdzeit eingeführt und das Nachtjagdverbot erfahre eine weitere Lockerung. Jagdhunde dürften weiterhin legal an lebenden Tieren abgerichtet werden und etlichen Tierarten, darunter auch der Rotfuchs, würden überhaupt keine geregelten Schonzeiten zugestanden.
Solange Hessens Jäger Katzen töten dürfen,
ist auch die Wildkatze gefährdet.  Bild: Luise Dittombée
Das Hessische Jagdrecht habe in den vergangenen 60 Jahren keine signifikante Änderung im Hinblick auf Tierschutzaspekte erfahren. Die Novelle berücksichtige weder die zum positiven geänderte Einstellung unserer Gesellschaft zu Flora und Fauna, noch die gesetzlichen Veränderungen im Rahmen des Tierschutzgesetzes oder des Grundgesetzes.

13.06.2011

Zwangsmitgliedschaft in der Jagdgenossenschaft: Antrag auf Vorlage an die Große Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte


Sie erinnern sich: Entgegen der bisherigen Rechtssprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte im Falle von Klägern aus Frankreich (1999) und Luxemburg (2007) kam die Kleine Kammer am 20.01.2011 im Falle eines deutschen Klägers zu der überraschenden Entscheidung, dass die Menschenrechte von Grundeigentümern in Deutschland weniger wert sind als die Menschenrechte von Grundeigentümern in Luxemburg und Frankreich.

Die Kleine Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte hatte am 20.01.2011 die Beschwerde eines deutschen Grundstückseigentümers abgewiesen: Die Zwangsmitgliedschaft in einer Jagdgenossenschaft verstoße nicht gegen die Menschenrechte. Dies bedeutet: Jäger dürfen auch weiterhin auf Privatgrundstücken gegen den Willen der Eigentümer die Jagd ausüben.

Das Urteil finden Sie hierDer Beschwerdeführer Rechtsanwalt Herrman und Rechtsanwalt Storr haben daraufhin den Antrag auf Vorlage des Rechtsstreites gegen die Bundesrepublik Deutschland an die Große Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte ausgearbeitet.

Den Antrag finden Sie hier.  Der Antrag wurde von den beiden Juristen in englischer Sprache verfasst, weil sie sich so intensiver mit dem englischen Urteil auseinandersetzen konnten.

„Ich denke, aus dem Antrag geht deutlich hervor, dass es keine seriösen Gründe gibt, um zulasten des deutschen Beschwerdeführers von der gefestigten EGMR-Rechtsprechung abweichen zu können“, so Rechtsanwalt Dominik Storr.

Der Antrag gelangt nun in einen Vorprüfungsausschuss, der mit 5 Richtern besetzt ist, die bisher noch nicht an diesem Verfahren beteiligt waren. Dort wird abgestimmt, ob der Fall der Großen Kammer zur Entscheidung vorgelegt wird. Wenn ja, dann entscheiden in der Großen Kammer 17 Richter durch Urteil. Der Fall würde dann rechtskräftig werden.


P.S. Am 24. Juni erhielten wir die erfreuliche Nachricht, dass der Vorprüfungsausschuss dem Antrag stattgegeben hat. Der Fall liegt nun zur Wiederaufnahme bei der Großen Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte. Dort wird er rechtskräftig entschieden.
Lesen Sie auch: Mitgliedschaft in der Jagdgenossenschaft gegen den Willen des Grundstückseigentümers verstößt nicht gegen Menschenrechte

08.06.2011

Hessen-CDU will nicht von der Fallenjagd ablassen

Der kleine Fuchs ist am Mittwoch von aufmerksamen Spaziergängern in Lemgo in NRW gefunden worden. Er wurde Opfer eines sogenannten Tellereisens, einer illegal aufgestellten Schlagfalle. Legal können Fallen, die vermeintlich sofort töten, in so genannten Fangbunkern eingesetzt werden. Die sollen verhindern, dass ein Kind oder ein Spaziergänger versehentlich verletzt wird.
 
Kein Entkommen - der Jungfungs ist mit seiner Pfote in eine Schlagfalle geraten


Fallen verletzen und verstümmeln, machmal töten sie auch.

Die von CDU und FDP vorgelegte Novellierung des Hessischen Jagdgesetzes sieht vor, dass Jäger Fallen auch künftig aufstellen dürfen. „Fallen sollten grundsätzlich geächtet werden" meint Lovis Kauertz, Vorsitzender von Wildtierschutz Deutschland e.V.. „Es gibt keine Fallen, die selektiv nur eine bestimmte Tierart ansprechen. Auch geschützte Arten oder Haustiere werden Fallenopfer. Häufig werden Tiere in Fallen lediglich verletzt oder qualvoll verstümmelt."

 Das Hessische Jagdrecht habe in den vergangenen 60 Jahren keine signifikante Änderung im Hinblick auf Tierschutzaspekte erfahren. Die Novelle berücksichtige weder die zum positiven geänderte Einstellung unserer Gesellschaft zu Flora und Fauna, noch die gesetzlichen Veränderungen im Rahmen des Tierschutzgesetzes oder des Grundgesetzes. Vielmehr würden mit fadenscheinigen Argumenten neue Tierarten dem Jagdrecht unterstellt (z.B. Nilgans) und Jagdzeiten für Dachs und Rotwild ausgeweitet.

Wie es anders geht zeigt derzeit das Saarland. Die Jamaika-Koalition bringt ein Jagdgesetz auf den Weg, welches ohne Fallenjagd und ohne den Abschuss von Haustieren auskommt. Die Jagdhundeausbildung an lebenden Tieren wird untersagt und der Fuchs erhält eine geregelte Schonzeit.
Lesen Sie auch: Anhörung zum Hessischen Jagdgesetz
Neues Jagdgesetz im Saarland

Vorschlag zum neuen Jagdgesetz untergräbt aktuelles Tierschutzrecht

Die von CDU und FDP vorgelegte Novellierung des Hessischen Jagdgesetzes sorge laut des Abgeordneten Walter Arnold (CDU)  - selbst passionierter Jäger -   für einen „ausgewogenen Interessenausgleich zwischen Jägern, Tierschützern und Grundbesitzern".

Lovis Kauertz, Vorsitzender von Wildtierschutz Deutschland e.V., sieht das anders: „Davon kann keine Rede sein.  Es werden im Wesentlichen Forderungen des Landesjagdverbandes Hessen umgesetzt. Viele Änderungen oder die Beibehaltung des Status Quo des Hessischen Jagdgesetzes berücksichtigen in keiner Weise begründete Bedenken des Tierschutzes und die diesbezüglichen Interessen einer breiten Bevölkerungsschicht, die insbesondere die Bau- oder die Fallenjagd oder den Abschuss von Haustieren ablehnt und deren Wunsch nach Erholung in der freien Natur selbst an Sonn- und Feiertagen erheblich eingeschränkt wird."

Steinmarder - gerät in hessische Totschlagfallen

Das Hessische Jagdrecht habe in den vergangenen 60 Jahren keine signifikante Änderung im Hinblick auf Tierschutzaspekte erfahren. Die Novelle berücksichtige weder die zum positiven geänderte Einstellung unserer Gesellschaft zu Flora und Fauna, noch die gesetzlichen Veränderungen im Rahmen des Tierschutzgesetzes oder des Grundgesetzes. Vielmehr würden mit fadenscheinigen Argumenten neue Tierarten dem Jagdrecht unterstellt (z.B. Nilgans) und Jagdzeiten für Dachs und Rotwild ausgeweitet.

27.05.2011

Das neue Jagdgesetz im Saarland könnte wegweisend werden

Seit gut zwei Jahren arbeitet das saarländische Umweltministerium an der Novellierung des Landesjagdgesetzes. Wie es aussieht bringt die schwarz-gelb-grüne Koalition ein aus Sicht des Tierschutzes bahnbrechendes Gesetz auf den Tisch. Die Arbeitsgruppe der grünen Umweltministerin Simone Peters unter der Leitung des Staatssekretärs Klaus Borger berücksicht dabei langjährige Forderungen von Tier- und Naturschützern, wie
  •   die Abschaffung des Haustierabschusses
  •   die Abschaffung der Fallenjagd
  •   die Abschaffung der Baujagd und die damit verbundene Ausbildung von Bauhunden am lebenden Fuchs
  •   die Abschaffung der Ausbildung von Jagdhunden an lebenden Enten
Bereits im vergangenen Jahr wurde im Saarland eine geregelte Schonzeit für Füchse vom 15. Februar bis 15. August eingeführt.
Im Saarland hat der Fuchs jetzt Schonzeit und Fallen sollen verboten werden

Nach externer Anhörung und parlamentarischer Beratung des Entwurfs kann mit einem in Kraft treten des Gesetzes voraussichtlich zum Jahresende 2011 gerechnet werden. Den Verlautbarungen der Presse ist zu entnehmen, dass trotz des erheblichen Störfeuers des lokalen Jägervereins VJS auch CDU und FDP des Saarlandes hinter dem Gesetzentwurf stehen.

26.05.2011

Gutachten belegt: Bleifreie Munition ist unbedenklich

Naturschutzbund Deutschland - NABU

Berlin - „Nach jahrelangem Streit haben wir jetzt endlich Klarheit: bleifreie Jagdmunition ist genau so sicher wie bleihaltige", sagt NABU-Präsident Olaf Tschimpke. Zu diesem Schluss kommt ein richtungsweisendes Gutachten der Deutschen Versuchs- und Prüfanstalt für Jagd- und Sportwaffen (DEVA), das im Auftrag der Bundesregierung die Gefährdung von Jagdteilnehmern durch abprallende Jagdgeschosse untersucht hat. Der NABU fordert Bundesverbraucherschutzministerin Ilse Aigner dazu auf, binnen vier Wochen einen Ausstiegsplan vorzulegen.

Der NABU hat in den letzten Jahren wiederholt auf die Problematik von bleihaltiger Jagdmunition hingewiesen und sich für ein Verbot der umwelt- und gesundheitsschädlichen Substanz eingesetzt. „Blei ist ein sehr giftiges Schwermetall. Wird es bei der Jagd verwendet, gelangt es in die Umwelt und schädigt Mensch und Tier", erklärt NABU-Jagdexperte Johannes Enssle. Mit Bleimunition beschossenes Wild enthalte zahlreiche Splitter des giftigen Schwermetalls und verunreinige damit das zum Verzehr vorgesehene Wildbret.

Als tödliche Falle für Greifvögel entpuppten sich von Jägern liegengelassene Innereien erlegter Tiere sowie beschossenes Wild, das verendet und nicht gefunden wird. „Jedes Jahr finden wir verendete Seeadler, die sich an den Resten erlegter Tiere vergiftet haben", berichtet Enssle. Das Metall löse sich in der Magensäure der Vögel auf und gelange damit direkt in die Blutbahn. „Die Tiere werden blind, verlieren die Orientierung und verhungern oder sterben an Blutarmut", schildert Enssle den qualvollen Tod der Tiere.

Beim Menschen wirkt Blei schon in kleinsten Mengen toxisch und schädigt das zentrale Nervensystem. Nach amerikanischen Studien kann es bei Kindern sogar Entwicklungsstörungen hervorrufen.

Rotmilan, lat. Milvus milvus - Greifvögel sind häufig
Opfer von Bleivergiftungen




















Hintergrund:
Im Auftrag des Bundeslandwirtschaftsministeriums (BMELV) untersuchte die DEVA in den vergangenen 15 Monaten das Ablenkverhalten von bleihaltigen und bleifreien Büchsengeschossen, wenn diese auf Hindernisse wie Bäume, Steine oder Sträucher treffen. Dabei ging es um die Sicherheit von Jagdbeteiligten einerseits und um Anliegen des Naturschutzes andererseits, denn Bleimunition hat gesundheits- und umweltschädigende Auswirkungen für Mensch und Natur. Das Gutachten steht unter www.ble.de zum Download zur Verfügung.

Studien zur Gesundheitsgefährdung des Menschen durch Bleireste in Wildbret sind zu finden unter: https://www.peregrinefund.org/lead_conference/2008PbConf_Proceedings.htm

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22.05.2011

20.05.2011

Ausrottung von Fuchsfamilien an der Tagesordnung

Nahezu überall in Deutschland ist die gnadenlose Ausrottung ganzer Fuchsfamilien derzeit an der Tagesordnung: Jungfüchse werden am Bau erschossen oder in speziellen Jungfuchsfallen gefangen, ihre Eltern mit der Flinte getötet. Das Saarland beweist, dass es auch anders geht. Seit letztem Jahr schützt dort eine Schonzeit Welpen und ihre Eltern vor Nachstellungen. Die von Jägern erwartete "Fuchsschwemme" ist dabei ausgeblieben - es gibt im Saarland heute eher weniger Füchse als vor Einführung der Jagdruhe.  

Füchse dürfen in den meisten Bundesländern ganzjährig erschossen oder in Fallen gefangen werden. Lediglich die Eltern noch unselbständiger Jungtiere sind vor Nachstellungen geschützt. Trotzdem spielen sich gerade jetzt im Mai, wo Jungfüchse ihre ersten tapsigen Schritte aus dem elterlichen Bau wagen, grausame Szenen an vielen Fuchsbauen ab: Der Abschuss oder Fang von Welpen durch Jäger ist an der Tagesordnung; den Fuchseltern wird mit "raubwildscharfen" Hunden und Gewehren der Garaus gemacht. Bei den Tätern handelt es sich keinesfalls nur um "schwarze Schafe" in der Jägerschaft - selbst die großen deutschen Jagdzeitschriften veröffentlichen Tipps zur Jungfuchsbejagung, und in Jagdforen im Internet, wo Jäger sich unter ihresgleichen wähnen, werden Bilder toter Fuchswelpen und ihrer Eltern zur Schau gestellt.


Familienstrukturen begrenzen Fuchspopulation

Angeblich, so argumentieren Jäger, sei die Jungfuchsbejagung "notwendig", um zu verhindern, dass Füchse überhandnähmen. Tatsächlich wird die Bestandsdichte von Füchsen aber durch das Nahrungsangebot reguliert, und zusätzlich verhindert die füchsische Sozialstruktur, dass es "zu viele" Füchse gibt. Der als Fuchsexperte geltende Biologe Erik Zimen beschrieb dieses Phänomen mit den Worten "Geburtenbeschränkung statt Massenelend". Je stärker Füchsen dagegen nachgestellt wird, desto stärker vermehren sie sich, weil hohe  Todesraten die bestandsbegrenzend wirkenden Familienstrukturen auseinanderbrechen lassen.
 

Schonzeit im Saarland: Keine "Fuchsschwemme"

Im Saarland schob die regierende Jamaika-Koalition der Welpenvernichtung letztes Jahr durch die Einführung einer sechsmonatigen Schonzeit einen Riegel vor. Der Saarländische Jagdverband protestierte lautstark gegen diese Beschneidung seiner Rechte und prophezeite eine regelrechte "Fuchsschwemme". Nun, ein Jahr nach Einführung der Schonzeit, zog das zuständige Ministerium Bilanz: Im Vergleich mit dem Vorjahr seien deutlich weniger Fuchswelpen in Wildtierauffangstationen abgegeben worden, und auch die Anzahl im Straßenverkehr umgekommener Füchse sei zurückgegangen. Es gibt also kein Indiz für eine Zunahme der Fuchspopulation - ganz im Gegenteil, die Fuchsdichte scheint gegen den bundesweiten Trend sogar zurückgegangen zu sein.


Fuchswelpen in einer Jungfuchsfalle. Die Tiere wurden kurz nach Aufnahme dieses Fotos getötet, ihr Vater wurde erschossen, auf die Mutter wurde ein Jagdhund gehetzt. Der Jagdhund musste mit schweren Verletzungen vom Tierarzt behandelt werden (Foto: Johanna Kurz)










 

Siebzig Organisationen fordern Schonzeit für Füchse

Dies untermauert die Forderung von siebzig Tier- und Naturschutzverbänden, die sich im Rahmen der Initiative "Schonzeit für Füchse" für eine mindestens neunmonatige Jagdruhe auf Meister Reineke stark machen. "Die Fuchsjagd ist grausam und unnötig", erläutert Lovis Kauertz, einer der Initiatoren der Kampagne. "Zudem ist die Tollwut in Deutschland ausgerottet, und den Fuchsbandwurm kann man nur durch Entwurmungsköder, aber nicht den massenhaften Abschuss von Füchsen bekämpfen. Die Fuchsjagd dient dagegen letzten Endes nur jenen, denen es Spaß bereitet, schutzlose Tiere zu erschießen."

Nachwuchs am Fuchsbau, Pressemitteilung vom 1. April 2011
Hier ist Fuchs drin

18.05.2011

Alles über's Wildschwein und die Jagd

Die Politik bläst zur ungehemmten Wildschweinjagd. Tabus gibt es dabei so gut wie keine mehr. Frischlingsfallen, Bachenabschuss, Schonzeitaufhebung.

Details dazu und vieles mehr finden Sie hier

Siesta - Sus Scrofa - Schwarzwild

17.05.2011

Umweltminister verbietet Habicht-Fang für Beizjagd

Komitee gegen den Vogelmord

Der nordrhein-westfälische Umweltminister Johannes Remmel hat nach einer Empfehlung des Komitees gegen den Vogelmord das sogenannte "Aushorsten" von jungen Habichten zum Zwecke der Beizjagd verboten bzw. stark eingeschränkt.

Bisher konnten Falkner in NRW und in anderen Bundesländern jung Habichte aus Nestern entnehmen, um diese anschließend für die Jagd abzurichten. Nach Ansicht des Komitees stellt diese Praxis jedoch einen Verstoß gegen die EU-Recht dar. Begründung: Es gibt genug gezüchtete Habichte, die den Bedarf der Falkner decken, und damit existiert eine gemäß Artikel 9 der Europäischen Vogelschutzrichtlinie andere zufrieden stellende Lösung als die Naturentnahmen.

Remmel schreibt dazu an das Komitee: "In den letzten Jahren hat die Habichtzucht erhebliche Fortschritte gemacht...Es ist daher davon auszugehen, dass die Nachfrage nach Habichten für Beizzwecke durch gezüchtete Exemplare gedeckt werden kann ... Vor diesem Hintergrund habe ich die Obere Jagdbehörde angewiesen, grundsätzlich keine Aushorstungsgenehmigungen mehr zu erteilen; es sei denn, die Antragstellerin oder der Antragsteller weist nach, dass es in dem konkreten Fall keine andere zufrieden stellende Lösung gibt...". Das dürfte nach Ansicht des Komitees angesichts der großen Menge der in NRW pro Jahr als Nachzuchten angemeldeten und zum Verkauf angebotenen Habichte nahezu unmöglich sein.

jugendlicher Habicht im Anflug


Was das Thema Habichte betrifft, kennt sich Minister Remmel übrigen bestens aus: Unter dem Titel "Aushorstung von Habichten - Genehmigte Nesträuberei?" hatte der damalige umweltpolitische Sprecher im Vorjahr selbst eine kleine Anfrage zum Thema im Düsseldorfer Landtag gestellt. Anlass war die Entnahme von zwei Jungvögeln aus dem wahrscheinlich einzigen besetzten Habichtnest im Raum Bocholt.


Das Komitee gegen den Vogelmord will nun erreichen, dass auch andere Bundesländer dem Beispiel aus Düsseldorf folgen. "Die Entnahme von wilden Greifvögeln aus dem Nest ist nicht mehr zeitgemäß und verstößt zudem gegen EU-Recht. Unser Ziel ist ein bundesweites Verbot", so Komitee-Geschäftsführer Alexander Heyd.

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14.05.2011

Mehr Jagd, mehr Wildschweine!

Aktualisiert am 04.02.2017
Zunächst mag man denken, es sei ein Widerspruch – doch die Realität lehrt uns anderes. Die Anzahl der getöteten Wildschweine  - die Jäger sprechen von der „Schwarzwildstrecke" -  ist im langjährigen Durchschnitt trotz einer Intensivierung der Jagd kontinuierlich steigend.

Wurden in Deutschland im Jagdjahr 1990/91 noch etwa 212.000 Wildschweine im langjährigen Jahresschnitt zur Strecke gebracht, so waren das 25 Jahre später bereits 509.000, Tendenz steigend wie Rekordergebnisse von 2008/09, 2012/13 und 2015/16 mit jeweils über 600.000 toten Wildschweinen verdeutlichen. In den vergangenen 10 Jahren (2016) wurden in Deutschland weit über 5 Millionen Wildschweine erschossen.




Gründe für die starke Vermehrung der Wildschweine gibt es reichlich. So trägt der Klimawandel mit einer Häufung sogenannter „Mastjahre" dazu bei. Mastjahre bescheren dem Wild ein üppiges Angebot an Waldfrüchten wie Bucheckern und Eicheln und führen in den Folgejahren zu einer erhöhten Reproduktion. Hochrechnungen zufolge bringen Jäger dazu jedes Jahr etwa 125.000 Tonnen (!) Mais zum Anfüttern des Wildes in den Wald - zusätzlich zu dem Angebot unserer immer häufiger monokulturell angelegten Landwirtschaft, die den Schwarzkitteln mit riesigen Mais- oder Rapsfeldern übrigens eine prächtige Deckung bietet.
Die zuständigen Ministerien versuchen dieser Entwicklung mit einer seit Jahren zunehmenden Intensivierung der Jagd zu begegnen – bisher ohne Erfolg. Bei der Schwarzwildjagd gibt es in Deutschland kaum noch Tabus: Da werden revierübergreifende Gesellschaftsjagden mit Armeen von bis zu 300 Jägern und Treibern mit ihren Jagdhunden veranstaltet, das Jagen der für das Sozialgefüge so wichtigen Leitbachen  - ob tragend oder nicht -  propagiert, Frischlingsfallen aufgestellt, Tiere in der Winterruhe gestört, die Jagd des nachts mit Zusatzscheinwerfern erlaubt und Schonzeiten aufgehoben.
Der Umgang mit den Wildschweinen stößt auch im Kreis der Jägerschaft auf Akzeptanzprobleme und auf Widerstand. Für Erhard Bäder, den Geschäftsführer des Landesjagdverbandes Rheinland-Pfalz, wird die Schwarzwildjagd zum Stress für seine Jäger. Andere beklagen die Wertung der Tiere als Schädlinge. Schon 2002 prangert Norbert Happ, der bekannteste deutsche Wildschweinkenner – selber Jäger – an: „Die Nachwuchsschwemme ist hausgemacht". Für die explosionsartige Vermehrung der Wildschweine seien die Jäger selbst verantwortlich. „Ungeordnete Sozialverhältnisse im Schwarzwildbestand mit unkoordiniertem Frischen und Rauschen und unkontrollierbarer Kindervermehrung sind ausschließlich der Jagdausübung anzulasten."
Zur Intensivierung der Jagd kommt eine Langzeitstudie von Wissenschaftlern um Sabrina Servanty, die 2009 im renommierten „Journal of Animal Ecology" veröffentlicht wurde, zu folgendem Ergebnis: Starke Bejagung führt zu einer deutlich höheren Fortpflanzung und stimuliert die Fruchtbarkeit bei Wildschweinen. In Gebieten, in denen wenig Jäger unterwegs sind, ist die Vermehrung der Wildschweine deutlich geringer, die Geschlechts-reife bei den Bachen tritt später und erst bei einem höheren Durchschnittsgewicht ein.
Prof. Dr. Josef H. Reichholf, der die Abteilung Wirbeltiere der Zoologischen Staats-sammlung München leitete, führt diesen Sachverhalt auch darauf zurück, dass in einem Gebiet in welchem durch die Jagd viele Tiere getötet werden, die Verbliebenen ein besseres Futterangebot haben. „Tiere, die gestärkt überleben, pflanzen sich im Frühjahr zeitiger und zahlenmäßig stärker fort", sagt Reichholf.
Es gibt zahlreiche Indizien dafür, dass die Schwarzwildjagd trotz oder vielleicht gerade wegen der intensiven Bejagung hinsichtlich ihrer Effektivität am Ende ist. Neben tierschutzrechtlichen und ethischen Bedenken stößt die Jagd auch an zeitliche und räumliche Grenzen.
Alternativ, verbunden mit der strikten Unterlassung jeglicher Fütterung und im Rahmen der üblichen Jagdzeiten im Herbst und Winter, könnte man in ausgewählten Regionen auch Empfängnisverhütung bei Wildschweinen vorsehen. Impfstoffe mit EU-Zulassung, die auch im Hinblick auf die Verwertung des Wildbrets unbedenklich sind, stehen im Bereich der Nutztierhaltung bereits zur Verfügung. Allerdings bedürfen hierzu einige Bereiche noch der wissenschaftlichen Begleitforschung. Das Leibniz-Institut für Zoo- und Wildtierforschung (IZW), Berlin, hatte sich mit diesem Thema bereits beschäftigt.

Weiterführende Links: 
Empfängnisverhütung bei Wildschweinen            
Prof. Dr. Josef Reichholf zur Jagd

13.05.2011

Bundesregierung will Straftaten beim Tier-, Natur- und Umweltschutz bagatellisieren

Die Bundesregierung plant, wichtige Strafvorschriften im deutschen Artenschutzrecht außer Kraft zu setzen. Zukünftig sollen zahlreiche bisher strafbare Delikte wie z.B. das Nachstellen oder Fangen von
geschützten Vogelarten nur noch als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.
Greifvögel werden entweder erschossen oder vergiftet

Dies sieht ein unter Federführung von Bundesjustizministerin Sabine Leutheuser-Schnarrenberger (FDP) entwickelter Entwurf eines „Strafrechtsänderungsgesetzes" vor, über den in den nächsten Wochen im Parlament abgestimmt werden soll. Der Bundesrat hatte die geplante Änderung bereits verworfen, die schwarz-gelbe Regierung scheint aber fest entschlossen, das Artenschutzrecht zum Wohle von Tierhändlern, Vogelfängern und Wilderern zu verwässern.

Nachtrag: Inzwischen hat das Justizministerium verlautbaren lassen, dass man am Entwurf zur umstrittenen Änderung des § 71 Absatz 5 BNatSchG nicht festhalten werde.

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09.05.2011

Empfängnisverhütung bei Wildschweinen

Die »Schwarzwildstrecke« - zu deutsch: die Zahl der von Jägern erschossenen Wildschweine - hat sich im Zehn-Jahresdurchschnitt in Deutschland seit dem Jagdjahr 1991/92 bis heute mehr als verdoppelt. Sie ist seitdem von durchschnittlich 211.888 in 1991/92 auf 466.963 in 2009/2010 kontinuierlich gestiegen. 
Obwohl seit etlichen Jahren die Intensität der Wildschweinbejagung  gemessen an den »Strecken« zunimmt, nehmen die Bestände  keineswegs ab, sie werden vielmehr kontinuierlich größer. Damit wachsen auch die Klagen über Schäden aus der Landwirtschaft und zunehmend aus den Peripherien der Städte. Die Aufregung der Bauern ist mitunter so groß, dass sogar nach der Bundeswehr gerufen wird.
Einer weiteren Intensivierung der Jagd auf Wildschweine sind allerdings Grenzen gesetzt, sowohl im räumlichen Sinne (Problem der Jagd in städtischen Regionen), als auch aus ethischen Gründen sowie aus Gründen des Tierschutzes: Die Aufhebung von Schonzeiten, das Abschießen von Leitbachen, eine verstärkte Jagd auf Frischlinge und eine zunehmende Anzahl von Drückjagden stoßen nicht nur in der Bevölkerung auf Akzeptanzprobleme, auch im Kreis der Jägerschaft gibt es Widerstände.
Impfstoffe haben die EU-Zulassung - keine hormonelle Belastung   Eine Lösung, welche Landwirtschaft, Gemeinden und Städte zufrieden stellen könnte, liegt in der Empfängnisverhütung. Von der Jägerschaft wird diese Maßnahme allerdings skeptisch beurteilt.
Als Hauptargument gegen eine Empfängnisverhütung wird angeführt, dass mit Sexualhormonen versetztes Wildfleisch nicht mehr zum Verzehr geeignet ist. Eine zweite Befürchtung zielt auf das Szenario, dass die Pille für das Wildschwein flächendeckend ausgebracht wird, und danach die Fortpflanzung vollständig und vor allem unkontrolliert zusammenbricht.
Beide Argumente lassen sich jedoch sehr schnell widerlegen: Neuere Präparate zur Fortpflanzungskontrolle basieren nicht mehr auf Hormonen, sondern auf Antikörpern (körpereigene Eiweißmoleküle). Markterprobte Impfstoffe z.B. gegen das Hypophysenhormon GnRH haben die EU-Zulassung für die Verwendung bei Tieren, die für die Nahrungsmittelproduktion vorgesehen sind und sind deshalb auch vollkommen unbedenklich im Hinblick auf die Verwertung des Wildbrets von geimpften Wildschweinen. Gelegentlich geäußerte Bedenken hinsichtlich hormoneller Belastungen können vollkommen aus dem Weg geräumt werden, da diese Medikamente keine hormonelle Wirkung ausüben.
Wirksamkeit durch »Retard-Mechanismen« etwa 12 Monate   Die Impfstoffe arbeiten mit Antikörpern bzw. induzieren die Antikörperbildung gegen das Gonadotropin-Releasing-Hormon (GnRH). Dieses Hormon reguliert die Bildung der Gonadotropine, die ihrerseits die Bildung von Testosteron beim männlichen und Östrogenen beim weiblichen Tier induzieren. Die Unterdrückung der Hormonproduktion im Hoden bzw. Eierstock inaktiviert die Spermien bzw. Eizellbildung. Die Dauer der Wirksamkeit wird derzeit auf ca. 12 Monate geschätzt, erfordert jedoch eine Auffrischung der Impfung nach 4 bis 6 Wochen. Diese Boosterimpfung könnte jedoch durch den Einsatz besonderer Verpackungen (»Retard«-Mechanismen) überflüssig werden und damit auch für Wildtiere anwendbar werden.
Punktueller Einsatz in »Problemzonen« Das Argument einer flächendeckenden Verabreichung kann ebenfalls widerlegt werden, da eine Impfung im herkömmlichen Sinne nur über den direkten Kontakt zum Tier erfolgen kann. Ein weit gestreuter Köder ist hier vollkommen ungeeignet und würde die Aufnahme der Wildschweinpille durch andere Tiere nicht verhindern können. Deshalb können Maßnahmen zur Fortpfanzungskontrolle nur punktuell (z.B. im Umfeld von Siedlungsgebieten, in Gebieten mit nachweislich hoher Wildschweindichte) durchgeführt werden.
Sichere Verabreichungsmethode  Während das Medikament bereits seit langem marktreif ist, bedarf eine sichere Verabreichung an Wildschweine (an anderen nicht frei lebenden Tierarten wurde es bereits erfolgreich erprobt) noch einer wissenschaftlichen Begleitforschung. Das Leibniz-Institut für Zoo- und Wildtierforschung (IZW) Berlin, welches die Forschung hierzu voranbringt, und Wildtierschutz Deutschland bemühen sich derzeit um einen Sponsor bzw. um die Finanzierung dieses auf etwa drei Jahre angesetzten Projektes.
Neben einer sicheren Verabreichungsmethode, die gewährleisten soll, dass Impfköder an bestimmten Orten kontinuierlich angeboten werden und ausschließlich von Wildschweinen aufgenommen werden, sind u.a. auch mögliche Auswirkungen hinsichtlich des Revierverhaltens geimpfter Tiere, deren Akzeptanz innerhalb ihrer Familienverbände und das Sozialverhalten der entsprechenden Rotten zu erforschen. Ein Monitoring kann hier beispielsweise über GPS-Halsbänder unterstützt werden.
Als mögliche Vorteile einer Empfängnisverhütung beim Wildschwein sind zu nennen:
·         Zuverlässige und tierschutzgerechte Bestandsregulierung
·         Vermeidung einer übermäßigen Beunruhigung des Wildes durch intensive Bejagung (z.B. revierübergreifende Bewegungsjagden, Aufhebung von Schonzeiten, u.a.)
·         Hohe Standorttreue der Wildschweine, weniger Abwanderung in Stadtgebiete
·         Kein »Vakuumeffekt« (keine leeren Reviere, die durch neue Rotten besetzt werden), weniger Wanderung, weniger Wildunfälle
·         Kontrollierte und konstante Bestände
·         Effektive Möglichkeit der immunologischen Behandlung von Tieren (z.B. Schweinepest)
·         Einsatz auch in befriedeten Gebieten (Städten) möglich.
Die langjährigen und intensivsten Bemühungen die Wildschweinbestände durch jagdliche Möglichkeiten zu regulieren, gehen nicht auf – trotz des Einsatzes von Frischlingsfallen, trotz der Aufhebung von Schonzeiten, trotz der Zunahme von Drückjagden. Stattdessen – oder vielleicht auch deshalb? -  scheint der Wildschweinbestand in Deutschland zu explodieren.

07.05.2011

Illegale Greifvogelverfolgung – Erkennen, bekämpfen, verhindern

Tier- und Naturschutzorganisationen haben für Nordrhein-Westfalen einen lesenswerten Leitfaden zur Greifvogelverfolgung mit Hinweisen für Zeugen, Vogelschützer und Ermittlungsbeamte herausgebracht. Diese Broschüre ist auch außerhalb von NRW brauchbar, denn sie gibt wertvolle Hinweise dazu, wie man Straftaten im Bereich der Greifvogelverfolgung erkennt und dazu wie man sich am besten verhält.
Johannes Remmel, Umweltminister NRW, hat dazu folgendes Vorwort verfasst:
„Der Flug eines Greifvogels ist ein faszinierendes, einzigartiges Naturschauspiel, das man nicht so schnell vergisst und das wir nicht missen möchten. Auch unsere Kinder und Enkel sollen sich an diesem Anblick weiter erfreuen dürfen – dafür setzen sich in Nordrhein-Westfalen viele Vogelschützer, Naturfreunde, Naturschutzorganisationen und Behörden ein. Sie unternehmen mit viel Herzblut und Finanzen alles für den Erhalt von Wanderfalke, Rotmilan & Co.
Trotzdem sind viele Greifvogelarten in ihrem Bestand bedroht – und zwar durch illegale Verfolgungen durch den Menschen. Greifvögel werden hier fälschlicherweise als „unliebsame Konkurrenten" um Jagdbeute und als angebliche „Raubvögel" bezeichnet, die eine Gefahr für Haus- und Nutztiere darstellten. Diese falschen Mythen werden leider bis heute vielen Greifvögeln zum Verhängnis. Sie werden immer noch viel zu oft mit Gift, Schrot oder Fallen verfolgt und getötet.
Bild: Berndt Fischer
Diese illegale Verfolgung von Greifvögeln ist nicht hinzunehmen. Denn Greifvögel sind ein wichtiges Element unseres Naturhaushaltes. Sie bereichern unsere biologische Vielfalt in Nordrhein-Westfalen. Der Gesetzgeber hat deshalb alle Greifvögel unter strengen Schutz gestellt. Wer sie abschießt, fängt oder vergiftet, muss mit strafrechtlicher Verfolgung rechnen.
Die Stabsstelle Umweltkriminalität in meinem Haus erfasst seit nunmehr sechs Jahren alle bekannt gewordenen Fälle von Greifvogelverfolgungen. Durch die Zusammenarbeit mit den zuständigen Strafverfolgungsbehörden wollen wir sicherstellen, dass alle rechtlichen Möglichkeiten zur Aufklärung dieser Naturfrevel ausgeschöpft und überführte Täter auch angemessen bestraft werden.
Polizei und Staatsanwaltschaften sind dabei auf die Hinweise von Zeugen angewiesen. Mit dieser Broschüre haben sowohl Naturfreunde als auch Ermittlungsbeamte erstmals einen Leitfaden an der Hand, der beim Erkennen derartiger Straftaten hilft und darüber hinaus auch die rechtlichen Grundlagen des Greifvogelschutzes vermittelt.
Greifvogelverfolgung ist eine Straftat, die in Nordrhein-Westfalen nicht toleriert wird. Sie wird mit allen zur Verfügung stehenden rechtsstaatlichen Mitteln bekämpft. Als zuständiger Minister rufe ich alle Naturfreunde, Jäger, Tauben- und Geflügelhalter dazu auf, sich aktiv am Greifvogelschutz zu beteiligen."

05.05.2011

Trotz Schonzeit weniger Füchse im Saarland

Der Fuchsbestand im Saarland ist offenbar in diesem Jahr deutlich geringer als noch im letzten Jahr. So ist nach Informationen aus der Jägerschaft die Zahl der auf saarländischen Straßen umgekommenen Füchse  zurückgegangen. Ein weiteres Indiz für eine rückläufige Fuchspopulation: Es sind 2011 bisher deutlich weniger Jungfüchse in der Wildtierauffangstation, die der Saarländischen Tierschutzstiftung zugeordnet ist, aufgenommen worden als im Vorjahreszeitraum.


Mussten im vergangenen Jahr bis Ende April noch 40 Jungfüchse aufgepäppelt werden, sind es in diesem Jahr gerade einmal 15 Tiere. Wie die Tierschutzstiftung mitteilt, stammen die aufgenommenen Tiere ausschließlich aus urbanen Räumen. Der Trend in anderen Bundesländern, in denen zur Zeit ein Anstieg der Fuchspopulation zu verzeichnen ist, ist durch das signifikant geringere Aufkommen an Fundtieren im Saarland nicht zu verzeichnen.


„Diese Beobachtungen zeigen, dass die im vergangenen Jahr im Saarland eingeführte halbjährige Schonzeit für Füchse nicht zu einer von Kritikern dieser Schonzeit  prophezeiten Fuchsschwemme geführt hat", so der Staatssekretär im Ministerium für Umwelt, Energie und Verkehr, Klaus Borger.


Hat 6 Monate Schonzeit im Saarland. Bild: Martin Mecnarowski
Fuchspopulationen werden von Natur aus auf unterschiedlichem Weg reguliert. Das Nahrungsangebot des Vorjahres bestimmt die Vermehrungsrate des darauf folgenden Jahres. Der Fuchs ist ein ausgesprochener Mäusespezialist. Der ganz überwiegende Anteil seiner Nahrung stellen Kleinsäuger dar, insbesondere Wald- und Feldmäuse und in unseren Siedlungen Ratten. Aber auch Insekten, Regenwürmer und nicht zu vergessen vegetarische Nahrung bilden den Speiseplan dieses intelligenten und sehr sozial lebenden Tieres. Natürlich werden auch gerne verletzte und tote größere Tiere wie Hasen, Enten etc.  vom Fuchs aufgenommen.


Die Jagd hat im Vergleich zu den vorgenannten natürlichen Regulationsfaktoren  hingegen nur einen ganz geringen, praktisch vernachlässigbaren Einfluss auf Fuchspopulationen. Ähnliches zeigt sich bei den Wildschweinen, die sich trotz intensivster Bemühungen der Jägerschaft weiter vermehren und der Landwirtschaft erhebliche Schäden zufügen. Doch nicht nur die Schäden in Wiesen und Feldern machen große Sorgen, die Wildschweine werden immer mehr ein Problem der öffentlichen Sicherheit und Ordnung und bedeuten einen dramatischen Aderlass insbesondere bei bodenbrütenden Vogelarten.

Weitere Artikel über Füchse: Hier ist Fuchs drin

04.05.2011

Damwild sucht neues Zuhause

Eva L. braucht Hife!
Vor 4 Jahren hat sie diese 7 Damwild-Tiere (1 Hirsch und 6 Hirschkühe) vor einem schießwütigen Bauern (über 80 Jahre alt!) gerettet. Der hat ihr nun ein Ultimatum gestellt: er baut das Gehege am 10.5.11 ab. Kennt jemand ein Gehege mit einem Wildzaun von mind. 1,80 m Höhe, wo diese Tiere übergangsweise gegen Bezahlung - in Bayern - untergebracht werden können. Kontakt über mein Impressum.


Suchen neues Zuhause


28.04.2011

Tabubruch - Volkswagen schaltet Anzeige in Magazin für Auslandsjagd

Mit der Schaltung von Anzeigen für das Modell Amarok (bedeutet "Wolf") zeigt der Hersteller Volkswagen Nutzfahrzeuge wenig Gespür für Ethik in der Werbung: Seit Jahren ist in der Zeitschrift „Jagen weltweit" aus dem Paul Parey Verlag kein Automobilhersteller mit Werbung vertreten. Das Blatt spricht die Jäger an, die gerne mal Trophäen von Elefanten, Wölfen, Antilopen oder anderen mehr oder weniger stark geschützten oder seltenen Tieren schießen. 

Die Auslandsjagd wird nicht ohne Grund selbst von Jägern kritisiert. Wer teilweise tausende von Kilometern reist, um dann Trophäen für die Wand oder den Boden zu schießen, pflegt den Spaß am Töten und die Eitelkeit der Zurschaustellung.

VW Anzeige (Ausschnitt) in der aktuellen Ausgabe von "Jagen weltweit"

Das Unternehmen Volkswagen hat damit, dass es diese besonders abstoßende Form des Jagdtourismus unterstützt ein lange geltendes Tabu gebrochen.

27.04.2011

30 Jahre nach Tschernobyl - Wildschweine und Waldpilze strahlen

Aktualisiert: 25.04.2016
30 Jahre nach der Kernschmelze von Tschernobyl sind etwa 1.800 km westlich Waldböden, Pilze und Wildtiere immer noch mit Cäsium belastet. Besonders betroffen ist der süddeutsche Raum, wo jedes zweite Wildschwein zu hohe Strahlenwerte aufweist. Die Strahlenbelastung unterliegt dabei einer starken jahreszeitlichen Schwankung. Während Wildschweine im Sommer den zulässigen Grenzwert von 600 Bequerel oft weit unterschreiten, kann die Belastung in den Wintermonaten durchaus das Doppelte dieses Wertes erreichen. Grund ist das unterschiedliche Nahrungsspektrum. Besonders stark belastet sind Pilze, und die gehören im Herbst zur Lieblingsspeise des Schwarzwildes.

Ordnungsgemäß in den Handel gelangtes Wildbret ist frei von Radioaktivität. Es ist zwingend vorgeschrieben, dass Wildfleisch vor der Vermarktung auf seine Strahlenbelastung untersucht wird. Die Jäger erhalten für jedes belastete Reh oder Wildschwein Ausgleichszahlungen. Die lagen zwischen 1996 und 2015 bei insgesamt 4,92 Millionen Euro! Allein in 2015 haben bayerische Jäger "Entschädigungen" in Höhe von 918.000 Euro erhalten. Kosten, die aus der Staatskasse vergütet werden.

Prof. Thomas Jung, Leiter der Abteilung Strahlenwirkung und Strahlenrisiko des Bundesamtes für Strahlenschutz, sprach dieser Tage in einem Interview mit dem Deutschlandfunk davon, dass sich die Situation im besonders betroffenen Bayern in den kommenden Jahren wenig verändern werde. "In den Waldgebieten bei den Wildtieren müssen wir noch Jahrzehnte damit rechnen, dass wir eine erhöhte Kontamination haben."

Wir von Wildtierschutz Deutschland fragen uns, warum es angesichts der hohen Strahlenbelastung insbesondere in Süddeutschland überhaupt eine so intensive Jagd auf Schwarzwild geben muss, wenn etwa die Hälfte der Tiere aufgrund der Verstrahlung entsorgt wird. Auch Entschädigungsgelder könnten sicherlich sinnvoller eingesetzt werden.


Wurden im Durchschnitt der jeweils letzten 10 Jahre 1991/92 pro Jahr in Bayern noch weniger als 10.000 Wildschweine zur Strecke gebracht, waren es 2001/02 bereits 25.000 und zuletzt (2014/15) über 50.000 Tiere im Durchschnitt der letzten 10 Jahre. Allein im letzten Jagdjahr wurden über 70.000 Wildschweine in Bayern getötet.

Die Klagen aus der Landwirtschaft und aus den Gemeinden und Städten über Schwarzwildschäden häufen sich – gleichwohl scheint angesichts der Zahlen die Jagd keine Lösung des Problems zu sein. Es gibt vielmehr Stimmen - auch aus dem Kreis der Jäger - die sagen, dass die Jagd nicht unwesentlich zur teilweise unkontrollierten Vermehrung der Schwarzkittel beiträgt. Unterstützt wird diese These von einer im renommierten "Journal of Animal Ecology" veröffentlichten Langzeitstudie (2009, S.1278-1290), die auf zahlreiche weitere universitäre Arbeiten und Untersuchungen Bezug nimmt. Demnach ist der hohe Jagddruck haupt verantwortlich für die steigende Wildschweinpopulation. Je mehr Jagd auf Wildschweine gemacht wird, insbesondere auf erfahrene Bachen, umso stärker vermehren sie sich.

Lesen Sie hier über die Ursachen der steigenden Wildschweinbestände 
Mehr Jagd - mehr Wildschweine
30 Jahre Tschernobyl – Schadensbilanz für die Bundesrepublik Deutschland

24.04.2011

Petition zur Abschaffung des Haustierabschusses

Im Rahmen des sogenannten "Jagdschutzes" ist in den Jagdgesetzen des Bundes und der Länder geregelt, unter welchen Bedingungen freilaufende Hunde und streunende Katzen, die sich nicht in der Obhut ihres Halters befinden, durch Jäger getötet werden dürfen. Bei Katzen ist als Begründung für den Abschuss meist ausreichend, dass sie sich 200 bis 500 Meter vom nächsten bewohnten Haus aufhalten.

Der Abschuss eines Hundes ist meist dann erlaubt, wenn dieser sich außerhalb des Einwirkungsbereiches seines Halters befindet. In manchen Bundesländer muss er dazu auch sichtlich dem Wild nachstellen.

Jährlich werden in Deutschland nachvollziehbaren Schätzungen zufolge mehrere tausend Hunde und 'zigtausende von Katzen durch Jäger getötet oder verletzt. Nicht nur das Leid der Tiere, auch das Leid und die Trauer der Halter ist schwer in Worte zu fassen.
Abschuss durch Jagdgesetze legalisiert

Jäger argumentieren, Katzen würden die Singvögelbestände massiv gefährden oder könnten gefährlich für Junghasen und Hühnervögel werden. Wissenschaftliche Studien und Erfahrungen aus Großräumen mit vielen streunenden Katzen widerlegen diese Behauptung eindeutig!

Auf der Petionsseite des Deutschen Bundestags wurde nun folgende Petition zum Haustierabschuss eingebracht: "Der Deutsche Bundestag möge beschließen ... dass im Jagdrecht des Bundes und der Länder ein generelles Verbot des Abschusses von Haustieren verankert wird."

Bitte setzen Sie sich für die Abschaffung des Haustierabschusses ein, unterzeichnen Sie die Petition!

Der Feldhamster ist vom Aussterben bedroht

Maria Herzger
Der putzige, bei Landwirten als Getreideschädling angesehene Feldhamster, galt vor einigen Jahrzehnten als fast ausgerottet. Früher wurden sogar Kopfprämien ausgesetzt, um den Bestand der Feldhamster zu reduzieren. Kaum zu glauben, aber auch Kinder wurden an der Hetzjagd auf die zu den Nagetieren gehörenden Feldbewohner, mit eingebunden.
Hamster sind stark bedroht   Vor dem Einsatz an Gift schreckte man ebenfalls nicht zurück, um den eichhörnchengroßen Nager zu bekämpfen. Heutzutage leistet die Monotonie unserer modernen Landwirtschaft, unter Einsatz hochtechnisierter Ernteapparate, einen nicht unerheblichen Beitrag an ihrer Bestandsreduzierung. So ist es nicht verwunderlich, dass Feldhamster vielerorts auf der Liste der gefährdeten Tierarten als stark bedroht eingestuft werden.
Hübsche und mutige Nager mit buntem Pelz   Der einheimische Feldhamster ist ein dämmerungs- und nachtaktiver Einzelgänger, den man deshalb tagsüber nur äußerst selten in der Natur zu Gesicht bekommt. Er gräbt sich Gangsysteme mit mehreren Eingängen in Löß- und Lehmböden. Seinen aus mehreren Zimmern bestehenden Bau bewohnt der Eigenbrötler alleine. Die Männchen dürfen die Weibchen dort lediglich zur Paarungszeit besuchen. Durch das in vielen unterschiedlichen Schattierungen gefärbte Fell, gilt der Feldhamster als das bunteste Pelztier Europas.
Guter Riecher und scharfes Ohr  Der Feldhamster verfügt über einen ausgeprägten Geruchssinn und ausgesprochen gutes Gehör. Diese Eigenschaften sind seine Lebensversicherung, denn durch seine gut funktionierenden Sinne kann er seine Feinde frühzeitig erkennen und durch die angelegten Fallröhren, in seinen Bau flüchten. Doch auch in gefährlichen Situationen weiß sich der kleine Nager auf beeindruckende Art und Weise zu verteidigen. Um größer zu erscheinen, stellt er sich auf seine Hinterpfoten und plustert seine Backentaschen auf. Mit zähneknirschendem und knurrendem wie auch zischendem Drohverhalten, versucht er seine Feinde zu beeindrucken und springt sie mitunter sogar mutig an. Seine markanten Schneidezähne wachsen ein Leben lang an Ober- und Unterkiefer nach
Woher Hamsterbacken ihren Namen haben   Der possierliche Feldhamster ist ein Allesfresser, denn er ernährt sich äußerst vielseitig. Neben Getreidekörnern stehen u. a. Wildkräuter, Gräser, Möhren, Kartoffel, Kohl, Mais aber auch Tierisches, wie Insekten, Regenwürmer, Jungvögel und gelegentlich Feldmäuse auf seinem reichhaltigen Speiseplan. Seine Nahrungsvorräte transportiert er in seinen großen Backentaschen und deponiert sie im Bau. Feldhamster benötigen zum Überleben einen Wintervorrat an Pflanzenmaterial und Getreidekörnern von bis zu 4 kg oder mehr. Während des Winterschlafs in seiner Schlafkammer senkt der Nager seine Körpertemperatur herab, wodurch seine Körperfunktionen und auch der Nahrungsbedarf gesenkt werden. Er wacht an den Stoffwechsel angepasst nur alle paar Tage zum Fressen auf.
Hamster sind fruchtbare Gesellen   In guten „Hamsterjahren" werden die Weibchen sogar zweimal trächtig und können in ihren Würfen zwischen 4 – 12 Junge hervorbringen. Die Jungen sind nach der Geburt schon recht bald selbstständig und können ihre Kinderstube bereits nach ca. 4 Wochen verlassen. Nach ungefähr einem viertel Jahr sind sie fortpflanzungsfähig.
Am meisten setzt dem Feldhamster die Landwirtschaft zu (c) Katanski
Nach der Getreideernte schwindet das Nahrungsangebot der Feldhamster urplötzlich dahin und es beginnt für sie eine harte Zeit, die viele nicht überleben. Erschwerend kommt hinzu, dass es ihnen auf den verbleibenden Stoppelfeldern an Deckungsmöglichkeiten vor ihren Feinden wie Greifvögel, Marder, Iltis und Fuchs fehlt. Die Problematik wird durch unsere aufgeräumte Natur verschärft, in der Unterschlupfmöglichkeiten wie Hecken, begrünte Ackerraine und Gräben, auf Grund unserer komplett auf moderne Apparatetechnik ausgelegten intensiven Landwirtschaft, immer seltener werden. Der Trend zu immer großflächigeren Feldern verstärkt die hamsterfeindlichen Lebensbereiche. Der fortwährende Ausbau des Straßennetzes, der die Unterteilung bzw. Verkleinerung ihrer Lebensbereiche nach sich zieht, ist ebenfalls als nicht unerheblicher Feind des schönen Pelztieres anzusehen.
Nachhaltiger Ackerbau ohne Pestizide und Kunstdünger   Umwelt- und Naturschutzverbände arbeiten derzeit mit Landwirten an gemeinsamen Hamsterschutzprogrammen, um den Bestand der Feldhamster zu stabilisieren. Allerdings ist es nach wie vor problematisch, die Interessen der Landwirte mit denen des Tierschutzes zu vereinen. 'Erntestreifen' oder eine seltenere Bearbeitung des Bodens in geringerer Tiefe werden diskutiert. Dies käme nicht nur den Feldhamstern sondern auch Fasanen, Feldlerchen und Rebhühnern zu Gute, so der WWF.
Ebenso wäre der Umbau der konventionellen Landwirtschaft hin zur mehr ökologischer Bewirtschaftung, nicht nur dem im Bestand gefährdeten Feldhamster dienlich. Nachhaltiger Ackerbau ohne Einsatz von Kunstdünger und Pestiziden, steigert die Artenvielfalt an Wildkräutern, Insekten und anderen Lebewesen um ein Vielfaches. Natur- und Umweltschutz müssten viel intensiver von allen Verantwortlichen forciert werden, damit Feldhamster & Co. in unserer Natur eine Überlebenschance haben und uns wie auch unseren Folgegenerationen erhalten bleiben.