09.11.2012

Jagd ist nicht die Lösung des Problems, sondern eine Ursache

FR-Interview vom 5.11.2012
 
Herr Kauertz, Sie plädieren für eine Einschränkung der Jagd, um die Population von Wildtieren gering zu halten. Das klingt widersprüchlich.
Im ersten Moment schon. Aber durch intensive Bejagung werden die sozialen Strukturen der Tiere zerstört. Das führt zu einer erhöhten Vermehrung.
 
Wie können soziale Störungen zu einer erhöhten Vermehrung führen?
In einer Wildschweingruppe beispielsweise gibt es stets eine Leitbache, das ist sozusagen das Leitweibchen. Sie ist quasi für die Reproduktion in dem Familienverbund zuständig. Wahrscheinlich über Hormone, die sich ausstößt, regelt sie die Fruchtbarkeit der anderen weiblichen Tiere innerhalb der Gemeinschaft. Die Leitbache sorgt dafür, dass die übrigen Weibchen nur zu einem bestimmten Zeitpunkt oder überhaupt nicht fruchtbar sind.
 
Wird das weibliche Leittier erlegt, gerät also diese Geburtenkontrolle durcheinander?
Genau. Ohne Leitbache fehlt die Ordnungsmacht.  Alle weiblichen Tiere innerhalb der Gruppe können sich unkontrolliert vermehren. Langzeitstudien belegen sehr deutlich, dass eine stärkere Bejagung auch mit einer stärkeren Vermehrung einhergeht.
 
Trifft dies auch auf andere Wildtiere zu?
Ja. Ein weiteres Beispiel sind Füchse, die ebenfalls sehr soziale Tiere sind. Durch Jagd, aber auch Krankheit, werden die Würfe der einzelnen Weibchen größer und mehr weibliche Tiere nehmen an der Vermehrung teil. Sie überkompensieren die Verluste in der Gruppe. Auch hier belegen Studien, dass in Arealen, wo nicht gejagt wird, die Anzahl der Nachkommen wesentlich geringer ist als in bejagten Revieren.
 
Die Jagd ist also nicht die Lösung des Problems, sondern seine Ursache.
Ja, die Jagd führt nicht zur nachhaltigen Bestandreduzierung. Sie trägt vielmehr zu einem hohen Bestand einzelner Tierarten bei. Es gibt aber auch weitere Gründe für einen Anstieg insbesondere der Wildschwein-Population: In milden Wintern sterben weniger Jungtiere. Zudem führen Klimaveränderung,  Landwirtschaft (Maisanbau) und ganzjährige Fütterungen durch Jäger dazu, dass den Tieren ein reichhaltiges Futterangebot zur Verfügung steht. 
 
Was wäre die Lösung? Völliger Verzicht auf die Jagd?
Die intensive Jagd ist  - wie die Zahlen belegen -  nicht geeignet, den Bestand zum Beispiel der Wildschweine zu reduzieren. Eine Konsequenz daraus würde die Aufgabe der Hobbyjagd bedeuten. Allerdings wollen die Jäger das nicht einsehen.
 
Man könnte in bestimmten Situationen durchaus über Empfängnisverhütung für Wildschweine nachdenken.
Bild: Dave Pape
 
 
Wenn aber nicht die Jagd, was hilft dann?
Auch die Tierschützer haben keine Patentlösungen, aber es gibt viele Ideen, die bisher nicht umgesetzt wurden.
 
Zum Beispiel?
Absolute Jagdruhe von Januar bis September anstelle von ganzjähriger Störung der Wildtiere und großräumige jagdfreie Gebiete. Dazu der Verzicht auf Bewegungsjagden mit Dutzenden von Jägern, Treibern und Hunden. Dadurch gerät nicht nur ein ganzes Revier in Unruhe, es werden auch wichtige Sozialstrukturen  von Wildtieren zerstört.   Auch kann man über Empfängnisverhütung für Wildschweine nachdenken.
 
Eine Empfängnisverhütung für Wildschweine klingt eher schwer durchführbar.
Zugegeben, die Sache ist nicht ganz ausgeforscht, aber es wäre machbar. Die Impfstoffe gibt es, sie haben EU-Zulassung z.B. für die Kastration von Ferkeln. Vor allem für den Grüngürtel um Großstädte herum könnte es eine gute Lösung sein.
 
Das Interview führte Falk Ruckes für die Frankfurter Rundschau, hier der Link.
Mehr über Wildschweine erfahren Sie hier

07.11.2012

Jagd verfehlt ihren Auftrag auch bei Waschbären

„Die Jagd verfehlt ihren selbst erteilten Auftrag einer Bestandsregulierung von Wildtieren vollkommen,“ führt Lovis Kauertz, Mitbegründer von Wildtierschutz Deutschland, aus. Nicht nur die Anzahl der Wildschweine steige in Deutschland seit Jahrzehnten kontinuierlich an, auch die der auf den ersten Blick possierlichen Waschbären. Diese gab es bis in die 1950er Jahre fast ausschließlich in Nordhessen. Inzwischen haben sie sich trotz intensiver Bejagung im gesamten Bundesgebiet verbreitet.
 
Die jagdliche Regulierung des Bestandes der Waschbären hält auch der Amtsleiter des Nationalparkamts Müritz, Ulrich Meßner, für aussichtslos und lehnt eine Bejagung der Tiere im Nationalpark ab. Dass die Bejagung kein Allheilmittel darstelle, machen Zahlen deutlich, die von der Arbeitsgruppe Wildtierforschung Tharandt der Technischen Universität Dresden im Rahmen eines mehrjährigen wildbiologischen Forschungsprojektes im Müritz-Nationalpark erhoben wurden.
 
Die Jagd ist auch beim Waschbären keine Lösung.
Bild: Quartl
 
 
Gemäß einer Berechnung der Wissenschaftler der Technischen Universität Dresden müssten Jäger etwa neunmal so viele Waschbären töten wie bisher, damit sich ein jagdlicher Eingriff überhaupt reduzierend auswirke. Laut Kauertz wären das dann jedes Jahr etwa 630.000 Tiere – ein wohl unmögliches Unterfangen, zumal die Tiere dämmerungs- und nachtaktiv sind.
 
Für Haus- und Grundeigentümer stellt der Förderverein des Müritz-Nationalparks aktuell ein Faltblatt mit dem Titel „Wie schütze ich mein Haus und Grundstück vor Waschbären“ zur Verfügung. Man erfährt wie man sein Haus und seine Obstbäume wirksam gegen Waschbären schützt und dem bebrillten Genossen das Leben im Bereich von Wohnsiedlungen ungemütlich macht.
 
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03.11.2012

Winzer jammern: Millionenschäden durch Wildtiere?

Mal sind es die Landwirte, heute wieder einmal die Winzer: man befürchte in den Weinlagen Wildschäden in Millionenhöhe! Die Anzahl der Wildschweine und damit einhergehende Schäden seien viel zu hoch. Die Jagd werde ihrer Aufgabe der Bestandsregulierung nicht gerecht.  
„Was ist das für ein Szenario, welches da Jahr für Jahr an die Wand gemalt wird?" Diese Frage stellt sich Lovis Kauertz von Wildtierschutz Deutschland. Die Probleme seien Großteils hausgemacht, die Schäden viel geringer als Lobbyisten uns das weißmachen wollen und Lösungsansätze gebe es ebenfalls.
Es geht um einen Minderprofit von 0,2 Prozent
Doch eines nach dem anderen: Fällt eine Wildschweinrotte in einen Wingert ein, so kann das ganz empfindliche finanzielle Schäden nach sich ziehen. Mitunter ist die Arbeit eines ganzen Jahres dahin. Was für den einzelnen Winzer eine Katastrophe ist, muss man allerdings relativieren. Beispiel Rheinland-Pfalz: der Weinbau befürchtet für 2012 Schäden in Millionenhöhe – sagen wir mal 2 Millionen Euro. Genaue Zahlen gibt es nicht, denn die Schäden werden nicht zentral erfasst. In Rheinland-Pfalz werden ca. zwei Drittel des deutschen Weines produziert. Das entspricht in 2012 einer Menge von etwa 6 Millionen Hektolitern. Bei einem Preis von durchschnittlich € 200 pro Hektoliter hat die rheinland-pfälzische Jahresproduktion einen Wert von 1,2 Milliarden Euro. Die durch Wildschweine erwarteten Schäden betragen demnach im größten deutschen Weinanbaugebiet weniger als 0,2 % der Produktion.
Um es etwas zugespitzt zu formulieren: Für eine potentielle Ertragssteigerung von gerade einmal 20 Cent auf 100 Euro müssen in Rheinland-Pfalz jedes Jahr etwa 60.000 Wildschweine sterben – und das unter zum Teil tierschutzwidrigen Bedingungen. Und selbst die 20 Cent Profitsteigerung können nicht einmal annäherungsweise erreicht werden. Denn die Jagd auf Wildschweine ist trotz aller Intensivierungsbemühungen der letzten Jahre vollkommen ineffizient, was auch die Anzahl der erlegten Tiere veranschaulicht: in den 1980er Jahren wurden in Deutschland durch die Jagd pro Jahr bis zu 240.000 Wildschweine (in Rheinland-Pfalz bis zu 25.000) getötet, in der darauffolgenden Dekade bis über 400.000 (RP 40.000) und in den 2000er Jahren wurde erstmals die Marke von 600.000 Tieren (RP 80.000) überschritten – Tendenz weiter steigend.
Mehr Jagd  -  mehr Wildschweine
Die gefühlte Zunahme der Wildschweinbestände   - genaue Bestandszahlen gibt es nicht, Wildschweine lassen sich nicht zählen -   hat verschiedene Gründe. Die wohl bedeutendsten sind das Nahrungsangebot und die Jagd selbst. Die Tiere finden leichter Nahrung, weil die Natur möglicherweise aufgrund klimatischer Veränderungen mehr hergibt, weil die landwirtschaftlichen Strukturen reichhaltiges Futter bieten und last but not least, weil Jäger durch ganzjähriges Zufüttern (zu einem großen Teil illegal – aber eben nicht kontrolliert) und das Anfüttern zur Jagd signifikant dazu beitragen. Durch die gute Ernährung wird eine höhere Reproduktion der Wildtiere und eine geringere Sterblichkeit gefördert.  
Wildschweine haben untereinander eine starkes Sozialgefüge, welches in einem unbejagten Bestand dafür sorgt, dass es nicht zu unkontrollierter Vermehrung kommt. Genau diese soziale Ordnung aber wird durch die Jagd, wie sie in Deutschland betrieben wird, auf den Kopf gestellt. Eine Langzeitstudie, die 2009 im renommierten Journal of Animal Ecology erschienen ist, kommt zu den Schluss, dass in wenig bejagten Gebieten die Geburtenzahlen der Wildschweine viel geringer sind, als in intensiv bejagten Revieren.  
Der durch die Wildsau verursachte Gesamtschaden ist relativ gering 
und jagdliche Maßnahmen vollkommen ineffizient
Bild: Andreas Klein
Es gibt Lösungsansätze
„Ich sehe diverse Ansatzpunkte, die Situation zu entschärfen, sowohl aus Sicht der Winzer wie aus der der Jäger und der Tierschützer," erläutert Kauertz. Ein Lösungsansatz sei die Änderung der Regelung von Entschädigungsleistungen für betroffene Winzer. Heute werde der Jagdpächter zur Entschädigung herangezogen, auch hier mit der möglichen Konsequenz eines „Totalschadens". Die Erstattung der Kosten durch einen Wildschadensfond, gespeist mit relativ kleinen Beträgen aus der gesamten Winzerschaft könnte dazu beitragen, den Weinbauern einen wesentlichen Teil des Verlustrisikos zu nehmen und die Jäger aus der Verantwortung dafür zu entlassen.
Ein wesentlicher Gesichtspunkt wäre des Weiteren die Einschränkung der teilweise ganzjährigen Jagd auf drei bis vier Monate im Jahr. Ebenso sei das Verbot von häufig tierschutzwidrigen Bewegungsjagden mit Dutzenden von Jägern, Hunden und Treibern erforderlich. Damit wäre auch dem Tierschutz gedient. Insgesamt würden weniger Tiere während der Jagd nur verletzt werden und das Wild in seiner Gesamtheit würde weniger Störungen ausgesetzt. Die durch eine intensive Jagd provozierte Reproduktion könne gebremst werden. Auch auf die Anzahl der Verkehrsunfälle mit Wildbeteiligung würde sich eine weniger intensive Jagd möglicherweise positiv auswirken können. Wanderbewegungen werden häufig durch die Jagd verursacht, sei es, dass Tiere auf der Flucht sind oder sei es, dass leergeschossene Reviere neu besetzt werden.
Kauertz ist sich sicher, dass mittelfristig daraus keine Explosion des Wildschweinbestandes resultiere. Die Bestände würden sich vielmehr stabilisieren oder sogar zurückgehen. In Problemzonen, zum Beispiel in den Grüngürteln der Städte, könne man darüber hinaus über Schwarzkittel-Empfängnisverhütung nachdenken. Schließlich seien die EU-zugelassenen Impfstoffe dazu aus der Ferkelzucht vorhanden. Der Vorsitzende des Vereins Wildtierschutz Deutschland sieht auch Vorteile für die Jägerschaft. Erfolgsdruck und Schadenrisiko würden genommen, durch die Verabschiedung von der Jagd als Bestandsregulativ könne dieses Thema nicht mehr am Image der Jäger nagen und eine 8-monatige Jagdruhe steigere schließlich die Vorfreude auf die Jagd im Herbst des Jahres.

28.10.2012

Hubertusmesse und Protest am Mainzer Dom

Am 3. November 2012 findet im Mainzer Dom um 17 Uhr eine Hubertusmesse statt. pro iure animalis organisiert zu diesem Anlass vor dem Dom eine Mahnwache und lädt dazu alle Menschen ein, die ihren Protest gegen das Ritual der Hubertusmessen zum Ausdruck bringen wollen.
 
 
Der Legende nach erschien dem leidenschaftlichen Jäger Hubertus während der Jagd in den Ardennen ein prächtiger Hirsch, der ein strahlendes Kruzifix zwischen seinem Geweih trug. In Gestalt des Hirsches sprach Christus zu ihm: "Hubertus, warum verfolgst Du mich?" Er wurde vor die Wahl gestellt: entweder er tötet den Hirsch - dann tötet er auch Christus, oder er lässt das Tier leben und bekennt sich zu Christus. Hubertus traf die richtige Entscheidung, er entsagte der Jagd.

Die Kirche, die sich seit jeher der Tierwelt nicht verpflichtet fühlt, missbraucht Hubertus und verkehrt die Geschichte einer Umkehr in ihr Gegenteil: in alljährlichen Hubertusmessen segnen Pfarrer und Priester die Jäger, häufig ihre Waffen (!) und die "Strecke" der getöteten Tiere. Der Hubertuslegende hätte es entsprochen ihn zum Schutzpatron der Tiere zu machen, die Kirche ernannte ihn aber zum Patron der Jäger.



Hubertus entsagt der Jagd, Marciana Library


"Die christliche Moral hat ihre Vorschriften ganz auf den Menschen beschränkt, die gesamte Tierwelt rechtlos gelassen .... Die Menschen sind die Teufel der Erde und die Tiere ihre geplagten Seelen". Seit Schopenhauer, von dem dieses Zitat stammt, hat sich im Verhältnis der Kirche zu den Tieren nichts geändert. Mit dem Hubertuskult bedient die Kirche eine Minderheit, von der sich die Mehrheit der denkenden und fühlenden Gesellschaft distanziert.

27.10.2012

Kein Verbot von Bleimunition: Hinhaltetaktik

Nach Auffassung von B90/DIE GRÜNEN wird die Bundesregierung in der laufenden Legislaturperiode keine Entscheidung über ein Verbot von giftiger Bleimunition mehr treffen. Dabei hat bereits im Frühjahr 2011 ein Gutachten die Sicherheit des Einsatzes bleifreier Munition bestätigt. In Schweden und den USA gibt es schon seit etlichen Jahren ausschließlich positive Erfahrungen mit bleifreier Büchsenmunition. An den meisten deutschen Gewässern ist die Verwendung bleihaltiger Munition schon jetzt verboten. 
 
Gegner der Einführung bleifreier Munition (die ist vor allen Dingen billiger als bleihaltige Munition) schieben immer wieder neue Einwände vor, die scheinbar dankbar von der schwarz-gelben Koalition aufgegriffen werden.  Die Grünen sprechen in diesem Zusammenhang von einer Hinhaltetaktik aus Hörigkeit zur traditionellen Jägerschaft.
 
Auch der Rotmilan ist Vergiftungsopfer uneinsichtiger Jäger
Bild: Andreas Klein
 
 
Dabei ist seit langem bekannt, dass giftige Bleimunition zur Bleibelastung von Feld und Flur beiträgt sowie zur Vergiftung von Aasfressern, insbesondere von Greifvögeln. In manchen Regionen hat die Verwendung bleihaltiger Munition zum Tod der letzten verbliebenen Seeadler geführt. Aus Sicht des Umwelt- und Naturschutzes gibt es deshalb genügend Gründe für ein Verbot bleihaltiger Jagdmunition.
 
 
 

23.10.2012

Tierschutzorganisationen fordern Aufklärung: Tierschutzwidrige Jagd auf Wildschweine in Rheinland-Pfalz

Derzeit hört und liest man immer wieder, dass es zu viele Wildschweine gäbe. In einem Beitrag des SWR vom 18.10.2012 bezeichnen Jäger und Landwirte die Wildschweinzunahme als dramatisch und plädieren für eine weitere Verschärfung der Jagd auf das so genannte Schwarzwild. Insbesondere durch großflächige, revierübergreifende Bewegungsjagden mit Dutzenden von Jägern, Treibern und Hunden. Den Tieren soll weiterhin ganzjährig – also ohne jegliche Schonzeit – der Garaus gemacht werden. Gefördert und gefordert wird dieses Szenario auch seitens des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten in Mainz: das aktuelle „Handlungsprogramm zur Reduzierung überhöhter Schwarzwildbestände“ wurde für die Jagdjahre bis 2014 für Rheinland-Pfalz fortgeschrieben.
 

Akteneinsicht nach dem Umweltinformationsgesetz

Zahlreiche Natur- und Tierschutzorganisationen, darunter die international bekannte Tierrechtsorganisation PETA Deutschland e.V., schalteten gegen diese Praxis nun einen Rechtsanwalt ein. Dieser hat beim verantwortlichen Ministerium Akteneinsicht nach dem Landesumweltinformationsgesetz beantragt. „Die Tierschutzorganisationen wollen wissen, auf welche Informationen sich das Ministerium bei der umstrittenen Aufforderung zur drastischen Reduzierung der Schwarzwildbestände beruft“, so Rechtsanwalt Dominik Storr, der das Auskunftsersuchen für die Natur- und Tierschützer gestellt hat.
 

Gilt Tierschutz für Wildtiere nicht?

Die Tierschutzorganisationen werfen dem Ministerium in einem gemeinsamen Schreiben vor, sich bei der „Wildschweinproblematik“ allein von wirtschaftlichen Aspekten und Jagdinteressen leiten zu lassen und dabei den Tierschutz willentlich außen vor zu lassen. Gerade bei großflächigen revierübergreifenden Bewegungsjagden und bei Jagden bei Schneelage, zu denen das Ministerium aufrufe, seien die tierschutzrechtlichen Aspekte, die sich stellten, immens und wegen des Tierschutzgesetzes auch zwingend von dem Ministerium zu beachten.
 
Nach dem Willen der Landesregierung: Jagd ohne Tabus
Bild: Luise Dittombée
 
Dies zeige auch eine Stellungnahme der "Tierärztlichen Vereinigung für Tierschutz" (TVT), welche die tierschutzrechtliche Problematik von Bewegungsjagden bestätige: Großflächige Jagden - gerade im Winter - würden nicht nur zu Verletzungen der Tiere führen, sondern auch die Energiereserven der Tiere aufbrauchen, was zur Zunahme von Wildschäden führe. Zudem bestünde die Gefahr, Bachen von ihrem unselbstständigen Nachwuchs zu trennen. Das könne zum leidvollen Erfrieren der Frischlinge führen. Zudem seien bei Bewegungsjagden tödliche Treffer schwieriger, viele Tiere würden „nur“ angeschossen. Statistiken aus Hessen zeigen, dass bei Drückjagden auf Schwarzwild nur etwa ein Drittel mit Blattschuss erlegt werde, der Rest der Strecke weise Waidwund-, Keulen- oder Laufschüsse auf. In der eingangs erwähnten „Aufforderung“ des Ministeriums spielten jedoch all diese Aspekte überhaupt keine Rolle.
 
Langzeitstudie: Je mehr Jagd, desto mehr Wildschweine
„Rheinland-Pfalz möchte auf allen Gebieten modern, fortschrittlich und innovativ sein. Nur bei der Jagd verschließt sich Rheinland-Pfalz den wissenschaftlichen Fakten“, sagt Harald Hoos von der Initiative „pro jure animalis“, die ihren Sitz in Rheinland-Pfalz hat. Anhand einer im renommierten „Journal of Animal Ecology“ veröffentlichten Langzeitstudie, die auf zahlreiche weitere universitäre Arbeiten und Untersuchungen Bezug nehme, sei es wissenschaftlich belegt, dass der hohe Jagddruck eine wesentliche Verantwortung für die hohe Wildschweinpopulation trägt. Je mehr Jagd auf Wildschweine gemacht werde, desto stärker vermehrten sie sich (Journal of Animal Ecology 2009, 78, 1278-1290).
 

Zahlen zeigen: Wildschweinjagd in Rheinland-Pfalz ist kontraproduktiv

Anhand der offiziellen Zahlen zeigt Wildtierschutz Deutschland auf, dass dies auch für Rheinland-Pfalz zutrifft. Die Anzahl der getöteten Wildschweine steige dort im langjährigen Durchschnitt trotz einer immer stärkeren Intensivierung der Bejagung kontinuierlich an: in den 1980er Jahren wurden in Rheinland-Pfalz bis zu 25.000 Wildschweine pro Jahr geschossen, in der darauffolgenden Dekade waren es bis über 40.000 und in den 2010er Jahren sogar schon 80.000, Tendenz steigend. 
 
 
Die Tierschutzorganisationen haben das rheinland-pfälzische Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten aufgefordert, das "Handlungsprogramm zur Reduzierung überhöhter Schwarzwildbestände" umgehend zurückzunehmen.
 

18.10.2012

Jäger sind keine Naturschützer

Leserbrief von Gisbert Lütke, Vorstandsmitglied NABU-Kreisverband Steinfurt e.V., erschienen im Oktober 2012 bei der Zeitungsgruppe Münsterland zu einem Artikel mit dem Thema „Einsatz für Jagd und Natur“ (mit freundlicher Genehmigung des Verfassers):
Jagd ist undemokratisch. Der Einfluss der Jäger auf Politik und Justiz ist im Verhältnis zu ihrem Anteil an der Bevölkerung völlig überzogen. Das Jagdrecht schränkt Tier- und Naturschutzbestimmungen ein, gewährt Jägern oft unverständliche Privilegien und verstößt nach aktueller EU-Rechtsprechung gegen die Menschenrechte.  ...
Bei den beklagten Überpopulationen von Tierarten in Naturschutzgebieten kann es sich nur um Tierarten handeln, die durch Jäger intensiv gehegt (gefüttert) werden. Bei allen anderen Tierarten haben wir fast ausnahmslos Bestandsrückgänge zu verzeichnen.
Jäger sind also keine Naturschützer, sondern allenfalls Fasanen-, Reh- oder Hasenschützer.
Auch in dem angesprochenen Revier zwischen Emsdetten und Neuenkirchen zielen alle Maßnahmen in erster Linie auf die Verbesserung der Lebensbedingungen für das jagdbare Wild, um letztendlich möglichst viel davon erlegen zu können.
Noch vor knapp 160 Jahren wurde mit Menschen, die aus Hunger unberechtigt ein Tier erlegt haben, kurzer Prozess gemacht. Die behauptete, Jahrhunderte alte Verbindung zwischen der Jagd und dem Naturschutz hat es  - nicht nur vor diesem Hintergrund -  nie gegeben. Bei näherer Betrachtung war die Jagd früher ein Vergnügen der Feudalherren und ist heute ein reiner Freizeitsport, der mit dem Naturschutzgedanken unvereinbar ist.
Die Jagd ist Freizeitsport, kein Naturschutz.
Bild: Jäger-Müll bei Bingen-Büdesheim
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13.10.2012

Tierschutz - Die Jagd hat ein Image-Problem.

Es ist natürlich bei weitem untertrieben, von nur einem Image-Problem zu reden. Denn beim Thema Jagd gibt es so viele Baustellen, dass man nicht in der Haut der Marketingverantwortlichen stecken möchte – schon gar nicht in der Haut der verfolgten Tiere: Haustierabschuss, Fallenjagd, Jagdhundeausbildung an lebenden Tieren, Jagdmethoden, bei welchen Wildtiere lange leiden bevor sie sterben, bleihaltige Munition, ganzjährige Beunruhigung des Wildes, illegale Fütterung, nicht funktionierende Bestandskontrolle – um nur mal einen groben Eindruck von der aktuellen Situation zu geben.
 
Auf einen Nenner gebracht: die Jagd ist längst nicht mehr zeitgemäß. Die Verantwortlichen haben es über Jahrzehnte versäumt  - oder sollte man besser sagen verhindert – die Regeln der Jagd an gesellschaftliche Entwicklungen anzupassen. Aber vielleicht wollte man davor einfach die Augen verschließen.
 
Oh Herr, so kann es nicht weitergehen ....
Bild: www.FrecherFuchs.de
 
 
Es ist daher schon verständlich, der Öffentlichkeit jetzt weiß machen zu wollen Jagd sei Tierschutz. Mit „tierschutzkonformer Beschaffung tierischer Nahrungsmittel“, wie der Deutsche Jagdschutzverband es kürzlich in einer Meldung formuliert, hat die Jagd maximal am Rande zu tun. Der weitaus größte Anteil der jährlich 5 bis 9 Millionen in Deutschland durch die Jagd getöteten Tiere wird ohne weitere „Nutzung“ entsorgt. Darunter sind allein ca. 900.000 Rabenvögel, die eigentlich durch die EU-Vogelschutzrichtlinie geschützt sind, und eine Millionen Beutegreifer wie Fuchs, Dachs, Marder, Iltis, Hauskatze u.a.  Eine flächendeckende Bejagung dieser ausgesprochen nützlichen Fleischfresser unter den Wildtieren mit dem Ziel einer Bestandsreduzierung ist nicht zielführend. Das wissen wir seit Jahrzehnten aus zahlreichen Forschungsarbeiten. Danach handeln auch Ökologische Jagdvereine und auch die großen Umwelt- und Naturschutzverbände sind sich diesbezüglich weitgehend einig.
 
Die Tierärztliche Vereinigung für Tierschutz (TVT) macht darauf aufmerksam, dass Untersuchungen zufolge bei Gesellschaftsjagden auf Wildschweine oder auf Rehe nur die wenigsten Tiere mit einem sofort tötenden Schuss erlegt werden. Gründe für die extrem hohe Zahl von Fehlschüssen sind häufig mangelnde Schießpraxis, Erfolgsdruck oder Wild, welches in der Fluchtbewegung gar nicht „weidgerecht“ getötet werden kann.
 
Dennoch werden diese Jagdformen, meist so genannte Drückjagden mit Dutzenden von Jägern, Treibern und Hunden, auch von zuständigen Ministerien als Mittel der Wahl zur Bestandsregulierung propagiert. Dass auch bei diesem so genannten „Schalenwild“ die angestrebte Bestandsregulierung seit Jahrzehnten nicht funktioniert, zeigt ein einfacher Blick auf die aktuellen Zahlen: in den 1980er Jahren wurden durch die Jagd pro Jahr bis zu 250.000 Wildschweine getötet, in der darauffolgenden Dekade bis zu 400.000 und in den 2000er Jahren wurde erstmals die Marke von 600.000 Tieren überschritten – Tendenz weiter steigend.
 
Es gibt diverse Gründe für die Bestandsexplosion, gerade bei Wildschweinen. Wesentliche Einflussfaktoren sind zum einen das tendenziell milder werdende Klima und ein erhöhtes Nahrungsangebot, andererseits aber auch die intensive Bejagung selbst. Milde Winter und gutes Nahrungsangebot reduzieren die Sterblichkeit und erhöhen die Geburtenraten. Berechnungen von Wildforschungsstellen in Baden-Württemberg und in Rheinland-Pfalz ergaben vor einigen Jahren, dass allein durch Futterstellen, welche das Wild an die Hochsitze locken soll, soviel Kraftfutter für Wildschweine durch Jäger ausgebracht wurde, wie zusätzliches Futter durch den Maisanbau zur Verfügung stand.
 
Eine Langzeitstudie von Wissenschaftlern um Sabrina Servanty, die 2009 im renommierten „Journal of Animal Ecology" veröffentlicht wurde, kommt zu dem Ergebnis, dass die intensive Bejagung zu einer deutlich höheren Fortpflanzung führt und beim Schwarzwild die Fruchtbarkeit stimuliert. In Gebieten, in denen wenig Jäger unterwegs sind, ist die Vermehrung der Wildschweine deutlich geringer, die Geschlechtsreife bei den Bachen tritt später und erst bei einem höheren Durchschnittsgewicht ein.
 
Wie kann ein Mensch Spaß daran haben, so ein Geschöpf umzubringen?
Bild: www.FrecherFuchs.de
 
Ein Unding ist es ferner, dass die Jagd in Deutschland ganzjährig ausgeführt wird. Zahlreiche Tierarten haben in vielen Bundesländern überhaupt keine Schonzeiten (z.B. der Fuchs, das Wildschwein). Noch im Februar finden auf gefrorenem und schneebedecktem Boden große Gesellschaftsjagden statt, obwohl das Bundesjagdgesetz schon heute regelt, dass eine Beunruhigung des Wildes nicht stattfinden darf. Gerade in den Wintermonaten führt das regelmäßig dazu, dass insbesondere das in der Winterruhe befindliche Rehwild dringend erforderliche Reserven auf der Flucht vor Hunden und Jägern verbraucht - manchmal bis hin zur Erschöpfung. Der daraus resultierende zusätzliche Nahrungsbedarf führt dann häufig zum Verbiss an jungen Bäumen.
 
Seit den 1950er Jahren, als die aktuelle deutsche Jagdgesetzgebung aus der Taufe gehoben wurde, hat es keine signifikanten Änderungen der Jagdgesetze im Hinblick auf den Tierschutz und die seit Jahrzehnten vorliegenden Forschungsergebnisse gegeben. Daran hat weder die Einführung des Tierschutzgesetzes, welches die Jagd quasi als Ausnahme von der Regel akzeptiert, noch die Änderung des Grundgesetzes hinsichtlich des Tierschutzes etwas geändert. Der Anteil der Jäger an der Bevölkerung beträgt zwar nur etwa 0,4 %, in der politischen Szene aber sind sie überproportional vertreten und betreiben erfolgreich ihre Verhinderungspolitik.
 

11.09.2012

Piemont: Jagd für zunächst ein Jahr ausgesetzt

von www.abschaffung-der-jagd.de
 
Mit Anordnung vom 7. September 2012 ist die Jagd im italienischen Piemont für zunächst ein Jahr ausgesetzt. Der TAR, das oberste Gericht in Piemont, hat die Beschwerde gegen die Jagdzeiten 2012/2013 bestätigt, welche die Vereinigung zur Abschaffung der Jagd LAC (Lega per l’abolizione della caccia), Pro Natura und SOS Gaia eingereicht hatten. Die Jagd ist damit für die Jagdsaison 2012/2013, die am 16. September beginnt, ausgesetzt.
 
Für die Aussetzung der Jagd wurden drei Gründe genannt: Das Fehlen eines regionalen Wildlife Management Plans, eine fehlende Beurteilung der zu erwartenden Auswirkungen für das Natura 2000-Netz und die Nichtbeachtung der Stellungnahme der ISPRA für die Festlegung der Jagdzeiten. "Für Wildtiere ist ein großer Sieg und ein großer Tag", sagte Piero Belletti von Pro Natura. „Die Jäger können nun am 16. September ausschlafen“, so die Vereinigung zur Abschaffung der Jagd LAC.
 

Bild: Christina Galitzki

 
Das Piemont ist nach Sizilien die größte Region in Italien. Es ist 25.399 Quadratkilometer groß und hat 4.464.889 Einwohner. Piemont liegt im reichen Nordwesten Italiens an der Grenze zu Frankreich und der Schweiz, die Hauptstadt ist Turin. Die Entscheidung aus Piemont könnte nun einen Domino-Effekt auf weitere italienische Provinzen haben.
 
Pressemitteilung der LAC im italienischen Originaltext.
 

02.09.2012

Neues Jagdrecht in NRW: Gegendemo zur Jägerveranstaltung in Düsseldorf am 22. September

Ein heißes Eisen ist derzeit die im Koalitionsvertrag von NRW geregelte Vereinbarung zur Reformierung des antiquierten Jagdgesetzes. Obwohl der zuständige Umweltminister Remmel (Die Grünen) noch gar keine konkreten Pläne zur Novellierung vorgelegt hat, laufen Jäger bereits seit geraumer Zeit Sturm gegen alles, was ihre vermeintlichen Rechte im Umgang mit wildlebenden Tieren nur ansatzweise einschränken könnte. Minimalforderungen, welche diskutiert werden, sind das Verbot der Ausbildung von Jagdhunden an lebenden Tieren (Enten, Füchse), das Verbot des Abschusses von Hunden und Katzen und die Einschränkung der Fallenjagd.
 
Es ist keine Frage, 40 Jahre nach der Einführung des Tierschutzgesetzes und 10 Jahre nach der Änderung des Grundgesetzes hinsichtlich des Tierschutzes ist eine grundlegende Novellierung der  Jagdgesetze mehr als reif.  Es hat sich nicht nur die Einstellung der Gesellschaft im Umgang mit den Tieren geändert, auch liegen seit Jahrzehnten ungezählte Forschungsarbeiten vor, welche die Jagd als Bestandsregulativ widerlegen.  Vielmehr gibt es zahlreiche Forschungsarbeiten, welche belegen, dass die Jagd sogar ursächlich für Bestandszunahmen ist.
 
 
Einen wertvollen Diskussionsbeitrag zur Jagdgesetznovellierung hat der BUND NRW mit seinem 13-Punkte-Programm für ein ökologisches Jagdgesetz geschaffen, in welchem er die Jagd hinsichtlich vermeintlicher Pro-Argumente (Bestandsregulierung, Seuchenbekämpfung, Vermeidung von (landwirtschaftlichen) Schäden, Naturschutz, Nutzung, u.a.) hinterfragt und letztlich zu dem Schluss kommt, dass die Jagd, wie sie heute praktiziert wird, weder dem Tier- noch dem Naturschutzgedanken gerecht wird. Auch der NABU, der Deutschen Tierschutzbund und zahlreiche weitere Tierschutz-, Naturschutz- und Umweltschutzorganisationen fordern ein Umdenken hinsichtlich der Jagdgesetzgebung.
 
Jagd heute hat kaum etwas mit „nachhaltiger Nutzung“ zu tun (nur ein Bruchteil der getöteten Tiere werden z.B. als Nahrungsmittel verwertet), vielmehr ist die Jagd eine reine Freizeitbeschäftigung, welche oft zu nachhaltiger Störung in der Natur führt.
 
Am 22. September findet vor dem Düsseldorfer Landtag ab 11h00 sowohl eine Großkundgebung von Jägern (1000 Hörner) als auch eine Gegendemo von Tierfreunden statt.
 
 

29.08.2012

Zwangsbejagung - SWR Filmbeitrag

Die SWR-Sendung „Im Grünen“  über das Thema Zwangsbejagung und die Folgen der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte:
 
 
Der Widerstand der Jägerschaft gegen die jagdkritische Berichterstattung des SWR ist sehr groß. Der Sender hat sich davon bisher nicht beirren lassen. Mit Ihrer Zuschauerzuschrift können Sie den SWR in seiner Haltung bestätigen:     

Im Grünen
SÜDWESTRUNDFUNK
Mario Schmiedecke
Am Fort Gonsenheim 139
55122 Mainz
E-Mail:
mario.schmiedecke@swr.de, andreas.heerwig@swr.de

Landessenderdirektion Rheinland-Pfalz:
SÜDWESTRUNDFUNK
Dr. Simone Sanftenberg
Am Fort Gonsenheim 139
55122 Mainz
E-Mail:
simone.sanftenberg@swr.de
 

28.07.2012

INTERVIEW: Waldbesitzer will Jäger von seinem Grundstück verbannen


Neue Westfälische

Bielefeld. Grundstückseigentümer müssen die Jagd auf ihrem Gelände nicht mehr dulden. Im Fall eines Anwalts und überzeugten Vegetariers aus Baden-Württemberg hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte geurteilt, mit der Jagdausübung werde der Schutz seines Eigentums verletzt. Auf dieses Urteil beruft sich jetzt der Senner Waldbesitzer Alexander von Spiegel. Im Gespräch mit Redakteurin Alexandra Buck von der Neuen Westfälischen erklärt der Jagdscheinbesitzer, warum er die Jagd heute grundsätzlich für überflüssig hält.

Herr von Spiegel, wer soll denn das Wild auf Ihren Ländereien hegen und pflegen, wenn Sie die Jäger verbannen?


Austritt aus der Jagdgenossenschaft? Lesen Sie hier wie Sie vorgehen können.
Jäger, raus aus meinem Wald!
Bild: www.FrecherFuchs.de

24.07.2012

Widerruf zu Hartwig Fischer, Abschuss von Hunden und Katzen

Am 23.10.2011 haben wir behauptet, der neue Präsident des Deutschen Jagdschutzverbandes (DJV), Hartwig Fischer (MdB CDU), habe mit Steuermitteln eine Kampagne lanciert, welche den Jägern im Hinblick auf den Abschuss von Hunden und Katzen den Rücken stärken solle. Diese Behauptung ist falsch. Wir widerrufen sie hiermit.

Den ursprünglichen Artikel (um die strittige Passage gekürzt) finden Sie hier: "Der Jagd ein Gesicht geben - Über 200.000 Katzen und Hunde werden von Freizeitjägern getötet"

Wenn Sie uns unterstützen wollen, den sinnlosen Abschuss von Katzen und Hunden abzuschaffen, finden Sie Informationen hier.

16.07.2012

Sieg vor dem Europäischen Gerichtshof - Wie geht es weiter?


Die Ministerien „empfehlen“ ihren untergeordneten Jagdbehörden, Anträge auf Austritt aus der Jagdgenossenschaft abzulehnen bzw. zurückzustellen, bis die konventionsgerechte Ausgestaltung des Jagdrechts erfolgt ist - was noch Jahre dauern kann. Hier die „Empfehlungen“ im elektronischen Rundbrief des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten des Landes Rheinland-Pfalz.

Nach Auffassung unseres Rechtsanwaltes Dominik Storr kommt diese „Empfehlung“ einer Anstiftung zur Rechtsbeugung gleich, wie dem am 15.07. hier veröffentlichten Rundbrief unseres Rechtsanwaltes an die Ministerien zu entnehmen ist. Wir denken, dass anhand dieses Rundschreibens auch die meisten Fragen von verunsicherten Grundstückseigentümern beantwortet werden.

Damit Sie bei Ihrer Jagdbehörde den richtigen Antrag stellen können, hat unser Rechtsanwalt einen Musterantrag formuliert, den Sie [hier] kostenlos herunterladen können. Bitte vergessen Sie nicht, in den Antrag Ihre Flurnummern und die Gemarkung, in der die Flächen liegen, einzufügen.

Es reicht! Keine Jagd auf meinem Grundstück.
Bild: www.frecherfuchs.de

Um Ihrem Antrag mehr Nachdruck zu verleihen, gilt auch nach wie vor das Angebot, Herrn Rechtsanwalt Dominik Storr mit der Durchsetzung Ihrer Rechte zu beauftragen (Tel.: 09393 993203 / Fax: 09393 993209 / Email: storr@buergeranwalt.com), was auch ratsam ist, damit Ihr Begehren ernst genommen wird.  

Ferner haben wir auch eine „Musterabmahnung“ vorbereitet, die Sie an den Jagdpächter, der Ihr Grundstück bejagt, adressieren können. Diese können Sie [hier] herunterladen. Bitte vergessen Sie nicht, in die Unterlassungsverpflichtungserklärung Ihre Flurnummern und die Gemarkung, in der die Flächen liegen, einzufügen.

Weitere Informationen: Zwangsbejagung adé 

Und bitte denken Sie auch daran, möglichst viele Grundstückseigentümer bzw. Jagdgenossen von der EGMR-Entscheidung zu unterrichten, damit möglichst viele Grundeigentümer von dieser Rechtsprechung Gebrauch machen. Nur auf diese Art und Weise können für die Wildtiere genügend Rückzugsflächen geschaffen werden.


15.07.2012

Rundbrief an Ministerien zum Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zur entfallenen Duldungspflicht der Jagdausübung

von Rechtsanwalt Dominik Storr
Sehr geehrte Damen und Herren,

anlässlich des aus rechtsstaatlicher Sicht höchst bedenklichen elektronischen Rundbriefes des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten des Landes Rheinland-Pfalz, das seinen untergeordneten Behörden darin „dringend“ empfiehlt, „an sie gerichtete Anträge auf Austritt aus der Jagdgenossenschaft abzulehnen bzw. zurückzustellen, bis die konventionsgerechte Ausgestaltung des Jagdrechts erfolgt ist“ (siehe Infoschreiben), sehe ich mich veranlasst, den zuständigen Ministerien gegenüber Folgendes klarzustellen:

I.
Wie Ihnen in der Zwischenzeit bekannt sein dürfte, stellte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in seinem am 26.06.2012 verkündeten Urteil der Großen Kammer im Verfahren „Herrmann gegen Bundesrepublik Deutschland“ (Gesuch 9300/07), das rechtskräftig ist, eine Verletzung von Artikel 1 Protokoll Nr. 1 (Schutz des Eigentums) zur Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) fest. Der Gerichtshof befand somit, dass die Duldungspflicht der Jagdausübung den Grundstückseigentümern in Deutschland, welche die Jagd ablehnen, eine unverhältnismäßige Belastung auferlegt. Damit folgte der Gerichtshof seinen Schlussfolgerungen in zwei früheren Urteilen, die das Jagdrecht in Frankreich und Luxemburg betrafen (EGMR-Urteil vom 29. April 1999 - Gesuche 25088/94, 28331/95, 28443/95 - Chassagnou u.a. ./. Frankreich; EGMR-Urteil vom 10.07.2007 – Gesuch 2113/04  -  Schneider ./. Luxemburg).

Das entsprechende Urteil ist auf der Internetseite des Gerichtshofs abrufbar.:

Die Pressemeldung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in deutscher Sprache fasst das Urteil zusammen.

nicht mehr auf meinem Grundstück!

II.
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat in seinen Beschlüssen vom 09.09.2009 (Aktenzeichen 19 BV 09.2 u. 19 BV 09.3) zwei vergleichbare Berufungsverfahren nach § 94 VwGO analog ausgesetzt, bis das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vorliegt. Unter Hinweis auf die höchstrichterliche Rechtsprechung (vgl. BVerfGE 111, 307 – Görgülü) stellte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof fest:

"Gründe, die zu einer Entscheidung des Rechtsstreites führen könnten, die nicht dem Ergebnis im Beschwerdeverfahren Az. 9300/07 entspricht, sind nicht ersichtlich."
  
III.
Daraus folgt, dass die von mir beratenen Grundstückseigentümer den Klageweg beschreiten werden, sofern die Jagdbehörden deren Anträgen auf jagdrechtliche Befriedung der Flächen nicht umgehend stattgeben.

1.
Die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) als Vertragsvölkerrecht und ihre von der Bundesrepublik Deutschland unterzeichneten Zusatzprotokolle entfalten nämlich wegen Art. 59 Abs. 2 Satz 1 GG innerstaatliche Wirksamkeit. Durch die Übernahme nach Art. 59 Abs. 2 Satz 1 GG erhalten die EMRK und ihre Zusatzprotokolle den Rang eines Bundesgesetzes. Dadurch stehen sie direkt unter dem Grundgesetz. Daraus folgt, dass die EMRK und ihre Zusatzprotokolle von den Jagdbehörden wie ein Bundesgesetz anzuwenden und zu beachten sind (vgl. BVerfGE 74, 358 <370>; 82, 106 <120>).

2.
In seiner Rechtsprechung geht das Bundesverfassungsgericht wegen der sich aus Art. 23 bis 59 GG ergebenden Völkerrechtsfreundlichkeit des Grundgesetzes sogar noch einen Schritt weiter und spricht der EMRK wegen ihrer Bedeutung einen quasi-Verfassungsrang zu, so dass die EMRK als Auslegungshilfe bei der Auslegung deutscher Grundrechte und rechtsstaatlicher Grundsätze heranzuziehen ist (vgl. BVerfGE 111, 307 – Görgülü). Unterbleibt diese Auslegung, wird das Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG) seitens deutscher Organe verletzt. Danach ist eine Verfassungsbeschwerde zulässig und begründet, wenn ein deutsches staatliches Organ eine Konventionsbestimmung oder eine Entscheidung des EGMR missachtet oder nicht berücksichtigt (vgl. BVerfGE 111, 307 <328 ff.>).

3.
Diese Rangzuweisung führt dazu, dass die Jagdbehörden die Konvention wie anderes Gesetzesrecht des Bundes im Rahmen methodisch vertretbarer Auslegung zu beachten und anzuwenden haben (vgl. BVerfG, Beschluss vom 13.12.2006, 1 BvR 2084/05). Dabei haben die Behörden die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zwingend zu berücksichtigen, weil sich in ihr der aktuelle Entwicklungsstand der Konvention und ihrer Protokolle niederschlägt.

Hierzu stellte das Bundesverfassungsgericht Folgendes fest (vgl. BVerfG, Beschluss vom 14. Oktober 2004 - 2 BvR 1481/04):

„Zur Bindung an Gesetz und Recht (Art. 20 Abs. 3 GG) gehört die Berücksichtigung der Gewährleistungen der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten und der Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte im Rahmen methodisch vertretbarer Gesetzesauslegung. Sowohl die fehlende Auseinandersetzung mit einer Entscheidung des Gerichtshofs als auch deren gegen vorrangiges Recht verstoßende schematische "Vollstreckung" können gegen Grundrechte in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip verstoßen.“

Diese Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts war übrigens Grundlage dafür, dass von einer Staatsanwaltschaft die Anklage gegen drei Richter an einem Oberlandesgericht wegen Rechtsbeugung gefordert wurde, weil diese die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte nicht beachtet haben (vgl. Fischer). /).

IV.
Für den vorliegenden Fall bedeutet dies:

1.
Das Bundesjagdgesetz schreibt zwar die Bildung von gemeinschaftlichen Jagdbezirken (§ 8 Abs. 1 BJagdG), von Jagdgenossenschaften (§ 9 Abs. 1 BJagdG) und die Übertragung des Jagdausübungsrechts auf die Jagdgenossenschaften (§ 8 Abs. 5 BJagdG) eindeutig und ohne jeden Auslegungsspielraum vor. Es eröffnet sich jedoch durch die Erwähnung bundesgesetzlich nicht näher definierter „befriedeter Bezirke“ in § 6 Satz 1 2. HS BJagdG, deren Eigentümer gemäß § 9 Abs. 1 S. 2 BJagdG nicht der Jagdgenossenschaft angehören, durchaus die Möglichkeit, dass sich einzelne Eigentümer der Jagdduldungspflicht entziehen können.

2.
Sofern die Jagdausübung nicht schon von der Natur des Grundstückes nach ausscheidet, wie etwa bei Autobahnen oder Bahntrassen, verlangt das Landesjagdgesetz als Voraussetzung für die Befriedung eine vollständige und dauernde Abschirmung gegen das Ein- und Auswechseln von Wild, was im Außenbereich aus baurechtlichen Gründen in der Regel nicht möglich oder jedenfalls für den Eigentümer wirtschaftlich nicht zumutbar ist. Es sind somit nicht die bundesgesetzlichen, sondern die landesgesetzlichen Regelungen, die es durch ihre enge Definition der „befriedeten Bezirke“ den Grundstückseigentümern praktisch unmöglich machen, die Jagd auf ihren Grundstücken zu verbieten und sie deshalb mit Blick auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in ihren subjektiven Rechten aus Art. 14 Abs. 1, Art. 9 Abs. 1 (bzw. Art. 2 Abs. 1), Art. 4 Abs. 1 GG verletzen.

3.
Die landesrechtlichen Bestimmungen sind aus Sicht der deutschen Rechtsordnung voll an der Europäischen Menschenrechtskonvention zu messen. Prüft ein deutsches Fachgericht ihre Gültigkeit, muss es die Konvention nicht nur – wie gegenüber dem Bundesjagdgesetz – als Hilfe zur Auslegung des Grundgesetzes heranziehen, sondern als eigenen, unmittelbaren Prüfungsmaßstab benutzen. Im Falle von gerichtlichen Schritten, sofern die Behörden den Anträgen der Grundstückseigentümer nicht stattgeben, würde sich daher für die deutschen Gerichte nicht die Frage stellen, ob das Landesgesetz gegen das Grundgesetz in einer „konventionsbeeinflussten Auslegung“ verstößt, sondern, ob es gegen die Konvention selbst verstößt und damit nach Art. 31 GG nichtig ist (vgl. auch Maierhöfer, NVwZ 2007, Heft 10, S. 1155 f.). Wegen der vorgegebenen Normhierarchie ist bei dieser Prüfung die EMRK nicht nur ein Auslegungskriterium unter vielen, sondern das herausragende und zuvörderst maßgebliche (vgl. Maierhöfer, a.a.O.).

4.
Die für den Vollzug des Jagdrechts zuständige Behörde, welche die EMRK und ihre Zusatzprotokolle wie Bundesrecht anzuwenden hat (siehe oben), muss und kann daher innerhalb ihres Zuständigkeitsbereiches eine Möglichkeit schaffen, den Konflikt zwischen dem öffentlichen Interesse an der „Hege mit der Büchse“ und dem Eigentümerwunsch nach jagdrechtlicher Befriedung des Grundstückes angemessen zu lösen, indem sie - nach einem diesbezüglichen Antrag - gemäß einer entsprechenden Anwendung der landesrechtlichen Vorschriften über die jagdrechtliche Befriedung von Grundstücken die entsprechenden Flächen zu jagdrechtlich befriedeten Bezirken erklärt. Dies gilt vor allem auch deshalb, weil es sich bei den einschlägigen Vorschriften des Landesjagdgesetzes um ein ausbalanciertes Teilsystem des innerstaatlichen Rechts handelt, das verschiedene Grundrechtspositionen miteinander zum Ausgleich bringen will. Es ist daher vorliegend Aufgabe der Behörden, die Entscheidung des EGMR in den betroffenen Teilrechtsbereich schonend einzupassen.

5.
Die Befriedung von einer dauerhaft wilddichten Umzäunung abhängig zu machen und damit dem öffentlichen Interesse unbedingten Vorrang einzuräumen, wird der vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte geforderten Konfliktbewältigung, bei welcher der Gewissensentscheidung des Grundstückseigentümers zwingend Vorrang einzuräumen ist, unter keinen Umständen gerecht.

Vielmehr haben die für den Vollzug des Jagdrechts zuständigen Behörden die betroffenen Grundstücke gemäß einer entsprechenden Anwendung der landesrechtlichen Vorschriften über die jagdrechtliche Befriedung von Grundstücken zu jagdrechtlich befriedeten Bezirken zu erklären und dort eine beschränkte Ausübung der Jagd nicht zu gestatten.

V.
Ich fordere Sie nach all dem auf, die in Ihrem Zuständigkeitsbereich befindlichen Jagdbehörden entsprechend den obigen Ausführungen zu unterrichten und, sofern geschehen, anderslautende Empfehlungen unverzüglich zu widerrufen bzw. zurückzunehmen. Andernfalls werden die von mir vertretenen Grundstückseigentümer nach Ablauf der gesetzlichen Frist Untätigkeitsklage erheben.

Ferner behalten sich meine Mandanten vor, Strafanzeige wegen Rechtsbeugung gegen die verantwortlichen Leiter der Jagdbehörden und Ministerien zu stellen.

Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwalt Dominik Storr
Erlacherstraße 9, 97845 Neustadt am Main OT Erlach
www.buergeranwalt.com