| Unser Artikel "Mehr Jagd - mehr Wildschweine" aus 2011 ist immer noch aktuell. |
17.03.2016
Fünf Millionen Wildschweine in den letzten 10 Jahren - und kein Ende
28.02.2016
Jäger sind Tierquäler - Beispiel Fuchs
Der Fuchs ist der am häufigsten gejagte Beutegreifer in Deutschland. Jedes Jahr werden etwa 500.000 Rotkittel von den Kleintierjägern getötet. Bei allen Jagdarten werden dabei erhebliche Tierquälereien billigend in Kauf genommen:
Ansitzjagd - Die Ansitzjagd ist eine Einzeljagd, bei welcher der Jäger das Wildtier meist vom Hochsitz aus erwartet, um es zu töten. Untersuchungen in Großbritannien haben gezeigt, dass unter normalen Geländebedingungen jeder zweite Fuchs durch eine Schussverletzung lediglich verwundet worden wäre. Wohl erst recht bei Treibjagden, denn hier flüchten die Tiere in Panik.
Baujagd - Bei der Baujagd werden kleine, aggressive Jagdhunde in den Fuchsbau geschickt, um dort verharrende Füchse - meist während der Paarungszeit - vor die Flinten der Jäger zu jagen. Mutige Füchse lassen es bisweilen auf einen Kampf mit dem Hund ankommen, der im schlimmsten Fall für beide Beteiligten tödlich enden kann, oft aber zumindest zu gravierenden Verletzungen führt. In Internet-Foren zur Jagd finden sich zahlreiche Bilder übel zugerichteter Jagdhunde, mit denen Jäger die "Raubwildschärfe" ihrer Hunde beweisen.
Es kommt immer wieder vor, dass Jagdhunde nicht mehr in der Lage sind, sich selbst aus einem Bau zu befreien. Wenn der Hund ausgegraben werden muss, werden dabei oft auch über Generationen für die Fortpflanzung genutzte Baue von den Jägern zerstört.
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| Fuchspfote im Tellereisen Bild: R. Altenkamp, Berlin |
Fallenjagd - Sowohl legal als auch illegal aufgestellte Totschlagfallen führen bei Füchsen immer wieder zu schwersten Verletzungen, insbesondere der Vorderläufe. Die Jagd von Fuchswelpen mit Drahtgitterfallen direkt am besetzen Fuchsbau und die anschließende Tötung gehen mit erheblichem Stress nicht nur für die Kleinen, die oft das „Abmurksen“ der Geschwister miterleben, einher, sondern auch für die die Fuchsmutter, die ihren Welpen nicht mehr helfen kann.
Jagdzeiten – Dem Fuchs wird in den meisten Bundesländern immer noch ganzjährig nachgestellt, am häufigsten während der Paarungszeit zwischen Dezember und Ende Februar. Aus tierschützerischer Sicht ist das besonders problematisch, zum einen weil schon im Februar die ersten Jungtiere geboren werden und somit billigend in Kauf genommen wird, dass beide Elternteile während der Aufzuchtzeit getötet werden. Aber auch wenn noch keine Welpen da sind, führt der zigtausend fache Verlust der Fuchsväter, welche die Rolle des Versorgers während der Aufzucht übernehmen, zu einem Drama: die jungen Füchse haben eine wesentlich geringere Überlebenschance als diejenigen, die in einem intakten sozialen Umfeld mit dem Vaterrüden aufwachsen.
Im Tierschutzgesetz, § 1 heißt es: „… Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.“ Die Jäger haben dafür gesorgt, dass dieses Gesetz für ihresgleichen in weiten Teilen nicht zur Anwendung kommt. Darüber hinaus gilt: wo kein Kläger ist, ist auch kein Richter, und das ist bei der Jagd wohl der Regelfall.
18.02.2016
So schön heulen arktische Wölfe (von Gunther Kopp)
10.02.2016
Jagd in NRW - ein reines Trauerspiel
Am 28. Mai 2015 ist mit Unterstützung zahlreicher Tier- und Naturschutzorganisationen und gegen den Protest der Jagdverbände das neue Ökologische Jagdgesetz für Nordrhein-Westfalen in Kraft getreten.
Tierschutzrelevante Änderungen sind insbesondere das Verbot des Tötens von Katzen und Hunden (letztere nur in absoluten Ausnahmefällen), das weitgehende Verbot der Baujagd auf Dachse und Füchse, das Verbot des Einsatzes von Totschlagfallen, der mit Auflagen verbundene Einsatz von Lebendfallen, das Verbot der Hundeausbildung an der flugunfähigen Enten und am Fuchs in der Schliefenanlage und die Reduzierung der jagdbaren Arten von über 100 auf 29. Rebhuhn und Waldschnepfe dürfen zunächst bis Ende 2020 in NRW nicht gejagt werden.
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| Jäger haben in den letzten 10 Jahren in NRW 850.000 Füchse, Dachse, Marder und Katzen getötet - der Bestand der Feldhasen ist dennoch eingebrochen ... und er wird weiterhin bejagt! |
Eigentlich - so sollte man denken - sind diese Minimaländerungen angesichts der Forderungen von Tier- und Naturschutzorganisationen aus jagdlicher Sicht weitgehend unerheblich. Nach Angaben des zuständigen Ministeriums sind im Jagdjahr 2013/2014 etwa 956.000 Tiere durch Jäger in NRW getötet worden. Man geht davon aus, dass die Jahresjagdstrecke durch die Reduzierung der jagdbaren Arten um etwa 1.000 Tiere (1 %) sinken wird. Der Anteil der im Rahmen der Baujagd getöteten Füchse dürfte bei ebenfalls etwa 1-2 Prozent der Gesamtstrecke von über 52.000 Tieren in 2014/15 liegen. Die Auswirkung des Verbotes von Totschlagfallen dürfte zahlenmäßig vollkommen unbedeutend sein.
Insgesamt wird sich also aufgrund der moderaten Änderungen seitens der rot-grünen Landesregierung für den Großteil der über 82.000 Jäger in Nordrhein-Westfalen nur marginal etwas ändern. Der Präsident des Landesjagdverbandes, Ralph Müller-Schallenberg, geht dennoch auf die Barrikaden. Der Jurist, der bereits mit dem Vorhaben seinen Jagdverein als Tierschutzorganisation und damit für das Verbandsklagerecht anerkennen zu lassen, gescheitert ist, will allen Ernstes eine Volksinitiative auf die Beine stellen. Ziel ist es dabei, den Landtag in Düsseldorf zu zwingen, sich erneut mit dem rot-grünen Jagdgesetz zu befassen.
Jagdfunktionäre wie Müller-Schallenberg wollen der Öffentlichkeit weismachen, dass aufgrund minimaler Einschränkungen bei der Jagdausübung in NRW die Artenvielfalt gefährdet sei. Die Kleintierjäger in NRW erlebten derzeit ein „reines Trauerspiel“.
Dabei sollten sie es besser wissen. In NRW wurden in den vergangenen 10 Jahren etwa 850.000 Füchse, Dachse, Marder, Hauskatzen und andere Beutegreifer getötet, dennoch gingen im gleichen Zeitraum die Bestände von Fasanen, Rebhühnern und Feldhasen um etwa 50 bis 70 % zurück. Im Hinblick auf den Erhalt gefährdeter (jagdbarer) Arten in der Fläche ist der Eingriff durch die Jagd also vollkommen nutzlos, wenn nicht gar kontraproduktiv.
Das zeigte auch ein Großversuch im Saarland. Vom Jagdjahr 1990/91 bis März 1996 wurde im etwa 700 Hektar großen Revier im nördlichen Saarland unter der wissenschaftlichen Leitung von Prof. Dr. Paul Müller, damals Universität des Saarlandes, der Totalabschuss von Beutegreifern versucht, um die Reaktion des Niederwildes und einiger Singvogelarten zu testen. Der Massenabschuss ergab weder eine Zunahme beim Feldhasen, noch beim Fasan. Es gelang auch nicht, eine Zunahme von Singvögeln nachzuweisen. Das Projekt war gescheitert.
Im Kanton Genf dagegen sprechen Ornithologen und Wissenschaftler von einer nie gekannten Artenvielfalt – dort wird seit mehr als 40 Jahren nicht mehr gejagt!
Die Öffentlichkeit in jagdlichen Dingen wohl wissentlich zu täuschen, ist das eigentliche Trauerspiel. Es wird inszeniert von den Jagdverbänden, unterstützt von einer in tier- und naturschutzrelevanten Themen weitgehend desinteressierten Politik und verbreitet durch eine häufig unkritische oder gar tendenziöse Presse.
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07.02.2016
Luxemburg als Vorbild in Sachen Wildtierschutz: Fuchsjagdverbot verlängert
Dag Frommhold
In Luxemburg wurde in diesen Tagen das seit 2015 bestehende Fuchsjagdverbot um ein weiteres Jahr verlängert. Der kleine Staat kann damit als großes Vorbild für Europa dienen: Statt sich einseitig den Abschussinteressen der Jägerlobby unterzuordnen, setzt die luxemburgische Regierung darauf, Belange von Natur- und Tierschutz bei der Jagdgesetzgebung angemessener zu berücksichtigen. Die Botschaft: Auch Wildtiere brauchen Schutz vor ungerechtfertigten Nachstellungen.
Als das Jagdverbot auf Meister Reineke im letzten Jahr verkündet wurde, war der Protest des luxemburgischen Jagdverbands FSHCL massiv. Man startete Petitionen, zog vor Gericht, machte in der Presse publizistisch Hatz auf den Fuchs und die für das Jagdverbot verantwortlichen Politiker, allen voran den grünen Staatssekretär Camille Gira als Initiator der Regelung.
In öffentlichen Stellungnahmen malte der FSHCL Schreckensszenarien ausufernder Fuchsbestände und um sich greifender Wildseuchen an die Wand. Dabei ist wissenschaftlich gut belegt, dass der Fuchsbestand sich weitestgehend unabhängig von jagdlichen Beeinflussungsversuchen entwickelt, weil intensive Bejagung die Fortpflanzungsraten in die Höhe schnellen lässt. Aus demselben Grund ist die Jagd auch zur Eindämmung von Tollwut oder Fuchsbandwurm ungeeignet – vieles deutet sogar darauf hin, dass diese sich bei hohem Jagddruck schneller ausbreiten können.
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| Bild: Michael Mayer |
Trotz Protesten des Jagdverbands: Jagdverbot verlängert Trotz der massiven Beeinflussungsversuche durch den Jagdverband setzten sich die Stimmen der Vernunft in der luxemburgischen Regierung durch. Ende Januar 2016 entschied sie, das Fuchsjagdverbot um zunächst ein weiteres Jahr zu verlängern.
Zuvor war ein Jahr nach dem Inkrafttreten des Fuchsjagdverbots vor den Abgeordneten der zuständigen Parlamentsausschüsse eine Bilanz gezogen worden: Laut Natur- und Forstverwaltung seien nach der Einführung des Fuchsjagdverbots keine wesentlichen Probleme festgestellt worden. Auch der Vertreter des Gesundheitsministeriums hatte nichts zu bemängeln.
Um eventuelle Auswirkungen des Jagdverbots zu analysieren, wurde eine Expertengruppe eingesetzt, die aus Vertretern der Ministerien für Gesundheit, Landwirtschaft und Nachhaltigkeit besteht. Sie soll eventuelle landwirtschaftliche Schäden durch Füchse bewerten und den Gesundheitszustand der Fuchspopulation überwachen.
Zuvor war ein Jahr nach dem Inkrafttreten des Fuchsjagdverbots vor den Abgeordneten der zuständigen Parlamentsausschüsse eine Bilanz gezogen worden: Laut Natur- und Forstverwaltung seien nach der Einführung des Fuchsjagdverbots keine wesentlichen Probleme festgestellt worden. Auch der Vertreter des Gesundheitsministeriums hatte nichts zu bemängeln.
Um eventuelle Auswirkungen des Jagdverbots zu analysieren, wurde eine Expertengruppe eingesetzt, die aus Vertretern der Ministerien für Gesundheit, Landwirtschaft und Nachhaltigkeit besteht. Sie soll eventuelle landwirtschaftliche Schäden durch Füchse bewerten und den Gesundheitszustand der Fuchspopulation überwachen.
Keine „Massenvermehrung“ in jagdfreien Gebieten Ein Blick auf langjährig fuchsjagdfreie Gebiete zeigt dabei, dass das Jagdverbot auch weiterhin keineswegs das vielzitierte ökologische Gleichgewicht aus den Angeln heben wird. Ob in den Dünengebieten Nordhollands, dem jagdfreien Schweizer Kanton Genf, Nationalparks wie Berchtesgaden und Bayerischer Wald, oder fuchsjagdfreien Großrevieren in ganz Europa: Überall dort hat weder eine Massenvermehrung von Füchsen stattgefunden, noch hat die Häufigkeit von Wildseuchen zugenommen. Es gibt daher auch keinen Anlass zu der Annahme, dass die Situation in Luxemburg sich in den nächsten Jahren anders entwickeln wird.
Jäger ziehen vor Gericht Vielleicht aus genau diesem Grund will der FSHCL nicht auf die Ergebnisse der Expertenkommission warten, sondern versucht, gerichtlich gegen das Fuchsjagdverbot vorzugehen. Die Argumente, derer man sich dabei bedient, sind reichlich angestaubt und längst widerlegt: Abermals muss der Fuchsbandwurm herhalten; zudem bemüht man eine Studie der niederländischen Organisation SOVON zum Einfluss von Beutegreifern auf Wiesenvögel. Diese soll angeblich den Ausschlag dafür gegeben haben, dass der Fuchs nach einer gut dreijährigen Jagdruhe in den Niederlanden 2005 wieder zum Abschuss freigegeben wurde.
Tatsächlich erfolgte die Jagdfreigabe jedoch bereits vor Abschluss der Untersuchung – und zwar auf massiven Druck der Jägerschaft, die in der damals gerade gewählten Mitte-Rechts-Regierung viele Fürsprecher hatte. Wolf Teunissen und Hans Schekkerman, Hauptautoren der Studie, protestierten damals vehement gegen die Vorverurteilung des Fuchses. Ihre Forschungsarbeiten ergaben nämlich, dass der Fuchs nur einen vergleichsweise unbedeutenden Einfluss auf Wiesenvogelpopulationen besitzt. Zur eigentlichen Kernfrage, ob die Fuchsjagd diesen Einfluss verändern kann, trafen sie überdies gar keine Aussage.
Luxemburg: Vorbild für ganz Europa? Argumentativ steht die Jägerschaft also auf verlorenem Posten. Es ist daher zu hoffen, dass Luxemburg auch in Zukunft am Fuchsjagdverbot festhalten wird. Was den Wildtier- und Naturschutz angeht, kann das Großherzogtum damit zum Vorbild für ganz Europa werden: Die Schonung von Meister Reineke zeigt exemplarisch auf, dass nicht Jagdlust und Beuteneid, sondern Verstand und Empathie unseren Umgang mit Wildtieren prägen sollten.
Literatur: Teunissen W, Schekkerman H, Willems F. (2006): Predatie bij weidevogels. Op zoek naar de mogelijke effecten van predatie op de weidevogelstand. Gutachten im Auftrag von Sovon ogelonderzoek Nederland, Alterra
Lesen Sie auch: Fuchsbandwurm – Jagd ist Teil des Problems
01.02.2016
Österreich: Jagdgegner vor Verfassungsgerichtshof
Zwangbejagung-ade.de
In Österreich haben Grundeigentümer bisher keine Möglichkeit, die Jagd auf ihren Flächen zu verbieten. Ein Waldbesitzer aus Kärnten reichte deswegen Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof ein. „Damit könnte das Kärntner Jagdgesetz aufgehoben werden“, meldete der ORF am 19.01.2016.
Der Tierschützer und Veganer hatte bei der Bezirkshauptmannschaft Spittal einen Antrag auf Jagdfreistellung gestellt, weil er die Jagd aus ethischen Gründen grundsätzlich ablehne. Die Behörden lehnten den Antrag ab, weil das Jagdgesetz die Jagdfreistellung aus ethischen Gründen nicht vorsehe. Nachdem der Waldbesitzer beim Landesverwaltungsgericht keinen Erfolg hatte, legte er Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof ein.
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| An Gewässern, an denen keine Jagd stattfindet, steigt die Artenvielfalt Bild: Michael Mayer |
Der Verfassungsgerichtshof prüft nun, ob das Jagdgesetz verfassungskonform ist: Der Waldbesitzer ist bisher verpflichtet, eine Aktivität auf seinem Grundstück dulden zu müssen, die er aus ethischen ablehnt. Der Eingriff in das Eigentumsrecht scheine „eine besondere Intensität aufzuweisen“, so die Verfassungsrichter im Prüfbeschluss.
Der Waldbesitzer beruft sich aus die inzwischen gefestigte Rechtssprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte: Das höchste Europäische Gericht hatte am 26.06.2012 in einem Urteil gegen die Bundesrepublik Deutschland entschieden, dass es gegen die Menschenrechte verstößt, wenn ein Grundeigentümer die Jagd auf seinen Flächen hinnehmen muss, obwohl er sie aus ethischen Gründen ablehnt. Vorangegangen waren ähnliche Urteile 2007 gegen Luxemburg und 1999 gegen Frankreich.
Aufgrund des Urteils des höchsten europäischen Gerichts wurde die Bundesrepublik Deutschland verpflichtet, ihre Jagdgesetzgebung entsprechend zu ändern: Grundeigentümer können seit 2013 einen Antrag auf jagdrechtliche Befriedung aus ethischen Gründen stellen.
Auch interessant: Grundstücksbefriedung in Schleswig-Holstein
22.01.2016
Wie die behördlichen Helfershelfer der Jäger jagdfreie Grundstücke verhindern
Von Jürgen Heimann, rotorman.de
Theoretisch ist es so, dass es kein Grundstückseigentümer mehr dulden muss, dass auf seinem Land auf Tiere geschossen wird. Mit seinem vom 26. Juni 2012 datierenden Urteil, demzufolge die Zwangsmitgliedschaft in einer Jagdgenossenschaft gegen die Menschenrechte verstößt, sofern der Grundeigentümer die Jagd aus ethischen Gründen ablehnt, hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte dahingehend eine kleine Lawine losgetreten. Nachdem auch die Bundesrepublik dies im Dezember 2013 in ihrem „Gesetz zur Änderung jagdrechtlicher Vorschriften“ umgesetzt hat, beantragen immer mehr Landbesitzer die jagdrechtliche Befriedung ihrer Ländereien. Mögen sie sich derzeit auch noch fühlen wie die aufmüpfigen Bewohner jenes kleinen, gegen die römische Übermacht kämpfenden gallischen Asterix-Dorfes, ihre Zahl wächst.
Und das bereitet den organisierten “Weidleuten”, die befürchten, dass ihre Reviere zu Flickenteppichen werden, natürlich Kopfzerbrechen. Sie haben aber mächtige Verbündete. Und die sitzen (auch) in den Unteren Jagdbehörden, die über entsprechende Anträge entscheiden dürfen. Deshalb werden solche Eingaben nicht selten verschleppt oder mit fadenscheinigen Begründungen abgelehnt. Der Fall einer Offenbacher Rentnerin scheint da exemplarisch zu sein.
Gudrun-S. Feser-Pfeifer hatte bereits im Februar 2014 bei der Behörde ihres Heimatkreises ein Bejagungsverbot für ihr Grundstück beantragt, daraufhin monatelang nichts mehr gehört und es dann im November desselben Jahres gewagt, sich höflich, aber bestimmt nach dem Stand der Dinge zu erkunden. Wenn es denn so ist, dass die Mühlen der Bürokratie im Land des deutschen Michels langsam mahlen, hier hatten sie den Rückwärtsgang eingelegt. Aber nicht aus Versehen.
19.01.2016
Novellierung des Jagdgesetzes in Thüringen
In Erfurt wird derzeit über die Ausrichtung eines novellierten Jagdgesetzes diskutiert. Was dabei herauskommt, kann man sich in Nordrhein-Westfalen, in Baden-Württemberg oder Hessen anschauen: Zu tiefgreifenden Änderungen fehlt der politische Willen. Am Ende werden sie hier und da ein wenig an den Jagdzeiten drehen, möglicherweise die ein oder andere Schonzeit einführen, die Verordnung über das Füttern von Wildtieren verschärfen, weitere Regelungen zur Fallenjagd definieren, vielleicht den Abschuss von Hunden und Katzen verbieten.
Wildtierschutz Deutschland hat einen Forderungskatalog erarbeitet und als Diskussionspapier bei der Landesregierung eingebracht. Wesentliche Forderungen sind:
Fuchs, Waschbär, Dachs und alle Marderartigen aus dem Jagdrecht zu entlassen und dem Naturschutzrecht zu unterstellen. Wir halten die Jagd auf Beutegreifer für tierquälerisch, insbesondere auch deshalb, weil dadurch kontinuierlicher Reproduktionsdruck aufgebaut wird und so die von der Natur vorgegebenen Verhütungsmechanismen außer Kraft gesetzt werden. Beim Rotfuchs werden darüber hinaus die für die Aufzucht der Jungtiere erforderlichen Rüden bereits während der Ranzzeit in großer Zahl eliminiert, so dass die Welpen, die ohne männlichen Versorger aufwachsen, von vornherein wesentlich geringere Überlebenschancen haben.
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| Tierische Immigranten - hier Marderhunde - werden von den Jagdverbänden verteufelt. Bild: Luise Dittombée |
Schluss mit dem Abschuss von Hunden und Katzen
Keine Fallenjagd – keine Baujagd – keine Beizjagd – keine Jagdhundeausbildung an lebenden Tiere
Außerdem fordern wir eine Schonzeit für alle Tiere von Januar bis einschließlich September eines Jahres. Diese würde es allen Wildtieren (auch denen, die nicht dem Jagdrecht unterliegen) ermöglichen, ihren Nachwuchs weitgehend ungestört zur Welt zu bringen und aufzuziehen. Eine umfassende mehrmonatige Jagdruhe würde auch die Scheu von Wildtieren reduzieren. Die Tiere wären damit auch für die Bevölkerung (u.a. Wanderer, Spaziergänger, Radfahrer) wieder erlebbar („Nationalpark-Effekt“).
16.01.2016
Jäger schaffen keinen Lebensraum für Wildtiere, sondern Tötungsgelegenheiten für sich
Von Carl Sonnthal, Schweiz - wildbeimwild.com
Kaum sind ein paar Exemplare Luchs oder Wolf im Land, sind die Jäger schon wieder überfordert. Lautstark fordern sie landauf landab per Revisionen deren Abschüsse.
Im Urzustand, also dort, wo der Jäger das Leben und die Biodiversität in der Natur nicht durcheinander gebracht hat, sind Wildbestände vorhanden, die sich dynamisch anpassen. Beutegreifer, harte Winter usw. sorgen dafür, dass keine Massenvermehrung eintritt.
Jäger zählen gerne die Bäume, Büsche und Hegestunden die sie — aus lauter Naturliebe und im fürsorglichen Dienst an der Allgemeinheit — pflanzen. Warum sie dafür einen Jagdschein brauchen, wissen nur sie. Wenn ihnen jedoch Bäume auf dem Hochstand (die meisten ohne Baubewilligung errichtet!) im Schussfeld stehen, sägen Jäger sie nicht selten illegal ab, um Schussschneisen anzulegen. Das ganze Propaganda-Geschrei um die Hegearbeit verhält sich umgekehrt proportional zu den Taten.
Mit ihren hunderten Tonnen Munitionabfälle verseuchen sie Boden, Gewässer und auch das Fleisch der Tiere. Daran stirbt ein erheblicher Teil von fleischfressenden Beutegreifer, insbesondere Greifvögel.
Jagd ist sportliches Schiessen auf bewegliche, lebende Ziele in tierquälerischer Gesellschaft. Nicht selten werden die gesunden Tiere nicht richtig getroffen. Ein Jäger verpasst einem Rotwildkalb einen Bauchschuss. Alle Wildtiere im selbigen Gebiet zucken wegen des Lärm zusammen, haben Angst. Der Darm tritt aus. Vor Schmerzen gepeinigt und in höchster Todesangst flieht das Jungtier. Es beginnt eine dreiviertelstündige Hetzjagd mit Hunden. Der Darm tritt weiter aus. Er wickelt sich um die Beine des Tieres. Das Tier reisst sich selbst den ganzen Darm heraus. Der Darm zerreisst in Stücke. Die Stücke säumen seinen Fluchtweg. Die Hunde beissen das Tier am ganzen Körper. Am Ende klopft sich der Jäger dafür auf die Schulter, dass er das Tier von “seinem” Leid erlöst hat. Das sind Naturerlebnisse, die Passion des Jägers.
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| Bild: Timo Litters |
Dennoch nennen sich Jäger Tier- und Naturschützer. Ständig führen sie ihre gesetzliche Verpflichtung, durch die Hege des Wild für einen “artenreichen und gesunden Wildbestand” zu sorgen, im Munde. Die Hälfte der jagdbaren Tierarten ist jedoch ausgestorben oder vom Aussterben bedroht (z. B. Elch, Wisent, Luchs, Wolf, Wildkatze, Auer-, Birk-, Haselhuhn, Grosstrappe, Adler, Falken, Geier), und das nach hundert Jahren waidmännischer Hege. Wenn Jäger von wildbiologischen Zusammenhängen, Nachhaltigkeit usw. reden, handelt es sich in Wirklichkeit um Jägerlatein und Müllbiologie.
Jägern behaupten: Spaziergänger, Reiter, Jogger, Fahrradfahrer, Pilze- und Beerensammler, Hundehalter, Foto- und Filmfreunde — sie alle vertreiben das Wild und gehören gemassregelt. Gemäss wissenschaftlichen Untersuchungen in Österreich waren es zu 94 % aller Fälle Jäger, welche Wildtiere zur Flucht veranlassen, 2 % Forstarbeiter und nur zu 4 % Erholungsuchende.
Es sind also die Jäger, die das Wild scheu machen. Sie versetzen das Wild in einen andauernden Kriegs- und Belagerungszustand. Reh und Rothirsch sind ursprünglich keine Waldtiere, sondern tagesaktiv in der offenen Landschaft oder am Waldrand beheimatet. Nur der Jäger wegen verstecken sie sich tagsüber im Wald, wo sie dann Blätter und Knospen von den Bäumen fressen oder Rinde abschälen und so Schaden anrichten können.
Den Sinn der fanatischen Fuchsjagd kennt auch kein Mensch, dem keine Gehirnwäsche verpasst wurde.
Ist man einmal in den Fängen einer dieser sektenartigen Jagdgesellschaften, das Herz abgestumpft und verdörrt, gibt es fast kein Entrinnen mehr. Nicht Wenigen bleibt ab soviel Unkultur nur der Griff zur Flasche.
Lesen Sie auch: Jagd ist Tierquälerei
06.01.2016
Hegeringe rufen zur Fuchsjagd
Wenn an den kommenden Wochenenden etliche Kleintierjäger auf
beinahe zu behaglichen Wohnzimmern ausgebauten Hochsitzen auf den Fuchs warten,
hat das einen guten Grund. Während der Paarungszeit sind die ansonsten sehr
achtsamen Tiere eher unvorsichtig und eine leichte Beute für die Jäger der
Region und ihre geladenen Jagdgäste.
Scharfe Kritik an dieser Freizeitveranstaltung übt Lovis
Kauertz, Vorsitzender von Wildtierschutz Deutschland:
„Was die Hegeringe da veranstalten, ergibt keinen Sinn. Es
werden Tiere getötet, um Freizeitinteressen zu bedienen. Die meisten Rotkittel
werden nicht einmal verwertet und landen auf dem Müll. Zu Reineke Fuchs gibt es
eine sehr umfassende wissenschaftliche Literatur, welche belegt, dass der
Fuchsbestand durch die Jagd nicht nachhaltig reduziert werden kann. Deshalb
sind auch nachrangig vorgebrachte Argumente wie „Schutz von Bodenbrütern“ oder
„Reduzierung des Bandwurmbefalls“ nur ein Vorwand, um einer kritischer
werdenden Öffentlichkeit einen Nutzen vorzugaukeln. Dafür, dass Füchse sich nicht ins Unermessliche
vermehren, sorgen in unbejagten Revieren
- wie letztlich die Praxis zeigt -
die sozialen Strukturen der Tiere.
Besonders abartig ist die Fuchsjagd zur Paarungszeit auch
deshalb, weil einerseits bereits tragende Fähen abgeschossen werden und
andererseits die für die Aufzucht der Jungtiere erforderlichen Rüden getötet
werden. Welpen, die teilweise schon ab März ohne den Fuchsvater aufwachsen,
haben wesentlich geringere Überlebenschancen als Jungfüchse, die mit männlichem
Versorger aufwachsen.“
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04.01.2016
Neue Schonzeiten in Hessen bringen Verbesserungen für den Tierschutz
Hessen hat am 30. Dezember 2015 seine neue Jagdverordnung bekanntgegeben. Sie tritt mit einigen Ausnahmen mit sofortiger Wirkung in Kraft, so gelten die dort geregelten neuen Jagd- und Schonzeiten ab Beginn des neuen Jagdjahres am 1.4.2016.
Wenngleich die neue Jagdverordnung insbesondere im Hinblick auf die Fallenjagd und auf die Schonzeitenregelungen weit entfernt ist von dem, was Tier- und Naturschützer entsprechend der wissenschaftlichen Faktenlage für sinnvoll erachten, so haben wir doch einige wesentliche tierschutzrelevante Verbesserungen erreicht:
Erstmals gibt es Schonzeiten für
- Füchse vom 1. März bis 15. August
- Waschbären vom 1. März bis 30. Juli
- Marderhund, Mink, Nutria vom 1. März bis 30. August
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| Die Schonzeit für Dachse wurde um vier Monate verlängert Bild: Berndt Fischer |
Baummarder, Iltis, Hermelin und Mauswiesel dürfen künftig überhaupt nicht mehr gejagt werden, der Steinmarder hat eine um einen Monat verkürzte Jagdzeit vom 16. Oktober bis zum 31. Januar. Die Jagdzeitenverlängerung durch die Vorgängerregierung für Dachse, gegen welche Wildtierschutz Deutschland vehement protestiert hat, ist wieder zurückgenommen worden. Der Dachs darf künftig noch vom 1. August bis zum 31. Oktober gejagt werden, zuvor vom 1. Juli bis zum 31. Januar!
Die Schonzeit für Rabenkrähen und Elstern wurde um sieben Wochen verlängert, Türkentauben, Blesshühner, Möwen und Rebhühner dürfen zunächst bis zu Beginn des Jagdjahres 2020/21 gar nicht mehr gejagt werden, bei Ringeltauben und Graugänsen gibt es Einschränkungen.
Im Vergleich zu anderen Bundesländern ist die neue Hessische Jagdverordnung mit deutlichen Einschränkungen der Jagd auf Beutegreifer und Vögel durchaus als fortschrittlich und als Erfolg für den Tier- und Naturschutz zu betrachten. Gleichwohl werden wir daraufhin arbeiten, in den nächsten Jahren jegliche Jagd auf Tiere, die keiner sinnvollen (das heißt einer von weiten Teilen der Gesellschaft akzeptierten) Verwertung zugeführt werden, abzuschaffen. Beutegreifer und Wildvögel den Freizeitinteressen einer Randgesellschaft zu opfern, ist einfach nicht mehr zeitgemäß.
Lesen sie auch: Neues Bündnis fordert mehr Tierschutz
03.01.2016
Offener Brief gegen tierquälerische Baujagd an Minister Remmel
In einem offenen Brief an Landesumweltminister Johannes Remmel protestiert Wildtierschutz Deutschland gegen die Unterwanderung des mit dem Ökologischen Jagdgesetz eingeführten Verbots der Baujagd in Nordrhein-Westfalen:
„Die Gebietskulisse für die Baujagd in Nordrhein-Westfalen setzt das im Rahmen des Ökologischen Jagdgesetzes verankerte Verbot der Baujagd auf einem Großteil der Landesfläche vorsätzlich außer Kraft und öffnet tierquälerischen Jagdpraktiken fernab jeder ökologischen Notwendigkeit erneut Tür und Tor.
Einzelne Landkreise haben bereits entsprechende Genehmigungen erteilt, um eine aufschiebende Wirkung eventueller Klagen von Natur- und Tierschutzverbänden auszuhebeln.
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| Baujagd im Kunstbau: für etwa die Hälfte aller Landkreise in NRW werden Ausnahmeregleungen zum Verbot der Baujagd zugelassen! Bild: Mirko Fuchs |
Die in der Gebietskulisse aufgeführte Begründung für die Bejagung des Fuchses am Kunstbau ist nach Meinung von Wildtierschutz Deutschland - gemessen an den vorliegenden wissenschaftlichen Erkenntnissen - schlichter Unfug. Eine Reduktion oder gar Regulation der Fuchsbestände ist in der Fläche mit jagdlichen Mitteln selbst dann nicht zu erreichen, wenn sämtliche legalen Jagdmethoden intensiv zum Einsatz kommen. Untersuchungen zeigen, dass selbst auf kleinen Flächen eine Reduktion des Fuchsbestands durch Freizeitjäger auch bei intensivster Bejagung der Füchse und zusätzlichen Anreizen zur Fuchsjagd in Form von Abschussprämien nahezu immer scheitert. Die Annahme, dass Zulassung oder Verbot der Jagd am Kunstbau in diesem Zusammenhang einen Unterschied macht, ist schlichtweg absurd.
Darüber hinaus zeigen zahlreiche Untersuchungen aus dem In- und Ausland, dass die Fuchsbejagung bedrohten Tierarten in aller Regel nicht hilft und bisweilen sogar einen kontraproduktiven Effekt hat. Bedenklich ist darüber hinaus, dass das von der Jägerschaft propagierte vermeintliche Allheilmittel der Prädatorenbejagung von den tatsächlichen Bedrohungsursachen von Feldhase und Bodenbrütern ablenkt und dadurch der Entwicklung wirksamer Strategien für den Artenschutz im Weg steht.
Insofern können wir die Wiedereinführung der Baujagd am Kunstbau "durch die Hintertür" nur als Kniefall vor den Abschussinteressen der nordrhein-westfälischen Jägerschaft werten, die allen ökologischen Erkenntnissen und ethischen Bedenken zum Trotz möglichst uneingeschränkt an der Jagd auf Beutegreifer - allen voran den Fuchs - festhalten will.“
Lesen Sie auch: Jagd im Kunstbau - Unterwanderung der eigenen Gesetze in NRW
02.01.2016
Wildbret in Bayern radioaktiv verseucht
Die Folgen von Tschernobyl, knapp 30 Jahre nach
dem Reaktorunglück, sind immer noch in deutschen Wäldern nachweisbar. Bayerns
Wildschweine sind stärker mit Radioaktivität verstrahlt, als es die Jägerlobby
zugeben möchte.
Messdaten des Bayerischen Jagdverbandes (BJV) belegen dies und sollten eigentlich nicht in die Öffentlichkeit gelangen. Doch einer packte im März dieses Jahres aus: Helmut Rummel, der die Messdaten für den BJV gesammelt und bis zum März 2015 im Landkreis Garmisch-Partenkirchen entsprechende Messungen durchgeführt hatte, wollte, dass diese Messdaten öffentlich werden. „Die Leute wissen nicht, was sie essen“ – so Rummel, dem zwischenzeitlich seine Aufgabe beim BJV entzogen wurde.
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Messdaten des Bayerischen Jagdverbandes (BJV) belegen dies und sollten eigentlich nicht in die Öffentlichkeit gelangen. Doch einer packte im März dieses Jahres aus: Helmut Rummel, der die Messdaten für den BJV gesammelt und bis zum März 2015 im Landkreis Garmisch-Partenkirchen entsprechende Messungen durchgeführt hatte, wollte, dass diese Messdaten öffentlich werden. „Die Leute wissen nicht, was sie essen“ – so Rummel, dem zwischenzeitlich seine Aufgabe beim BJV entzogen wurde.
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| Bild: Michael Mayer |
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01.01.2016
Weidgerechtigkeit
"Die vielgepriesene
deutsche Weidgerechtigkeit dient der Volksverdummung und der Verdeckung
strafbarer Handlungen. Sie bemäntelt tierquälerische Jagdmethoden mit falsch
verstandener Traditionspflege." (Rüsch, Jurist und Jäger in "Heuchler in
grünen Loden")
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27.12.2015
Silvester-Knallerei - nein danke!
Am 31.12. schon über 22.000 Unterschriften: bitte hier unterzeichnen
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| Petition von Tanja Bempreiksz bitte hier unterzeichnen Bild: Bettina Losch |
23.12.2015
Jagd im Kunstbau - Unterwanderung der eigenen Gesetze in NRW
Das neue Jagdgesetz in Nordrhein-Westfalen sieht eigentlich ein grundsätzliches Verbot der Baujagd auf Füchse oder auf Dachse im Natur- und Kunstbau vor. Allerdings mit Ausnahmen beispielsweise im Falle der Öffentlichen Sicherheit und Gesundheit sowie der Gefahrenabwehr. Zum Schutz der Tierwelt kann auch regional, etwa zum Schutz von Bodenbrütern in Naturschutzgebieten die Jagd im Kunstbau zugelassen werden. Die dazu kürzlich veröffentlichte „Gebietskulisse Baujagd“ sieht vor, dass für halb NRW Ausnahmen vom grundsätzlichen Verbot der Baujagd zugelassen werden können. Im Kreis Steinfurt und in weiteren Regionen in NRW wurden Ausnahmen bereits in die Wege geleitet. Dazu schreibt unser Fördermitglied R.K. an den Umweltminister:
"Sehr geehrter Herr Minister Remmel,
Sie als Fachmann brauche ich nicht darauf hinzuweisen, warum die Bejagung von Füchsen allen wissenschaftlichen Erkenntnissen nach vollkommen unsinnig ist und lediglich die Jäger an den angeblich rechtfertigenden Gründen (u.a. Überpopulation, Krankheitsübertragung, Gefährdung von Bodenbrütern) festhalten.
Ebenso brauche ich Sie nicht darauf aufmerksam zu machen, dass Jäger immer wieder Schlupflöcher finden, um ihre Interessen zu verwirklichen. Ich erinnere nur daran, dass die aufgrund heftigster Reaktionen aus der Bevölkerung und dank Intervention Ihrerseits für den 7./8. Februar 2015 geplante bezirksübergreifende Fuchsjagd im Kreis Euskirchen von der Kreisjägerschaft abgesagt wurde – und dass letztendlich triumphierend von dem Landesjagdverband NRW mitgeteilt wird, dass die Fuchsjagd wie geplant stattgefunden habe, dass lediglich auf die Streckenlegung verzichtet worden sei, „um Übergriffe durch militante Jagdgegner zu vermeiden“.
Des Weiteren ist es eigentlich überflüssig, auf die besondere Grausamkeit der Baujagd hinzuweisen, schließlich haben Sie als Verantwortlicher diese ja im neuen Jagdgesetz verboten und nur in Ausnahmefällen eine Möglichkeit der Genehmigung gegeben.
Aktuell wurde u.a. im Kreis Steinfurt durch Verfügung eine solche (nicht gerechtfertigte) Ausnahmegenehmigung für die Fuchsjagd im Kunstbau erteilt, über große Flächenbezirke und über einen Zeitraum von 2 Jahren hinweg.
| In den farbig unterlegten Kreisen in NRW soll die Jagd im Kunstbau auf Antrag hin weiterhin erlaubt sein. So unterwandert der Gesetzgeber sein eigenes Gesetz. |
Was aber vielleicht ein ganz neuer Aspekt ist, der mir erst jetzt nach tagelanger Beschäftigung mit diesem o.g. Skandal in den Sinn kommt, ist der folgende: Da die Ausbildung der Jagdhunde an lebenden Füchsen in der Schliefenanlage dank Ihres Engagements ebenfalls verboten ist (obwohl es ja auch hier Ausnahmen gibt, z.B. Schliefenanlage in Südlohn-Oeding) und die Hunde lediglich an der Duftspur des lebenden Fuchses trainiert werden dürfen, ist die Kunstbaujagd doch die ideale Möglichkeit, die Hunde trotzdem am lebenden Fuchs auszubilden!!!
Das niederträchtige, verlogene, selbstsüchtige Treiben der Jäger, die doch nach außen hin so viel auf Ehre und Ansehen und Anstand ihrer Zunft geben, ist in den genannten Punkten so offensichtlich, dass man zunehmend Angst bekommen muss, Angst um unsere Natur, der man eh zunehmend Lebensraum nimmt, Angst als Tierfreund, Tierschützer, Tierrechtler oder auch „nur“ als religiöser Mensch, der seine Mitgeschöpfe achtet und liebt und dafür verbal angegriffen, hinters Licht geführt, ja sogar kriminalisiert wird, Angst vor der Sinnlosigkeit jeglichen Engagements, welches ständig hintertrieben wird, und von der Angst vor einem der vielen „Unfälle“ mit Jagdwaffen will ich erst gar nicht reden.
Schade, vor allem für unsere Natur, für die Sie sich mit einem neuen Jagdrecht eingesetzt haben. Ein Jagdrecht, das auch darauf ausgerichtet sein sollte, einen möglichst breiten Konsens der unterschiedlichen Interessengruppen zu erzielen in der Hoffnung, dass sich so die getroffenen Regelungen dauerhaft durchsetzen. Traurig, dass der Konsens besonders im Hinblick auf Methoden wie Schliefenanlage, Baujagd und bezirksübergreifende Fuchsjagden, die ja auch anderes Wild massiv stören, von einer Seite permanent unkontrolliert und ungestraft gebrochen wird.
In der Hoffnung auf Überprüfung der „Allgemeinverfügung zur Aufhebung des Verbotes der Baujagd auf Füchse im Kunstbau auf dem Gebiet des Kreises Recklinghausen für die Jagdjahre 2015/2016 und 2016/2017“ vom 14.12.2015 und deren Aufhebung verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen R.K.“
20.12.2015
19.12.2015
Jagdgrüne Götter
Dr. Peter Hawe, Weinheim (erschienen als Leserbrief in den Weinheimer Nachrichten vom 12.12.2015)
Als die Medien vor einem Jahr über das Auftauchen eines Wolfes in unseren Wäldern berichteten, habe ich spontan geäußert, dass dieser Wolf nicht lange leben wird, es wird sich ein Jäger finden, der ihn in „Notwehr“ erschießt. Genauso ist es passiert. Es bestätigt die Vermutung, dass Jäger weder am Naturschutz noch an einer ausgeglichenen Ökologie interessiert sind, sondern die Trophäe ist das Ziel ihres Handelns.
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| In "Notwehr" erschossen Bild: www.anderfotografiert.com |
Allein in der alten BRD haben wir über 250.000 jagdgrüne Götter (und von denen gibt es zu viele und von den Wölfen absolut zu wenige), die ihren Urtrieb nahezu ungezügelt ausleben könnten, sich als Herr über Leben und Tod in der Natur aufspielen dürfen und ein Gemeingut unserer Gesellschaft, nämlich die Wildtiere, in eigener Regie nutzen oder missbrauchen können. Was die Jäger regulieren, ist das Gleichgewicht ihrer persönlichen Interessen, das sie an ihrem Revier haben. Das biologische Gleichgewicht ist den meisten Jägern schon deshalb gleichgültig, weil sie gar nicht wissen, was es bedeutet.
Ein weiterer Leserbrief von Herrn Dr. Hawe: Jagd die Jäger aus dem Wald
18.12.2015
Neue Jagdverordnung in Hessen - kein Mut zu Veränderungen
Ab 2016 gilt in Hessen eine neue Jagdverordnung. Ein Ziel der neuen Regelung war es, die Jagd- und Schonzeiten wissenschaftlichen Erkenntnissen anzupassen.
In einigen wenigen Punkten gab es Anpassungen der Jagdzeiten, die Wildtierschutz Deutschland ausdrücklich begrüßt. So wird voraussichtlich eine Schonzeit für erwachsene Füchse eingeführt, die Jagdzeiten für Hermelin, Baummarder, Mauswiesel und Iltis werden gestrichen und die Jagd auf Rabenkrähen, Feldhasen und Rebhühner eingeschränkt.
Gleichwohl zeigt die neue Jagdverordnung - wie zuvor ähnlich schüchterne Änderungen in Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg oder Nordrhein-Westfalen -, dass der Politik jeglicher Mut zu richtungweisenden Änderungen des Jagdrechts fehlt. Diese sollten nach Meinung von Wildtierschutz Deutschland einen vollkommenen Verzicht der Jagd auf Füchse, Marder, Waschbären und andere Beutegreifer sowie die Vogeljagd umfassen.
Nach übereinstimmender Meinung der meisten Tier- und Naturschutzverbände trägt dieser Teil der Jagd weder zum Artenschutz bei, noch zu einer nachhaltigen Veränderung der Bestandszahlen dieser Tierarten.
17.12.2015
And the winner is .... Reineke Fuchs
Timo Litters – Unterstützer von Wildtierschutz Deutschland – hat mit einem Fuchsmotiv einen der größten Fotowettbewerbe Deutschlands mit etwa 1.500 Teilnehmern und 4.500 Bildern gewonnen. Hier das Siegerbild:
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| Das Siegerbild von Timo Litters |
Ausgeschrieben wurde der Wettbewerb vom STERN-Magazin, Olympus Deutschland und dem VIEW-Magazin.
Wir gratulieren!
Hier gibt’s weitere Bilder von Timo
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