14.11.2011

Interview zum Haustierabschuss mit Mitteldeutsche Zeitung

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Jäger in Deutschland töten jährlich mehr als 200 000 Katzen. Grundlage dafür ist die Jagdgesetzgebung, die seit mehreren Jahrzehnten unverändert ihre Gültigkeit besitzt (die MZ berichtete). MZ-Mitarbeiterin Kornelia Noack sprach mit Lovis Kauertz, dem Vorsitzenden des Vereins Wildtierschutz Deutschland, über die Folgen des Gesetzes für Tierhalter.

Frage: Mit der Kampagne „Der Jagd ein Gesicht geben“ machen Ihr Verein und andere Institutionen auf nicht mehr zeitgemäße Aspekte der bestehenden Jagdgesetze aufmerksam. Wieso sind Haustiere davon betroffen?
Antwort: Das Jagdgesetz in Sachsen-Anhalt ermöglicht es dem Jagdschutzberechtigten jede Katze, die sich mehr als 300 m vom nächsten Haus entfernt befindet, zu töten. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Katze mit dem Herbstlaub spielt, sich in der Sonne aalt oder tatsächlich einem Wildtier nachstellt (z.B. einem reaktionsschwachen Kaninchen). Das ist aus heutiger Sicht nicht mehr tragbar! Die Rechtslage hinsichtlich des Tierschutzes hat sich im Gegensatz zur Jagdgesetzgebung in den letzten Jahrzehnten signifikant geändert. Hinzu kommt, dass Katzen häufig auch Familienmitglieder sind und ihr Verlust einen großen Schmerz bedeutet. In anderen Bundesländern variiert meist nur die Entfernung vom nächstgelegenen Haus, die zwischen 200 und 500 m betragen kann. Erfreulicherweise ist eine Tendenz zu beobachten, dass Bundesländer, bei denen die Grünen mitregieren, Abstand vom Haustierabschuss nehmen.

Frage: Sind Hunde denn auch gefährdet?
Antwort: Ja. Ein Hund, der in Sachsen-Anhalt in einem Jagdrevier nicht innerhalb der Einwirkung einer verantwortlichen Person von einem Jagdschutzbeauftragten angetroffen wird, darf durch den Jäger getötet werden. Das ist so ähnlich in allen Bundesländern, in manchen Ländern muss der Hund dazu tatsächlich Wildtieren nachstellen oder der Jäger hat zunächst die Auflage, den Hund mit anderen Mitteln vom Wildern abzuhalten.

Frage: Was raten Sie Tierhaltern also?
Antwort: Ein Hundebesitzer sollte grundsätzlich darauf achten, dass sein Tier bei Spaziergängen in Wald und Flur in seinem Einflussbereich bleibt und nicht links und rechts vom Weg abkommt. Geht das nicht, gehört der Hund an die Leine. Wichtig ist das vor allem in der Brut- und Aufzuchtzeit von März bis Juni und im Winter. Während der Winterruhe dürfen auch größere Wildtiere, wie z.B. Rehe nicht unnötig beunruhigt werden – der gesamte Organismus und auch die Reaktionsfähigkeit sind dann in den ersten Gang geschaltet. Jede Flucht erfordert wertvolle Reserven. Nicht selten kommt es zum Erschöpfungstod. Katzen sind meist zu eigen, die kann man gegen ihren Willen kaum im Haus halten.

Katzen werden gerne auch in Fallen gefangen - nicht selten sind illegale Fallen,
die im Handel legal feilgeboten werden, in Gebrauch. Bild: Grüne OOE


Frage: Wie sollten sich Tierhalter verhalten, wenn ihr Tier durch Schüsse oder Fallen verletzt wurde?
Antwort: Zum Tierarzt gehen, Fotos von den Verletzungen machen, die Polizei, eventuell auch die Untere Jagdbehörde und ganz wichtig … die lokale Presse informieren. Je mehr Öffentlichkeit dieses Thema hat, desto eher wird sich etwas ändern.



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