09.11.2011

Die Grünen zur Novellierung des Landesjagdgesetzes in Schleswig-Holstein

Kiel – Zur Anhörung zum Entwurf des Landesjagdgesetzes erklärt die umweltpolitische Sprecherin der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Marlies Fritzen:
Das Jagdrecht in Schleswig-Holstein ist nicht mehr zeitgemäß. Eine Reform ist notwendig, um den Natur- und Tierschutz in der Jagd zu stärken und Wildschäden in Land- und Forstwirtschaft zu verringern. Die von Schwarz-Gelb vorgelegte Novelle des Landesjagdgesetzes trifft allerdings nicht ins Ziel. Dieser Schuss geht nach hinten.

Vier Beispiele dafür:
1. Wenn die Reform wie vorgelegt beschlossen wird, werden die Konflikte zwischen Jagd und Natur- und Artenschutz sich verschärfen. So möchte Schwarz-Gelb die Zerstörung von Gelegen von „Federwild“ ermöglichen. Dabei soll noch nicht einmal das Einvernehmen mit der Naturschutzbehörde erforderlich sein. Mit Federwild ist, so ist es im Begründungsteil zu lesen, der „Nachwuchs bestimmter Gänsearten“ gemeint. Welche Bedeutung diese Gänsearten für den Artenschutz haben, scheint dabei völlig irrelevant zu sein.

2. Die Verwendung bleihaltiger Munition ist zu Recht ins Gerede gekommen. Alternativen gibt es, bleifreie Munition wird bereits erfolgreich eingesetzt. Eine soweit wie möglich bleifreie Jagd ist sowohl für den Verbraucherschutz als auch unter Artenschutzgesichtspunkten anzustreben. Bleihaltige Munitionsreste sind häufig Todesursache für Seeadler. Schwarz-Gelb geht genau den falschen Weg, sie möchten das bestehende Verbot von Bleimunition zur Jagd auf Wasservögel aufweichen.

Gegen das Zerstören von Gelegen von Federwild
für bleifreie Munition
für kurze Jagdzeiten
Flexibilisierung / Abschaffung von Abschussplänen


3. Schleswig-Holstein gehört zu den Bundesländern mit den längsten Jagdzeiten. Aus Tierschutzgründen treten wir für eine Verkürzung der Jagdzeiten ein. Dieses Ziel steht nicht im Widerspruch zur Zielsetzung, für bestimmte Regionen den Wildbesatz zu verringern, um eine natürliche Waldverjüngung zu ermöglichen. Längere Zeiten der Jagdruhe vermindern die jagdbedingte Erhöhung der Stoffwechselaktivität und damit auch die Wildschäden. Zur Kontrolle der Wildbestände sollte die Jagd effektiver und in bestimmten Zeiten konzentriert stattfinden. Auch hier macht Schwarz-Gelb genau das Gegenteil des Erforderlichen und möchte eine Verlängerung der Jagdzeiten abweichend vom Jagdrecht des Bundes ermöglichen.

4. Während eine Überschreitung der Abschusspläne um bis zu 30 Prozent bisher genehmigungspflichtig ist, soll dies in Zukunft generell zulässig sein. Das ist zwar ein Schritt in die richtige Richtung, reicht aber bei weitem nicht aus, um das Problem der Verbissschäden in den Griff zu bekommen. Notwendig wäre eine Orientierung der Bejagung an den Lebensräumen und eine flexiblere Handhabung der Abschusspläne, wenn nicht gar deren Abschaffung.

Lesen Sie auch: Ignoranz und Unwissen bestimmen Änderungen des Hessischen Jagdgesetzes

War Ihnen dieser Artikel einen Euro wert? Zum Überweisungsformular
Konto-Nr. 6008 639 500, GLS Bank, BLZ: 430 609 67